Fortschreibung
Die Fortschreibung ist die Aktualisierung eines bestehenden Mietspiegels ohne komplette Neuerhebung, meist anhand des Verbraucherpreisindexes oder einer Stichprobe (§ 558d Abs. 2 BGB). Qualifizierte Mietspiegel müssen spätestens nach zwei Jahren angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.
Auch: Indexfortschreibung
Wie eine Fortschreibung abläuft
Bei einer Fortschreibung bleibt die Struktur des bestehenden Mietspiegels erhalten — Tabellenfelder, Merkmale und Wohnlagen ändern sich nicht. Angepasst werden lediglich die Werte, meist durch Multiplikation mit der Veränderungsrate des Verbraucherpreisindexes seit der letzten Ausgabe, seltener anhand einer kleineren Stichprobenerhebung.
Warum Fortschreibungen zu kleineren Sprüngen führen
Weil eine Fortschreibung nur die vorhandenen Werte anpasst und keine neuen Daten zur tatsächlichen Marktmiete erhebt, fallen ihre Steigerungen in der Regel deutlich moderater aus als bei einer Neuerhebung. Qualifizierte Mietspiegel müssen spätestens zwei Jahre nach ihrem Erscheinen fortgeschrieben werden, sofern in dieser Zeit keine Neuerhebung erfolgt (§ 558d Abs. 2 BGB).
Quellen
- § 558d Abs. 2 BGB — gesetze-im-internet.de (Stand: 11.07.2026)
Rechtsgrundlagen
§ 558d Abs. 2 BGB