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Mietspiegel Saarbrücken 2026: Vergleichsmiete berechnen & Mieterhöhung prüfen

Basiert auf Mietspiegel 2026 (gültig bis 31.12.2027)

Einordnung in einem Satz

Der qualifizierte Mietspiegel Saarbrücken 2026 (§ 558d BGB) legt die ortsübliche Vergleichsmiete fest, an der sich jede Mieterhöhung nach § 558 BGB messen lassen muss — die mittleren Tabellenwerte liegen zwischen 6,22 €/m² und 14,73 €/m² nettokalt, und die Miete darf in drei Jahren um höchstens 20 % steigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuelle Ausgabe: Mietspiegel Saarbrücken 2026, gültig seit dem 01.01.2026 und noch bis zum 31.12.2027.
  • Mietniveau: Die mittleren Tabellenwerte reichen von 6,22 €/m² bis 14,73 €/m² nettokalt (Durchschnitt 8,70 €/m²) — je nach Baujahr, Wohnungsgröße und Ausstattung.
  • Kappungsgrenze: In Saarbrücken darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB) — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
  • Verbindlichkeit: Als qualifizierter Mietspiegel trägt er die gesetzliche Vermutung, die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt abzubilden (§ 558d Abs. 3 BGB).
  • Direkt loslegen: Der Rechner auf dieser Seite ermittelt Vergleichsmiete und zulässige Erhöhung kostenlos und ohne Registrierung.

Quelle: Mietspiegel Saarbrücken 2026 · zuletzt geprüft am 13.07.2026

Mieterhöhung in Saarbrücken berechnenMieterhöhung in Saarbrücken prüfen

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Saarbrücken
  • Der Mietspiegel Saarbrücken 2026 gilt nicht für preisgebundene (geförderte) Wohnungen, möblierte Wohnungen, Wohngemeinschaften, Neubauten mit Bezugsfertigkeit nach April 2023, Wohnungen ohne Küchenanschlüsse oder mit WC außerhalb der Wohnung sowie Wohnraum in Heimen und im Betreuten Wohnen.
  • Die Wohnlage (einfach, mittel, gut) ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis des Mietspiegels (Broschüre ab Seite 22): Dort ist jede Saarbrücker Adresse hausnummerngenau einer Wohnlage zugeordnet.
  • Das Ergebnis ist der Mittelwert. Der Mietspiegel Saarbrücken weist zusätzlich eine Spanne von −17 % bis +15 % um das berechnete Ergebnis aus; Abweichungen vom Mittelwert sind nur mit Begründung durch zusätzliche Wohnwertmerkmale zulässig (BGH VIII ZR 227/10).
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Der Mietspiegel Saarbrücken im Überblick

Mieterhöhung in Saarbrücken: die wichtigsten Fakten
Mietspiegel-ArtQualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB), Ausgabe 2026
Gültig seit1.1.2026
Kappungsgrenze20 % innerhalb von 3 Jahren
SperrfristErhöhungsverlangen frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung; neue Miete ab dem 3. Monat nach Zugang
Struktur281 Wohnfläche-Klassen × 5 Baualtersklasse-Klassen × 3 Wohnlage-Klassen, prozentuale Zu- und Abschläge, 10 Wohnwertmerkmale
Übliche Vergleichsmieten nach Baualtersklasse (Mittelwerte, Saarbrücken 2026)
BaualtersklasseSpanne (mittlere Werte)
bis 19486,64 €/m² bis 12,03 €/m²
1949–19606,22 €/m² bis 11,26 €/m²
1961–19776,42 €/m² bis 11,62 €/m²
1978–20026,90 €/m² bis 12,50 €/m²
2003–20238,13 €/m² bis 14,73 €/m²
Wohnwertmerkmale im Mietspiegel Saarbrücken (prozentuale Zu- und Abschläge)
MerkmalWirkung
Ist eine vom Vermieter gestellte komplette Einbauküche vorhanden (Herd, Einbaukühlschrank, Spüle, Schränke, weitere Elektrogeräte)?+6,3 %
Ist eine vom Vermieter gestellte integrierte Wohnküche vorhanden (zum Wohnraum hin offene Küche)?+4,5 %
Gibt es einen Aufzug in einem Gebäude mit weniger als fünf Geschossen (das Erdgeschoss zählt nicht mit)?+4,2 %
Sind die Fenster dreifachverglast?+3,6 %
Wurde das Badezimmer in den letzten 15 Jahren umfassend modernisiert?+3,2 %
Liegt in mehreren Zimmern Parkett- oder Marmorfußboden?+2,7 %
Wurden die Strom-, Heizungs-, Gas- und/oder Wasserleitungen nach dem 01.01.2002 nachträglich erneuert oder modernisiert (nicht bauzeitlich)?+1,4 %
Ist ein Durchgangszimmer oder ein gefangener Raum vorhanden?-2,7 %
Fehlt ein Abstellraum oder Kellerraum?-2,8 %
Fehlt ein Waschmaschinenanschluss in der Wohnung?-4,5 %

Mieterhöhung in Saarbrücken: Was ist zulässig?

In Saarbrücken gilt aktuell die Kappungsgrenze von 20 %: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren höchstens um diesen Wert steigen — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Saarland: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

  1. Vergleichsmiete mit dem Rechner oben ermitteln
  2. Zulässige Erhöhung und Fristen prüfen lassen
  3. Begründetes Schreiben als PDF erstellen und versenden

Was bedeuten Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und qualifizierter Mietspiegel?

Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in Saarbrücken für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden ist (§ 558 Abs. 2 BGB). Der Mietspiegel Saarbrücken 2026 weist diese Vergleichsmiete je Wohnungstyp als Spanne in €/m² aus.
Kappungsgrenze
Die Kappungsgrenze ist die gesetzliche Obergrenze, um die die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren höchstens steigen darf — in Saarbrücken aktuell 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Sie wirkt zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Auch innerhalb der Kappungsgrenze darf die Miete nie über die Vergleichsmiete steigen.
Qualifizierter Mietspiegel
Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist (§ 558d BGB). Der Mietspiegel Saarbrücken 2026 ist ein qualifizierter Mietspiegel; seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden.

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Häufige Fragen