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Mietspiegel Gladbeck: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Gladbeck 2024 weist die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen von 30 bis 130 m² aus: Die Basis-Nettomiete hängt zunächst nur von der Wohnfläche ab und reicht von 6,39 €/m² (30–34 m²) bis 5,84 €/m² (ab 123 m²), jeweils nettokalt (Quelle: Mietspiegel Gladbeck 2024, qualifiziert nach § 558d BGB, in Kraft seit 01.09.2024). Darauf kommen prozentuale Zu- und Abschläge für Baualter, Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage — im PDF-Beispiel (51 m², Bj. 1973, Balkon, modernisierte Heizung) ergeben sich 6,76 €/m². Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung, mit vollständigem Rechenweg über alle Zu- und Abschläge. Wer eine Mieterhöhung Gladbeck plant oder prüft, sieht direkt, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — begrenzt durch die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren.

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Wohnen und Mieten in Gladbeck: die Lage vor Ort

Gladbeck ist mit 75.499 Einwohnern (Stand 31.12.2024, Quelle: IT.NRW, Kommunalprofil) eine grüne Mittelstadt am nördlichen Rand des Ruhrgebiets im Kreis Recklinghausen. Trotz der vergleichsweise geringen Größe hat die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB — er gilt im Mieterhöhungsverfahren als vorrangiges Begründungsmittel, und selbst wenn ein Vermieter ein anderes Begründungsmittel wählt, muss er auf die Ergebnisse des qualifizierten Mietspiegels hinweisen. Erstellt wurde er von Analyse & Konzepte immo.consult (Hamburg) mit einer Arbeitsgruppe aus Mieterverein Gladbeck e.V., Haus & Grund Gladbeck e.V., GWG, LEG, Vonovia und dem Ingenieuramt der Stadt.

Wie ist der Mietspiegel Gladbeck aufgebaut?

Gladbeck nutzt keinen klassischen Tabellen-Mietspiegel mit Baualter-mal-Größe-Matrix, sondern ein Regressionsverfahren in drei Schritten: Schritt 1 liefert die Basis-Nettomiete allein nach Wohnfläche (30–34 m²: 6,39 €/m² … 127–130 m²: 5,84 €/m² — kleinere Wohnungen haben also den höheren Quadratmeterpreis). Schritt 2 addiert prozentuale Zu-/Abschläge in vier Kategorien: Baualter (bis 1949: 0 %, 1950–1964: +5,8 %, 1965–1978: +5,0 %, 1979–2000: +13,6 %, ab 2001: +28,4 %), Ausstattung (u. a. Fußbodenheizung +14,3 %, Dreifach-Fenster +6,7 %, Bad ohne Fliesen −9,5 %), Modernisierung (Sanitär ab 2012 +7,0 %, Wärmeerzeuger ab 2012 +6,4 %, Außenwanddämmung ab 2012 +9,3 %) und gute Mikrowohnlage (+3,4 %). Schritt 3: Vergleichsmiete = Basismiete × (1 + Summe der Zu-/Abschläge). Um dieses Ergebnis liegt eine 2/3-Spanne von −12,2 % bis +13,7 %. Das PDF rechnet das an einer Beispielwohnung vor: 51 m², Baujahr 1973, Balkon, Bad ohne Fliesen, Dreifach-Fenster, Heizungstausch 2016 → 6,76 €/m² (Spanne 5,94–7,69 €/m²).

Kappungsgrenze und Mietpreisbremse in Gladbeck

Für Mieterhöhungen in Gladbeck gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB) — das bestätigt auch das Mietspiegel-PDF der Stadt ausdrücklich. Die auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gelten in Gladbeck nicht: Die Stadt ist nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (GV. NRW. S. 111) enthalten, die 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt erfasst. Der Mietspiegel 2024 ist eine Fortschreibung des Erst-Mietspiegels 2022 per Verbraucherpreisindex (+12,13 %; z. B. Basismiete 51–54 m²: 2022 ≈ 5,45 €/m² → 2024: 6,11 €/m²). Turnusgemäß ist nach § 558d Abs. 2 BGB (Neuerstellung alle vier Jahre) 2026 eine Neuerstellung fällig; ein amtlicher Termin ist bislang nicht angekündigt (Stand: Juli 2026). Quelle: Mietspiegel Gladbeck 2024, Stadt Gladbeck / GKD Recklinghausen.

Belege aus dem Mietspiegel Gladbeck

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Gladbeck geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Gladbeck — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Gladbeck — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Gladbeck: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Gladbeck ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Gladbeck laut Mietspiegel?

Der qualifizierte Mietspiegel Gladbeck 2024 weist als Basis-Nettomiete je nach Wohnfläche zwischen 5,84 €/m² (ab 123 m²) und 6,39 €/m² (30–34 m²) aus, jeweils nettokalt. Darauf kommen prozentuale Zu- und Abschläge für Baualter, Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage. Die Beispielwohnung im PDF (51 m², Baujahr 1973, Balkon, modernisierte Heizung) erreicht 6,76 €/m² bei einer Spanne von 5,94 bis 7,69 €/m².

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Gladbeck ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und um höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 BGB). Diese Kappungsgrenze nennt auch das Mietspiegel-PDF der Stadt Gladbeck ausdrücklich. Zusätzlich muss die bisherige Miete beim Wirksamwerden der Erhöhung mindestens 15 Monate unverändert gewesen sein.

Gilt in Gladbeck die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Nein. Gladbeck steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (GV. NRW. S. 111), die für 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Kappungsgrenze auf 15 % absenkt. Für Mieterhöhungen in Gladbeck gilt daher die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren.

Gilt in Gladbeck die Mietpreisbremse?

Nein. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt in Nordrhein-Westfalen nur in den Gebieten der Mieterschutzverordnung NRW — Gladbeck gehört nicht dazu. Bei einer Neuvermietung ist die Miethöhe daher nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt; die allgemeinen Grenzen (z. B. § 5 WiStG, § 291 StGB) gelten weiter.

Ist der Mietspiegel Gladbeck ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja. Der Mietspiegel Gladbeck ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB; das Gremium hat ihn am 15.06.2022 als qualifiziert anerkannt. Er gilt als vorrangiges Begründungsmittel im Mieterhöhungsverfahren — wählt ein Vermieter ein anderes Begründungsmittel, muss er trotzdem auf die Ergebnisse des qualifizierten Mietspiegels hinweisen.

Wie berechne ich die ortsübliche Vergleichsmiete in Gladbeck?

In drei Schritten: 1) Basis-Nettomiete allein nach Wohnfläche aus Tabelle 1 ablesen (z. B. 51–54 m² → 6,11 €/m²). 2) Prozentuale Zu-/Abschläge aus Tabelle 2 summieren (Baualter, Ausstattung, Modernisierung, gute Wohnlage). 3) Vergleichsmiete = Basismiete × (1 + Summe der Zu-/Abschläge). Beispiel: 6,11 €/m² × (1 + 10,7 %) = 6,76 €/m². Der Rechner auf dieser Seite übernimmt das automatisch inklusive Rechenweg.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Gladbeck nicht?

Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum mit einer Wohnfläche zwischen 30 m² und 130 m². Ausgenommen sind u. a. öffentlich geförderte bzw. preisgebundene Wohnungen, überwiegend gewerblich genutzter Wohnraum, Wohnraum in Heimen mit Zusatzleistungen, Untermietverhältnisse, möbliert vermieteter Wohnraum (außer Einbauküche/Einbauschränke) sowie an ein Beschäftigungsverhältnis gebundene Dienst- oder Werkswohnungen.

Wann kommt der nächste Mietspiegel für Gladbeck?

Der Mietspiegel 2024 ist eine per Verbraucherpreisindex fortgeschriebene Fassung des Erst-Mietspiegels 2022 (+12,13 %). Nach § 558d Abs. 2 BGB ist ein qualifizierter Mietspiegel alle vier Jahre neu zu erstellen, sodass 2026 turnusgemäß eine Neuerstellung fällig ist. Ein offizieller Termin war zuletzt (Juli 2026) nicht angekündigt; bis dahin gilt der Mietspiegel 2024 (in Kraft seit 01.09.2024).