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Mieterhöhungsschreiben für Grevenbroich

Berechnet nach dem Mietspiegel Grevenbroich 2024 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Grevenbroich 2024. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Grevenbroich
  • Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB) von Haus- und Grundbesitzerverein Grevenbroich und Umgebung e.V. und Mieterverein Düsseldorf e.V. (Mieterbüro Neuss), Stand 01.01.2024. Kein formales Enddatum; Neuauflage bisher etwa alle vier Jahre (Vorgänger: Stand 01.01.2020).
  • Der Mietspiegel gilt nur für freifinanzierte, nicht möbliert vermietete Wohnungen (nicht für preisgebundenen Wohnraum). Er kann laut Herausgebern auch für die Stadt Jüchen (Abschlag rund 4 %) und die Gemeinde Rommerskirchen (Abschlag rund 6 %) angewendet werden — im Rechner als Pflichtmerkmal „Ortslage“ abgebildet.
  • Einordnungsart „prozentZuAbschlaege“ ohne Spannen-Kappung, weil das Original alle Zu- und Abschläge ausdrücklich vom Mittelwert berechnet („Dabei ist jeweils vom Mittelwert auszugehen“) und keine Regel enthält, die das Ergebnis auf die Feldspanne begrenzt.
  • Die Mietwerte setzen eine Normwohnung voraus: durchschnittlicher Zustand, 61–100 m² Wohnfläche, angemessener Nebenraum (Abstellraum, Keller, Wasch-/Trockenmöglichkeit), Wohnungsabschluss, isolierverglaste Fenster, Zentral- oder Etagenheizung und Bad mit Wanne bzw. Dusche und WC innerhalb der Wohnung. Für fehlende Isolierverglasung, fehlende Zentral-/Etagenheizung oder fehlendes Innenbad nennt der Mietspiegel keine bezifferten Abschläge — solche Wohnungen bildet der Rechner nicht korrekt ab.
  • Die Einstufung innerhalb der Feldspanne (u. a. Erhaltungszustand, Grundriss, Qualität von Heizung/Bad/Sanitär- und Elektroinstallation, Personenaufzug) beschreibt das Original nur qualitativ ohne Rechenregel; der Rechner geht vom Mittelwert aus und wendet die bezifferten Zu-/Abschläge an.
  • Modernisierte Wohnungen werden einer jüngeren Baualtersklasse zugeordnet: Modernisierung von Bad bzw. Bad/WC = Verjüngung um eine Altersklasse; durchgreifende Modernisierung = zwei bis drei Altersklassen je nach Umfang.
  • Der Zuschlag für energetische Gebäudesanierung („+5 % bis +10 % je nach Umfang“, z. B. Fassaden-/Dachdämmung mit Erneuerung der Dacheindeckung) ist als zwei Stufen (+5 %/+10 %) kodiert.
  • Wohnungen mit großzügigen Hobbyräumen, Saunen, Solarien und/oder Schwimmbädern rechtfertigen laut Original Zuschläge ohne bezifferten Wert — nicht im Rechner abgebildet.
  • Angegeben ist die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten; Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV).
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