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Mietspiegel Bielefeld 2026: Vergleichsmiete berechnen & Mieterhöhung prüfen

Basiert auf Mietspiegel 2026 (gültig bis 30.06.2028)

Der Mietspiegel Bielefeld 2026 weist eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 7,93 €/m² aus, der Median liegt bei 7,51 €/m² (Quelle: Mietspiegeldokumentation der Stadt Bielefeld/IGES, Erhebungsstichtag 1. Februar 2026). Der qualifizierte Bielefelder Mietspiegel 2026 gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2028 und gliedert den Markt in 180 Tabellenfelder, deren Mittelwerte von 6,43 €/m² (Baujahr 1919–1949, normale Lage, große Wohnung) bis 14,31 €/m² (Neubau 2022–2025, gute Lage, Kleinwohnung) reichen. Mit dem Rechner ermitteln Vermieter und Mieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Bielefeld plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf. Wichtig dabei: Seit dem 1. März 2025 gilt in Bielefeld wieder die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (Mieterschutzverordnung NRW).

Einordnung in einem Satz

Der qualifizierte Mietspiegel Bielefeld 2026 (§ 558d BGB) legt die ortsübliche Vergleichsmiete fest, an der sich jede Mieterhöhung nach § 558 BGB messen lassen muss — die mittleren Tabellenwerte liegen zwischen 6,43 €/m² und 14,31 €/m² nettokalt, und die Miete darf in drei Jahren um höchstens 15 % steigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuelle Ausgabe: Mietspiegel Bielefeld 2026, gültig seit dem 01.07.2026 und noch bis zum 30.06.2028.
  • Mietniveau: Die mittleren Tabellenwerte reichen von 6,43 €/m² bis 14,31 €/m² nettokalt (Durchschnitt 8,86 €/m²) — je nach Baujahr, Wohnungsgröße und Ausstattung.
  • Kappungsgrenze: In Bielefeld darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB) — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
  • Verbindlichkeit: Als qualifizierter Mietspiegel trägt er die gesetzliche Vermutung, die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt abzubilden (§ 558d Abs. 3 BGB).
  • Direkt loslegen: Der Rechner auf dieser Seite ermittelt Vergleichsmiete und zulässige Erhöhung kostenlos und ohne Registrierung.

Quelle: Mietspiegel Bielefeld 2026 · zuletzt geprüft am 13.07.2026

Mieterhöhung in Bielefeld berechnenMieterhöhung in Bielefeld prüfen

Schritt 1 von 9: Ihre Wohnung0 % geschafft

Der Mietspiegel Bielefeld im Überblick

Mieterhöhung in Bielefeld: die wichtigsten Fakten
Mietspiegel-ArtQualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB), Ausgabe 2026
Gültig seit1.7.2026
Kappungsgrenze15 % innerhalb von 3 Jahren
SperrfristErhöhungsverlangen frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung; neue Miete ab dem 3. Monat nach Zugang
Struktur9 Baualtersklasse-Klassen × 2 Wohnlage-Klassen × 10 Wohnungsgröße-Klassen, Tabellenwert ohne Spanneneinordnung, 22 Wohnwertmerkmale
Übliche Vergleichsmieten nach Baualtersklasse (Mittelwerte, Bielefeld 2026)
BaualtersklasseSpanne (mittlere Werte)
bis 19187,30 €/m² bis 10,50 €/m²
1919 bis 19496,43 €/m² bis 9,34 €/m²
1950 bis 19606,58 €/m² bis 9,54 €/m²
1961 bis 19776,78 €/m² bis 9,81 €/m²
1978 bis 19947,22 €/m² bis 10,39 €/m²
1995 bis 20017,29 €/m² bis 10,49 €/m²
2002 bis 20107,95 €/m² bis 11,38 €/m²
2011 bis 20219,22 €/m² bis 13,08 €/m²
2022 bis 202510,13 €/m² bis 14,31 €/m²
Wohnwertmerkmale im Mietspiegel Bielefeld (Tabellenwert ohne Spanneneinordnung)
MerkmalWirkung
Liegt die Wohnung in einer einfachen Wohnlage laut Wohnlagenkarte? (Als Basis dient dann die Tabelle der normalen Wohnlage; wohnwertmindernd innerhalb der Spanne)0 Punkt(e)
Ist die Wohnung nur teilweise beheizbar?0 Punkt(e)
Fehlt eine vom Vermieter gestellte Heizung?0 Punkt(e)
Haben die Fenster nur Einfachverglasung?0 Punkt(e)
Fehlt eine Klingel mit Türöffner?0 Punkt(e)
Fehlt ein Waschmaschinenanschluss?0 Punkt(e)
Fehlt ein Keller- oder Abstellraum?0 Punkt(e)
Liegt die Wohnung im Souterrain/Untergeschoss (mehr als 50 % der Außenwandfläche unterhalb des Geländes)?0 Punkt(e)
Liegt die Wohnung in einer sehr guten Wohnlage laut Wohnlagenkarte? (Als Basis dient dann die Tabelle der guten Wohnlage; wohnwertsteigernd innerhalb der Spanne)0 Punkt(e)
Hat die Wohnung Parkett- oder Holzdielenboden bzw. Design-Vinylboden?0 Punkt(e)
Gibt es eine komplett gestellte Einbauküche mit mindestens zwei Elektrogeräten?0 Punkt(e)
Ist ein zusätzliches oder zweites WC vorhanden?0 Punkt(e)
Hat die Wohnung eine hochwertige Sanitärausstattung?0 Punkt(e)
Ist die Wohnung barrierearm gestaltet (Schwellenfreiheit, schwellenarmer Übergang zu Balkon/Terrasse, ausreichende Bewegungsfreiheit, barrierearme Badgestaltung)?0 Punkt(e)
Hat das Gebäude eine fossilarme oder fossilfreie Heizungsanlage?0 Punkt(e)
Hat das Gebäude die Energieeffizienzklasse A+ bis B?0 Punkt(e)
Hat die Wohnung eine Fußbodenheizung?0 Punkt(e)
Verfügt die Wohnung über sommerlichen Wärmeschutz?0 Punkt(e)
Gibt es einen Aufzug im Gebäude?0 Punkt(e)
Gibt es einen Abstellraum in der Wohnung?0 Punkt(e)
Hat die Wohnung eine alleinige Gartennutzung?0 Punkt(e)
Gibt es eine Ladesäule für E-Autos?0 Punkt(e)

Was hat sich mit dem Bielefelder Mietspiegel 2026 geändert?

Der Bielefelder Mietspiegel 2026 hat das gesamte Berechnungssystem umgestellt: Statt einer einzigen Standardtabelle mit acht Baualtersklassen und bezifferten Euro-Zu- und -Abschlägen (Ausgabe 2024) gliedert er den Markt jetzt in 18 reine Spannen-Tabellen — 9 Baualtersklassen (bis 1918 bis 2022–2025) mal 2 Wohnlagen (normal, gut), je 10 Größenklassen von 20 bis 250 m², zusammen 180 Tabellenfelder mit unterem Wert, Mittelwert und oberem Wert. Die Mittelwerte reichen von 6,43 €/m² (Baujahr 1919–1949, normale Lage, über 120 bis 250 m²) bis 14,31 €/m² (Neubau 2022–2025, gute Lage, 20 bis 40 m²). (Quelle: Bielefelder Mietspiegel 2026, Stadt Bielefeld/IGES; Stand: 12.07.2026.)

Wohnwertmerkmale wie Einbauküche, Fußbodenheizung, Ladesäule oder eine fossilarme Heizung tragen 2026 keinen eigenen Euro-Betrag mehr, sondern verschieben die Einordnung nur noch innerhalb der Tabellenspanne (−15 % / +16 % um den Regressions-Mittelwert). Neu ist außerdem, dass die Wohnlagenkarte 2026 erstmals Teil des qualifizierten Mietspiegels ist — 2024 war sie ausdrücklich nur Orientierungshilfe. Es gibt nur Tabellen für normale und gute Wohnlage; einfache und sehr gute Wohnlage werden über die Spanne der jeweiligen Basistabelle eingeordnet. Erstellt hat den Mietspiegel das Institut IGES aus einer Zufallsstichprobe von 7.500 Objektadressen mit rund 75 % Rücklauf, ausgewertet über ein zweistufiges Regressionsmodell (Wohnfläche sowie Baualters- und Wohnlagenfaktoren).

Welcher Mietspiegel galt in Bielefeld von März bis Juni 2026?

Von März bis Juni 2026 gab es in Bielefeld für vier Monate keinen aktuell gültigen qualifizierten Mietspiegel: Der Bielefelder Mietspiegel 2024 lief am 28.02.2026 aus, der Nachfolger 2026 trat erst am 01.07.2026 in Kraft. Der qualifizierte Bielefelder Mietspiegel 2026 gilt vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028 (Quelle: Stadt Bielefeld, Haus & Grund Bielefeld; Stand: 12.07.2026).

In dieser Lücke konnte ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB weiterhin begründet werden — nach verbreiteter Rechtsauffassung lässt sich ein gerade abgelaufener Mietspiegel als einfaches Begründungsmittel heranziehen, das die ortsübliche Vergleichsmiete indiziert; dies ist eine juristische Einordnung, keine amtliche Aussage der Stadt Bielefeld. Seit dem 01.07.2026 ist diese Frage gegenstandslos: Erhöhungsverlangen, die ab diesem Datum zugehen, werden mit den Werten des Mietspiegels 2026 begründet.

Wie hoch sind die Mieten in Bielefeld im Vergleich zu Münster?

Bielefeld ist im Vergleich der ostwestfälischen Großstädte günstig: Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt laut Bielefelder Mietspiegel 2026 bei 7,93 €/m² (Median 7,51 €/m², Erhebungsstichtag 01.02.2026). In Münster weist der qualifizierte Mietspiegel 2025 dagegen eine durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete von 9,85 €/m² aus — rund 1,92 €/m² oder etwa 24 % mehr als in Bielefeld. (Quellen: Bielefelder Mietspiegel 2026, Stadt Bielefeld/IGES; Mietspiegel Münster 2025, Stadt Münster; Stand: 12.07.2026.)

Gegenüber dem Vorgänger-Mietspiegel 2024 sind die Bielefelder Werte je nach Wohnungsgröße um rund 5 bis 10 % gestiegen. Der Anstieg fällt damit moderat aus; die Stadt spricht mit Blick auf den Wohnungsmarkt von Stabilität.

Wie viel darf die Miete in Bielefeld steigen — und wie war das früher?

In Bielefeld darf die Bestandsmiete seit dem 01.03.2025 innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — und höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Bielefeld gehört zur 57-Städte-Kulisse der Mieterschutzverordnung NRW vom 15.10.2024 (GV. NRW. 2025 S. 111), die die abgesenkte Kappungsgrenze bis zum 28.02.2030 festlegt. Ohne diese Verordnung läge die Grenze beim bundesweiten Regelfall von 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB). (Stand: 12.07.2026.)

Die Bielefelder Kappungsgrenze war über die Jahre wechselhaft: 15 % vom 01.06.2014 bis 31.05.2019 (Kappungsgrenzenverordnung NRW, GV. NRW. 2014 S. 298), dann 20 % vom 01.06.2019 bis 28.02.2025, weil Bielefeld nicht in der Kulisse der Verordnung von 2020 lag (GV. NRW. 2020 S. 465), und seit dem 01.03.2025 wieder 15 %. Parallel dazu galt die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) für Neuvermietungen zunächst vom 01.07.2015 bis 30.06.2020, war danach in Bielefeld aufgehoben und gilt seit dem 01.03.2025 erneut — bis zum 31.12.2029 (GV. NRW. 2025 S. 848).

So hat sich der Mietspiegel Bielefeld entwickelt

20247,50 €20268,86 €
Durchschnittlicher Basiswert (€/m², Mittelwert über alle Tabellenfelder) je Mietspiegel-Ausgabe. Quelle: Mietspiegel Bielefeld.
Mietspiegel Bielefeld: Ausgaben im Vergleich
AusgabeØ BasiswertMerkmale
20247,50 €/m²5 Zu-/Abschlagsmerkmale
20268,86 €/m²22 Zu-/Abschlagsmerkmale

Neu seit Ausgabe 2024: Liegt die Wohnung in einer einfachen Wohnlage laut Wohnlagenkarte? (Als Basis dient dann die Tabelle der normalen Wohnlage; wohnwertmindernd innerhalb der Spanne) · Ist die Wohnung nur teilweise beheizbar? · Fehlt eine vom Vermieter gestellte Heizung? · Haben die Fenster nur Einfachverglasung? · Fehlt eine Klingel mit Türöffner? · Fehlt ein Waschmaschinenanschluss? · Fehlt ein Keller- oder Abstellraum? · Liegt die Wohnung im Souterrain/Untergeschoss (mehr als 50 % der Außenwandfläche unterhalb des Geländes)? · Liegt die Wohnung in einer sehr guten Wohnlage laut Wohnlagenkarte? (Als Basis dient dann die Tabelle der guten Wohnlage; wohnwertsteigernd innerhalb der Spanne) · Hat die Wohnung Parkett- oder Holzdielenboden bzw. Design-Vinylboden? · Gibt es eine komplett gestellte Einbauküche mit mindestens zwei Elektrogeräten? · Ist ein zusätzliches oder zweites WC vorhanden? · Hat die Wohnung eine hochwertige Sanitärausstattung? · Hat das Gebäude eine fossilarme oder fossilfreie Heizungsanlage? · Hat das Gebäude die Energieeffizienzklasse A+ bis B? · Hat die Wohnung eine Fußbodenheizung? · Verfügt die Wohnung über sommerlichen Wärmeschutz? · Gibt es einen Aufzug im Gebäude? · Gibt es einen Abstellraum in der Wohnung? · Hat die Wohnung eine alleinige Gartennutzung? · Gibt es eine Ladesäule für E-Autos?

Entfallen seit Ausgabe 2024: In welcher Wohnlage liegt die Wohnung? (Orientierungshilfe: Wohnlagenkarte des Gutachterausschusses der Stadt Bielefeld; sie ist nicht Bestandteil des Mietspiegels) · Beträgt die Wohnfläche 20 m² bis unter 40 m² (Kleinwohnung)? · Beträgt die Wohnfläche mehr als 120 m² bis 250 m² (große Wohnung)? · Wurde das vor 1978 erstellte Gebäude energetisch vollmodernisiert (Heizungsanlage nach 2001 erneuert, Wärmedämmung aller Außenwände nach 2001, Wärmedämmung des Daches/Dachbodens nach 2001, alle Fenster seit 1995 erneuert)?

Mieterhöhung in Bielefeld: Was ist zulässig?

In Bielefeld gilt aktuell die Kappungsgrenze von 15 %: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren höchstens um diesen Wert steigen — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

  1. Vergleichsmiete mit dem Rechner oben ermitteln
  2. Zulässige Erhöhung und Fristen prüfen lassen
  3. Begründetes Schreiben als PDF erstellen und versenden

Was bedeuten Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und qualifizierter Mietspiegel?

Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in Bielefeld für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden ist (§ 558 Abs. 2 BGB). Der Mietspiegel Bielefeld 2026 weist diese Vergleichsmiete je Wohnungstyp als Spanne in €/m² aus.
Kappungsgrenze
Die Kappungsgrenze ist die gesetzliche Obergrenze, um die die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren höchstens steigen darf — in Bielefeld aktuell 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Sie wirkt zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Auch innerhalb der Kappungsgrenze darf die Miete nie über die Vergleichsmiete steigen.
Qualifizierter Mietspiegel
Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist (§ 558d BGB). Der Mietspiegel Bielefeld 2026 ist ein qualifizierter Mietspiegel; seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Bielefeld laut Mietspiegel?

Die durchschnittliche Nettokaltmiete beträgt 7,93 €/m² nach dem Bielefelder Mietspiegel 2026, der Median liegt bei 7,51 €/m² (Erhebungsstichtag 01.02.2026). Je nach Baujahr, Wohnlage und Größe reichen die Mittelwerte der 180 Tabellenfelder von 6,43 €/m² (Baujahr 1919–1949, normale Lage, über 120–250 m²) bis 14,31 €/m² (Neubau 2022–2025, gute Lage, 20–40 m²).

Um wie viel darf die Miete in Bielefeld aktuell erhöht werden?

Seit dem 01.03.2025 darf die Bestandsmiete in Bielefeld innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Bielefeld liegt in der 57-Städte-Kulisse der Mieterschutzverordnung NRW (gültig bis 28.02.2030); ohne diese abgesenkte Kappungsgrenze läge das Maximum beim gesetzlichen Regelfall von 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB).

Gilt in Bielefeld die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Ja. Bielefeld gehört zur Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW vom 15.10.2024 (GV. NRW. 2025 S. 111), die vom 01.03.2025 bis 28.02.2030 gilt. Die Grenze war zuvor wechselhaft: 15 % vom 01.06.2014 bis 31.05.2019, dann 20 % vom 01.06.2019 bis 28.02.2025, seit 01.03.2025 wieder 15 %.

Was hat sich mit dem Bielefelder Mietspiegel 2026 geändert?

Der Mietspiegel 2026 hat das System umgestellt: von einer Standardtabelle mit 8 Baualtersklassen und Euro-Zu-/Abschlägen (2024) zu 18 Spannen-Tabellen (9 Baualtersklassen × 2 Wohnlagen, je 10 Größenklassen) mit 180 Tabellenfeldern. Wohnwertmerkmale wirken nur noch innerhalb der Spanne (−15 %/+16 %), und die Wohnlagenkarte ist erstmals Teil des qualifizierten Mietspiegels.

Welcher Mietspiegel gilt aktuell in Bielefeld?

Der qualifizierte Bielefelder Mietspiegel 2026 gilt vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028. Sein Vorgänger 2024 lief am 28.02.2026 aus, sodass von März bis Juni 2026 vier Monate ohne aktuell gültigen qualifizierten Mietspiegel lagen; in dieser Zeit konnte der abgelaufene Mietspiegel nach verbreiteter Rechtsauffassung als einfaches Begründungsmittel dienen.

Gilt in Bielefeld die Mietpreisbremse?

Ja. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt in Bielefeld seit dem 01.03.2025 wieder, befristet bis zum 31.12.2029 (GV. NRW. 2025 S. 848). Zuvor galt sie vom 01.07.2015 bis 30.06.2020 und war danach in Bielefeld aufgehoben. Bei Neuvermietung darf die Miete damit höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; für Mieterhöhungen nach § 558 BGB in bestehenden Mietverhältnissen ist sie nicht maßgeblich.

Ist Bielefeld günstiger als Münster?

Ja. Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt in Bielefeld bei 7,93 €/m² (Mietspiegel 2026), in Münster dagegen bei 9,85 €/m² (qualifizierter Mietspiegel 2025). Bielefeld ist damit rund 1,92 €/m² bzw. etwa 24 % günstiger als Münster.

Ist der Bielefelder Mietspiegel ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d Abs. 1 BGB. Er wurde vom Institut IGES nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen aus einer Zufallsstichprobe von 7.500 Objektadressen (rund 75 % Rücklauf) mit einem zweistufigen Regressionsmodell erstellt und vom Arbeitskreis Mietspiegel anerkannt. Seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn sich der Vermieter auf ein anderes Begründungsmittel stützt.