Mieterhöhung bekommen? Prüfe kostenlos, ob sie rechtens ist.
Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) ist nur wirksam, wenn sie vier Bedingungen erfüllt: Sie kommt frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung, sie übersteigt die Kappungsgrenze von 15 bzw. 20 % in drei Jahren nicht, sie ist in Textform begründet — und sie fordert nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete. Unser Check prüft alle vier Punkte in etwa 3 Minuten.
Jetzt kostenlos prüfenSie sind Vermieter?
Diese Prüfung ist für Mieter gedacht, die eine Erhöhung erhalten haben. Als Vermieter rechnen Sie den umgekehrten Weg: Unser Rechner ermittelt aus dem Mietspiegel Ihrer Stadt die ortsübliche Vergleichsmiete, prüft Kappungsgrenze und Fristen — und erstellt auf Wunsch das fertige Mieterhöhungsschreiben. Ein Blick vorab lohnt sich auch für Sie: Was Ihr Mieter hier prüfen kann, sollte Ihr Erhöhungsverlangen von Anfang an bestehen.
So funktioniert es
- Angaben eintragen: Ort, bisherige Miete, was der Vermieter fordert — dauert etwa 3 Minuten, ohne Registrierung.
- Automatische Prüfung: Fristen, Kappungsgrenze, Form und (wo Mietspiegel-Daten vorliegen) die Höhe.
- Kostenloses Ergebnis: Ist alles korrekt, siehst du das komplette Ergebnis samt Rechenweg gratis — inklusive deiner Fristen.
- Bei Fehlern: Zum Start kostenlos bekommst du jedes Problem erklärt (mit Paragraf) und einen fertigen Antwortbrief als PDF — Zurückweisung oder Teilzustimmung, je nach Fehlerbild.
Häufige Fragen
Was prüft der Mieterhöhungs-Check genau?
Vier Kriterien nach § 558 BGB: die 12-Monats-Sperrfrist seit der letzten Erhöhung, die Kappungsgrenze (höchstens 15 oder 20 % in drei Jahren), Formvorschriften (Textform, Begründungspflicht nach § 558a BGB) und — für Städte mit erfassten Mietspiegel-Daten — ob die geforderte Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfung ist kostenlos — zum Start auch das vollständige Ergebnis mit allen Details und dem fertigen Antwortbrief an den Vermieter. Kein Abo, keine versteckten Kosten.
Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Einer wirksamen Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete musst du zustimmen (§ 558 BGB) — du hast dafür bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit. Ist das Verlangen fehlerhaft, kannst du die Zustimmung ganz oder teilweise verweigern.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Der Check ist eine automatisierte Auswertung deiner Angaben nach den gesetzlichen Regeln, der Brief eine automatisiert erstellte Dokumentvorlage. Beides ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, etwa durch einen Mieterverein oder Anwalt.