Mietspiegel Dinslaken: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Der Mietspiegel Dinslaken 2026/2027 weist die ortsübliche Vergleichsmiete als Nettokaltmiete aus: Die Mittelwerte reichen je nach Baujahr und Wohnungsgröße von 6,08 bis 10,17 €/m² (Stand: 1. Januar 2026, gültig bis 31.12.2027; Quelle: Mietspiegel der Stadt Dinslaken). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg nach dem Zu-/Abschlags-System des Mietspiegels. Wer eine Mieterhöhung Dinslaken plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf: In Dinslaken gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren.
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Wohnen und Mieten in Dinslaken: die Lage vor Ort
Dinslaken ist eine Große Mittelstadt mit 66.993 Einwohnern (Stand 31.12.2024, amtliche Fortschreibung auf Basis des Zensus 2022) im Kreis Wesel — gelegen am unteren Niederrhein, am nordwestlichen Rand des Ruhrgebiets und in direkter Nachbarschaft zu Duisburg und Oberhausen. Als Pendler-Wohnstandort am Ruhrgebietsrand ist die Stadt zugleich vom Strukturwandel geprägt: Die 1906 begonnene Zeche Lohberg, lange der prägende Arbeitgeber, wurde Ende 2005 als Bergwerk Lohberg-Osterfeld geschlossen.
Der Dinslakener Mietspiegel ist ein verbandsgetragener, einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB: Erstellt haben ihn der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband Dinslaken e. V. und der Mieterverein Dinslaken e. V. in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Dinslaken. Er erscheint im 2-Jahres-Rhythmus (2022/23, 2024/25, 2026/27 — jeweils Stand 1. Januar), wird auf dinslaken.de veröffentlicht und kann kostenlos im Bürgerbüro abgeholt werden.
Wie funktioniert der Mietspiegel Dinslaken 2026/2027?
Die Mietwerttabelle des Mietspiegels Dinslaken 2026/2027 ordnet jede Wohnung in eine von 28 Kombinationen aus 7 Baualtersklassen (von „bis 1969" bis „ab 2020") und 4 Größenklassen (unter 50 m², 50–69,99 m², 70–89,99 m², ab 90 m²) ein; je Feld nennt sie einen Mittelwert und eine Spanne. Für eine Normalwohnung ist vom Mittelwert auszugehen, Abweichungen von den Grundmerkmalen werden über prozentuale Zu- und Abschläge auf den Mittelwert erfasst: Lage gut/einfach ±10 %, Heizart ohne Zentralheizung −10 %, Sonderausstattung bis zu +15 %, Einfamilienhäuser mit Gartennutzung +15 %, Appartements bis 40 m² mit gehobener Ausstattung +15 %, Dach- und Untergeschosswohnungen bis zu −8 %, Fenster ohne Isolierverglasung −10 %, fehlender Aufzug in über 5-geschossigen Wohnanlagen ab Baujahr 1970 −10 % (Quelle: Mietspiegel Dinslaken 2026/2027, Abschnitt „Zu- und Abschläge").
Eine Besonderheit ist die Modernisierungs-Gleichstellung: „Eine Modernisierung entspricht einem Neubau" — umfassend modernisierte Wohnungen werden einer jüngeren Baualtersklasse zugeordnet (z. B. zählt eine bis 1979 modernisierte Wohnung zur Gruppe „bis 1969", eine bis 2019 modernisierte zur Gruppe „2000–2009"). Einzelne Maßnahmen rechtfertigen die jüngere Einstufung ausdrücklich nicht. Die Wohnlage (einfach/mittel/gut) beschreibt der Mietspiegel nur verbal, ein Straßenverzeichnis gibt es nicht — die Stadt Dinslaken nimmt ausdrücklich keine Einstufung von Wohnlagen vor und verweist dafür auf die Interessenvertreter von Mieter- und Vermieterseite.
Wie stark sind die Mieten in Dinslaken gestiegen?
Die Mietspiegel-Mittelwerte in Dinslaken sind binnen vier Jahren um rund 9 Prozent gestiegen: Eine typische Wohnung mit Baujahr 2000–2009 und 50–69,99 m² lag im Mietspiegel 2022/23 im Mittel bei 8,11 €/m², im Mietspiegel 2024/25 bei 8,56 €/m² und im Mietspiegel 2026/27 bei 8,85 €/m² (Quelle: Mietwerttabellen der Mietspiegel-Ausgaben der Stadt Dinslaken). Die Spannweite der Mittelwerte reicht 2026/27 von 6,08 €/m² (Wohnung ab 90 m², Baujahr bis 1969) bis 10,17 €/m² (Wohnung unter 50 m², Baujahr ab 2020). Bei Fortsetzung des belegten 2-Jahres-Rhythmus ist die nächste Ausgabe mit Stand 1. Januar 2028 zu erwarten.
Für Mieterhöhungen gilt in Dinslaken der gesetzliche Regelfall: Die Kappungsgrenze beträgt 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB), denn Dinslaken gehört nicht zur Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW vom 28. Januar 2025 — in deren Anlage mit 57 Gemeinden ist weder Dinslaken noch eine andere Gemeinde des Kreises Wesel enthalten. Aus demselben Grund gilt in Dinslaken auch keine Mietpreisbremse bei Neuvermietung (§ 556d BGB).
Belege aus dem Mietspiegel Dinslaken
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Dinslaken geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Dinslaken: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Dinslaken ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Dinslaken laut Mietspiegel?
Der Mietspiegel Dinslaken 2026/2027 (Stand 1. Januar 2026) weist Mittelwerte von 6,08 bis 10,17 €/m² nettokalt aus — je nach Baualtersklasse und Wohnungsgröße. Am günstigsten sind große Wohnungen ab 90 m² mit Baujahr bis 1969 (6,08 €/m²), am teuersten kleine Wohnungen unter 50 m² im Neubau ab 2020 (10,17 €/m²). Einen amtlichen Gesamtdurchschnitt weist der Mietspiegel nicht aus.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Dinslaken ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens jedoch 20 % innerhalb von drei Jahren: In Dinslaken gilt die reguläre Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 Satz 1 BGB, weil die Stadt nicht in der Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW mit ihrer abgesenkten 15-%-Grenze liegt.
Gilt in Dinslaken die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?
Nein. Die Anlage zur Mieterschutzverordnung NRW vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. S. 111, geändert am 28. Oktober 2025) umfasst 57 Gemeinden — weder Dinslaken noch eine andere Gemeinde des Kreises Wesel ist enthalten. Es bleibt daher bei der gesetzlichen Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren.
Gilt in Dinslaken die Mietpreisbremse?
Nein. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt in Nordrhein-Westfalen nur in den 57 Gemeinden der Anlage zur Mieterschutzverordnung NRW vom 28. Januar 2025 — Dinslaken gehört nicht dazu. Bei Neuvermietung ist die Miethöhe in Dinslaken daher nicht durch § 556d BGB begrenzt.
Ist der Mietspiegel Dinslaken ein qualifizierter Mietspiegel?
Nein, es ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB. Erstellt wurde er vom Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband Dinslaken e. V. und dem Mieterverein Dinslaken e. V. in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Dinslaken; eine wissenschaftliche Erstellung nach § 558d BGB liegt nicht vor. Als Übersicht über die üblichen Entgelte kann er Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB begründen.
Wie lange gilt der Mietspiegel Dinslaken 2026/2027 und wann kommt der nächste?
Der Mietspiegel 2026/2027 gibt die Verhältnisse vom 1. Januar 2026 wieder und ist laut Titelseite gültig bis zum 31.12.2027. Die Ausgabenfolge 2022/23, 2024/25 und 2026/27 belegt einen 2-Jahres-Rhythmus; die nächste Ausgabe ist daher mit Stand 1. Januar 2028 zu erwarten.
Wer stuft die Wohnlage in Dinslaken ein?
Die Stadt Dinslaken nimmt ausdrücklich keine Einstufung von Wohnlagen vor und verweist dafür auf die Interessenvertreter der Mieter- oder Vermieterseite oder eine Rechtsberatung. Der Mietspiegel beschreibt die drei Stufen einfach, mittel und gut nur verbal (ohne Straßenverzeichnis); gute Lage bringt +10 %, einfache Lage −10 % auf den Mittelwert, die meisten Wohnungen im Stadtgebiet liegen in mittlerer Lage.
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Verlangen zugehen; wirksam wird die neue Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war (§ 558 Abs. 1 BGB).
Wo bekomme ich den Mietspiegel Dinslaken?
Der Mietspiegel 2026/2027 steht als PDF auf dinslaken.de bereit und kann kostenlos im Bürgerbüro der Stadt Dinslaken abgeholt werden (Quelle: Stadt Dinslaken, Serviceseite Mietspiegel).