Mietspiegel Lüdenscheid: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Für Lüdenscheid gilt kein stadteigener Mietspiegel, sondern die gemeinsame Vergleichsmietentabelle des Hochsauerland- und Märkischen Kreises (einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB), gültig ab dem 1. April 2026 und herausgegeben von Haus & Grund Westfalen gemeinsam mit den Mietervereinen. Je nach Baujahr und Wohnlage weist die Tabelle Mittelwerte von 4,51 bis 8,02 €/m² nettokalt aus; für Lüdenscheid kommt ein Stadtzuschlag von 0,28 bis 0,33 €/m² hinzu. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — inklusive Stadtzuschlag, Zu- und Abschlägen und vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung in Lüdenscheid plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — die Kappungsgrenze beträgt hier 20 % in drei Jahren.
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Warum hat Lüdenscheid keinen eigenen Mietspiegel?
Lüdenscheid (71.212 Einwohner, Quelle: Bevölkerungsfortschreibung IT.NRW, Stand 31.12.2024) nutzt seit Jahren einen gemeinsamen Mietspiegel: die „Vergleichsmietentabelle für freifinanzierten nichtpreisgebundenen Wohnraum des Hochsauerland- und Märkischen Kreises sowie der Stadt Schwerte". Herausgeber sind nicht die Städte, sondern der Landesverband Haus & Grund Westfalen e. V. und die örtlichen DMB-Mietervereine — darunter der Mieterverein Mark-Lüdenscheid und Umgegend e. V. Es handelt sich um einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, nicht um einen qualifizierten nach § 558d BGB. Die aktuelle Ausgabe gilt ab dem 1. April 2026; die vorherigen Ausgaben galten ab Januar 2021 und ab Dezember 2023.
Wie funktioniert die Vergleichsmietentabelle für Lüdenscheid?
Die Tabelle ordnet jede Wohnung über zwei Merkmale ein: acht Baujahresgruppen (von „bis 1964" bis „ab 2011") und drei Wohnlagen (einfach, mittel, gut) — jeweils mit Spanne und Mittelwert. Die Werte gelten für eine Normwohnung von 46 bis 100 m² mit Heizung, Bad und WC, nettokalt ohne Betriebskosten. Für Lüdenscheid kommt als eine von vier Städten (neben Iserlohn, Menden und Schwerte) ein Stadtzuschlag hinzu: 0,28 €/m² für Baujahre bis 1976, 0,30 €/m² für 1977–1985 und 0,33 €/m² für Baujahre ab 1986. Anschließend werden prozentuale Zu- und Abschläge angesetzt — etwa +5 % für einen Balkon ab 6 m², +6 % für Fassadendämmung oder −25 %, wenn das einzige WC außerhalb der Wohnung liegt. Ein Adress- oder Straßenverzeichnis für die Wohnlage gibt es nicht; die drei Lagen sind nur beschreibend definiert.
Wie ist die Lage am Lüdenscheider Wohnungsmarkt?
Der Wohnungsmarkt in Lüdenscheid gilt nicht als angespannt — so ausdrücklich der Wohnungsmarktbericht 2025 der Stadt Lüdenscheid. Die Median-Angebotsmiete für eine frei finanzierte Bestandswohnung lag im 4. Quartal 2024 bei 7,16 €/m² nettokalt (Spanne: 5,29 bis 10,00 €/m²); gegenüber 2015 ist der Median um fast 30 % gestiegen, zuletzt aber deutlich schwächer als im Umland und im übrigen Märkischen Kreis. Lüdenscheid ist zudem eine schrumpfende Stadt: Die Bevölkerung ist seit 2015 stärker zurückgegangen als erwartet, weshalb die Stadt ihr Neubauziel von 100–130 Wohnungen pro Jahr voraussichtlich stark reduziert. Den Standort prägte außerdem die A45-Rahmedetalbrücke: Ihre Sperrung ab Dezember 2021 leitete jahrelang Autobahnverkehr durch die Stadt; seit der Freigabe des Ersatzneubaus am 22. Dezember 2025 ist die Belastung beendet (Quelle: Autobahn GmbH).
Welche Grenzen gelten für Mieterhöhungen in Lüdenscheid?
In Lüdenscheid dürfen Bestandsmieten um bis zu 20 % innerhalb von drei Jahren steigen — es gilt die gesetzliche Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB, denn Lüdenscheid gehört nicht zu den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW vom 28. Januar 2025 (zuletzt geändert am 28. Oktober 2025), die die Grenze auf 15 % absenkt. Aus demselben Grund gilt in Lüdenscheid auch keine Mietpreisbremse (§ 556d BGB) und keine verlängerte Kündigungssperrfrist. Obergrenze jeder Mieterhöhung nach § 558 BGB bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete aus der Vergleichsmietentabelle.
Belege aus dem Mietspiegel Lüdenscheid
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Lüdenscheid geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Lüdenscheid: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Lüdenscheid ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
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Häufige Fragen
Gibt es einen Mietspiegel für Lüdenscheid?
Ja, aber keinen stadteigenen: Lüdenscheid ist Teil der gemeinsamen Vergleichsmietentabelle des Hochsauerland- und Märkischen Kreises sowie der Stadt Schwerte — ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Haus & Grund Westfalen und den DMB-Mietervereinen (u. a. Mieterverein Mark-Lüdenscheid und Umgegend e. V.). Die aktuelle Ausgabe gilt ab dem 1. April 2026.
Wie hoch ist die Miete in Lüdenscheid laut Mietspiegel?
Die Vergleichsmietentabelle 2026 weist je nach Baujahr und Wohnlage Mittelwerte von 4,51 €/m² (bis Baujahr 1964, einfache Lage) bis 8,02 €/m² (ab Baujahr 2011, gute Lage) nettokalt aus — zuzüglich Stadtzuschlag für Lüdenscheid von 0,28 bis 0,33 €/m². Einen Gesamtdurchschnitt nennt der Mietspiegel nicht. Zur Einordnung: Die Median-Angebotsmiete lag laut Wohnungsmarktbericht 2025 der Stadt im 4. Quartal 2024 bei 7,16 €/m².
Was ist der Stadtzuschlag für Lüdenscheid?
Für die Städte Iserlohn, Lüdenscheid, Menden und Schwerte erlaubt der gemeinsame Mietspiegel einen Zuschlag auf die Tabellenwerte: 0,28 €/m² für Baujahre bis 1976, 0,30 €/m² für Baujahre 1977–1985 und 0,33 €/m² für Baujahre ab 1986. Der Rechner berücksichtigt diesen Zuschlag automatisch.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Lüdenscheid ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, maximal 20 % innerhalb von drei Jahren (Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB). Die auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze gilt in Lüdenscheid nicht, weil die Stadt nicht zu den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 gehört.
Gilt in Lüdenscheid die Mietpreisbremse?
Nein. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt nur in den Gebieten der Mieterschutzverordnung NRW, und Lüdenscheid ist in deren Gebietskulisse (57 Kommunen) nicht enthalten. Auch die verlängerte Kündigungssperrfrist von acht Jahren gilt in Lüdenscheid nicht. Der Wohnungsmarkt gilt laut Wohnungsmarktbericht 2025 der Stadt ausdrücklich nicht als angespannt.
Ist der Mietspiegel für Lüdenscheid ein qualifizierter Mietspiegel?
Nein, es ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB — laut Dokument „gemeinsam erstellt gemäß § 558c BGB“ durch Befragungen von Mietern und Vermietern sowie Marktbeobachtung der beteiligten Verbände. Er kann eine Mieterhöhung begründen, hat aber nicht die Vermutungswirkung eines qualifizierten Mietspiegels nach § 558d BGB.
Wie wird die Wohnlage in Lüdenscheid bestimmt?
Der Mietspiegel unterscheidet drei Wohnlagen (einfach, mittel, gut), die nur beschreibend definiert sind — ein Adress- oder Straßenverzeichnis gibt es nicht. Einfache Lage bedeutet z. B. Nähe zu Industrieanlagen oder starke Lärmbelästigung, gute Lage aufgelockerte Bebauung mit guten Einkaufsmöglichkeiten und ÖPNV-Anbindung; die meisten Wohnungen liegen in der mittleren Normalwohnlage.
Wann erscheint der nächste Mietspiegel für Lüdenscheid?
Ein offizieller Termin ist nicht publiziert. Die bisherigen Ausgaben erschienen zum 01.01.2021, 01.12.2023 und 01.04.2026 — also etwa alle zwei bis zweieinhalb Jahre. Als einfacher Mietspiegel unterliegt die Tabelle nicht der Zwei-Jahres-Anpassungspflicht, die § 558d BGB für qualifizierte Mietspiegel vorsieht.