Mietspiegel Saarbrücken 2026: Vergleichsmiete berechnen & Mieterhöhung prüfen
Basiert auf Mietspiegel 2026 (gültig bis 31.12.2027)
Einordnung in einem Satz
Der qualifizierte Mietspiegel Saarbrücken 2026 (§ 558d BGB) legt die ortsübliche Vergleichsmiete fest, an der sich jede Mieterhöhung nach § 558 BGB messen lassen muss — die mittleren Tabellenwerte liegen zwischen 6,22 €/m² und 14,73 €/m² nettokalt, und die Miete darf in drei Jahren um höchstens 20 % steigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Aktuelle Ausgabe: Mietspiegel Saarbrücken 2026, gültig seit dem 01.01.2026 und noch bis zum 31.12.2027.
- Mietniveau: Die mittleren Tabellenwerte reichen von 6,22 €/m² bis 14,73 €/m² nettokalt (Durchschnitt 8,70 €/m²) — je nach Baujahr, Wohnungsgröße und Ausstattung.
- Kappungsgrenze: In Saarbrücken darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB) — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
- Verbindlichkeit: Als qualifizierter Mietspiegel trägt er die gesetzliche Vermutung, die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt abzubilden (§ 558d Abs. 3 BGB).
- Direkt loslegen: Der Rechner auf dieser Seite ermittelt Vergleichsmiete und zulässige Erhöhung kostenlos und ohne Registrierung.
Quelle: Mietspiegel Saarbrücken 2026 · zuletzt geprüft am 13.07.2026
Der Mietspiegel Saarbrücken im Überblick
| Mietspiegel-Art | Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB), Ausgabe 2026 |
|---|---|
| Gültig seit | 1.1.2026 |
| Kappungsgrenze | 20 % innerhalb von 3 Jahren |
| Sperrfrist | Erhöhungsverlangen frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung; neue Miete ab dem 3. Monat nach Zugang |
| Struktur | 281 Wohnfläche-Klassen × 5 Baualtersklasse-Klassen × 3 Wohnlage-Klassen, prozentuale Zu- und Abschläge, 10 Wohnwertmerkmale |
| Baualtersklasse | Spanne (mittlere Werte) |
|---|---|
| bis 1948 | 6,64 €/m² bis 12,03 €/m² |
| 1949–1960 | 6,22 €/m² bis 11,26 €/m² |
| 1961–1977 | 6,42 €/m² bis 11,62 €/m² |
| 1978–2002 | 6,90 €/m² bis 12,50 €/m² |
| 2003–2023 | 8,13 €/m² bis 14,73 €/m² |
| Merkmal | Wirkung |
|---|---|
| Ist eine vom Vermieter gestellte komplette Einbauküche vorhanden (Herd, Einbaukühlschrank, Spüle, Schränke, weitere Elektrogeräte)? | +6,3 % |
| Ist eine vom Vermieter gestellte integrierte Wohnküche vorhanden (zum Wohnraum hin offene Küche)? | +4,5 % |
| Gibt es einen Aufzug in einem Gebäude mit weniger als fünf Geschossen (das Erdgeschoss zählt nicht mit)? | +4,2 % |
| Sind die Fenster dreifachverglast? | +3,6 % |
| Wurde das Badezimmer in den letzten 15 Jahren umfassend modernisiert? | +3,2 % |
| Liegt in mehreren Zimmern Parkett- oder Marmorfußboden? | +2,7 % |
| Wurden die Strom-, Heizungs-, Gas- und/oder Wasserleitungen nach dem 01.01.2002 nachträglich erneuert oder modernisiert (nicht bauzeitlich)? | +1,4 % |
| Ist ein Durchgangszimmer oder ein gefangener Raum vorhanden? | -2,7 % |
| Fehlt ein Abstellraum oder Kellerraum? | -2,8 % |
| Fehlt ein Waschmaschinenanschluss in der Wohnung? | -4,5 % |
Mieterhöhung in Saarbrücken: Was ist zulässig?
In Saarbrücken gilt aktuell die Kappungsgrenze von 20 %: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren höchstens um diesen Wert steigen — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
Kappungsgrenze in Saarland: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick
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Was bedeuten Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und qualifizierter Mietspiegel?
- Ortsübliche Vergleichsmiete
- Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in Saarbrücken für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden ist (§ 558 Abs. 2 BGB). Der Mietspiegel Saarbrücken 2026 weist diese Vergleichsmiete je Wohnungstyp als Spanne in €/m² aus.
- Kappungsgrenze
- Die Kappungsgrenze ist die gesetzliche Obergrenze, um die die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren höchstens steigen darf — in Saarbrücken aktuell 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Sie wirkt zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Auch innerhalb der Kappungsgrenze darf die Miete nie über die Vergleichsmiete steigen.
- Qualifizierter Mietspiegel
- Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist (§ 558d BGB). Der Mietspiegel Saarbrücken 2026 ist ein qualifizierter Mietspiegel; seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden.
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