Zum Inhalt springen
Mieterhöhung.deAnmelden

Mieterhöhungsschreiben für Lippstadt

Berechnet nach dem Mietspiegel Lippstadt 2025 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Lippstadt 2025. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Lippstadt
  • Der Mietspiegel 2025 gilt für freifinanzierte Wohnungen von 25 bis 160 m² Wohnfläche in Lippstadt — nicht für preisgebundene Wohnungen in der Bindungsfrist, nicht abgeschlossene Wohnungen, Wohnheime und soziale Einrichtungen, Dienst- und Werkswohnungen sowie Ferienwohnungen.
  • Die Basismiete beschreibt eine Standardwohnung in mittlerer Wohnlage: eigener Zugang, Abstellraum, Bad mit WC und Wanne oder Dusche, kein Gäste-WC, einfache bis mittlere Bodenbeläge, Isolierverglasung, Zentral- oder Etagenheizung, normaler Unterhaltungszustand. Möblierung und Einbauküchen werden nicht berücksichtigt.
  • Punktesystem (Tabelle 2 des Mietspiegels): Jedes zutreffende Merkmal zählt einen Punkt; nur vom Vermieter geschaffene Merkmale werden gewertet. Zuschlagsmerkmale (je +1 Punkt): zweites Bad oder Gäste-WC · überwiegend hochwertige Bodenbeläge (z. B. Naturstein, Parkett) · Balkon, Loggia, Terrasse oder alleinige Nutzung eines Gartenteils · weniger als 7 separate Wohneinheiten im Haus bzw. pro Hauseingang · barrierefreier/barrierearmer Zugang zur Wohnung · barrierefreie/barrierearme Wohnung (schwellenarmes Bad, Türverbreiterungen) · zur Wohnung gehörende Garage oder Pkw-Stellplatz ohne Extramiete · Bereitstellung einer Wallbox.
  • Weitere Zuschlagsmerkmale (je +1 Punkt, gelten nicht für Gebäude bzw. An- und Ausbauten mit Baujahr ab 2010): Dacherneuerung inkl. Wärmedämmung nach 2010 · Wärmedämmung der Außenfassade nach 2010 · Modernisierung der Fenster nach 2010 · Modernisierung der Leitungstechnik (Strom, Wasser, Abwasser) nach 2010 · Modernisierung des Bades nach 2015 · Modernisierung der Heizungsanlage/-technik nach 2015.
  • Abschlagsmerkmale (je −1 Punkt): gefangenes Schlaf-/Kinderzimmer · ein Zimmer ohne Heizung · kein Fenster im Bad · vorwiegend Einfachverglasung oder Fenster-Einbaujahr vor 1980 · keine Wohnungswasserzähler · kein Abstellraum · kein Aufzug für Wohnungen über der 3. Etage (1. Etage = EG/Hochparterre).
  • Sonderregel des Mietspiegels: Bei mehr als 8 Objektpunkten und einem Endenergiebedarf laut Energieausweis unter 90 kWh/(m²·a) für Heizung und Warmwasser wird die Wohnung der Baualtersklasse ‚ab 2010' zugeordnet. Dieser Rechner nimmt die Umstufung nicht automatisch vor — geben Sie in diesem Fall ein Baujahr ab 2010 ein.
  • Die Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt laut Mietspiegel ±20 % um den Mittelwert (mittlere Streubreite der erfassten Mieten); die hier ausgewiesenen Spannenwerte sind daraus abgeleitet (Mittelwert × 0,80 bzw. × 1,20).
Schritt 1 von 7: Ihre Wohnung0 % geschafft
Ihre Wohnung