Mietspiegel Weimar: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Der Mietspiegel Weimar zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Kulturstadt: Die Basismieten der 24 Tabellenfelder reichen von 5,92 bis 9,65 €/m² nettokalt — im ungewichteten Mittel rund 7,18 €/m² (eigene Auswertung der amtlichen Tabelle, angepasst zum Stichtag 31.12.2025; Quelle: Stadt Weimar). Es ist der erste Mietspiegel, den Weimar je veröffentlicht hat: ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB, erstmals erschienen im Mai 2025 und im März 2026 um 4,1 % an die Marktentwicklung angepasst. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Weimar plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf: In Weimar gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren.
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Wohnen und Mieten in Weimar: die Lage vor Ort
Weimar (rund 65.600 Einwohner, Thüringer Landesamt für Statistik, vorläufiger Stand Q4/2025) hat lange ohne Mietspiegel gelebt: Bis 2025 stellte die Stadt lediglich eine unverbindliche Mietpreissammlung bereit. Erst die Mietspiegelreform des Bundes — Städte über 50.000 Einwohner müssen seit 2023 einen Mietspiegel erstellen (§ 558c Abs. 4 BGB) — brachte die Wende: Am 20. Mai 2025 veröffentlichte das Stadtentwicklungsamt den ersten Weimarer Mietspiegel, anerkannt vom Mieterverein Weimar e. V. (22.04.2025) und der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereinigung Weimar e. V. (07.05.2025). Die Datenbasis ist für einen einfachen Mietspiegel ungewöhnlich breit: 10.822 verwertbare Datensätze lokaler Wohnungsunternehmen — fast 40 Prozent des Weimarer Mietwohnungsbestands.
Eine Besonderheit: Der Mietspiegel weist keine Wohnlagen aus. Aus der Datenbasis ließ sich kein signifikanter Einfluss der Lage auf die Miethöhe nachweisen — die Lage wirkt nur über einzelne Lagemerkmale (etwa Verkehrsbelastung oder ÖPNV-Nähe) bei der Feineinordnung in die Spanne. Die Tabelle selbst kennt nur zwei Dimensionen: sechs Baualtersklassen (von „vor 1900" bis „2010 und später") und vier Größenklassen. Auffällig ist der Preissprung beim Neubau: Wohnungen ab Baujahr 2010 kosten im Mittel 9,14–9,65 €/m², während der große Bestand der 1970er- und 1980er-Jahre bei 5,92–6,26 €/m² liegt. Für Neubauten ab 2021 merkt die Stadt ausdrücklich an, dass sich real bereits deutlich höhere Mieten abzeichnen, als die Tabellenzeile wiedergibt.
Statt einer teuren Neuerhebung nutzt Weimar die gesetzliche Zwei-Jahres-Anpassung: Im März 2026 wurden alle Werte des Mietspiegels (Erhebungsstichtag 31.12.2023) per Verbraucherpreisindex — Abschnitt „Tatsächliche Nettokaltmiete" — um 4,1 % auf den Stichtag 31.12.2025 fortgeschrieben. Die nächste turnusmäßige Anpassung steht zum Stichtag 31.12.2027 an.
Besonderheit bei den Schutzvorschriften: Anders als in Erfurt und Jena gilt in Weimar weder die abgesenkte Kappungsgrenze noch die Mietpreisbremse. Die Thüringer Kappungsgrenzenverordnung (15 %, verlängert bis 30.09.2029) und die Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung (verlängert bis 31.12.2027) erfassen nur die beiden Großstädte — Bestandsmieten in Weimar dürfen daher um bis zu 20 % innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. Weimar hatte eine Aufnahme in die Mietpreisbremse prüfen lassen; ein angespannter Wohnungsmarkt im Sinne des Gesetzes ließ sich nach Auffassung der Landesregierung jedoch nicht belegen.
Wie funktioniert die Einordnung in die Mietspanne?
Der Weimarer Mietspiegel arbeitet mit einem Punktesystem: Wohnwerterhöhende Merkmale (z. B. Einbauküche +2, Bad mit Fenster +1, Energieeffizienzklasse A+/A +2) und wohnwertmindernde Merkmale (z. B. ungünstiger Grundriss −2, Sanitärausstattung älter als 30 Jahre −1) werden mit Lagemerkmalen zu einer Wohnwertsumme addiert. Zwischen −3 und +3 Punkten entspricht die Basismiete des Tabellenfelds der ortsüblichen Vergleichsmiete; erst darüber oder darunter geht es per Halbierungsregeln in Richtung Spannenober- bzw. -untergrenze. Referenz ist eine Wohnung mit durchschnittlichem Ausstattungsstandard — dazu zählt die Stadt u. a. Energieeffizienzklasse C bis E, Waschmaschinenanschluss, Abstellraum im Haus und eine einbruchshemmende Tür. Erfasst werden nur Wohnungen mit Bad/WC in der Wohnung und Sammelheizung in Gebäuden ab drei Wohneinheiten; für Plattenbauserien (WBR, WBS, P) gelten einzelne Ausnahmen bei den Minus-Merkmalen.
Belege aus dem Mietspiegel Weimar
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Weimar geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Weimar: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Weimar ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Weimar laut Mietspiegel?
Die Basismieten des Mietspiegels (angepasst zum Stichtag 31.12.2025) liegen je nach Baujahr und Wohnungsgröße zwischen 5,92 und 9,65 €/m² nettokalt; einen amtlichen Gesamtdurchschnitt weist die Stadt nicht aus (ungewichtetes Mittel der 24 Tabellenfelder: rund 7,18 €/m², eigene Auswertung). Mit allen Spannen reicht das Spektrum von 4,68 €/m² (Bestand 1970–1989, große Wohnung) bis 11,56 €/m² (kleiner Neubau).
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Weimar ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und maximal 20 % innerhalb von drei Jahren: Weimar ist nicht in der Thüringer Kappungsgrenzenverordnung enthalten — die abgesenkte 15-%-Grenze gilt in Thüringen nur in Erfurt und Jena (verlängert bis 30.09.2029).
Gilt in Weimar die Mietpreisbremse?
Nein. Die Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung (verlängert bis 31.12.2027) bestimmt nur Erfurt und Jena als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Weimar hatte eine Aufnahme prüfen lassen; die Voraussetzungen ließen sich nach Auffassung der Landesregierung nicht nachweisen.
Ist der Mietspiegel Weimar ein qualifizierter Mietspiegel?
Nein, es ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c Abs. 1 BGB — erstellt von der Stadt Weimar (Stadtentwicklungsamt) und anerkannt vom Mieterverein Weimar e. V. (22.04.2025) sowie der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereinigung Weimar e. V. (07.05.2025). Es ist zugleich der erste Mietspiegel, den Weimar veröffentlicht hat; vorher gab es nur eine unverbindliche Mietpreissammlung.
Wie aktuell sind die Werte des Weimarer Mietspiegels?
Der Mietspiegel beruht auf dem Erhebungsstichtag 31.12.2023 (Betrachtungszeitraum 2018–2023) und wurde am 18.03.2026 amtlich um 4,1 % an die Marktentwicklung zum Stichtag 31.12.2025 angepasst — Grundlage ist der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts, Abschnitt „Tatsächliche Nettokaltmiete“. Die nächste turnusmäßige Anpassung ist zum Stichtag 31.12.2027 vorgesehen.
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Weimar nicht?
U. a. nicht für preisgebundene Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, möblierte Wohnungen, Werkswohnungen, Untermietverhältnisse, gewerblich genutzte Wohnungen sowie Staffel- und Indexmietverträge. Erfasst sind nur Wohnungen mit Bad/WC innerhalb der Wohnung und Sammelheizung in Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
Spielt die Wohnlage in Weimar eine Rolle?
Nur eingeschränkt: Der Mietspiegel weist keine Wohnlagen aus, weil sich aus der Datenbasis kein signifikanter Lageeinfluss auf die Miethöhe nachweisen ließ. Lagemerkmale wie Verkehrs- und Lärmbelastung oder die Nähe zu ÖPNV, Nahversorgung und Erholungsflächen fließen aber mit je ±1 Punkt in die Einordnung innerhalb der Mietspanne ein.
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Verlangen zugehen; wirksam wird die neue Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war.