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Mietspiegel Hildesheim: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Hildesheim weist die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen im Stadtgebiet aus: im Mittel rund 6,90 €/m² nettokalt nach der Ausgabe 2024 (Quelle: Stadt Hildesheim, Mietspiegel 2024, beschlossen vom Rat am 26.05.2025). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung in Hildesheim — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Hildesheim plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

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Wie hoch ist die Miete in Hildesheim laut Mietspiegel?

Die ortsübliche Vergleichsmiete in Hildesheim liegt nach dem Mietspiegel 2024 im Mittel bei rund 6,90 €/m² nettokalt für eine Wohnung in normaler Wohnlage mit mittlerem Ausstattungsstandard (Quelle: Stadt Hildesheim, Mietspiegel 2024, Beschluss des Rats vom 26.05.2025). Die Basistabelle nennt für jedes von 28 Feldern — sieben Baujahrsklassen mal vier Wohnflächenkategorien — einen mittleren Wert (Medianwert). Grundlage sind 7.247 erhobene Mietdaten (nach Bereinigung 6.722) aus dem Zeitraum 01.07.2018 bis 01.07.2024. Der Mietspiegel Hildesheim gilt nur für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten und einer Wohnfläche zwischen 20 und 245 m².

Baujahr \ Wohnflächeunter 45 m²45–64 m²65–84 m²ab 85 m²
bis 19305,966,266,356,70
1931–19485,846,486,596,35
1949–19606,576,166,056,05
1961–19676,185,966,416,28
1968–19946,756,116,186,19
1995–20105,586,006,406,80
ab 201114,059,779,519,77

Angaben in €/m² Monatsnettokaltmiete, mittlere Miete (Medianwert), Wohnlage normal, Ausstattung mittel (Quelle: Stadt Hildesheim, Mietspiegel 2024, Tabelle S. 13). Auffällig ist der große Sprung bei Neubauten: Wohnungen ab Baujahr 2011 liegen mit 9,51 bis 14,05 €/m² deutlich über dem Bestand, dessen Klassen von 1930 bis 2010 durchweg zwischen 5,58 und 6,80 €/m² bleiben.

Wie viel darf die Miete in Hildesheim steigen?

Die Miete in Hildesheim darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Diese abgesenkte Kappungsgrenze gilt statt der bundesweiten Regel von 20 %, weil Hildesheim als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft ist. Eine Mieterhöhung darf zudem frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung verlangt werden; die neue Miete wird wirksam, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert bestand. Für die Begründung eines Erhöhungsverlangens ist der Mietspiegel Hildesheim 2024 ein zulässiges Begründungsmittel (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Warum gilt in Hildesheim die 15-%-Kappungsgrenze?

Hildesheim ist in § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20.12.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122) namentlich als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt; dort gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Nach § 4 der Verordnung tritt diese Regelung mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft — danach greift in Hildesheim wieder die reguläre Kappungsgrenze von 20 %. Dieselbe Verordnung erfasst Hildesheim in § 1 auch für die Mietpreisbremse (§ 556d BGB): Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Gebietsbestimmung für die Mietpreisbremse wurde durch Änderungsverordnung (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93) ebenfalls bis zum 31.12.2029 verlängert.

Wie wirken sich Wohnlage und Ausstattung auf die Miete in Hildesheim aus?

Der Mietspiegel Hildesheim ordnet eine Wohnung über prozentuale Zu- und Abschläge auf den Tabellen-Medianwert ein, der für normale Wohnlage und mittleren Ausstattungsstandard gilt. Wichtig: Diese Prozentsätze sind ausdrücklich Höchstwerte („bis zu") und unterliegen einer Einzelfallprüfung sowie der Aushandlung zwischen Vermieter und Mieter — reale Fälle liegen häufig darunter (Quelle: Stadt Hildesheim, Mietspiegel 2024, Anmerkungen zur Tabelle S. 13).

MerkmalAusprägungZu-/Abschlag (Höchstwert)
Wohnlagemäßigbis zu −12 %
Wohnlagenormal±0 %
Wohnlagebevorzugtbis zu +11 %
Ausstattungeinfach±0 % (kein Abschlag)
Ausstattungmittel±0 %
Ausstattunggehoben (aufwendig)bis zu +14 %

Die drei Wohnlagen (mäßig, normal, bevorzugt) werden in Hildesheim nicht adressgenau, sondern über beschreibende Mikrolage-Kriterien nach den Empfehlungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung bestimmt (etwa Lärm- und Immissionsbelastung, Bebauungsdichte, Grün- und Freiflächen, soziale Infrastruktur, Anbindung). Eine Besonderheit der Ausgabe 2024: Für einfache Ausstattung weist der Mietspiegel Hildesheim keinen Abschlag mehr aus, weil dafür keine ausreichende Datenbasis mehr vorlag.

Wann kommt der nächste Mietspiegel für Hildesheim?

Für den Mietspiegel Hildesheim ist kein Nachfolgetermin amtlich angekündigt. Der Mietspiegel 2024 ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB (Herausgeberin: Stadt Hildesheim, Fachbereich 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung, im Einvernehmen mit dem Haus- und Grundeigentümerverein Hildesheim und Umgebung e. V. sowie dem Mieterverein Hildesheim und Umgebung e. V.) — er bezeichnet sich ausdrücklich nicht als qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB). Für einfache Mietspiegel besteht keine gesetzliche Pflicht zur Fortschreibung alle zwei Jahre; die Ausgabe 2024 ist bereits die dritte Fortschreibung (Vorgänger 2022). Bis zur Veröffentlichung einer neuen Ausgabe bleibt der Mietspiegel Hildesheim 2024 die maßgebliche Grundlage und ein zulässiges Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Nicht unmittelbar anwendbar ist der Mietspiegel für die ländlichen Randstadtteile Einum, Achtum-Uppen, Bavenstedt und Sorsum, für die wegen zu geringer Datenmenge keine Werte ausgewiesen sind.

Belege aus dem Mietspiegel Hildesheim

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Hildesheim geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Hildesheim — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Hildesheim — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Hildesheim: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Hildesheim ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Niedersachsen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Hildesheim laut Mietspiegel?

Im Mittel rund 6,90 €/m² nettokalt nach dem Mietspiegel 2024 der Stadt Hildesheim (normale Wohnlage, mittlere Ausstattung). Je nach Baujahr und Wohnfläche reichen die Medianwerte im Bestand von 5,58 bis 6,80 €/m²; Neubauwohnungen ab Baujahr 2011 liegen mit 9,51 bis 14,05 €/m² deutlich darüber (Quelle: Stadt Hildesheim, Mietspiegel 2024, Tabelle S. 13).

Wie viel darf eine Mieterhöhung in Hildesheim ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Hildesheim maximal 15 % in drei Jahren. Diese abgesenkte Kappungsgrenze folgt aus § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20.12.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122) und gilt bis zum 31.12.2029; danach greift wieder die reguläre Grenze von 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB).

Gilt in Hildesheim die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Ja. Hildesheim ist in § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20.12.2024 namentlich als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bestandsmieten dürfen daher innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen. Die Regelung tritt mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Gilt in Hildesheim die Mietpreisbremse?

Ja. Hildesheim ist in § 1 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20.12.2024 benannt: Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Die Gebietsbestimmung wurde durch Änderungsverordnung (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93) bis zum 31.12.2029 verlängert. Für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen nach § 558 BGB ist die Mietpreisbremse nicht maßgeblich.

Ist der Mietspiegel Hildesheim ein qualifizierter Mietspiegel?

Nein. Der Mietspiegel Hildesheim 2024 ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB und bezeichnet sich ausdrücklich nicht als qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB). Herausgeberin ist die Stadt Hildesheim (Fachbereich 61) im Einvernehmen mit dem Haus- und Grundeigentümerverein und dem Mieterverein Hildesheim. Als einfacher Mietspiegel ist er ein zulässiges Begründungsmittel für Mieterhöhungen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Wie wirken sich Wohnlage und Ausstattung im Mietspiegel Hildesheim aus?

Über prozentuale Zu- und Abschläge auf den Medianwert, der für normale Wohnlage und mittlere Ausstattung gilt: mäßige Wohnlage bis zu −12 %, bevorzugte Wohnlage bis zu +11 %, gehobene Ausstattung bis zu +14 %; für einfache Ausstattung wird kein Abschlag ausgewiesen. Diese Prozentwerte sind Höchstwerte ("bis zu") und unterliegen der Einzelfallprüfung; reale Zu- oder Abschläge liegen oft darunter (Quelle: Stadt Hildesheim, Mietspiegel 2024, S. 13).

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Hildesheim nicht?

Der Mietspiegel Hildesheim 2024 gilt nur für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten und einer Wohnfläche zwischen 20 und 245 m². Ausgenommen sind u. a. Sozialwohnungen, Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäuser, möbliert oder kurzzeitig vermietete Wohnungen, Werks- und Dienstwohnungen sowie heimähnliche Wohnstätten. Räumlich nicht anwendbar ist er für die Randstadtteile Einum, Achtum-Uppen, Bavenstedt und Sorsum.

Wann kommt der nächste Mietspiegel für Hildesheim?

Ein Nachfolgetermin ist nicht amtlich angekündigt. Als einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB unterliegt der Mietspiegel Hildesheim keiner gesetzlichen Pflicht zur Fortschreibung alle zwei Jahre; die Ausgabe 2024 ist bereits die dritte Fortschreibung (Vorgänger 2022). Bis zu einer neuen Ausgabe bleibt der Mietspiegel 2024 die maßgebliche Grundlage.