Mietspiegel Grevenbroich: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Der Mietspiegel Grevenbroich (Stand 1. Januar 2024) weist die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen im Stadtgebiet aus: Die Nettokaltmieten reichen je nach Baujahr und Wohnlage von 5,14 bis 13,26 €/m², eine typische Bestandswohnung der 1980er-Jahre in mittlerer Wohnlage liegt im Mittel bei 7,29 €/m² (Quelle: Haus- und Grundbesitzerverein Grevenbroich und Umgebung e.V. / Mieterverein Düsseldorf e.V.). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Grevenbroich plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf: In Grevenbroich gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren.
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Wohnen und Mieten in Grevenbroich: die Lage vor Ort
Grevenbroich (65.983 Einwohner, Stand 31.12.2024, IT.NRW) gehört zum Rhein-Kreis Neuss und liegt im Pendlereinzug von Düsseldorf, Neuss und Köln — mit spürbar niedrigerem Mietniveau als in den Großstädten. Der Mietspiegel ist kein städtisches Dokument, sondern wird gemeinsam vom Haus- und Grundbesitzerverein Grevenbroich und Umgebung e.V. und dem Mieterverein Düsseldorf e.V. (Mieterbüro Neuss) erstellt — ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB. Die Stadt verweist offiziell darauf und gibt ihn im Bürgerbüro gegen eine Schutzgebühr von 3,00 Euro ab; der Download bei Haus & Grund ist kostenlos. Grundlage der Ausgabe 2024 sind rund 1.450 Mietwerte, erhoben im Oktober und November 2023; berücksichtigt wurden nur Mieten, die seit dem 1. Januar 2018 neu vereinbart oder geändert wurden.
Eine Besonderheit im Rheinland: Derselbe Mietspiegel kann laut Herausgebern auch für Wohnungen in der Stadt Jüchen (Abschlag rund 4 %) und der Gemeinde Rommerskirchen (Abschlag rund 6 %) angewendet werden — drei Kommunen, eine Tabelle. Die Tabelle selbst gliedert sich in neun Baujahrsklassen (bis 1948 bis „ab 2020") und drei Wohnlagen; die überwiegende Zahl der Wohnungen zählt zur mittleren Wohnlage, ein Wohnlagenverzeichnis mit Straßenlisten gibt es nicht. Weicht die Wohnung von der Normwohnung (61–100 m², durchschnittlicher Zustand) ab, gelten prozentuale Zu- und Abschläge, die stets vom Mittelwert des Tabellenfelds berechnet werden — von +20 % für Kleinwohnungen bis 30 m² bis −20 % für Souterrainwohnungen.
Seit dem 1. März 2025 steht Grevenbroich in der Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW (Anlage Nr. 19, „Aus 18 werden 57"): Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 % statt 20 % steigen (gültig bis 28.02.2030), und bei Neuvermietung gilt die Mietpreisbremse — nach der Verlängerung vom Oktober 2025 bis zum 31.12.2029.
Wie stark sind die Mieten in Grevenbroich gestiegen?
Die Herausgeber beziffern den Anstieg von der Ausgabe 2020 zur Ausgabe 2024 auf durchschnittlich 7,8 Prozent — und ordnen ihn angesichts der allgemeinen Preisentwicklung als moderat ein. Eine Beispielrechnung aus den Tabellen: Eine Wohnung der Baujahre 1980–1989 in mittlerer Wohnlage stieg von 6,87 €/m² (2020) auf 7,29 €/m² (2024), also um gut 6 Prozent. Deutlich sichtbar ist der Neubauaufschlag: Wohnungen ab Baujahr 2020 — 2024 erstmals als eigene Klasse ausgewiesen — erreichen in guter Lage im Mittel 12,08 €/m², fast das Doppelte einer Altbauwohnung in einfacher Lage (5,70 €/m²).
Der Mietspiegel erscheint bislang etwa alle vier Jahre (Ausgaben 2020 und 2024, jeweils Stand 1. Januar); ein formales Ablaufdatum trägt er nicht — als einfacher Mietspiegel bleibt er bis zur Neuauflage das praktisch wichtigste Begründungsmittel für Mieterhöhungen nach § 558a BGB in Grevenbroich. Wer die Spanne eines Tabellenfelds ausschöpfen will, muss Erhaltungszustand, Grundriss, die Qualität von Heizung, Bad sowie Sanitär- und Elektroinstallation und einen etwaigen Aufzug ins Feld führen — feste Rechenregeln nennt der Mietspiegel dafür nicht.
Belege aus dem Mietspiegel Grevenbroich
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Grevenbroich geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Grevenbroich: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Grevenbroich ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Grevenbroich laut Mietspiegel?
Der Mietspiegel 2024 (Stand 01.01.2024) weist keinen amtlichen Gesamtdurchschnitt aus. Die Nettokaltmieten reichen je nach Baujahr und Wohnlage von 5,14 €/m² (Altbau bis 1948, einfache Lage) bis 13,26 €/m² (Neubau ab 2020, gute Lage); in mittlerer Wohnlage liegen die Mittelwerte zwischen 6,26 und 10,69 €/m².
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Grevenbroich ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens aber 15 % in drei Jahren: Grevenbroich steht in der Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW (Anlage Nr. 19), die die Kappungsgrenze bis zum 28.02.2030 von 20 % auf 15 % absenkt.
Gilt in Grevenbroich die Mietpreisbremse?
Ja. Seit dem 01.03.2025 gehört Grevenbroich zur Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW; die Mietpreisbremse wurde durch die Änderungsverordnung vom 28.10.2025 bis zum 31.12.2029 verlängert. Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB, mit den gesetzlichen Ausnahmen z. B. für Neubau). Für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis ist sie nicht maßgeblich.
Ist der Mietspiegel Grevenbroich ein qualifizierter Mietspiegel?
Nein, es ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB, gemeinsam erstellt vom Haus- und Grundbesitzerverein Grevenbroich und Umgebung e.V. und dem Mieterverein Düsseldorf e.V. (Mieterbüro Neuss). Als Begründungsmittel für Mieterhöhungen nach § 558a BGB ist er dennoch geeignet und in Grevenbroich das praktisch wichtigste.
Gilt der Mietspiegel Grevenbroich auch für Jüchen und Rommerskirchen?
Ja. Laut Herausgebern kann er auf Grundlage von Mietpreisauswertungen auch dort angewendet werden — für Wohnungen in der Stadt Jüchen mit einem Abschlag von rund 4 %, in der Gemeinde Rommerskirchen von rund 6 % auf die Tabellenwerte.
Wie oft erscheint der Mietspiegel Grevenbroich?
Bisher etwa alle vier Jahre, jeweils mit Stand 1. Januar (Ausgaben 2020 und 2024). Von 2020 auf 2024 stiegen die Werte laut Herausgebern um durchschnittlich 7,8 %. Ein formales Ablaufdatum hat die Ausgabe 2024 nicht; sie gilt bis zur Neuauflage.
Wo bekomme ich den Mietspiegel Grevenbroich?
Als kostenlosen PDF-Download auf der Website des Haus- und Grundbesitzervereins Grevenbroich und Umgebung e.V. oder gedruckt gegen eine Schutzgebühr von 3,00 € bei den beiden herausgebenden Vereinen und im Bürgerbüro der Stadt Grevenbroich.
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Verlangen zugehen; wirksam wird die neue Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war (§ 558 BGB).