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Mietspiegel Rüsselsheim am Main: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Rüsselsheim am Main zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Stadt: Nettokaltmiete im Schnitt 9,21 €/m² nach dem qualifizierten Mietspiegel 2025, gültig vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027 (Quelle: Stadt Rüsselsheim am Main). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Rüsselsheim plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — in Rüsselsheim derzeit höchstens 15 % in drei Jahren.

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Wohnen und Mieten in Rüsselsheim: die Lage vor Ort

Rüsselsheim am Main (65.627 Einwohner, Stand 31.12.2024, Quelle: Statistischer Bericht 2025 der Stadt) hat erst seit dem 1. Juli 2023 einen qualifizierten Mietspiegel — die Ausgabe 2025 ist seine erste Fortschreibung, erhoben per Stichprobe zum 1. September 2024. Erstellt hat ihn das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung (Hamburg) als gemeinsames Projekt mit der Nachbargemeinde Nauheim; anerkannt wurde er von der Expertengruppe Mietspiegel und der Stadtverordnetenversammlung (§ 558d BGB). Die Landesregierung stuft den Rüsselsheimer Wohnungsmarkt als angespannt ein: Die Stadt gehört zur Gebietskulisse der Hessischen Mieterschutzverordnung, mit abgesenkter Kappungsgrenze von 15 % und Mietpreisbremse — beides befristet bis zum 25. November 2026.

Wie funktioniert der Mietspiegel Rüsselsheim?

Der Mietspiegel Rüsselsheim 2025 arbeitet ohne Wohnlagen-Einteilung: Die Basis-Nettokaltmiete hängt allein von der Wohnfläche ab, danach wirken Zu- und Abschlagsfaktoren für Baujahr und Ausstattung, die miteinander multipliziert werden. Die Flächenkurve verläuft U-förmig — kleine Wohnungen sind je Quadratmeter am teuersten (25 m²: 12,07 €/m²), das Minimum liegt bei 86–97 m² (7,99 €/m²), große Wohnungen steigen leicht an (150 m²: 8,19 €/m²). Den größten Aufschlag bringt das Baujahr: Neubauten von 2016 bis 2022 erhalten +25 %, Häuser bis Baujahr 1960 dagegen −4 %. Weitere Faktoren sind unter anderem eine komplette Einbauküche (+11 %), eine Modernisierung ab 2015 (+11 %), eine energetische Sanierung ab 2010 (+9 %) und ein Garten zur alleinigen Nutzung (+7 %); fehlt Balkon oder Terrasse, gibt es −5 % (Quelle: Mietspiegelbroschüre 2025, Tabellen 1–3). Um die ermittelte Vergleichsmiete spannt der Mietspiegel eine Zwei-Drittel-Spanne von −15 % bis +17 %.

Wie stark sind die Mieten in Rüsselsheim gestiegen?

Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete in Rüsselsheim ist von 8,66 €/m² (Mietspiegel 2023, Stichtag 01.09.2022) auf 9,21 €/m² (Mietspiegel 2025, Stichtag 01.09.2024) gestiegen — ein Plus von 6,38 % in zwei Jahren (Quelle: ALP-Mietspiegeldokumentation 2025). Zum Vergleich: In der mitbefragten Nachbargemeinde Nauheim stiegen die Werte im selben Zeitraum nur um 2,58 % (von 8,92 auf 9,15 €/m²). Eine längere amtliche Zeitreihe existiert nicht, weil 2023 der erste qualifizierte Mietspiegel der Stadt war. Die nächste reguläre Neuerstellung ist für 2027 vorgesehen; bis dahin gilt der Mietspiegel 2025 (bis 30.06.2027).

Kappungsgrenze und Mietpreisbremse: was bis zum 25. November 2026 gilt

In Rüsselsheim am Main dürfen Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen, und bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Beides beruht auf der Hessischen Mieterschutzverordnung vom 18. November 2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), die 49 hessische Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt umfasst — Rüsselsheim erfüllt laut Verordnungsbegründung vier von fünf Anspannungsindikatoren. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 25. November 2026 außer Kraft; ohne Anschlussregelung gilt danach wieder die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % nach § 558 Abs. 3 BGB.

Belege aus dem Mietspiegel Rüsselsheim am Main

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Rüsselsheim am Main geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Rüsselsheim am Main — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Rüsselsheim am Main — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Rüsselsheim am Main: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Rüsselsheim am Main ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Hessen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Rüsselsheim laut Mietspiegel?

Im Durchschnitt 9,21 €/m² nettokalt nach dem qualifizierten Mietspiegel 2025 (Stichtag 01.09.2024, Quelle: Stadt Rüsselsheim am Main/ALP Institut). Die Basis-Nettokaltmiete hängt allein von der Wohnfläche ab und reicht von 7,99 €/m² (86–97 m²) bis 12,07 €/m² (25 m²); Baujahr und Ausstattung wirken als Zu- oder Abschläge von −4 % bis +25 %.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Rüsselsheim ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Rüsselsheim maximal 15 % in drei Jahren: Die Stadt liegt in der Gebietskulisse der Hessischen Mieterschutzverordnung (befristet bis 25.11.2026); außerhalb solcher Gebiete gelten 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB).

Gilt in Rüsselsheim die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Ja. Rüsselsheim am Main gehört zu den 49 Gemeinden der Hessischen Mieterschutzverordnung (zuletzt geändert am 12.11.2025, GVBl. 2025 Nr. 74), die bis zum 25. November 2026 befristet ist. Bestandsmieten dürfen daher innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen; ohne Anschlussverordnung gilt ab dem 26.11.2026 wieder die Grenze von 20 %.

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Verlangen zugehen; wirksam wird die neue Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war (§ 558 Abs. 1 BGB).

Ist der Mietspiegel Rüsselsheim ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, nach § 558d BGB — erstellt vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung (Hamburg) als gemeinsames Projekt mit der Gemeinde Nauheim, anerkannt von der Expertengruppe Mietspiegel und der Stadtverordnetenversammlung. Seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn sich der Vermieter auf ein anderes Begründungsmittel stützt.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Rüsselsheim nicht?

U. a. nicht für preisgebundene Wohnungen (Sozialwohnungen), Wohnheime, nur vorübergehend oder möbliert vermieteten Wohnraum, teilgewerblich genutzte Wohnungen sowie Wohnungen außerhalb von 25–150 m² Wohnfläche oder mit Baujahr ab 2023 (Quelle: Mietspiegelbroschüre 2025, Geltungsbereich).

Gibt es im Mietspiegel Rüsselsheim Wohnlagen?

Nein. Der Mietspiegel Rüsselsheim 2025 differenziert nicht nach Wohnlagen: Die Basis-Nettokaltmiete richtet sich allein nach der Wohnfläche (25–150 m²), danach wirken multiplikative Zu- und Abschläge für Baujahr, Ausstattung, Sanitärstandard, Modernisierung und energetische Sanierung.

Gilt in Rüsselsheim die Mietpreisbremse?

Ja. Rüsselsheim am Main liegt in der Gebietskulisse der Hessischen Mieterschutzverordnung (befristet bis 25.11.2026): Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB, mit den gesetzlichen Ausnahmen z. B. für Neubau ab Oktober 2014). Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB in bestehenden Mietverhältnissen ist sie nicht maßgeblich.

Wie lange gilt der Mietspiegel Rüsselsheim 2025?

Vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027 — qualifizierte Mietspiegel gelten zwei Jahre. Für 2027 ist die gesetzlich vorgeschriebene Neuerstellung vorgesehen (Quelle: ALP-Mietspiegeldokumentation 2025); der Vorgänger 2023 (Durchschnitt 8,66 €/m²) war der erste qualifizierte Mietspiegel der Stadt.