Neuerhebung
Die Neuerhebung ist die vollständige Neuerstellung eines Mietspiegels auf Basis frisch erhobener Mietdaten. Sie ersetzt die Datengrundlage komplett — anders als die Fortschreibung, die bestehende Werte nur anpasst — und führt oft zu deutlich größeren Wertsprüngen.
Was bei einer Neuerhebung passiert
Bei einer Neuerhebung werden Mietdaten komplett neu erfasst — häufig über Fragebögen an Vermieter oder Mieter zu tatsächlich vereinbarten oder geänderten Mieten. Auf dieser Basis wird die Tabellenstruktur oder das Regressionsmodell neu berechnet; dabei können sich auch Tabellenfelder, Wohnwertmerkmale oder Wohnlagenkategorien ändern, nicht nur die Zahlenwerte selbst.
Warum Neuerhebungen zu größeren Sprüngen führen
Anders als die Fortschreibung, die bestehende Werte lediglich mit einem Index anpasst, bildet die Neuerhebung die tatsächliche Marktentwicklung seit der letzten Erhebung ab. Das kann zu deutlich größeren Wertsprüngen führen als eine reine Fortschreibung — vor allem, wenn zwischen zwei Neuerhebungen mehrere Jahre mit starkem Mietanstieg liegen. Qualifizierte Mietspiegel müssen spätestens alle vier Jahre neu erhoben werden (§ 558d Abs. 2 BGB).
Quellen
- § 558d Abs. 2 BGB — gesetze-im-internet.de (Stand: 11.07.2026)
Rechtsgrundlagen
§ 558d Abs. 2 BGB