Mietspiegel Ludwigsburg: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Der Mietspiegel Ludwigsburg 2025 weist eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 10,66 €/m² aus; die 121 Basiswerte der Tabelle 1 (Wohnungen 30 bis 150 m²) reichen je nach Baujahr und Wohnungsgröße von 9,95 €/m² bis 17,09 €/m² und liegen im ungewichteten Mittel bei 12,43 €/m² nettokalt (Quelle: Stadt Ludwigsburg, Mietspiegel Ludwigsburg 2025, Stand 12.07.2026). Der Mietspiegel Ludwigsburg 2025 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB, gilt vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2027 und wurde gemeinsam mit der Stadt Kornwestheim erstellt. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung in Ludwigsburg — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Ludwigsburg plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — in Ludwigsburg begrenzt auf 15 % innerhalb von drei Jahren (bis 31.12.2026).
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Wie hoch ist die Miete in Ludwigsburg laut Mietspiegel?
Der Mietspiegel Ludwigsburg 2025 nennt eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 10,66 €/m²; die 121 Basiswerte der Tabelle 1 reichen von 9,95 €/m² (80 bis unter 90 m² und 70 bis unter 80 m², Baujahr 1919–1948) bis 17,09 €/m² (30 bis unter 35 m², Baujahr ab 2019) und liegen im ungewichteten Mittel bei 12,43 €/m² nettokalt (Quelle: Stadt Ludwigsburg, Mietspiegel 2025, gültig ab 01.08.2025, Stand 12.07.2026). Dieser Tabellendurchschnitt von rund 12,4 €/m² gehört zu den höchsten unter den mittelgroßen Städten Baden-Württembergs (Ludwigsburg hat 94.452 Einwohner, Stand 31.12.2024).
Die Basiswerte hängen allein von Wohnungsgröße und Baujahr ab. Kleine und neue Wohnungen sind je Quadratmeter am teuersten, große Wohnungen mittlerer Baujahre am günstigsten:
| Wohnfläche | vor 1919 | 1949–1974 | 1985–1994 | ab 2019 |
|---|---|---|---|---|
| 30 bis unter 35 m² | 13,35 €/m² | 12,91 €/m² | 14,29 €/m² | 17,09 €/m² |
| 60 bis unter 70 m² | 10,56 €/m² | 10,22 €/m² | 11,29 €/m² | 13,51 €/m² |
| 90 bis unter 120 m² | 10,64 €/m² | 10,29 €/m² | 11,39 €/m² | 13,63 €/m² |
Auf diesen Basiswert kommen Zu- und Abschläge für Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage. Die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete liegt in einer Zweidrittel-Spanne von im Schnitt ± 21 % um den errechneten Wert — diese Spanne ist breiter als in vielen anderen Mietspiegeln (Quelle: Mietspiegel Ludwigsburg 2025, Abschnitt „Mietpreisspannen“).
Wie wird die Vergleichsmiete in Ludwigsburg berechnet?
Die ortsübliche Vergleichsmiete in Ludwigsburg wird nach der Formel Basis-Nettomiete × (1 + Punktdifferenz / 100) berechnet: Zum Basiswert der Tabelle 1 (Wohnfläche × Baujahr) werden die Pluspunkte für aufwertende Merkmale und die Minuspunkte für abwertende Merkmale verrechnet, und der Basiswert wird um diese Prozent-Differenz angehoben oder gesenkt (Quelle: Mietspiegel Ludwigsburg 2025, „Anwendung des Mietspiegels“, Tabelle 3).
Das amtliche Rechenbeispiel des Mietspiegels zeigt eine Wohnung mit 84 m² und Baujahr 1964 (Baujahresklasse 1949–1974):
| Rechenschritt | Wert |
|---|---|
| Basis-Nettomiete (80 bis unter 90 m², 1949–1974) | 10,13 €/m² |
| Zuschläge (Einbauküche +9, Stellplatz +2, Teilmodernisierung Kat. II +2, Wohnlage Süd +5) | +18 Punkte |
| Abschläge (kein Balkon −3, alter PVC-Boden −4, Souterrain −3) | −10 Punkte |
| Punktdifferenz | +8 |
| Vergleichsmiete: 10,13 × (100 + 8) / 100 | 10,94 €/m² |
| Monatsmiete: 10,94 €/m² × 84 m² | 918,96 € |
Die Zu- und Abschläge stammen aus 22 Merkmalen (Bad, Heizung, Bodenbelag, Küche, Balkon, Aufzug, Stellplatz, Modernisierung und Wohnlage). Die Wohnlage-Zuordnung ist verbindlich dem Straßenverzeichnis bzw. dem Online-Mietenberechner der Stadt Ludwigsburg (www.ludwigsburg.de/mietspiegel) zu entnehmen und wird an der Entfernung zum Marktplatz Ludwigsburg oder zum Bahnhof Kornwestheim gemessen.
Wie viel darf die Miete in Ludwigsburg steigen?
In Ludwigsburg darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte Kappungsgrenze beruht auf der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025 (GBl. 2025 Nr. 145), in der Ludwigsburg namentlich aufgeführt ist; sie gilt bis zum 31.12.2026 (Stand 12.07.2026).
| Zeitraum | Kappungsgrenze in Ludwigsburg |
|---|---|
| bis 31.12.2026 | 15 % in drei Jahren (KappVO BW, GBl. 2025 Nr. 145) |
| ab 01.01.2027 (ohne Neuerlass) | 20 % in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB) |
Zusätzlich sind die Fristen des § 558 BGB einzuhalten: Ein Mieterhöhungsverlangen darf frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung zugehen, und die Miete muss zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens seit 15 Monaten unverändert gewesen sein. Als qualifizierter Mietspiegel muss der Mietspiegel Ludwigsburg 2025 in jedem Erhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn sich die Vermieterseite auf ein anderes Begründungsmittel stützt (§ 558d Abs. 3 BGB).
Gilt in Ludwigsburg die Mietpreisbremse?
Ja, in Ludwigsburg gilt die Mietpreisbremse. Ludwigsburg gehört zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025 (GBl. 2025 Nr. 144), die dieselbe Gebietskulisse wie die Kappungsgrenzenverordnung hat und bis zum 31.12.2026 gilt (Stand 12.07.2026). Bei Neuvermietung darf die Miete daher höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB), mit den gesetzlichen Ausnahmen etwa für Neubauten (erstmalige Vermietung ab Oktober 2014) und umfassend modernisierte Wohnungen.
Wichtig ist die Unterscheidung: Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) betrifft nur den Abschluss neuer Mietverträge. Für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen gelten stattdessen § 558 BGB und die Kappungsgrenze von 15 %.
Wann kommt der nächste Mietspiegel für Ludwigsburg?
Der Mietspiegel Ludwigsburg 2025 gilt bis zum 31. Juli 2027; danach ist eine Fortschreibung oder Neuerstellung zu erwarten (Stand 12.07.2026). Als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB ist er im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen (§ 558d Abs. 2 BGB); die aktuelle Ausgabe 2025 ist eine Fortschreibung auf Basis der Erhebung 2023.
Bis zur Veröffentlichung einer neuen Ausgabe bleibt der Mietspiegel Ludwigsburg 2025 das maßgebliche Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Er wurde am 27.04.2025 von den Interessenvertretungen und am 25.06.2025 von der Stadt Ludwigsburg anerkannt und gemeinsam mit der Stadt Kornwestheim erstellt, die für ihr Gebiet einen eigenen Mietspiegel führt.
Belege aus dem Mietspiegel Ludwigsburg
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Ludwigsburg geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Ludwigsburg: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Ludwigsburg ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
Kappungsgrenze in Baden-Württemberg: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Ludwigsburg laut Mietspiegel?
Der Mietspiegel Ludwigsburg 2025 nennt eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 10,66 €/m². Die 121 Basiswerte der Tabelle 1 (Wohnungen 30 bis 150 m²) reichen je nach Baujahr und Wohnungsgröße von 9,95 €/m² bis 17,09 €/m² und liegen im ungewichteten Mittel bei 12,43 €/m² nettokalt. Quelle: Stadt Ludwigsburg, Mietspiegel 2025, gültig ab 01.08.2025 (Stand 12.07.2026).
Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete in Ludwigsburg berechnet?
Nach der Formel Basis-Nettomiete × (1 + Punktdifferenz / 100): Auf den Basiswert aus Tabelle 1 (Wohnfläche × Baujahr) werden Pluspunkte für aufwertende und Minuspunkte für abwertende Merkmale verrechnet. Amtliches Beispiel: 84 m², Baujahr 1964, Basis 10,13 €/m², Zuschläge +18, Abschläge −10, also +8 Punkte → 10,13 × 1,08 = 10,94 €/m² (× 84 m² = 918,96 €). Die Zweidrittel-Spanne beträgt im Schnitt ± 21 %. Quelle: Mietspiegel Ludwigsburg 2025.
Wie viel darf eine Mieterhöhung in Ludwigsburg ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und um höchstens 15 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Ludwigsburg liegt in der Gebietskulisse der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025 (GBl. 2025 Nr. 145), die bis zum 31.12.2026 gilt. Ohne Neuerlass gölte ab 01.01.2027 wieder die reguläre Grenze von 20 %.
Gilt in Ludwigsburg die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?
Ja. Ludwigsburg ist in der Anlage der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025 (GBl. 2025 Nr. 145) namentlich aufgeführt. Bestandsmieten dürfen daher innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % statt 20 % steigen. Die Verordnung ist am 01.01.2026 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2026 (Stand 12.07.2026).
Gilt in Ludwigsburg die Mietpreisbremse?
Ja. Ludwigsburg gehört zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025 (GBl. 2025 Nr. 144), die dieselbe Gebietskulisse wie die Kappungsgrenzenverordnung hat und bis zum 31.12.2026 gilt. Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB, mit den gesetzlichen Ausnahmen). Für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis nach § 558 BGB ist sie nicht maßgeblich.
Ist der Mietspiegel Ludwigsburg ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja, es ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Er wurde am 27.04.2025 von den Interessenvertretungen und am 25.06.2025 von der Stadt Ludwigsburg anerkannt und gemeinsam mit der Stadt Kornwestheim erstellt. Seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn sich die Vermieterseite auf ein anderes Begründungsmittel stützt (§ 558d Abs. 3 BGB).
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Ludwigsburg?
Der Mietspiegel Ludwigsburg 2025 gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser im Stadtgebiet Ludwigsburg mit einer Wohnfläche zwischen 30 und 150 m². Berücksichtigt werden nur Ausstattungsmerkmale, die von der Vermieterseite gestellt werden; vom Mieter selbst geschaffene Ausstattung zählt als nicht vorhanden. Quelle: Stadt Ludwigsburg, Mietspiegel 2025.
Wie lange gilt der Mietspiegel Ludwigsburg 2025 und wann kommt der nächste?
Der Mietspiegel Ludwigsburg 2025 gilt vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2027; danach ist eine Fortschreibung oder Neuerstellung zu erwarten (Stand 12.07.2026). Als qualifizierter Mietspiegel ist er im Abstand von zwei Jahren anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen (§ 558d Abs. 2 BGB). Bis dahin bleibt die Ausgabe 2025 das maßgebliche Begründungsmittel für Mieterhöhungen.