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Mietspiegel Dessau-Roßlau: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Dessau-Roßlau zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Doppelstadt: Die Tabellen-Mittelwerte des qualifizierten Mietspiegels 2026 reichen von 5,17 €/m² (Baujahr 1961–1990, 70 bis unter 90 m²) bis 7,30 €/m² nettokalt (Baujahr 2013–2023, 40 bis unter 70 m²); Stichtag der Werte ist der 1. September 2025 (Quelle: Stadt Dessau-Roßlau, Qualifizierter Mietspiegel 2026). Der Mietspiegel 2026 ist eine Indexfortschreibung des Mietspiegels 2024 und gilt seit dem 1. Januar 2026 mit zweijähriger Laufzeit. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg nach dem amtlichen Merkmalgruppen-Verfahren. Wer eine Mieterhöhung Dessau-Roßlau plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

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Wohnen und Mieten in Dessau-Roßlau: die Lage vor Ort

Dessau-Roßlau ist mit amtlich 75.402 Einwohnern (Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Bevölkerungsfortschreibung zum 31.12.2024) eines der drei Oberzentren Sachsen-Anhalts; die Doppelstadt entstand am 1. Juli 2007 aus der Fusion von Dessau und Roßlau (Elbe). International bekannt ist die Stadt durch gleich zwei UNESCO-Welterbestätten: das Bauhaus Dessau, von 1925 bis 1932 Wirkungsstätte von Walter Gropius, Ludwig Mies van der Rohe und Wassily Kandinsky, und das 142 km² große Gartenreich Dessau-Wörlitz (Welterbe seit 2000). Der Mietwohnungsmarkt wird von großen Bestandshaltern geprägt — im Arbeitskreis Mietspiegel sitzen unter anderem die Dessauer Wohnungsbaugesellschaft, zwei Wohnungsgenossenschaften, die Roßlauer Wohnungsgenossenschaft und die TAG Wohnen & Service GmbH (Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Dessau-Roßlau 2026, Kapitel 1).

Das Mietniveau ist im Bundesvergleich niedrig: Die Mittelwerte der 16 belegten Tabellenfelder des Mietspiegels 2026 liegen zwischen 5,17 und 7,30 €/m² nettokalt, die ausgewiesenen Zwei-Drittel-Spannen reichen von 4,30 bis 8,86 €/m² (Stichtag 01.09.2025). Am günstigsten sind Wohnungen der Baujahre 1961 bis 1990 — der DDR-Bestand bildet die preiswerteste Baualtersklasse —, am teuersten Neubauten der Jahre 2013 bis 2023.

Wie funktioniert die Spanneneinordnung im Mietspiegel Dessau-Roßlau?

Der Mietspiegel Dessau-Roßlau ordnet eine Wohnung über fünf Merkmalgruppen mit festen Prozentsätzen in die Spanne ihres Tabellenfelds ein: Bad/WC (15 %), Küche (15 %), Wohnung (20 %), Wohnanlage/Wohnumfeld (20 %) und energetische Gebäudequalität (30 %) — zusammen genau 100 %. Überwiegen in einer Gruppe die wohnwerterhöhenden Merkmale, gibt es einen Zuschlag bis zur Höhe des Prozentsatzes, bezogen auf die Differenz zwischen Mittelwert und Spannenoberwert; überwiegen die mindernden Merkmale, einen entsprechenden Abschlag Richtung Spannenunterwert. Die Ergebnisse aller fünf Gruppen werden gegeneinander aufgerechnet (Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Dessau-Roßlau 2026, Kapitel 6). Die Wohnlage — jede Adresse ist im Straßenverzeichnis der Broschüre als „einfach", „mittel" oder „gut" eingestuft — zählt dabei als Merkmal der Gruppe Wohnanlage/Wohnumfeld; eine eigene Lage-Dimension hat die Mietspiegeltabelle nicht.

Gilt in Dessau-Roßlau die abgesenkte Kappungsgrenze oder die Mietpreisbremse?

Nein: In Dessau-Roßlau gilt die volle gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB), denn Sachsen-Anhalt hat keine Verordnung zur Absenkung auf 15 % erlassen (Quelle: Haufe, Übersicht Kappungsgrenzen der Länder, Stand 01.07.2025). Auch die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) ist nicht anwendbar: Sachsen-Anhalt hat — neben dem Saarland als einzigem weiteren Bundesland — kein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Für Mieter heißt das: Der qualifizierte Mietspiegel ist das zentrale Kontrollinstrument, denn jedes Mieterhöhungsverlangen muss sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete messen lassen; im gerichtlichen Verfahren wird widerlegbar vermutet, dass die Mietspiegelwerte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB).

Wie aktuell ist der Mietspiegel Dessau-Roßlau 2026?

Der qualifizierte Mietspiegel Dessau-Roßlau 2026 gilt seit dem 1. Januar 2026 und ist eine Indexfortschreibung des ersten qualifizierten Mietspiegels von 2024: Alle Mittelwerte und Spannengrenzen wurden mit der Entwicklung des Verbraucherpreisindex von September 2023 (117,8) bis September 2025 (122,6) fortgeschrieben, also um 4,07 % (Faktor 1,04075; Quelle: Methodenbericht zur Fortschreibung 2026, FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH, November 2025). Der Stadtrat hat die Fortschreibung am 25. Februar 2026 anerkannt, die Interessenverbände beider Marktseiten (Deutscher Mieterbund Dessau-Wittenberg e. V., Haus und Grund Dessau und Umgebung e. V.) bereits bis Ende 2025. Eine typische Bestandswohnung (Baujahr 1961–1990, 40 bis unter 70 m²) stieg damit von 5,26 €/m² (2024) auf 5,47 €/m² (2026). Als qualifizierter Mietspiegel ist er alle zwei Jahre anzupassen und alle vier Jahre neu zu erstellen (§ 558d Abs. 2 BGB) — die nächste Neuerstellung ist mit Datenstichtag um den 1. September 2027 zu erwarten.

Belege aus dem Mietspiegel Dessau-Roßlau

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Dessau-Roßlau geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Dessau-Roßlau — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Dessau-Roßlau — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Dessau-Roßlau: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Dessau-Roßlau ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Sachsen-Anhalt: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Dessau-Roßlau laut Mietspiegel?

Die Mittelwerte der Mietspiegeltabelle 2026 liegen je nach Baujahr und Wohnungsgröße zwischen 5,17 €/m² (Baujahr 1961–1990, 70 bis unter 90 m²) und 7,30 €/m² nettokalt (Baujahr 2013–2023, 40 bis unter 70 m²); die ausgewiesenen Zwei-Drittel-Spannen reichen von 4,30 bis 8,86 €/m² (Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Dessau-Roßlau 2026, Stichtag 01.09.2025). Einen Gesamtdurchschnitt über alle Wohnungen weist der Mietspiegel nicht aus.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Dessau-Roßlau ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete des Mietspiegels, höchstens aber 20 % innerhalb von drei Jahren: In Dessau-Roßlau gilt die volle gesetzliche Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB, weil Sachsen-Anhalt keine Verordnung zur Absenkung auf 15 % erlassen hat (Quelle: Haufe, Kappungsgrenzen der Länder, Stand 01.07.2025).

Gilt in Dessau-Roßlau die Mietpreisbremse?

Nein. Sachsen-Anhalt hat kein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 556d Abs. 2 BGB ausgewiesen — neben dem Saarland als einzigem weiteren Bundesland (Quelle: BBSR-Länderübersicht). Bei Neuvermietung kann die Miete grundsätzlich frei vereinbart werden; Grenzen setzen das Wirtschaftsstrafgesetz (§ 5 WiStG, Mietpreisüberhöhung) und § 291 StGB.

Ist der Mietspiegel Dessau-Roßlau ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, nach § 558d BGB — erstellt durch die FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH (Hamburg) im Auftrag der Stadt und doppelt anerkannt: von den stimmberechtigten Interessenverbänden beider Marktseiten (Deutscher Mieterbund Dessau-Wittenberg e. V., Haus und Grund Dessau und Umgebung e. V.) sowie per Stadtratsbeschluss vom 25.02.2026. Im Prozess wird widerlegbar vermutet, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB).

Wie lange gilt der Mietspiegel Dessau-Roßlau 2026?

Der Mietspiegel 2026 gilt seit dem 01.01.2026 (Stadtratsbeschluss BV/334/2025/IV-50) und hat laut Methodenbericht eine Laufzeit von zwei Jahren, also bis Ende 2027. Er ist eine Indexfortschreibung des Mietspiegels 2024 mit dem Verbraucherpreisindex-Anstieg von 4,07 % (September 2023 bis September 2025, Faktor 1,04075); die nächste Neuerstellung nach § 558d Abs. 2 BGB ist mit Datenstichtag um den 01.09.2027 zu erwarten.

Welche Rolle spielt die Wohnlage im Mietspiegel Dessau-Roßlau?

Die Wohnlage ist keine eigene Tabellendimension: Die Mietspiegeltabelle unterscheidet nur nach Baujahr (fünf Klassen von „bis 1945“ bis „2013 bis 2023“) und Wohnfläche (vier Klassen von 25 bis 170 m²). Die Lage fließt über die Merkmalgruppe Wohnanlage/Wohnumfeld (Gewicht 20 %) in die Spanneneinordnung ein; jede Adresse ist im Straßenverzeichnis der Broschüre als „einfach“, „mittel“ oder „gut“ eingestuft.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Dessau-Roßlau nicht?

Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit Bad, Innen-WC und Sammelheizung, die bis zum 01.09.2023 bezugsfertig wurden und 25 bis 170 m² groß sind. Ausgenommen sind unter anderem Ein- und Zweifamilienhäuser, öffentlich geförderte und möblierte Wohnungen, Wohngemeinschaften, Untermietverhältnisse, Wohnungen ohne Küche oder eigenen Eingang sowie Wohnraum in Heimen und im Betreuten Wohnen (Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Dessau-Roßlau 2026, Kapitel 2).

Wie werden Zu- und Abschläge im Mietspiegel Dessau-Roßlau berechnet?

Über fünf Merkmalgruppen mit festen Prozentsätzen: Bad/WC 15 %, Küche 15 %, Wohnung 20 %, Wohnanlage/Wohnumfeld 20 %, energetische Gebäudequalität 30 %. Je Gruppe wird geprüft, ob wohnwerterhöhende oder wohnwertmindernde Merkmale überwiegen; der Saldo aller Gruppen wird auf die Differenz zwischen Mittelwert und Spannenober- bzw. -unterwert angewendet. Amtliches Beispiel: +30 % ergeben bei einer Wohnung mit Mittelwert 5,47 €/m² und Oberwert 6,52 €/m² kaufmännisch gerundet +0,32 €/m², also 5,79 €/m² (Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Dessau-Roßlau 2026, Anhang 2).