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Mietspiegel Wuppertal 2024: Vergleichsmiete berechnen & Mieterhöhung prüfen

Basiert auf Mietspiegel 2024 (gültig bis 30.11.2026)

Der Mietspiegel Wuppertal weist für 2024 eine mittlere Nettokaltmiete von 6,92 €/m² aus (Median 6,57 €/m²), ein Plus von 2,5 % gegenüber der Ausgabe 2022 (Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Wuppertal 2024, gültig 01.12.2024–30.11.2026). Dieser Wert ist ein Gesamtdurchschnitt; maßgeblich für die einzelne Wohnung sind Baualter, Größe, Ausstattung und Wohnlage. Mit dem Rechner ermitteln Vermieter und Mieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wuppertaler Wohnung — mit vollständigem, nachvollziehbarem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung in Wuppertal plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — in Wuppertal bis zur Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren.

Einordnung in einem Satz

Der qualifizierte Mietspiegel Wuppertal 2024 (§ 558d BGB) legt die ortsübliche Vergleichsmiete fest, an der sich jede Mieterhöhung nach § 558 BGB messen lassen muss — die mittleren Tabellenwerte liegen zwischen 6,13 €/m² und 10,35 €/m² nettokalt, und die Miete darf in drei Jahren um höchstens 20 % steigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuelle Ausgabe: Mietspiegel Wuppertal 2024, gültig seit dem 01.12.2024 und noch bis zum 30.11.2026.
  • Mietniveau: Die mittleren Tabellenwerte reichen von 6,13 €/m² bis 10,35 €/m² nettokalt (Durchschnitt 7,36 €/m²) — je nach Baujahr, Wohnungsgröße und Ausstattung.
  • Kappungsgrenze: In Wuppertal darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB) — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
  • Verbindlichkeit: Als qualifizierter Mietspiegel trägt er die gesetzliche Vermutung, die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt abzubilden (§ 558d Abs. 3 BGB).
  • Direkt loslegen: Der Rechner auf dieser Seite ermittelt Vergleichsmiete und zulässige Erhöhung kostenlos und ohne Registrierung.

Quelle: Mietspiegel Wuppertal 2024 · zuletzt geprüft am 13.07.2026

Mieterhöhung in Wuppertal berechnenMieterhöhung in Wuppertal prüfen

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Der Mietspiegel Wuppertal im Überblick

Mieterhöhung in Wuppertal: die wichtigsten Fakten
Mietspiegel-ArtQualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB), Ausgabe 2024
Gültig seit1.12.2024
Kappungsgrenze20 % innerhalb von 3 Jahren
SperrfristErhöhungsverlangen frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung; neue Miete ab dem 3. Monat nach Zugang
Struktur8 Baualtersbereich-Klassen × 3 Wohnfläche-Klassen, Zu- und Abschläge in €/m², 18 Wohnwertmerkmale
Übliche Vergleichsmieten nach Baualtersbereich (Mittelwerte, Wuppertal 2024)
BaualtersbereichSpanne (mittlere Werte)
bis 19486,22 €/m² bis 7,15 €/m²
1949 bis 19606,13 €/m² bis 7,01 €/m²
1961 bis 19776,40 €/m² bis 7,12 €/m²
1978 bis 19946,92 €/m² bis 7,46 €/m²
1995 bis 20016,94 €/m² bis 8,98 €/m²
2002 bis 20137,07 €/m² bis 7,28 €/m²
2014 bis 20207,81 €/m² bis 8,44 €/m²
2021 bis 20239,77 €/m² bis 10,35 €/m²
Wohnwertmerkmale im Mietspiegel Wuppertal (Zu- und Abschläge in €/m²)
MerkmalWirkung
Erfüllt die Wohnung den Standard des Mietspiegels: Zentral-, Etagen- oder Fernheizung, Mehrfachverglasung an allen Fenstern und Außentüren, WC innerhalb der Wohnung sowie Badezimmer mit Badewanne oder Dusche?0,00 €/m²
In welcher Wohnlage liegt die Wohnung laut Wohnlagen-Einteilung des Gutachterausschusses der Stadt Wuppertal (Straßenverzeichnis)?Einfache Wohnlage: -0,16 €/m² · Mittlere Wohnlage: 0,00 €/m² · Gute Wohnlage: +0,38 €/m² · Exklusive Wohnlage: +1,08 €/m²
Ist die Wohnung eine Maisonette- oder Galerie-Wohnung (Wohnraum über mindestens zwei Etagen mit Treppe innerhalb der Wohnung)?+0,22 €/m²
Gibt es eine Dusche in einem zweiten Badezimmer und/oder ein Gäste-WC?+0,14 €/m²
Hat das Badezimmer eine Badewanne und eine separate Dusche?+0,16 €/m²
Welcher Bodenbelag ist in den Wohn- und Schlafräumen überwiegend verlegt (nur, wenn vom Vermieter gestellt)?Standard-Bodenbelag (z. B. Teppich, Laminat, PVC in einfacher/mittlerer Qualität): 0,00 €/m² · Hochwertiger Bodenbelag (Fliesen, Kork): +0,11 €/m² · Hochwertiger Bodenbelag (Holz, Parkett, Stein): +0,42 €/m²
Wird die Wohnung über eine Nachtstromspeicherheizung beheizt (alle Aufenthaltsräume wie Wohn- und Schlafräume)?-0,77 €/m²
Hat die Wohnung eine Fußbodenheizung?+0,35 €/m²
Hat die Wohnung einen großen Balkon oder eine große Loggia mit mindestens 7,5 m² tatsächlicher Fläche oder mindestens 2 m Tiefe?+0,18 €/m²
Hat die Wohnung eine Terrasse oder Dachterrasse mit mindestens 5 m² tatsächlicher Fläche oder mindestens 1,5 m Tiefe?+0,21 €/m²
Gibt es einen Garten zur alleinigen Nutzung durch die Mietpartei und/oder eine große Terrasse/Dachterrasse mit mindestens 7,5 m² tatsächlicher Fläche oder mindestens 2 m Tiefe?+0,25 €/m²
Ist die Wohnung barrierefrei mit einem Rollator oder Rollstuhl erreichbar oder wurde sie barrierearm erstellt bzw. modernisiert?+0,10 €/m²
Sind an allen Fenstern Rollläden oder Fensterläden vorhanden?+0,11 €/m²
Ist die Wohnung über einen Aufzug erreichbar?+0,29 €/m²
Gibt es eine vom Vermieter gestellte Einbauküche gehobener Qualität (inklusive Elektrogeräte)?+0,41 €/m²
Wurde die gesamte Heizungsanlage (Heizungskessel, Rohrleitungen und Heizkörper) seit 1994 vom Vermieter erneuert bzw. ausgetauscht?+0,08 €/m²
Wurde das Bad seit 1989 vom Vermieter erneuert bzw. modernisiert (mindestens Erneuerung aller Sanitärteile)?+0,10 €/m²
Wurde eine Wärmepumpe eingebaut?+0,19 €/m²

Warum Wuppertal eine Altbau-Stadt ist — und was das für die Miete bedeutet

Wuppertal ist eine ausgeprägte Altbau-Stadt: 44,2 % der mietspiegelrelevanten Mehrfamilienhäuser stammen aus der Zeit bis 1948, über 90 % aller Wohngebäude wurden vor 1978 errichtet (Quelle: Methodenbericht Qualifizierter Mietspiegel Wuppertal 2024, Kap. 5.1). Weil so viele Wohnungen im ältesten Baualtersbereich liegen, ist das Mietniveau für eine Großstadt mit rund 358.000 Einwohnern niedrig — die mittlere Nettokaltmiete beträgt 6,92 €/m². Der Preisabstand zum Neubau ist dabei groß: Eine Bestandswohnung der 1950er-Jahre (Baujahr 1949–1960, 50–90 m²) liegt im Mittel bei 6,54 €/m², eine Altbauwohnung bis 1948 gleicher Größe bei 6,48 €/m², während Neubauten der Jahre 2021–2023 im Mittel 10,35 €/m² erreichen (Quelle: Mietspiegel Wuppertal 2024, Basistabelle). Für den jungen Baubestand musste die Stichprobe bewusst übergewichtet werden, weil er in Wuppertal so selten ist.

Wie der Mietspiegel Wuppertal aufgebaut ist: Regressionsverfahren und externes Wohnlagensystem

Der Mietspiegel Wuppertal 2024 ist ein qualifizierter Regressionsmietspiegel nach § 558d BGB, erstellt vom Institut FUB IGES auf Basis einer reinen Vermieterbefragung mit gesetzlicher Auskunftspflicht (Rücklauf 62,3 %, ausgewertet 11.124 gewichtete Wohnungen, Erhebungsstichtag 01.04.2024). Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus einer Basistabelle mit 8 Baualtersklassen (bis 1948 bis 2021–2023) × 3 Größenklassen (17,5–50 m², 50–90 m², 90–150 m²); die Werte je Zelle sind Zwei-Drittel-Spannen um das arithmetische Mittel. Auf den Tabellenwert werden absolute Euro-Zu- und -Abschläge für einzelne Ausstattungsmerkmale addiert oder abgezogen — kein Punkte- und kein Prozentsystem. Die Wohnlage stammt nicht aus dem Mietspiegel selbst, sondern aus einem externen Vier-Stufen-System des Gutachterausschusses für Grundstückswerte (Straßenverzeichnis: einfach, mittel, gut, exklusiv); im Mietspiegel 2024 reicht ihr Effekt von −0,16 €/m² (einfache Lage) über die mittlere Referenzlage bis +1,08 €/m² (exklusive Lage).

Wie stark sind die Mieten in Wuppertal gestiegen — und was kommt 2026?

Die ortsübliche Vergleichsmiete in Wuppertal ist von der Ausgabe 2022 zur Ausgabe 2024 um durchschnittlich 2,5 % gestiegen — das entspricht einem Plus von rund 0,17 €/m² auf 6,92 €/m² (Quelle: Mietspiegel Wuppertal 2024). Der qualifizierte Mietspiegel wird alle vier Jahre komplett neu erhoben und nach zwei Jahren per Stichprobe fortgeschrieben; die Ausgabe 2024 gilt vom 01.12.2024 bis zum 30.11.2026. Die nächste Fortschreibung läuft bereits: Nach einer Pressemitteilung der Stadt Wuppertal vom 31.03.2026 wurde nach Ostern 2026 mit verkürztem Fragebogen befragt (Rückmeldefrist 15.05.2026), der neue Mietspiegel wird zum 01.12.2026 erwartet. Bei der Umstellung 2024 sanken die Wohnlagen-Zuschläge (gute Lage von +0,52 auf +0,38 €/m², exklusive Lage von +1,14 auf +1,08 €/m²), während Zuschläge für Aufzug (+0,16 auf +0,29 €/m²) und Einbauküche (+0,26 auf +0,41 €/m²) stiegen; neu hinzu kamen Zuschläge für Wärmepumpe (+0,19 €/m²) und Maisonette/Galerie (+0,22 €/m²).

Welche Regeln bei einer Mieterhöhung in Wuppertal gelten: 20 % und keine Mietpreisbremse

In Wuppertal gilt bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB durchgehend die Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren — die abgesenkte Grenze von 15 % kommt hier nicht zur Anwendung. Grund ist, dass Wuppertal nicht in der Mieterschutz-Gebietskulisse Nordrhein-Westfalens liegt: Die aktuelle Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 01.03.2025, Geltung bis 28.02.2030) führt 57 Kommunen auf, Wuppertal ist — anders als etwa Düsseldorf oder Köln — nicht darunter (Quelle: Mieterschutzverordnung NRW, GV. NRW. S. 111). Aus demselben Grund gilt in Wuppertal auch keine Mietpreisbremse nach § 556d BGB — bei Neuvermietung gibt es keine Deckelung auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für laufende Mietverhältnisse bleibt damit als Obergrenze die ortsübliche Vergleichsmiete, erreichbar über höchstens 20 % Steigerung in drei Jahren.

So hat sich der Mietspiegel Wuppertal entwickelt

20226,53 €20247,36 €
Durchschnittlicher Basiswert (€/m², Mittelwert über alle Tabellenfelder) je Mietspiegel-Ausgabe. Quelle: Mietspiegel Wuppertal.
Mietspiegel Wuppertal: Ausgaben im Vergleich
AusgabeØ BasiswertMerkmale
20226,53 €/m²18 Zu-/Abschlagsmerkmale
20247,36 €/m²18 Zu-/Abschlagsmerkmale

Neu seit Ausgabe 2022: Ist die Wohnung eine Maisonette- oder Galerie-Wohnung (Wohnraum über mindestens zwei Etagen mit Treppe innerhalb der Wohnung)? · Hat die Wohnung einen großen Balkon oder eine große Loggia mit mindestens 7,5 m² tatsächlicher Fläche oder mindestens 2 m Tiefe? · Sind an allen Fenstern Rollläden oder Fensterläden vorhanden? · Wurde eine Wärmepumpe eingebaut?

Entfallen seit Ausgabe 2022: Hat die Wohnung einen Balkon oder eine Loggia? · Hat die Wohnung einen oder mehrere „gefangene“ Räume (Wohnraum nur direkt über vorgelagerte Wohnräume erreichbar)? · Wurden alle Außenwände seit 2000 nachträglich gedämmt (vom Vermieter durchgeführt)? · Wurden die Elektroinstallationen seit 1985 vollständig erneuert (Austausch der vorhandenen Leitungen und/oder Verstärkung der Leitungsquerschnitte)?

Mieterhöhung in Wuppertal: Was ist zulässig?

In Wuppertal gilt aktuell die Kappungsgrenze von 20 %: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren höchstens um diesen Wert steigen — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

  1. Vergleichsmiete mit dem Rechner oben ermitteln
  2. Zulässige Erhöhung und Fristen prüfen lassen
  3. Begründetes Schreiben als PDF erstellen und versenden

Was bedeuten Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und qualifizierter Mietspiegel?

Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in Wuppertal für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden ist (§ 558 Abs. 2 BGB). Der Mietspiegel Wuppertal 2024 weist diese Vergleichsmiete je Wohnungstyp als Spanne in €/m² aus.
Kappungsgrenze
Die Kappungsgrenze ist die gesetzliche Obergrenze, um die die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren höchstens steigen darf — in Wuppertal aktuell 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Sie wirkt zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Auch innerhalb der Kappungsgrenze darf die Miete nie über die Vergleichsmiete steigen.
Qualifizierter Mietspiegel
Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist (§ 558d BGB). Der Mietspiegel Wuppertal 2024 ist ein qualifizierter Mietspiegel; seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Wuppertal laut Mietspiegel?

Im Durchschnitt 6,92 €/m² nettokalt nach dem qualifizierten Mietspiegel Wuppertal 2024 (Median 6,57 €/m²), ein Plus von 2,5 % gegenüber der Ausgabe 2022. Der Wert ist ein Gesamtdurchschnitt über 11.124 gewichtete Wohnungen; je nach Baualter, Größe, Ausstattung und Wohnlage reicht die Spanne der Einzelwerte von 2,57 bis 21,46 €/m².

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Wuppertal ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Wuppertal maximal 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze gilt in Wuppertal nicht, weil die Stadt nicht in der Mieterschutz-Gebietskulisse Nordrhein-Westfalens liegt.

Gilt in Wuppertal die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Nein. In Wuppertal gilt durchgehend die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Die Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 01.03.2025, gültig bis 28.02.2030) führt 57 Kommunen mit abgesenkter Grenze auf; Wuppertal ist nicht darunter (GV. NRW. S. 111).

Gilt in Wuppertal die Mietpreisbremse?

Nein. Wuppertal gehört nicht zur Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW, daher gilt keine Mietpreisbremse nach § 556d BGB. Bei einer Neuvermietung darf die Miete nicht auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt werden — diese Begrenzung besteht in Wuppertal zu keinem Zeitpunkt.

Ist der Mietspiegel Wuppertal ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, nach § 558d BGB. Der Mietspiegel Wuppertal 2024 ist ein Regressionsmietspiegel, erstellt vom Institut FUB IGES auf Basis einer Vermieterbefragung mit gesetzlicher Auskunftspflicht (Rücklauf 62,3 %, 11.124 ausgewertete Wohnungen), anerkannt vom Arbeitskreis Mietspiegel am 06.09.2024. Seine Werte sind bei einer Mieterhöhung mitzuteilen.

Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete in Wuppertal berechnet?

Ausgangspunkt ist eine Basistabelle mit 8 Baualtersklassen (bis 1948 bis 2021–2023) × 3 Größenklassen (17,5–50 m², 50–90 m², 90–150 m²), die je Zelle eine Zwei-Drittel-Spanne um den Mittelwert nennt. Darauf werden absolute Euro-Zu- und -Abschläge für Ausstattungsmerkmale addiert. Die Wohnlage (einfach −0,16 €/m² bis exklusiv +1,08 €/m²) stammt aus dem Straßenverzeichnis des Gutachterausschusses.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Wuppertal nicht?

Der Mietspiegel Wuppertal 2024 gilt nicht für Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäuser, preisgebundene Wohnungen, Wohnungen unter 17,5 m² oder über 150 m², Wohnungen mit WC außerhalb der Wohnung sowie für Neubauten nach dem Tabellen-Endjahr. Vorausgesetzt wird eine Standardwohnung mit Zentral-, Etagen- oder Fernheizung, Mehrfachverglasung, WC in der Wohnung und Bad mit Wanne oder Dusche.

Was gilt beim neuen Mietspiegel Wuppertal 2026?

Der Mietspiegel Wuppertal 2024 gilt vom 01.12.2024 bis 30.11.2026. Die Stichprobenfortschreibung 2026 läuft bereits: Nach der Pressemitteilung der Stadt vom 31.03.2026 wurde nach Ostern 2026 mit verkürztem Fragebogen befragt (Rückmeldefrist 15.05.2026); der neue Mietspiegel wird zum 01.12.2026 erwartet.