Zum Inhalt springen
Mieterhöhung.deAnmelden

Mietspiegel Suhl: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Suhl zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt: Die Tabellenspannen reichen von 4,00 €/m² (Altbau bis 1990, teilsaniert, einfache Lage) bis 11,50 €/m² (Neubau nach 2009, mittlere Lage, 30–50 m²) nettokalt; der ungewichtete Durchschnitt aller 57 Spannenmitten liegt bei rechnerisch 6,23 €/m² (eigene Berechnung; Quelle der Spannen: Mietspiegel der Stadt Suhl, gültig ab 01.01.2026). Der einfache Mietspiegel nach § 558c BGB gilt vom 1. Januar 2026 für zwei Jahre. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Suhl plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

Mieterhöhungsschreiben für Suhl erstellen

Nach dem aktuellen Mietspiegel Suhl berechnet — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Schreiben für Suhl anfordern

Warum kein Sofort-Ergebnis?

Die Tabellenwerte des Mietspiegels Suhl dürfen wir ohne Freigabe des Herausgebers nicht online anbieten. Ihr Schreiben erstellen wir deshalb als gesonderten Service und senden es Ihnen am nächsten Werktag per E-Mail zu.

Alle Städte mit freigeschaltetem Rechner

Wohnen und Mieten in Suhl: die Lage vor Ort

Suhl ist mit 34.034 Einwohnern (Thüringer Landesamt für Statistik, vorläufiger Stand 30.06.2025) die kleinste kreisfreie Stadt Thüringens und liegt mitten im Thüringer Wald. Die Stadt schrumpft schneller als jede andere Region des Freistaats: Im Jahresvergleich Juni 2024 bis Juni 2025 verlor Suhl 1.282 Einwohner oder 3,63 Prozent — der stärkste relative Rückgang aller Thüringer Kreise (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Pressemitteilung 224/2025 vom 18.09.2025). Diese Entspannung prägt den Wohnungsmarkt: Die Mietspiegel-Spannen beginnen bei 4,00 €/m² nettokalt, und die großen Bestandshalter — die städtische GeWo Wohnungsgesellschaft und die AWG Wohnungsbaugenossenschaft „Rennsteig" eG — haben den Mietspiegel selbst mit erarbeitet.

Wie funktioniert der Mietspiegel Suhl?

Der Mietspiegel Suhl ist ein Tabellenmietspiegel: Jedes Tabellenfeld nennt eine Mietpreisspanne (Minimum bis Maximum) — ohne Mittelwert, ohne Punktesystem und ohne bezifferte Zu- oder Abschläge. Die Vergleichsmiete bestimmt sich aus vier Merkmalen: Wohnungsgröße (fünf Klassen von „bis 30 m²" bis „über 90 bis 130 m²"), Wohnlage (einfach, mittel, gut — festgelegt im Straßenverzeichnis des Mietspiegels, Seiten 13–17), Baujahr (bis 1990, nach 1990 bis 2009, nach 2009; maßgeblich ist die Bezugsfertigkeit) und für Altbauten der Sanierungsstand. Der zählt in Suhl statt einer Ausstattungs-Skala: teilsaniert (bis zu 4 der sieben definierten Modernisierungsmaßnahmen), saniert (mindestens 5) oder vollständig saniert (alle Maßnahmen — von Fenstern und energetischem Zustand mindestens nach Wärmeschutzverordnung 1995 über Elektrik, Bad und Zentralheizung bis zu Aufzug und Eingangstüren). Unser Rechner zeigt immer die amtliche Spanne des Tabellenfelds und nutzt die Spannenmitte als rechnerischen Orientierungswert; gut ausgestattete Wohnungen gehören laut Mietspiegel in den oberen, weniger gut ausgestattete in den unteren Spannenbereich.

Gilt in Suhl die abgesenkte Kappungsgrenze oder die Mietpreisbremse?

Nein, beides gilt in Suhl nicht: Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen (§ 558 Abs. 3 BGB), und bei Neuvermietung greift keine Mietpreisbremse. Die Thüringer Kappungsgrenzenverordnung vom 31.08.2019 (zuletzt verlängert bis 30.09.2029) und die Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 14.01.2021 (verlängert bis 31.12.2027) erfassen ausschließlich die Städte Erfurt und Jena — Suhl steht in keiner der beiden Gebietskulissen (Quelle: GVBl. Thüringen 2019 S. 366/493, 2024 S. 612, 2025 S. 300).

Was ist am Mietspiegel Suhl 2026 neu?

Der ab 1. Januar 2026 gültige Mietspiegel wurde auf Grundlage des bis 31.12.2025 gültigen Mietspiegels fortgeschrieben und von der Arbeitsgruppe „Mietspiegel" — Stadtverwaltung Suhl, Wohnungsunternehmen, Deutscher Mieterbund (Mieterverein Suhl und Umgebung e. V.), Makler und ein Immobilien-Sachverständiger — einstimmig für zwei Jahre als verbindlich erklärt. Zwei Strukturänderungen nennt das Vorwort: Die kleinste Größenklasse wurde von „bis 25 m²" auf „bis 30 m²" erweitert, und die bisher offene Kategorie „über 90 m²" endet jetzt bei 130 m² Wohnfläche. Es ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB, kein qualifizierter nach § 558d BGB — als Begründungsmittel für Mieterhöhungen nach § 558 BGB ist er dennoch geeignet und soll laut Vorwort „überhöhte Mieten verhindern, gleichzeitig aber auch Vermietern ermöglichen, berechtigte Mieterhöhungen ohne gerichtliche Auseinandersetzung durchzusetzen" (Quelle: Mietspiegel der Stadt Suhl, gültig ab 01.01.2026, S. 5).

Belege aus dem Mietspiegel Suhl

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Suhl geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Suhl — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Suhl — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Suhl: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Suhl ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Thüringen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Suhl laut Mietspiegel?

Der Mietspiegel der Stadt Suhl (gültig ab 01.01.2026) weist je nach Größe, Lage, Baujahr und Sanierungsstand Nettokaltmieten von 4,00 €/m² (Altbau bis 1990, teilsaniert) bis 11,50 €/m² (Neubau nach 2009, 30–50 m², mittlere Lage) aus. Der ungewichtete Durchschnitt aller 57 Spannenmitten liegt bei rechnerisch 6,23 €/m² (eigene Berechnung; der Mietspiegel selbst nennt nur Spannen ohne Mittelwerte).

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Suhl ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt in Suhl nicht: Die Thüringer Kappungsgrenzenverordnung (GVBl. 2019 S. 366/493, verlängert bis 30.09.2029) erfasst nur die Städte Erfurt und Jena.

Gilt in Suhl die Mietpreisbremse?

Nein. Die Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 14.01.2021 (verlängert bis 31.12.2027, GVBl. 2025 S. 300) bestimmt nur Erfurt und Jena als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Neuvermietung in Suhl gilt daher keine Mietpreisbremse nach § 556d BGB.

Ist der Mietspiegel Suhl ein qualifizierter Mietspiegel?

Nein. Der Mietspiegel sagt wörtlich: „Der vorliegende Mietspiegel ist kein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d Abs. 1 BGB, sondern stellt nach § 558c Abs. 1 BGB eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar.“ Er wurde von der Arbeitsgruppe „Mietspiegel“ — Stadtverwaltung Suhl, Wohnungsunternehmen (u. a. GeWo und AWG „Rennsteig“), Mieterverein Suhl und Umgebung e. V., Makler und ein Sachverständiger — gemeinsam erstellt und anerkannt.

Wie lange gilt der Mietspiegel Suhl?

Der Mietspiegel trat am 01.01.2026 in Kraft und wurde von den Mitwirkenden einstimmig für zwei Jahre als verbindlich erklärt — also bis Ende 2027. Er ist eine Fortschreibung des bis 31.12.2025 gültigen Mietspiegels; Datenbasis sind Mieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden.

Wie wird die Wohnlage in Suhl bestimmt?

Über das Straßenverzeichnis des Mietspiegels (Seiten 13–17): Die Arbeitsgruppe hat alle relevanten Mietstandorte straßen- und teils hausnummerngenau in die Klassen einfach, mittel und gut eingruppiert. Bewertungskriterien sind Image, Bebauung, Grünflächenangebot, fußläufig erreichbare Schulen, Kitas und Infrastruktur, Verkehrsbelastung und Parkplatzangebot. Nicht aufgeführte Standorte sind nach diesen Kriterien eigenständig einzustufen.

Was bedeutet teilsaniert, saniert und vollständig saniert im Mietspiegel Suhl?

Der Mietspiegel Suhl definiert sieben Modernisierungsmaßnahmen (Fenster mindestens nach Wärmeschutzverordnung vom 01.01.1995, energetischer Gebäudezustand mindestens auf diesem Stand, Elektroinstallation nach VDE, gefliestes Bad mit erneuerter Installation, zentrale Heizungsanlage, Aufzugsanlage, Eingangstüren mit Türöffner/Wechselsprechanlage). Teilsaniert heißt: bis zu 4 dieser Maßnahmen wurden durchgeführt; saniert: mindestens 5; vollständig saniert: alle (Aufzug soweit vorhanden). Diese Einstufung gilt für Wohnungen mit Baujahr bis 1990 — jüngere Wohnungen führt die Tabelle als „neu errichtet“.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Suhl nicht?

Der Mietspiegel gilt nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, Dienst- oder Werkswohnungen, vom Eigentümer selbst genutzten oder gewerblich genutzten Wohnraum, Wohnraum in Heimen, Wohnheimen und Internaten, untervermietete Wohnungen und preisgebundene Wohnungen. Wohnungen über 130 m² Wohnfläche erfasst die Tabelle nicht. Alle Werte sind Nettokaltmieten ohne Betriebskosten, Garage/Stellplatz oder Möblierungszuschläge.