Mietspiegel Düren: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Der Mietspiegel Düren weist für nicht preisgebundene Wohnungen eine ortsübliche Nettokaltmiete von durchschnittlich 7,62 €/m² aus (Basiswerte der Größentabelle, Mietspiegel der Stadt Düren, Ausgabe 2025, gültig 01.01.2025–31.12.2026). Es ist der erste qualifizierte Mietspiegel Dürens nach § 558d BGB und berechnet die Miete über ein Regressionsmodell: Die Basismiete richtet sich allein nach der Wohnfläche, Baualter und Ausstattung wirken als prozentuale Zu- und Abschläge. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg — und sehen direkt, ob und um wie viel eine Mieterhöhung Düren nach § 558 BGB zulässig ist.
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Wie hoch ist die Miete in Düren laut Mietspiegel?
Die ortsübliche Nettokaltmiete in Düren liegt laut Mietspiegel 2025 im Mittel bei 7,62 €/m², die flächenabhängigen Basiswerte reichen von 6,90 €/m² bis 9,15 €/m² (Quelle: Stadt Düren, Mietspiegel 2025, gültig bis 31.12.2026). Anders als in den meisten Städten hängt der Basiswert allein von der Wohnungsgröße ab: Kleine Wohnungen sind je Quadratmeter am teuersten, mittelgroße am günstigsten, sehr große wieder etwas teurer. Das Minimum von 6,90 €/m² fällt auf Wohnungen von 82 bis 86 m². Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Flächenklassen (Nettokaltmiete je m², Mietspiegel Düren 2025, Stand 12.07.2026):
| Wohnfläche | Basismiete (nettokalt) |
|---|---|
| 20 m² | 9,15 €/m² |
| 45 m² | 7,65 €/m² |
| 55 m² | 7,30 €/m² |
| 75 m² | 6,94 €/m² |
| 82–86 m² (Minimum) | 6,90 €/m² |
| 100 m² | 7,01 €/m² |
| 120 m² | 7,36 €/m² |
| 150 m² | 8,14 €/m² |
| 170 m² | 8,69 €/m² |
Diese Werte sind die Basismiete vor Zu- und Abschlägen für Baualter, Lage und Ausstattung. Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen, die bis zum 31.05.2024 bezugsfertig waren, mit Wohnflächen zwischen 20 m² und 170 m².
Wie funktioniert der Regressionsmietspiegel Düren?
Der Mietspiegel Düren 2025 berechnet die Vergleichsmiete nach der Formel: Basismiete (allein aus der Wohnfläche) × (1 + Summe der prozentualen Zu- und Abschläge). Das Baualter und einzelne Ausstattungsmerkmale sind also keine eigenen Tabellenspalten, sondern prozentuale Faktoren auf den flächenabhängigen Grundwert (Quelle: Stadt Düren, Mietspiegel 2025, S. 8). Das amtliche Rechenbeispiel der Broschüre zeigt das Prinzip: Für eine Wohnung mit 55 m² beträgt die Basismiete 7,30 €/m²; Baujahr 1998 ergibt −7 %, ein in den letzten 15 Jahren modernisiertes Bad +5 %, eine Einbauküche +4 % und eine Terrasse +2 %, die mittlere Lage 0 %. In der Summe sind das +4 %, also 7,30 € × 1,04 = 7,59 €/m² als Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Das Baualter wirkt sich als eigener Prozentwert aus und reicht von −12 % (Baujahr bis 1960) bis +34 % (Fertigstellung 2022 bis Mai 2024). Die Wohnlage bestimmt sich über das amtliche Wohnlagenverzeichnis der Stadt Düren: gute Lage +5 %, mittlere Lage 0 %, einfache Lage −2 %. Rund um den errechneten Mittelwert gilt zusätzlich eine Spanne von −15,3 % bis +15,6 %, innerhalb derer eine Miete noch als ortsüblich gilt. Der erste qualifizierte Mietspiegel Dürens (§ 558d BGB) wurde von der FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH erstellt, hat den Erhebungsstichtag 1. August 2024 und wurde am 2. Dezember 2024 vom Arbeitskreis Mietspiegel anerkannt.
Wie viel darf die Miete in Düren steigen?
Bestandsmieten dürfen in Düren innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — nicht um die bundesweit üblichen 20 % (Quelle: Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025, GV. NRW. S. 111, geändert am 28.10.2025, GV. NRW. S. 848). Die Erhöhung ist außerdem stets nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig (§ 558 Abs. 1 und Abs. 3 BGB). Düren zählt zu den 57 Kommunen, die das Land Nordrhein-Westfalen als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft hat; Anfang 2025 weitete NRW die Zahl dieser Städte mit abgesenkter Kappungsgrenze von 18 auf 57 aus, und Düren steht seither namentlich in der Anlage zur Verordnung.
Zeitlich gilt außerdem: Ein neues Mieterhöhungsverlangen darf frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung zugehen, und die Miete muss zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert gewesen sein (§ 558 Abs. 1 BGB). Für die Begründung muss der Mietspiegel Düren 2025 als qualifizierter Mietspiegel herangezogen und seine Werte mitgeteilt werden (§ 558a Abs. 3 BGB).
Bis wann gilt in Düren die 15-%-Kappungsgrenze?
Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt in Düren bis zum 28.02.2030; danach greift nach heutigem Stand wieder die reguläre Grenze von 20 % (Quelle: Mieterschutzverordnung NRW, § 3 Abs. 2). Die Verordnung vom 28.01.2025 (GV. NRW. S. 111) wurde durch die Verordnung vom 28.10.2025 (GV. NRW. S. 848) geändert; für Düren gilt zusätzlich eine auf acht Jahre verlängerte Kündigungssperrfrist nach § 577a Abs. 2 BGB bei Umwandlung in Eigentumswohnungen, ebenfalls bis zum 28.02.2030.
Ob die 15-%-Grenze über Februar 2030 hinaus verlängert wird, ist offen und hängt von einer künftigen Landesverordnung ab. Bis dahin sollten Mieterinnen und Mieter in Düren jede angekündigte Erhöhung gegen die 15-%-Grenze und die ortsübliche Vergleichsmiete prüfen.
Gilt in Düren die Mietpreisbremse?
Ja. In Düren gilt die Mietpreisbremse nach § 556d BGB bis zum 31.12.2029: Bei einer Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Quelle: Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025, geändert am 28.10.2025, GV. NRW. S. 848). Die Befristung bis Ende 2029 ergibt sich erst aus der Änderungsverordnung vom 28.10.2025; Düren gehört wie bei der Kappungsgrenze zur Gebietskulisse der 57 NRW-Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Die Mietpreisbremse betrifft nur den Abschluss neuer Mietverträge, nicht laufende Mietverhältnisse. Für Mieterhöhungen in einem bestehenden Mietverhältnis nach § 558 BGB ist stattdessen die Kappungsgrenze von 15 % maßgeblich. Es gelten die gesetzlichen Ausnahmen der Mietpreisbremse, etwa für Neubauten, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermietet wurden, und für umfassend modernisierte Wohnungen.
Belege aus dem Mietspiegel Düren
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Düren geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Düren: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Düren ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Düren laut Mietspiegel?
Im Durchschnitt 7,62 €/m² nettokalt nach dem Mietspiegel Düren 2025; die flächenabhängigen Basiswerte reichen von 6,90 €/m² (Wohnungen von 82 bis 86 m²) bis 9,15 €/m² (20 m²). Hinzu kommen prozentuale Zu- und Abschläge für Baualter, Lage und Ausstattung.
Ist der Mietspiegel Düren ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja. Der Mietspiegel 2025 ist der erste qualifizierte Mietspiegel Dürens nach § 558d BGB, erstellt von der FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH und am 2. Dezember 2024 vom Arbeitskreis Mietspiegel anerkannt. Er wurde am 1. Januar 2025 veröffentlicht und gilt bis zum 31.12.2026 (Erhebungsstichtag 1. August 2024).
Wie funktioniert der Regressionsmietspiegel Düren?
Die Vergleichsmiete ergibt sich aus der Basismiete × (1 + Summe der prozentualen Zu- und Abschläge). Die Basismiete hängt allein von der Wohnfläche ab (je ganzer m² ein eigener Wert von 20 bis 170 m²); Baualter, Lage und Ausstattung wirken als prozentuale Faktoren darauf.
Warum sinkt die Basismiete in Düren mit der Wohnungsgröße?
Der Mietspiegel Düren 2025 bildet die Basismiete als Größenfunktion ab: Sie fällt von 9,15 €/m² bei 20 m² auf ein Minimum von 6,90 €/m² bei 82 bis 86 m² und steigt danach wieder bis 8,69 €/m² bei 170 m². Kleine Wohnungen sind je Quadratmeter am teuersten.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Düren ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Düren maximal 15 % in drei Jahren. Die Stadt steht in der Anlage zur Mieterschutzverordnung NRW (VO vom 28.01.2025, geändert am 28.10.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt; außerhalb solcher Gebiete gelten 20 %.
Bis wann gilt in Düren die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?
Die 15-%-Kappungsgrenze gilt in Düren bis zum 28.02.2030; danach greift nach heutigem Stand wieder die reguläre Grenze von 20 %. Grundlage ist die Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (GV. NRW. S. 111), geändert am 28.10.2025 (GV. NRW. S. 848).
Was ist an Dürens Kappungsgrenze besonders?
Düren zählt zu den 57 Kommunen, für die Nordrhein-Westfalen 2025 die abgesenkte Kappungsgrenze eingeführt hat. Mit der Neufassung weitete das Land die Zahl der Städte mit 15-%-Grenze von 18 auf 57 aus; Düren steht seither namentlich in der Anlage zur Mieterschutzverordnung.
Gilt in Düren die Mietpreisbremse?
Ja. In Düren gilt die Mietpreisbremse nach § 556d BGB bis zum 31.12.2029: Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (mit den gesetzlichen Ausnahmen, etwa für Neubau ab Oktober 2014). Für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen ist sie nicht maßgeblich.