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Mieterhöhungsschreiben für Rüsselsheim am Main

Berechnet nach dem Mietspiegel Rüsselsheim am Main 2025 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Rüsselsheim am Main 2025. Der Mietspiegel ist noch bis zum 30.06.2027 gültig (noch rund 11 Monate). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Rüsselsheim am Main
  • Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum mit 25 bis 150 m² Wohnfläche und Baujahren bis 2022. Nicht erfasst sind u. a. preisgebundene Wohnungen (Sozialwohnungen), Wohnraum in Studierenden-/Jugendwohnheimen, nur vorübergehend oder (teil)möbliert vermieteter Wohnraum (ausgenommen Kücheneinrichtung und Einbauschränke), teilgewerblich genutzte Wohnungen, Betreutes Wohnen sowie Heime.
  • Die Basistabelle differenziert nur nach der Wohnfläche (Basis-Nettokaltmiete je vollem Quadratmeter, 25–150 m²); eine Wohnlagen-Differenzierung gibt es in Rüsselsheim nicht. Bei der Einordnung ist die Wohnfläche laut Mietspiegel auf volle Quadratmeter auf- oder abzurunden — die Klassengrenzen liegen hier deshalb jeweils bei ±0,5 m².
  • Die Baujahresklasse wird als Merkmal abgefragt, weil die Basistabelle nicht nach Baujahr differenziert. Maßgebend ist das Jahr der Fertigstellung; bei später errichteten Wohnungen in bestehenden Gebäuden (z. B. Dachgeschossausbau) gilt das Jahr des Ausbaus. Modernisierungsmaßnahmen beeinflussen das Baujahr nicht.
  • Abweichung vom amtlichen Rechenweg: Der Mietspiegel multipliziert die Faktoren der Wohnwertmerkmale (Gesamtfaktor = Produkt aller Faktoren), der Rechner addiert die Prozentwerte. Bei mehreren zutreffenden Merkmalen sind dadurch Abweichungen möglich — im amtlichen Rechenbeispiel (75 m², Baujahr 1986, Einbauküche, einfaches Bad, energetisch saniert) ergibt der Mietspiegel 8,05 × 1,08 × 1,11 × 0,96 × 1,09 = 10,10 €/m², die additive Rechnung 8,05 × 1,24 = 9,98 €/m².
  • Die 2/3-Spanne des Mietspiegels beträgt im Schnitt −15 %/+17 % und bezieht sich amtlich auf die ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete (Tabelle 4: unterer Spannenwert = Ergebnis × 0,85, oberer Spannenwert = Ergebnis × 1,17). Da der Mietspiegel keine feldgenauen Spannen ausweist, sind min/max je Tabellenfeld hier als Basismiete × 0,85 bzw. × 1,17 (kaufmännisch gerundet) hinterlegt.
  • Die Sanitärausstattung wird über ein Punktesystem eingestuft (Tabelle 2): je +1 Punkt für bodengleiche/ebenerdige Dusche, Handtuchheizkörper sowie Badewanne und separate Dusche; −1 Punkt, wenn keine Bodenfliesen oder gleichwertiger Bodenbelag vorhanden sind. Punktsumme −1 = einfach, 0 = durchschnittlich, 1 = gut, 2–3 = sehr gut. Bei mehreren Badezimmern zählt das am besten ausgestattete.
  • Maßgeblich sind nur Wohnwertmerkmale, die vom Vermieter oder der Vermieterin gestellt werden; vom Mieter ohne Kostenerstattung selbst geschaffene Ausstattungsmerkmale gelten als nicht vorhanden.
  • Kappungsgrenze 15 % und Mietpreisbremse beruhen auf der Hessischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV) vom 18.11.2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.11.2025 (GVBl. 2025 Nr. 74) — befristet bis zum 25.11.2026. Ohne Anschlussverordnung gilt ab dem 26.11.2026 wieder die Kappungsgrenze von 20 %; Ende 2026 prüfen, ob Hessen verlängert.
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