Prüfen
Wohnung, Baujahr und Lage angeben. Wir prüfen sofort, ob und in welcher Höhe eine Erhöhung nach § 558 BGB überhaupt zulässig ist.
Was Sie verlangen dürfen, ist keine Schätzfrage. Mieterhöhung.de ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem qualifizierten Mietspiegel Ihrer Stadt — jeder Zu- und Abschlag mit Fundstelle — und prüft Kappungsgrenze und 15-Monats-Frist nach § 558 BGB. Am Ende steht das formgerechte Mieterhöhungsschreiben als PDF, fertig zum Versand.
Ob eine Mieterhöhung zulässig ist, lässt sich nachrechnen. Mieterhöhung.de prüft die geforderte Miete gegen den qualifizierten Mietspiegel Ihrer Stadt, gegen die Kappungsgrenze und die Fristen des § 558 BGB — jede Zahl mit Fundstelle. So wissen Sie, wo Sie stehen, bevor Sie antworten. Auf Wunsch entsteht daraus Ihr Antwortschreiben als PDF — Sie entscheiden selbst, wie es weitergeht.
Kostenlos prüfen, ohne Registrierung · Dieselbe Rechnung für beide Seiten · Keine Rechtsberatung
Rechenweg · Beispiel
Fairness durch Transparenz
Mieterhöhung.de ist eine Plattform, die Mieterhöhungen nach § 558 BGB auf Grundlage amtlicher qualifizierter Mietspiegel aus 119 deutschen Städten berechnet und prüft — für Vermieter, die eine Erhöhung vorbereiten, ebenso wie für Mieter, die eine erhaltene Erhöhung nachrechnen möchten. In beiden Fällen gelten dieselben Regeln: die ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab, die Kappungsgrenze von 20 Prozent — in angespannten Wohnungsmärkten 15 Prozent — innerhalb von drei Jahren und die Voraussetzung, dass die Miete seit 15 Monaten unverändert ist.
Ob Sie nach Jahren erstmals die Miete erhöhen oder den Brief Ihres Vermieters in der Hand halten: Auf Mieterhöhung.de rechnen beide Seiten mit denselben amtlichen Daten und demselben Rechenweg. Das Ergebnis ist identisch, egal wer fragt — jeder Zu- und Abschlag trägt seine Fundstelle, jeder Rechenschritt lässt sich nachlesen. Die Plattform ergreift keine Partei; sie macht sichtbar, was § 558 BGB und der qualifizierte Mietspiegel Ihrer Stadt vorgeben. Wer die eigenen Zahlen kennt, spricht auf Augenhöhe über die Miete.
So funktioniert es
Wohnung, Baujahr und Lage angeben. Wir prüfen sofort, ob und in welcher Höhe eine Erhöhung nach § 558 BGB überhaupt zulässig ist.
Die Engine ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem qualifizierten Mietspiegel Ihrer Stadt — jeder Zu- und Abschlag mit Fundstelle.
Das formgerechte Mieterhöhungsverlangen mit Begründung und Zustimmungsfrist — fertig zum Versand an Ihre Mieter.
So funktioniert es
Das Erhöhungsschreiben zur Hand nehmen: bisherige und verlangte Miete, Wohnungsdaten und Zugangsdatum angeben.
Wir prüfen Höhe (Vergleichsmiete und Kappungsgrenze), Fristen und Form nach § 558 BGB — jeder Punkt mit Fundstelle.
Sie sehen sofort das Ergebnis — und erhalten auf Wunsch das passende Antwortschreiben als PDF.
Wo gilt die verschärfte 15-%-Kappungsgrenze und wo die reguläre 20-%-Grenze? Alle deutschen Gemeinden im Checker.
Kappungsgrenze prüfen →Wie sich die Vergleichsmieten zwischen Städten unterscheiden — auf einen Blick gegenübergestellt.
Städte vergleichen →Häufige Fragen
Die Miete, die in der jeweiligen Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage üblich ist (§ 558 Abs. 2 BGB). Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt ist das anerkannte Begründungsmittel — genau damit rechnet unser Rechner.
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, aber höchstens 20 Prozent innerhalb von drei Jahren (Kappungsgrenze) — in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sogar nur 15 Prozent. Außerdem muss die Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert sein. Beides prüfen wir automatisch.
Nein. Wir bereiten öffentlich zugängliche Mietspiegel-Daten auf und erstellen Mustertexte auf Basis Ihrer Angaben. Im Zweifel oder bei Streit wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
Kostenlos berechnen, ob und wie viel zulässig ist — das fertige PDF-Schreiben gibt es nach der Registrierung.
Jetzt kostenlos berechnenKostenlos prüfen, ob Höhe, Frist und Form stimmen — auf Wunsch mit fertigem Antwortschreiben als PDF.
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