Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026: Vergleichsmiete berechnen & Mieterhöhung prüfen
Basiert auf Mietspiegel 2026
Der Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026 weist die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen aus: Die Basismieten reichen von 8,49 €/m² (70–89 m², Baujahr 1919–1948) bis 16,68 €/m² (25–29 m², Baujahr 2019–2025), dazu kommen Zu- oder Abschläge für Ausstattung, Wohnlage und Ortsteil (Quelle: Mietspiegel der Stadt Bietigheim-Bissingen 2026, gültig ab 01.01.2026). Es handelt sich um einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — nach dem offiziellen 4-Schritte-Rechenschema der Broschüre und mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung in Bietigheim-Bissingen plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.
Einordnung in einem Satz
Der einfache Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026 (§ 558c BGB) legt die ortsübliche Vergleichsmiete fest, an der sich jede Mieterhöhung nach § 558 BGB messen lassen muss — die mittleren Tabellenwerte liegen zwischen 8,49 €/m² und 16,68 €/m² nettokalt, und die Miete darf in drei Jahren um höchstens 20 % steigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Aktuelle Ausgabe: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026, gültig seit dem 01.01.2026.
- Mietniveau: Die mittleren Tabellenwerte reichen von 8,49 €/m² bis 16,68 €/m² nettokalt (Durchschnitt 11,13 €/m²) — je nach Baujahr, Wohnungsgröße und Ausstattung.
- Kappungsgrenze: In Bietigheim-Bissingen darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB) — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
- Verbindlichkeit: Als einfacher Mietspiegel ist er ein anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB).
- Direkt loslegen: Der Rechner auf dieser Seite ermittelt Vergleichsmiete und zulässige Erhöhung kostenlos und ohne Registrierung.
Quelle: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026 · zuletzt geprüft am 13.07.2026
Der Mietspiegel Bietigheim-Bissingen im Überblick
| Mietspiegel-Art | Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB), Ausgabe 2026 |
|---|---|
| Gültig seit | 1.1.2026 |
| Kappungsgrenze | 20 % innerhalb von 3 Jahren |
| Sperrfrist | Erhöhungsverlangen frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung; neue Miete ab dem 3. Monat nach Zugang |
| Struktur | 12 Wohnfläche-Klassen × 11 Baujahr-Klassen, multiplikatives Punktesystem (Punkte = Prozent auf die Basismiete), 26 Wohnwertmerkmale |
| Baujahr | Spanne (mittlere Werte) |
|---|---|
| vor 1919 | 8,84 €/m² bis 12,78 €/m² |
| 1919–1948 | 8,49 €/m² bis 12,27 €/m² |
| 1949–1974 | 8,64 €/m² bis 12,49 €/m² |
| 1975–1984 | 9,11 €/m² bis 13,17 €/m² |
| 1985–1994 | 9,50 €/m² bis 13,73 €/m² |
| 1995–2000 | 9,89 €/m² bis 14,30 €/m² |
| 2001–2005 | 10,31 €/m² bis 14,89 €/m² |
| 2006–2010 | 10,61 €/m² bis 15,34 €/m² |
| 2011–2015 | 10,94 €/m² bis 15,81 €/m² |
| 2016–2018 | 11,33 €/m² bis 16,38 €/m² |
| 2019–2025 | 11,54 €/m² bis 16,68 €/m² |
| Merkmal | Wirkung |
|---|---|
| In welchem Ortsteil liegt die Wohnung? | Bietigheim: +9 Punkt(e) · Bissingen: +8 Punkt(e) · Metterzimmern: +6 Punkt(e) · Untermberg und Kammgarnspinnerei: 0 Punkt(e) |
| Hat die Wohnung KEIN abgeschlossenes Badezimmer? | -6 Punkt(e) |
| Einfache Sanitärausstattung im Hauptbad (Fußboden nicht gefliest / kein fliesengleiches Material, keine Lüftungsmöglichkeit oder keine zentrale Warmwasserversorgung, z. B. nur Kleinboiler)? | -4 Punkt(e) |
| Hochwertige Sanitärausstattung im Hauptbad (Standardausstattung plus mindestens 3 Merkmale wie Fußbodenheizung im Bad, Handtuchwärmer-/Strukturheizkörper, vom Bad getrennte Toilette, Badewanne und Dusche)? | +4 Punkt(e) |
| Kein Bodenbelag vom Vermieter gestellt (nur Estrich) oder überwiegend PVC-/Linoleumböden, die vor 2013 verlegt wurden? | -4 Punkt(e) |
| Überwiegend hochwertiger Fußboden (z. B. Dielen, Parkett, Vinyl, Naturstein)? | +3 Punkt(e) |
| Keine vom Vermieter gestellte Heizung oder überwiegende Beheizung mit Einzelöfen? | -6 Punkt(e) |
| Liegt die Wohnung unter der Straßenebene (Souterrainwohnung)? | -3 Punkt(e) |
| Liegt die Wohnung auf der Straßenebene oder im Hochparterre (nicht anwendbar für Einfamilienhäuser)? | -2 Punkt(e) |
| Liegen Leitungen (Heizung, Wasser oder Gas) überwiegend sichtbar auf Putz? | -3 Punkt(e) |
| Keine zeitgemäße Elektroinstallation (z. B. kein gleichzeitiger Betrieb leistungsstarker Geräte möglich, Leitungen vor 1960 verlegt)? | -3 Punkt(e) |
| Gibt es einen Aufzug in einem Gebäude mit maximal 4 übereinander liegenden Etagen (Erdgeschoss bis maximal 3. Stock)? | +5 Punkt(e) |
| Erneuerung aller Fußböden 2013 oder später? | +1 Punkt(e) |
| Erneuerung aller Innen-/Wohnungstüren 2013 oder später? | +1 Punkt(e) |
| Zeitgemäße Erneuerung des überwiegenden Teils der Elektroinstallation 2002 oder später? | +1 Punkt(e) |
| Sanitärausstattung 2013 oder später modernisiert (mindestens Fliesen, Bade- oder Duschwanne, Waschbecken)? | +1 Punkt(e) |
| Nachträgliche Dämmung der Außenwand? | +2 Punkt(e) |
| Nachträgliche Dämmung von Dach / oberster Geschossdecke? | +1 Punkt(e) |
| Nachträgliche Dämmung der Kellerdecke? | +1 Punkt(e) |
| Erneuerung der Wärmeerzeugung (z. B. Heizkessel, Gastherme) 2013 oder später? | +1 Punkt(e) |
| Fenstererneuerung mit Wärmeschutzfenstern? | +1 Punkt(e) |
| Schaffung einer barrierefreien Ausstattung (insbesondere stufenlos erreichbare Wohnung, bodengleiche Dusche, Türen mindestens 80 cm breit)? | +1 Punkt(e) |
| Sonstige Modernisierungsmaßnahme 2013 oder später (z. B. Treppenhaus samt Wohnungseingangstür modernisiert; die Maßnahme muss mindestens 50 % des Merkmals betreffen)? | +1 Punkt(e) |
| Liegt die Wohnung in einem gewerblich genutzten Gebiet (Industrie-/Gewerbegebiet)? | -2 Punkt(e) |
| Mäßige Verkehrsbelastung (auch Durchgangsverkehr, nicht nur Anliegerverkehr)? | -3 Punkt(e) |
| Starke Verkehrsbelastung (starker Durchgangsverkehr, Schienenverkehr)? | -6 Punkt(e) |
Vier Ortsteile, vier Preisniveaus: der Ortsteil-Zuschlag im Mietspiegel
Im Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026 hängt die Vergleichsmiete direkt vom Ortsteil ab: Bietigheim bringt +9 Punkte, Bissingen +8, Metterzimmern +6, Untermberg und Kammgarnspinnerei 0 Punkte — und jeder Punkt entspricht einem Prozent Zu- oder Abschlag auf die Basismiete (Quelle: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026, Tabelle 2). Dieselbe Wohnung mit 75 m² und Baujahr 1980 (Basismiete 9,11 €/m²) kommt im Ortsteil Bietigheim auf 9,92 €/m² mittlere Vergleichsmiete, in Untermberg auf 9,11 €/m² — ein Unterschied von rund 61 € Nettokaltmiete im Monat, allein durch die Adresse.
Woher kommen die Zahlen im Mietspiegel Bietigheim-Bissingen?
Der Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026 ist eine Fortschreibung der Ausgabe 2024 und leitet sein Preisniveau statistisch aus dem qualifizierten Mietspiegel der Nachbarstadt Ludwigsburg ab: Der Abstand der Mietniveaus zwischen Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen wurde über Wohnungsinserate der Jahre 2013 bis 2023 gemessen, die Auswertung erstellte der freie Statistiker Ulrich Stein (Lauffen) (Quelle: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026, S. 5). Aufgestellt wurde der Mietspiegel von der Stadt Bietigheim-Bissingen, fachlich begleitet vom DMB-Mieterbund für Stadt und Kreis Ludwigsburg e. V., dem Haus- und Grundeigentümerverein Bietigheim-Bissingen und Umgebung e. V. sowie Haus&Grund Region Ludwigsburg e. V. In die Berechnung fließen nur Mietverträge ein, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden.
Einfacher Mietspiegel — was heißt das für Mieterhöhungen?
Ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB ist eine von der Gemeinde oder von Interessenvertretern von Mietern und Vermietern erstellte oder anerkannte Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er ist ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); ihm fehlt jedoch die Vermutungswirkung eines qualifizierten Mietspiegels nach § 558d BGB — vor Gericht wird er als Indiz für die ortsübliche Vergleichsmiete gewertet (Quelle: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026, S. 15). Für Vermieter heißt das: Eine Mieterhöhung lässt sich mit dem Mietspiegel Bietigheim-Bissingen wirksam begründen; im Streitfall empfiehlt es sich, sich eher am Mittelwert als an der Spannen-Obergrenze zu orientieren.
Kappungsgrenze in Bietigheim-Bissingen: seit 2026 wieder 20 Prozent
Für Mieterhöhungen in Bietigheim-Bissingen gilt seit dem 01.01.2026 wieder die bundesweite Kappungsgrenze von 20 Prozent innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB; Quelle: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026, S. 15). Zuvor — vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2025 — lag die Grenze bei 15 Prozent, weil die Stadt in der Gebietskulisse der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg enthalten war (KappVO BW vom 16.06.2020, GBl. 2020 S. 408, verlängert durch Verordnung vom 24.06.2025); in der ab 2026 geltenden neuen Gebietskulisse ist Bietigheim-Bissingen nicht mehr enthalten (Quelle: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg). Für Erhöhungsverlangen, die ab Januar 2026 zugehen, rechnet sich der Spielraum also neu.
Für welche Wohnungen der Mietspiegel nicht gilt
Der Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026 gilt nur für frei finanzierte Wohnungen mit 25 bis 149 m² Wohnfläche, die bis zum 31.12.2025 bezugsfertig waren; für die Zuordnung zur Flächenklasse wird die Wohnfläche kaufmännisch auf volle Quadratmeter gerundet (Quelle: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026, S. 5 und 11). Nicht anwendbar ist er auf Wohnungen unter 25 m² oder ab 150 m², Neubauten ab 2026, Dienst- und Werkswohnungen, Wohnungen in Heimen oder Internaten, Ferienwohnungen, öffentlich geförderte Wohnungen in der Bindungsfrist sowie (unter-)vermietete Zimmer ohne baulich getrennten Zugang. Für solche Wohnungen kann die ortsübliche Vergleichsmiete stattdessen mit drei Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten begründet werden (§ 558a BGB).
Beratung vor Ort: Wer hilft bei Fragen zum Mietspiegel?
Drei Verbände haben den Mietspiegel Bietigheim-Bissingen fachlich begleitet und beraten ihre Mitglieder (Quelle: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026, S. 7):
| Stelle | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
| Haus- und Grundeigentümerverein Bietigheim-Bissingen und Umgebung e. V. | Holzgartenstraße 23, 74321 Bietigheim-Bissingen | 07142 9777-26 |
| DMB-Mieterbund für Stadt und Kreis Ludwigsburg e. V. | Asperger Straße 19, 71634 Ludwigsburg | 07141 92 80 71 |
| Haus&Grund Region Ludwigsburg e. V. | Hospitalstraße 9, 71634 Ludwigsburg | 07141 92 58 99 |
Die Stadtverwaltung (Liegenschafts- und Rechtsamt, Löchgauer Straße 22, Telefon 07142 74-230) beantwortet Fragen zum Mietspiegel, darf aber nicht rechtlich beraten. Die Broschüre liegt in der Stadtinformation (Hauptstraße 65) kostenlos aus.
Mieterhöhung in Bietigheim-Bissingen: Was ist zulässig?
In Bietigheim-Bissingen gilt aktuell die Kappungsgrenze von 20 %: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren höchstens um diesen Wert steigen — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
Kappungsgrenze in Baden-Württemberg: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick
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Was bedeuten Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und qualifizierter Mietspiegel?
- Ortsübliche Vergleichsmiete
- Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in Bietigheim-Bissingen für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden ist (§ 558 Abs. 2 BGB). Der Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026 weist diese Vergleichsmiete je Wohnungstyp als Spanne in €/m² aus.
- Kappungsgrenze
- Die Kappungsgrenze ist die gesetzliche Obergrenze, um die die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren höchstens steigen darf — in Bietigheim-Bissingen aktuell 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Sie wirkt zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Auch innerhalb der Kappungsgrenze darf die Miete nie über die Vergleichsmiete steigen.
- Qualifizierter Mietspiegel
- Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist (§ 558d BGB). Der Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026 ist dagegen ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Bietigheim-Bissingen laut Mietspiegel?
Die Basismieten im Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026 reichen von 8,49 €/m² (70–89 m², Baujahr 1919–1948) bis 16,68 €/m² (25–29 m², Baujahr 2019–2025). Eine typische Wohnung mit 75 m² und Baujahr 1980 hat eine Basismiete von 9,11 €/m²; im Ortsteil Bietigheim (+9 Punkte) ergibt sich daraus eine mittlere ortsübliche Vergleichsmiete von 9,92 €/m² nettokalt (Quelle: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026, Tabellen 1 und 2).
Ist der Mietspiegel Bietigheim-Bissingen ein qualifizierter Mietspiegel?
Nein. Der Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026 ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB, anerkannt von der Stadt und fachlich begleitet von Mieterbund und Haus-&-Grund-Verbänden. Er ist ein gesetzliches Begründungsmittel für Mieterhöhungen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB); vor Gericht gilt er als Indiz für die ortsübliche Vergleichsmiete, ohne die Vermutungswirkung eines qualifizierten Mietspiegels nach § 558d BGB.
Wie wird die Vergleichsmiete in Bietigheim-Bissingen berechnet?
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in vier Schritten berechnet: 1. Basismiete aus Tabelle 1 ablesen (nach Wohnfläche und Baujahr), 2. Punktwert der Wohnung aus Tabelle 2 ermitteln (Ausstattung, Wohnlage, Ortsteil), 3. Vergleichsmiete = Basismiete × (100 + Punktwert) / 100, 4. Mietpreisspanne = Vergleichsmiete × 0,89 bis × 1,11 (Quelle: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026, Rechenschema S. 9).
Welche Rolle spielt der Ortsteil bei der Miete in Bietigheim-Bissingen?
Der Ortsteil geht direkt in die Berechnung ein: Bietigheim +9 Punkte, Bissingen +8, Metterzimmern +6, Untermberg und Kammgarnspinnerei 0 Punkte — jeder Punkt entspricht einem Prozent Zuschlag auf die Basismiete. Allein der Ortsteil kann die Vergleichsmiete also um bis zu 9 Prozent verändern (Quelle: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026, Tabelle 2, Abschnitt Wohngebiete).
Wie stark darf die Miete in Bietigheim-Bissingen steigen?
Seit dem 01.01.2026 darf die Nettokaltmiete in Bietigheim-Bissingen innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 Prozent steigen, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Vom 01.07.2020 bis 31.12.2025 galt eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent nach der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg; in der ab 2026 geltenden Gebietskulisse ist die Stadt nicht mehr enthalten. Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen.
Was bedeutet die Mietpreisspanne von ±11 Prozent?
Die Spannengrenzen des Mietspiegels Bietigheim-Bissingen sind so berechnet, dass zwei Drittel aller Nettokaltmieten vergleichbarer Wohnungen innerhalb der Spanne liegen — sie reicht von 11 Prozent unter bis 11 Prozent über dem Mittelwert. Mieten innerhalb der Spanne gelten als ortsüblich; Abweichungen vom Mittelwert sollten mit Besonderheiten der Wohnung begründet werden (Quelle: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026, S. 6).
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Bietigheim-Bissingen nicht?
Der Mietspiegel gilt nicht für Wohnungen unter 25 m² oder ab 150 m² Wohnfläche, Neubauten ab 2026, Dienst- und Werkswohnungen, Wohnungen in Heimen und Internaten, Ferienwohnungen, öffentlich geförderte Wohnungen in der Bindungsfrist sowie vermietete Zimmer ohne baulich getrennten, abschließbaren Zugang (Quelle: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026, Geltungsbereich S. 5–6). Für diese Wohnungen kann die Vergleichsmiete z. B. über drei Vergleichswohnungen oder ein Gutachten begründet werden (§ 558a BGB).
Muss der Mietspiegel dem Mieterhöhungsschreiben beiliegen?
Nein. Der Mietspiegel muss dem Mieterhöhungsverlangen nicht beigelegt werden; ein Hinweis, wo er eingesehen werden kann, genügt (BGH, Beschluss vom 31.08.2010, VIII ZR 231/09). Die Stadt Bietigheim-Bissingen gestattet Vermietern ausdrücklich das Kopieren des Mietspiegels und die Weitergabe an Mieter; die Broschüre liegt in der Stadtinformation (Hauptstraße 65) aus und ist online abrufbar (Quelle: Mietspiegel Bietigheim-Bissingen 2026, S. 15).