Mietspiegel Lippstadt: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Der Mietspiegel Lippstadt zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für freifinanzierte Wohnungen in der Stadt: Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt laut Mietspiegel 2025 (gültig ab 1. Januar 2025) bei 6,08 €/m², ermittelt aus 3.651 Mietdatensätzen der Jahre 2019 bis 2024 (Quelle: Stadt Lippstadt). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Lippstadt plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf: In Lippstadt gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren, eine Mietpreisbremse gibt es nicht.
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Wohnen und Mieten in Lippstadt: die Lage vor Ort
Lippstadt ist mit 68.739 Einwohnern (Stand 31.12.2024, IT.NRW) die größte Stadt im Kreis Soest und gilt statistisch als „Große Mittelstadt". Der Mietspiegel 2025 weist eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 6,08 €/m² aus — basierend auf Bestands- und Neuvertragsmieten der Jahre 2019 bis 2024. Wer heute eine Wohnung sucht, zahlt deutlich mehr: Auf Immobilienportalen liegen die Angebotsmieten für Wohnungen bei 10,27 €/m² im Median (Angebotspreise, Stand Juni 2026). Die Lücke zwischen Bestandsmieten und Neuangeboten ist zugleich der Spielraum, den Vermieter bei Mieterhöhungen ausschöpfen wollen — begrenzt durch die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel: Dessen Basismieten reichen je nach Wohnungsgröße und Baujahr von 5,50 €/m² (Altbau vor 1955, über 95 m²) bis 8,80 €/m² (Neubau ab 2010, über 50 bis 75 m²).
Was ist neu am Mietspiegel Lippstadt 2025?
Der Mietspiegel 2025 hat die Methodik grundlegend umgebaut: Die Ausgabe 2023 nannte nur sechs Eckwert-Spannen nach Baualtersklasse (etwa 5,30–6,30 €/m² für Baujahre bis 1969), die Ausgabe 2025 rechnet in fünf Schritten — Basismiete aus einer Matrix mit 4 Größen- und 5 Baualtersklassen, dann ein Punktesystem mit 21 Wohnwertmerkmalen (von −10 % bis +15 %), ein Abschlag für übergroße Wohnflächen, Euro-Zu-/Abschläge für die Wohnlage und zuletzt die Spanne von ±20 %. Erstmals gehört zum Mietspiegel eine detaillierte, flurstücksscharfe Wohnlagenkarte für das gesamte Stadtgebiet (zuvor gab es nur verbale Lagebeschreibungen): Einfache Lagen (rot) bekommen −0,30 €/m², gute Lagen (grün) +0,40 €/m²; alle Adressen, die nicht im Adressenverzeichnis des Mietspiegels stehen, gelten als mittlere Lage. Einfamilienhäuser erhalten pauschal +10 % auf die Basismiete.
Ein Mietspiegel für die ganze Region — und die 20-%-Kappungsgrenze
Der Lippstädter Mietspiegel wirkt über die Stadtgrenzen hinaus: Die Nachbarkommunen Anröchte, Erwitte, Geseke und Rüthen nutzen ihn mit festgelegten Abschlägen von −5 % bis −15 % auf die Lippstädter Vergleichsmiete; nur der Kurort Bad Westernkotten (Erwitte) bekommt einen Zuschlag von +0,40 €/m². Damit ist er faktisch der regionale Mietspiegel für das südöstliche Kreisgebiet Soest. Herausgegeben wird er gemeinsam vom Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e. V., Haus & Grund Lippstadt e. V. und der Stadt Lippstadt — als einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB, die Daten erhebt die Bewertungsstelle der Stadt.
Bei Mieterhöhungen gilt in Lippstadt der gesetzliche Regelfall: Die Kappungsgrenze beträgt 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Lippstadt steht nicht in der Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (zuletzt geändert am 28.10.2025), die für 57 andere Kommunen die Grenze auf 15 % absenkt — folglich gilt in Lippstadt auch keine Mietpreisbremse bei Neuvermietung.
Belege aus dem Mietspiegel Lippstadt
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Lippstadt geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Lippstadt: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Lippstadt ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Lippstadt laut Mietspiegel?
Im Durchschnitt 6,08 €/m² nettokalt laut Mietspiegel 2025 der Stadt Lippstadt (Datenbasis: 3.651 Mietdatensätze der Jahre 2019–2024). Die Basismieten der Tabelle reichen je nach Wohnungsgröße und Baujahr von 5,50 €/m² bis 8,80 €/m²; Ausstattung, Wohnlage und Gebäudetyp verschieben den Wert nach oben oder unten. Angebotsmieten auf Immobilienportalen liegen mit 10,27 €/m² (Median für Wohnungen, Stand Juni 2026) deutlich darüber.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Lippstadt ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel, höchstens aber 20 % innerhalb von drei Jahren: In Lippstadt gilt die reguläre gesetzliche Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB), weil die Stadt nicht zur Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW gehört, die anderswo 15 % vorschreibt.
Gilt in Lippstadt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?
Nein. Lippstadt steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (zuletzt geändert am 28.10.2025), die für 57 nordrhein-westfälische Kommunen die Kappungsgrenze auf 15 % absenkt. Bestandsmieten in Lippstadt dürfen daher um bis zu 20 % in drei Jahren steigen.
Gilt in Lippstadt die Mietpreisbremse?
Nein. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt in Nordrhein-Westfalen nur in den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW — Lippstadt gehört nicht dazu. Bei Neuvermietung ist die Miethöhe daher nicht durch die Mietpreisbremse begrenzt.
Ist der Mietspiegel Lippstadt ein qualifizierter Mietspiegel?
Nein, es ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB. Er wurde gemeinsam vom Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e. V., Haus & Grund Lippstadt e. V. und der Stadt Lippstadt beraten, beschlossen und herausgegeben; die Daten erhebt die Bewertungsstelle der Stadt. Als Begründungsmittel für Mieterhöhungen nach § 558a BGB ist er anerkannt.
Wie wird die Wohnlage in Lippstadt bestimmt?
Über die Wohnlagenkarte 2025 der Stadt Lippstadt — erstmals flurstücksscharf für das gesamte Stadtgebiet — und das Adressenverzeichnis im Mietspiegel. Einfache Lagen (rot) erhalten −0,30 €/m², gute Lagen (grün) +0,40 €/m²; alle im Verzeichnis nicht aufgeführten Adressen gelten als mittlere Lage (±0,00 €/m²).
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Lippstadt nicht?
Nicht für Wohnungen unter 25 m² oder über 160 m², preisgebundene Wohnungen in der Bindungsfrist, nicht abgeschlossene Wohnungen, Wohnheime und soziale Einrichtungen, Dienst- und Werkswohnungen sowie Ferienwohnungen. Einfamilienhäuser bis 160 m² sind erfasst und erhalten +10 % auf die Basismiete.
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Verlangen zugehen; wirksam wird die neue Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war (§ 558 Abs. 1 BGB).
Gilt der Lippstädter Mietspiegel auch im Umland?
Ja. Die Nachbarkommunen Anröchte, Erwitte, Geseke und Rüthen wenden den Lippstädter Mietspiegel mit festgelegten Anpassungen an: je nach Ortsteil −5 % bis −15 % auf die Lippstädter Vergleichsmiete mittlerer Lage; der Kurort Bad Westernkotten (Erwitte) erhält +0,40 €/m² (Abschnitt 1.3.6 des Mietspiegels 2025).
Wann erscheint der nächste Mietspiegel Lippstadt?
Offiziell ist keine Fortschreibung angekündigt. Die letzten Ausgaben erschienen im Zwei-Jahres-Rhythmus (gültig ab 01.01.2023 und 01.01.2025), sodass die nächste Ausgabe voraussichtlich 2027 zu erwarten ist. Der Mietspiegel 2025 nennt kein Enddatum seiner Gültigkeit; als einfacher Mietspiegel unterliegt er nicht den Aktualisierungsfristen des § 558d BGB.