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Mietspiegel Hildesheim 2024: Vergleichsmiete berechnen & Mieterhöhung prüfen

Basiert auf Mietspiegel 2024

Der Mietspiegel Hildesheim weist die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen im Stadtgebiet aus: im Mittel rund 6,90 €/m² nettokalt nach der Ausgabe 2024 (Quelle: Stadt Hildesheim, Mietspiegel 2024, beschlossen vom Rat am 26.05.2025). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung in Hildesheim — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Hildesheim plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

Einordnung in einem Satz

Der einfache Mietspiegel Hildesheim 2024 (§ 558c BGB) legt die ortsübliche Vergleichsmiete fest, an der sich jede Mieterhöhung nach § 558 BGB messen lassen muss — die mittleren Tabellenwerte liegen zwischen 5,58 €/m² und 14,05 €/m² nettokalt, und die Miete darf in drei Jahren um höchstens 15 % steigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuelle Ausgabe: Mietspiegel Hildesheim 2024, gültig seit dem 26.05.2025.
  • Mietniveau: Die mittleren Tabellenwerte reichen von 5,58 €/m² bis 14,05 €/m² nettokalt (Durchschnitt 6,90 €/m²) — je nach Baujahr, Wohnungsgröße und Ausstattung.
  • Kappungsgrenze: In Hildesheim darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB) — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
  • Verbindlichkeit: Als einfacher Mietspiegel ist er ein anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  • Direkt loslegen: Der Rechner auf dieser Seite ermittelt Vergleichsmiete und zulässige Erhöhung kostenlos und ohne Registrierung.

Quelle: Mietspiegel Hildesheim 2024 · zuletzt geprüft am 13.07.2026

Mieterhöhung in Hildesheim berechnenMieterhöhung in Hildesheim prüfen

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Hildesheim
  • Einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB (Herausgeberin: Stadt Hildesheim, Fachbereich 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung, im Einvernehmen mit dem Haus- und Grundeigentümerverein Hildesheim und Umgebung e.V. und dem Mieterverein Hildesheim und Umgebung e.V.). Es handelt sich um die dritte Fortschreibung; der Mietspiegel bezeichnet sich selbst ausdrücklich nur über § 558c BGB und nicht als qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB). Beschlossen vom Rat der Stadt Hildesheim am 26.05.2025. Datengrundlage: 7.247 Mietdaten aus dem Erhebungszeitraum 01.07.2018 bis 01.07.2024; nach Bereinigung 6.722 Mietdaten. Ein Enddatum nennt das Dokument nicht; für einfache Mietspiegel besteht keine gesetzliche Zwei-Jahres-Fortschreibungspflicht (gueltigBis daher null).
  • Anwendungsbereich: nur nicht preisgebundene Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten und einer Wohnfläche zwischen 20 und 245 m². Angegeben ist die durchschnittliche Monatsnettokaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche (ohne Betriebs-/Nebenkosten, ohne Garage). Nicht anwendbar u. a. auf: nur kurzfristig vermietete Wohnungen, Einliegerwohnungen im selbst bewohnten Haus, von einer juristischen Person zur Wohnungsnotfallhilfe angemietete Wohnungen, nicht abgeschlossene Wohnungen, preisgebundene (Sozial-)Wohnungen, Wohnungen in vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern, vollständig untervermietete Wohnungen, Werks-/Dienst-/Hausmeisterwohnungen, Wohnungen mit vertraglich gewerblich/teilgewerblich genutzten Räumen und Wohnungen in heimähnlichen Wohnstätten (z. B. Studenten-/Jugendwohnheime).
  • Räumlicher Geltungsbereich: das Hildesheimer Stadtgebiet laut Karte auf S. 8. NICHT unmittelbar anwendbar ist der Mietspiegel für einige ländliche Randbereiche (Stadtteile Einum, Achtum-Uppen, Bavenstedt und Sorsum) wegen zu geringer Datenmenge.
  • Die Basistabelle (S. 13) weist ausschließlich mittlere Mieten (Medianwerte) je Feld aus, differenziert nach sieben Baujahrsklassen (bis 1930, 1931–1948, 1949–1960, 1961–1967, 1968–1994, 1995–2010, ab 2011) und vier Wohnflächenkategorien (unter 45, 45–64, 65–84, ab 85 m²). Maßgeblich für die Baujahrseinordnung ist grundsätzlich das Jahr der Bezugsfertigkeit; Ausnahmen: Ausbau/Erweiterung einer Dachgeschosswohnung wird nach dem Jahr der Baumaßnahme, eine grundlegende Sanierung/Modernisierung in eine entsprechend jüngere Baujahrsklasse eingeordnet.
  • Die Medianwerte gelten für eine NORMALE Wohnlage und einen MITTLEREN (durchschnittlichen) Ausstattungsstandard. Zu-/Abschläge (Anmerkungen zur Mietspiegeltabelle, S. 13) sind ausdrücklich Höchstwerte ("bis zu") und unterliegen einer individuellen Prüfung sowie der Aushandlung zwischen Vermieter und Mieter: Wohnlage mäßig bis zu −12 %, normal ±0 %, bevorzugt bis zu +11 %; Ausstattung einfach kein Abschlag (±0 %, da keine ausreichende Datenbasis mehr), mittel ±0 %, gehoben (aufwendig) bis zu +14 %. In diesem Datensatz sind die Höchstwerte als feste Prozentwerte hinterlegt.
  • Die drei Wohnlagen (mäßig/normal/bevorzugt) werden anhand beschreibender Mikrolage-Kriterien nach den Empfehlungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung bestimmt (Lärm-/Immissionsbelastung, Bebauungsdichte, Grün-/Freiflächen, soziale Infrastruktur, Anbindung). Beispielstraßen mäßig: u. a. Cheruskerring (Nordstadt), Peiner Landstraße/Ecke Kennedydamm (Drispenstedt), Hildesheimer Straße (Himmelsthür), Tilsiter Straße (Marienburger Höhe). Beispiel normal: u. a. Krähenberg (Oststadt), Kurzer Anger (Moritzberg), Hasenkamp (Ochtersum), Einumer Straße (Oststadt). Beispiel bevorzugt: u. a. Große Venedig (Neustadt), Am Nottbohm (Itzum), Propsteiweg (Moritzberg). Einordnung stets einzelfallabhängig.
  • Ausstattung: maßgeblich ist allein die vom Vermieter gestellte Wohnungs-/Hausausstattung ohne gesonderte Vergütung; auf eigene Kosten des Mieters geschaffene Merkmale bleiben unberücksichtigt. Gehobener Standard z. B. Neubaustandard, Luxusausstattung, Parkettfußboden, Kamin, Sauna, mehrere Bäder. Die werterhöhenden bzw. wertmindernden Faktoren (S. 12) dienen der Bewertung des Ausstattungs-/Wohnwertniveaus; das Dokument weist ihnen KEINE einzelnen Prozentwerte zu (nicht als separate Rechenschritte belegbar). Werterhöhend u. a.: Bad mit Wanne und Dusche, Gebäudestandard nach GEG/EnEV 2002, unentgeltlicher Einstellplatz/Garage, Gäste-WC, Außenrollläden, barrierearm/barrierefrei, besondere Merkmale (Kaminofen, Sauna). Wertmindernd u. a.: Wohnraum im Keller/Souterrain, unharmonisches Raumverhältnis, kein Abstellraum, kein Kabelanschluss, übermäßig schwingende Fußböden, kein Balkon/Wintergarten/Loggia/Terrasse, Einzelöfen/elektrische Speicherheizungen älterer Bauart, Warmwasser über Einzelboiler älterer Bauart, Raumhöhe unter 2,40 m, allgemeiner Instandhaltungsstau.
  • Spanne: Zwei Drittel der ortsüblich erhobenen Mieten liegen innerhalb einer Bandbreite von +/− 23 % (Standardabweichung) um die mittlere Miete (Medianwert). Da der Mietspiegel keine feldgenauen Spannen ausweist, sind minCentQm/maxCentQm hier je Feld als Medianwert ×0,77 bzw. ×1,23 (kaufmännisch gerundet) hinterlegt; das Rechenergebnis wird NICHT an dieser Spanne gekappt (kappungAnSpanne=false).
  • Kappungsgrenze: Hildesheim ist in § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20.12.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122, S. 1) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt; dort gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Nach § 4 Abs. 1 der Verordnung tritt § 2 mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft; danach greift wieder die Regel-Kappungsgrenze von 20 %. Hildesheim unterliegt zugleich der Mietpreisbremse (§ 1 der Verordnung, § 556d BGB, +10 % bei Wiedervermietung), deren Gebietsbestimmung durch Änderungsverordnung (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93) bis 31.12.2029 verlängert wurde.
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Der Mietspiegel Hildesheim im Überblick

Mieterhöhung in Hildesheim: die wichtigsten Fakten
Mietspiegel-ArtEinfacher Mietspiegel (§ 558c BGB), Ausgabe 2024
Gültig seit26.5.2025
Kappungsgrenze15 % innerhalb von 3 Jahren
SperrfristErhöhungsverlangen frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung; neue Miete ab dem 3. Monat nach Zugang
Struktur7 Baujahrsklasse-Klassen × 4 Wohnfläche-Klassen, prozentuale Zu- und Abschläge, 2 Wohnwertmerkmale
Übliche Vergleichsmieten nach Baujahrsklasse (Mittelwerte, Hildesheim 2024)
BaujahrsklasseSpanne (mittlere Werte)
bis 19305,96 €/m² bis 6,70 €/m²
1931–19485,84 €/m² bis 6,59 €/m²
1949–19606,05 €/m² bis 6,57 €/m²
1961–19675,96 €/m² bis 6,41 €/m²
1968–19946,11 €/m² bis 6,75 €/m²
1995–20105,58 €/m² bis 6,80 €/m²
ab 20119,51 €/m² bis 14,05 €/m²
Wohnwertmerkmale im Mietspiegel Hildesheim (prozentuale Zu- und Abschläge)
MerkmalWirkung
In welcher Wohnlage liegt die Wohnung (beschreibende Mikrolage nach BBSR-Kriterien; die Medianwerte der Tabelle gelten für die normale Wohnlage)?mäßige Wohnlage (Abschlag bis zu −12 %): -12 % · normale Wohnlage (±0 %): 0 % · bevorzugte Wohnlage (Zuschlag bis zu +11 %): +11 %
Welchen Ausstattungsstandard hat die Wohnung (maßgeblich ist nur die vom Vermieter gestellte Ausstattung ohne gesonderte Vergütung; die Medianwerte der Tabelle gelten für den mittleren Standard)?einfache Ausstattung (kein Abschlag, ±0 %): 0 % · mittlere (durchschnittliche) Ausstattung (±0 %): 0 % · gehobene (aufwendige) Ausstattung (Zuschlag bis zu +14 %): +14 %

Wie hoch ist die Miete in Hildesheim laut Mietspiegel?

Die ortsübliche Vergleichsmiete in Hildesheim liegt nach dem Mietspiegel 2024 im Mittel bei rund 6,90 €/m² nettokalt für eine Wohnung in normaler Wohnlage mit mittlerem Ausstattungsstandard (Quelle: Stadt Hildesheim, Mietspiegel 2024, Beschluss des Rats vom 26.05.2025). Die Basistabelle nennt für jedes von 28 Feldern — sieben Baujahrsklassen mal vier Wohnflächenkategorien — einen mittleren Wert (Medianwert). Grundlage sind 7.247 erhobene Mietdaten (nach Bereinigung 6.722) aus dem Zeitraum 01.07.2018 bis 01.07.2024. Der Mietspiegel Hildesheim gilt nur für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten und einer Wohnfläche zwischen 20 und 245 m².

Baujahr \ Wohnflächeunter 45 m²45–64 m²65–84 m²ab 85 m²
bis 19305,966,266,356,70
1931–19485,846,486,596,35
1949–19606,576,166,056,05
1961–19676,185,966,416,28
1968–19946,756,116,186,19
1995–20105,586,006,406,80
ab 201114,059,779,519,77

Angaben in €/m² Monatsnettokaltmiete, mittlere Miete (Medianwert), Wohnlage normal, Ausstattung mittel (Quelle: Stadt Hildesheim, Mietspiegel 2024, Tabelle S. 13). Auffällig ist der große Sprung bei Neubauten: Wohnungen ab Baujahr 2011 liegen mit 9,51 bis 14,05 €/m² deutlich über dem Bestand, dessen Klassen von 1930 bis 2010 durchweg zwischen 5,58 und 6,80 €/m² bleiben.

Wie viel darf die Miete in Hildesheim steigen?

Die Miete in Hildesheim darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Diese abgesenkte Kappungsgrenze gilt statt der bundesweiten Regel von 20 %, weil Hildesheim als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft ist. Eine Mieterhöhung darf zudem frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung verlangt werden; die neue Miete wird wirksam, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert bestand. Für die Begründung eines Erhöhungsverlangens ist der Mietspiegel Hildesheim 2024 ein zulässiges Begründungsmittel (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Warum gilt in Hildesheim die 15-%-Kappungsgrenze?

Hildesheim ist in § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20.12.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122) namentlich als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt; dort gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Nach § 4 der Verordnung tritt diese Regelung mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft — danach greift in Hildesheim wieder die reguläre Kappungsgrenze von 20 %. Dieselbe Verordnung erfasst Hildesheim in § 1 auch für die Mietpreisbremse (§ 556d BGB): Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Gebietsbestimmung für die Mietpreisbremse wurde durch Änderungsverordnung (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93) ebenfalls bis zum 31.12.2029 verlängert.

Wie wirken sich Wohnlage und Ausstattung auf die Miete in Hildesheim aus?

Der Mietspiegel Hildesheim ordnet eine Wohnung über prozentuale Zu- und Abschläge auf den Tabellen-Medianwert ein, der für normale Wohnlage und mittleren Ausstattungsstandard gilt. Wichtig: Diese Prozentsätze sind ausdrücklich Höchstwerte („bis zu") und unterliegen einer Einzelfallprüfung sowie der Aushandlung zwischen Vermieter und Mieter — reale Fälle liegen häufig darunter (Quelle: Stadt Hildesheim, Mietspiegel 2024, Anmerkungen zur Tabelle S. 13).

MerkmalAusprägungZu-/Abschlag (Höchstwert)
Wohnlagemäßigbis zu −12 %
Wohnlagenormal±0 %
Wohnlagebevorzugtbis zu +11 %
Ausstattungeinfach±0 % (kein Abschlag)
Ausstattungmittel±0 %
Ausstattunggehoben (aufwendig)bis zu +14 %

Die drei Wohnlagen (mäßig, normal, bevorzugt) werden in Hildesheim nicht adressgenau, sondern über beschreibende Mikrolage-Kriterien nach den Empfehlungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung bestimmt (etwa Lärm- und Immissionsbelastung, Bebauungsdichte, Grün- und Freiflächen, soziale Infrastruktur, Anbindung). Eine Besonderheit der Ausgabe 2024: Für einfache Ausstattung weist der Mietspiegel Hildesheim keinen Abschlag mehr aus, weil dafür keine ausreichende Datenbasis mehr vorlag.

Wann kommt der nächste Mietspiegel für Hildesheim?

Für den Mietspiegel Hildesheim ist kein Nachfolgetermin amtlich angekündigt. Der Mietspiegel 2024 ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB (Herausgeberin: Stadt Hildesheim, Fachbereich 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung, im Einvernehmen mit dem Haus- und Grundeigentümerverein Hildesheim und Umgebung e. V. sowie dem Mieterverein Hildesheim und Umgebung e. V.) — er bezeichnet sich ausdrücklich nicht als qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB). Für einfache Mietspiegel besteht keine gesetzliche Pflicht zur Fortschreibung alle zwei Jahre; die Ausgabe 2024 ist bereits die dritte Fortschreibung (Vorgänger 2022). Bis zur Veröffentlichung einer neuen Ausgabe bleibt der Mietspiegel Hildesheim 2024 die maßgebliche Grundlage und ein zulässiges Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Nicht unmittelbar anwendbar ist der Mietspiegel für die ländlichen Randstadtteile Einum, Achtum-Uppen, Bavenstedt und Sorsum, für die wegen zu geringer Datenmenge keine Werte ausgewiesen sind.

Mieterhöhung in Hildesheim: Was ist zulässig?

In Hildesheim gilt aktuell die Kappungsgrenze von 15 %: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren höchstens um diesen Wert steigen — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Niedersachsen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

  1. Vergleichsmiete mit dem Rechner oben ermitteln
  2. Zulässige Erhöhung und Fristen prüfen lassen
  3. Begründetes Schreiben als PDF erstellen und versenden

Was bedeuten Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und qualifizierter Mietspiegel?

Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in Hildesheim für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden ist (§ 558 Abs. 2 BGB). Der Mietspiegel Hildesheim 2024 weist diese Vergleichsmiete je Wohnungstyp als Spanne in €/m² aus.
Kappungsgrenze
Die Kappungsgrenze ist die gesetzliche Obergrenze, um die die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren höchstens steigen darf — in Hildesheim aktuell 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Sie wirkt zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Auch innerhalb der Kappungsgrenze darf die Miete nie über die Vergleichsmiete steigen.
Qualifizierter Mietspiegel
Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist (§ 558d BGB). Der Mietspiegel Hildesheim 2024 ist dagegen ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Hildesheim laut Mietspiegel?

Im Mittel rund 6,90 €/m² nettokalt nach dem Mietspiegel 2024 der Stadt Hildesheim (normale Wohnlage, mittlere Ausstattung). Je nach Baujahr und Wohnfläche reichen die Medianwerte im Bestand von 5,58 bis 6,80 €/m²; Neubauwohnungen ab Baujahr 2011 liegen mit 9,51 bis 14,05 €/m² deutlich darüber (Quelle: Stadt Hildesheim, Mietspiegel 2024, Tabelle S. 13).

Wie viel darf eine Mieterhöhung in Hildesheim ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Hildesheim maximal 15 % in drei Jahren. Diese abgesenkte Kappungsgrenze folgt aus § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20.12.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122) und gilt bis zum 31.12.2029; danach greift wieder die reguläre Grenze von 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB).

Gilt in Hildesheim die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Ja. Hildesheim ist in § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20.12.2024 namentlich als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bestandsmieten dürfen daher innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen. Die Regelung tritt mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Gilt in Hildesheim die Mietpreisbremse?

Ja. Hildesheim ist in § 1 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20.12.2024 benannt: Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Die Gebietsbestimmung wurde durch Änderungsverordnung (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93) bis zum 31.12.2029 verlängert. Für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen nach § 558 BGB ist die Mietpreisbremse nicht maßgeblich.

Ist der Mietspiegel Hildesheim ein qualifizierter Mietspiegel?

Nein. Der Mietspiegel Hildesheim 2024 ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB und bezeichnet sich ausdrücklich nicht als qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB). Herausgeberin ist die Stadt Hildesheim (Fachbereich 61) im Einvernehmen mit dem Haus- und Grundeigentümerverein und dem Mieterverein Hildesheim. Als einfacher Mietspiegel ist er ein zulässiges Begründungsmittel für Mieterhöhungen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Wie wirken sich Wohnlage und Ausstattung im Mietspiegel Hildesheim aus?

Über prozentuale Zu- und Abschläge auf den Medianwert, der für normale Wohnlage und mittlere Ausstattung gilt: mäßige Wohnlage bis zu −12 %, bevorzugte Wohnlage bis zu +11 %, gehobene Ausstattung bis zu +14 %; für einfache Ausstattung wird kein Abschlag ausgewiesen. Diese Prozentwerte sind Höchstwerte ("bis zu") und unterliegen der Einzelfallprüfung; reale Zu- oder Abschläge liegen oft darunter (Quelle: Stadt Hildesheim, Mietspiegel 2024, S. 13).

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Hildesheim nicht?

Der Mietspiegel Hildesheim 2024 gilt nur für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten und einer Wohnfläche zwischen 20 und 245 m². Ausgenommen sind u. a. Sozialwohnungen, Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäuser, möbliert oder kurzzeitig vermietete Wohnungen, Werks- und Dienstwohnungen sowie heimähnliche Wohnstätten. Räumlich nicht anwendbar ist er für die Randstadtteile Einum, Achtum-Uppen, Bavenstedt und Sorsum.

Wann kommt der nächste Mietspiegel für Hildesheim?

Ein Nachfolgetermin ist nicht amtlich angekündigt. Als einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB unterliegt der Mietspiegel Hildesheim keiner gesetzlichen Pflicht zur Fortschreibung alle zwei Jahre; die Ausgabe 2024 ist bereits die dritte Fortschreibung (Vorgänger 2022). Bis zu einer neuen Ausgabe bleibt der Mietspiegel 2024 die maßgebliche Grundlage.