Mietspiegel Cottbus 2024: Vergleichsmiete berechnen & Mieterhöhung prüfen
Basiert auf Mietspiegel 2024
Der Mietspiegel Cottbus zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der zweitgrößten Stadt Brandenburgs: Nettokaltmiete im Schnitt rund 6,37 €/m² nach dem qualifizierten Mietspiegel 2024 (Quelle: Stadt Cottbus/Chóśebuz, Mietspiegel 2024, Beschluss vom 18.12.2024). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Cottbus plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.
Einordnung in einem Satz
Der qualifizierte Mietspiegel Cottbus 2024 (§ 558d BGB) legt die ortsübliche Vergleichsmiete fest, an der sich jede Mieterhöhung nach § 558 BGB messen lassen muss — die mittleren Tabellenwerte liegen zwischen 4,57 €/m² und 9,70 €/m² nettokalt, und die Miete darf in drei Jahren um höchstens 20 % steigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Aktuelle Ausgabe: Mietspiegel Cottbus 2024, gültig seit dem 28.12.2024.
- Mietniveau: Die mittleren Tabellenwerte reichen von 4,57 €/m² bis 9,70 €/m² nettokalt (Durchschnitt 6,37 €/m²) — je nach Baujahr, Wohnungsgröße und Ausstattung.
- Kappungsgrenze: In Cottbus darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB) — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
- Verbindlichkeit: Als qualifizierter Mietspiegel trägt er die gesetzliche Vermutung, die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt abzubilden (§ 558d Abs. 3 BGB).
- Direkt loslegen: Der Rechner auf dieser Seite ermittelt Vergleichsmiete und zulässige Erhöhung kostenlos und ohne Registrierung.
Quelle: Mietspiegel Cottbus 2024 · zuletzt geprüft am 13.07.2026
Der Mietspiegel Cottbus im Überblick
| Mietspiegel-Art | Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB), Ausgabe 2024 |
|---|---|
| Gültig seit | 28.12.2024 |
| Kappungsgrenze | 20 % innerhalb von 3 Jahren |
| Sperrfrist | Erhöhungsverlangen frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung; neue Miete ab dem 3. Monat nach Zugang |
| Struktur | 5 Wohnungsgröße-Klassen × 3 Energieeffizienzklasse-Klassen × 6 Baualtersklasse-Klassen × 2 Modernisierung-Klassen, Einordnung per Merkmalgruppen-Verfahren, 40 Wohnwertmerkmale |
| Baualtersklasse | Spanne (mittlere Werte) |
|---|---|
| bis 1948 | 6,05 €/m² bis 7,37 €/m² |
| 1949–1968 | 5,15 €/m² bis 6,70 €/m² |
| 1969–1990 | 4,57 €/m² bis 6,45 €/m² |
| 1991–2005 | 5,92 €/m² bis 7,88 €/m² |
| 2006–2016 | 8,48 €/m² |
| 2017 bis 01.03.2024 | 9,30 €/m² bis 9,70 €/m² |
| Merkmal | Wirkung |
|---|---|
| Fehlt im Bad eine natürliche oder künstliche Entlüftung? | -1 Punkt(e) |
| Ist das Bad nicht beheizbar (weder durch Heizung noch durch Elektrostrahler)? | -1 Punkt(e) |
| Sind die Badwände nicht gefliest oder nicht mit gleichwertigen Materialien versehen? | -1 Punkt(e) |
| Hat das Bad keinen gefliesten Boden oder vergleichbares Material (z. B. Terrazzo, Vinyl, hochwertiges Feuchtraumlaminat, Kunststoff oder Parkett)? | -1 Punkt(e) |
| Hat das Bad ein Fenster? | +1 Punkt(e) |
| Hat das Bad eine Fußbodenheizung oder einen Handtuchheizkörper? | +1 Punkt(e) |
| Ist das Bad im Nassbereich mit gefliesten Wänden oder gleichwertigen Materialien versehen? | +1 Punkt(e) |
| Gibt es ein zweites WC in einem separaten Raum? | +1 Punkt(e) |
| Gibt es eine zusätzliche Bad-Ausstattung (z. B. Bidet, zweites Waschbecken oder Badmöblierung)? | +1 Punkt(e) |
| Hat das Bad eine Badewanne und zusätzlich eine Duschtasse bzw. Duschkabine? | +1 Punkt(e) |
| Fehlt in der Küche eine natürliche oder künstliche Entlüftung? | -1 Punkt(e) |
| Ist die Küche nicht ausreichend beheizbar? | -1 Punkt(e) |
| Hat die Küche keinen gefliesten Boden oder vergleichbaren Belag (z. B. Terrazzo, Vinyl, hochwertiges Feuchtraumlaminat, Kunststoff oder Parkett)? | -1 Punkt(e) |
| Ist in der Küche kein Geschirrspüler anschließbar? | -1 Punkt(e) |
| Hat die Küche ein Fenster? | +1 Punkt(e) |
| Gibt es Wandfliesen oder Ähnliches im Arbeitsbereich der Küche? | +1 Punkt(e) |
| Ist die Küche größer als 12 m²? | +1 Punkt(e) |
| Ist die Küche mit einzelnen Geräten ausgestattet (z. B. Herd, Kühlschrank, Mikrowellenherd oder Geschirrspüler)? | +1 Punkt(e) |
| Ist die Küche mit einer Einbauküche ausgestattet? | +1 Punkt(e) |
| Fehlt ein zur Wohnung gehörender Abstellraum (z. B. Mieterkeller)? | -1 Punkt(e) |
| Gibt es mehr als ein gefangenes Zimmer oder Durchgangszimmer? | -1 Punkt(e) |
| Liegt die Wohnung im Erdgeschoss, ohne dass Rollläden vorhanden sind? | -1 Punkt(e) |
| Ist es eine Souterrainwohnung? | -1 Punkt(e) |
| Sind die elektrischen Versorgungsleitungen nicht unter Putz bzw. nicht verkleidet? | -1 Punkt(e) |
| Fehlt eine Möglichkeit der Wäschetrocknung außerhalb der Wohnung (kein Trockenraum, Trockenplatz oder Balkon/Terrasse/Loggia)? | -1 Punkt(e) |
| Haben die Fenster nur einfachen Standard (keine Isolierfenster)? | -1 Punkt(e) |
| Befindet sich die Wohnung in der 6. Etage oder höher in einem Gebäude ohne Personenaufzug? | -1 Punkt(e) |
| Fehlt ein Stellplatz bzw. eine Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine in der Wohnung oder im Gebäude? | -1 Punkt(e) |
| Hat die Wohnung einen Balkon, eine Loggia, eine Terrasse oder einen Wintergarten? | +1 Punkt(e) |
| Ist ein Personenaufzug vorhanden? | +1 Punkt(e) |
| Gibt es einen Abstellraum in der Wohnung? | +1 Punkt(e) |
| Hat die Wohnung eine einbruchshemmende Wohnungs- oder Hauseingangstür? | +1 Punkt(e) |
| Gibt es eine Gegensprechanlage mit Türöffner? | +1 Punkt(e) |
| Gibt es einen hochwertigen Bodenbelag in gutem Zustand (z. B. Parkett, Dielenfußboden, Laminat oder Teppichböden)? | +1 Punkt(e) |
| Gehört zur Wohnung eine Garage oder ein Stellplatz (ohne gesondertes Entgelt)? | +1 Punkt(e) |
| Hat die Wohnung Schallschutzfenster oder eine 3-fach-Verglasung? | +1 Punkt(e) |
| Gibt es eine Klimaanlage oder einen Sonnenschutz (Markise) oder Rollläden? | +1 Punkt(e) |
| Ist die Wohnung barrierearm gestaltet? | +1 Punkt(e) |
| Gehört zur Wohnung ein Mietergarten am Haus (ohne zusätzliches Entgelt)? | +1 Punkt(e) |
| Hat die Wohnung eine Fußbodenheizung? | +1 Punkt(e) |
Wie hoch ist die Miete in Cottbus laut Mietspiegel?
Die ortsübliche Vergleichsmiete in Cottbus liegt nach dem qualifizierten Mietspiegel 2024 im Mittel bei rund 6,37 €/m² nettokalt (Quelle: Stadt Cottbus/Chóśebuz, Mietspiegel 2024). Je nach Wohnfläche, Baujahr und energetischer Effizienz reichen die Basiswerte von etwa 3,52 €/m² (große, unsanierte Plattenbauwohnung, Effizienzklasse D–H) bis 11,11 €/m² (Neubau der Jahre 2017–2024, Effizienzklasse A–B).
Die Tabelle des Mietspiegels umfasst 95 Felder und ist nach vier Achsen gegliedert: Wohnfläche (fünf Größenklassen), energetische Effizienzklasse, Baualtersklasse und Modernisierungsstand. Eine Wohnlagen-Differenzierung kennt der Cottbuser Mietspiegel nicht — er gilt einheitlich für das gesamte Stadtgebiet. Die folgende Übersicht zeigt den Einfluss des Baujahrs für ein typisches Profil (55 bis unter 70 m², drei Zimmer, Effizienzklasse C, ohne Modernisierung):
| Baualtersklasse | Mittelwert | Spanne |
|---|---|---|
| bis 1948 | 6,69 €/m² | 5,59–8,09 €/m² |
| 1949–1968 | 5,48 €/m² | 4,66–6,06 €/m² |
| 1969–1990 (Plattenbau-Ära) | 4,89 €/m² | 4,22–5,34 €/m² |
| 1991–2005 | 6,60 €/m² | 5,58–7,54 €/m² |
Quelle: Stadt Cottbus/Chóśebuz, Mietspiegel 2024, Stichtag der Datenerhebung 01.03.2024. Neubauwohnungen derselben Größe mit Baujahr 2017–2024 und Effizienzklasse A–B liegen deutlich darüber — im Mittel bei 9,70 €/m². Die Werte sind Nettokaltmieten je Quadratmeter ohne Betriebs- und Heizkosten (§ 556 BGB).
Wie beeinflusst die Energieeffizienzklasse die Miete in Cottbus?
Die energetische Effizienzklasse ist im Mietspiegel Cottbus 2024 eine eigene Tabellenachse — eine bundesweit seltene Besonderheit: Statt Ausstattung oder Wohnlage bestimmt der Endenergiekennwert laut Energieausweis den Tabellenwert. Der Mietspiegel unterscheidet drei Klassen: A–B (bis 75 kWh/(m²·a)), C (bis 100 kWh/(m²·a)) und D–H (über 100 kWh/(m²·a), einschließlich Denkmäler ohne Energieausweis).
Ein besserer Energiestandard hebt die ortsübliche Vergleichsmiete spürbar an. Für eine kleine Wohnung unter 45 m², Baujahr 1949–1968, ohne Modernisierung ergibt sich folgende Staffelung:
| Effizienzklasse | Mittelwert | Spanne |
|---|---|---|
| A–B (≤ 75 kWh/(m²·a)) | 6,08 €/m² | 5,36–6,72 €/m² |
| C (≤ 100 kWh/(m²·a)) | 5,76 €/m² | 5,51–5,99 €/m² |
| D–H (> 100 kWh/(m²·a)) | 5,51 €/m² | 5,01–6,10 €/m² |
Quelle: Stadt Cottbus/Chóśebuz, Mietspiegel 2024. Zwischen der besten (A–B) und der schlechtesten Klasse (D–H) liegen in diesem Beispiel 0,57 €/m². Für einen Feinabgleich innerhalb der Tabellenspanne dienen zusätzlich drei Merkmalsgruppen (Bad/WC, Küche, Wohnung/Gebäude) mit je erhöhenden und mindernden Ausstattungsmerkmalen — diese Orientierungshilfe ist jedoch nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels.
Wie viel darf die Miete in Cottbus steigen?
In Cottbus gilt die reguläre Kappungsgrenze: Die Bestandsmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB). Eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt in Cottbus nicht — die Stadt liegt in keiner Fassung der Brandenburger Kappungsgrenzenverordnung.
Beide einschlägigen Verordnungen des Landes Brandenburg erfassen ausschließlich Potsdam und Kommunen im Berliner Umland. Cottbus ist weder in der bis 31.12.2025 geltenden Kappungsgrenzenverordnung vom 10.03.2021 (19 Gemeinden) noch in der ab 01.01.2026 geltenden Neufassung (36 Gemeinden, Kabinettsbeschluss vom 25.11.2025) enthalten. Damit bleibt es in Cottbus bei den bundesgesetzlichen 20 % — ebenso wie im benachbarten Frankfurt (Oder). Eine Mieterhöhung darf zudem frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung zugehen und muss die Werte des qualifizierten Mietspiegels 2024 mitteilen (§ 558a Abs. 3 BGB).
Gilt in Cottbus die Mietpreisbremse?
Nein, in Cottbus gilt die Mietpreisbremse nach § 556d BGB nicht. Die Brandenburger Mietpreisbegrenzungsverordnung (Fassung vom 08.06.2021, Neufassung ab 01.01.2026) führt Cottbus in keiner Fassung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt; bei Neuvermietung gibt es daher keine gesetzliche Obergrenze von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Darin liegt eine Besonderheit der Lausitz: Cottbus ist mit 95.123 Einwohnern (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand 31.03.2026) die zweitgrößte Stadt Brandenburgs — unterliegt aber, wie ganz Südbrandenburg, weder der Mietpreisbremse noch einer abgesenkten Kappungsgrenze. Beide Instrumente sind in Brandenburg auf Potsdam und das Berliner Umland beschränkt (Quellen: Kappungsgrenzenverordnung und Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg, BRAVORS; MIL Brandenburg, Kabinettsmitteilung vom 25.11.2025).
Wann kommt der nächste Mietspiegel für Cottbus?
Der Mietspiegel 2026 der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist in Arbeit: Die Datenerhebung endete am 31.05.2026, die Veröffentlichung wird voraussichtlich Ende 2026 erwartet (Quelle: cottbus.de). Bis dahin bleibt der Mietspiegel 2024 die aktuelle und maßgebliche Ausgabe.
Der Mietspiegel 2024 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2024 und wissenschaftlich erstellt in Zusammenarbeit mit der BTU Cottbus-Senftenberg. Selbst nach Erscheinen des Nachfolgers bleibt ein Mietspiegel als Begründungsmittel für Mieterhöhungen verwendbar; ab Veröffentlichung des Mietspiegels 2026 müssen Erhöhungsverlangen jedoch mit den dann aktuellen Werten begründet werden (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Mieterhöhung in Cottbus: Was ist zulässig?
In Cottbus gilt aktuell die Kappungsgrenze von 20 %: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren höchstens um diesen Wert steigen — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
Kappungsgrenze in Brandenburg: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick
- Vergleichsmiete mit dem Rechner oben ermitteln
- Zulässige Erhöhung und Fristen prüfen lassen
- Begründetes Schreiben als PDF erstellen und versenden
Was bedeuten Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und qualifizierter Mietspiegel?
- Ortsübliche Vergleichsmiete
- Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in Cottbus für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden ist (§ 558 Abs. 2 BGB). Der Mietspiegel Cottbus 2024 weist diese Vergleichsmiete je Wohnungstyp als Spanne in €/m² aus.
- Kappungsgrenze
- Die Kappungsgrenze ist die gesetzliche Obergrenze, um die die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren höchstens steigen darf — in Cottbus aktuell 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Sie wirkt zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Auch innerhalb der Kappungsgrenze darf die Miete nie über die Vergleichsmiete steigen.
- Qualifizierter Mietspiegel
- Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist (§ 558d BGB). Der Mietspiegel Cottbus 2024 ist ein qualifizierter Mietspiegel; seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Cottbus laut Mietspiegel?
Im Durchschnitt rund 6,37 €/m² nettokalt nach dem qualifizierten Mietspiegel 2024 der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Je nach Wohnfläche, Baujahr und energetischer Effizienzklasse reichen die Basiswerte von etwa 3,52 €/m² (große, unsanierte Plattenbauwohnung) bis 11,11 €/m² (kleiner Neubau der Jahre 2017–2024, Effizienzklasse A–B).
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Cottbus ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Cottbus höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB). Eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt nicht, da Cottbus in keiner Fassung der Brandenburger Kappungsgrenzenverordnung enthalten ist.
Gilt in Cottbus die Mietpreisbremse?
Nein. Die Brandenburger Mietpreisbegrenzungsverordnung nach § 556d BGB erfasst ausschließlich Potsdam und Kommunen im Berliner Umland; Cottbus ist in keiner Fassung enthalten. Bei Neuvermietung gibt es daher keine gesetzliche Obergrenze von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Gilt in Cottbus die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?
Nein, in Cottbus gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Die Brandenburger Kappungsgrenzenverordnung senkt die Grenze nur für Potsdam und das Berliner Umland auf 15 % ab — weder in der bis 31.12.2025 geltenden Fassung noch in der Neufassung ab 01.01.2026 ist Cottbus aufgeführt.
Ist der Mietspiegel Cottbus ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja, nach § 558d BGB. Der Mietspiegel 2024 wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2024 beschlossen und wissenschaftlich in Zusammenarbeit mit der BTU Cottbus-Senftenberg erstellt. Seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden.
Wie beeinflusst die Energieeffizienzklasse die Miete in Cottbus?
Der Mietspiegel Cottbus 2024 führt die energetische Effizienzklasse als eigene Tabellenachse — bundesweit selten. Maßgeblich ist der Endenergiekennwert laut Energieausweis: A–B (bis 75 kWh/(m²·a)), C (bis 100) und D–H (über 100, inkl. Denkmäler ohne Energieausweis). Ein besserer Standard hebt den Tabellenwert an.
Wann kommt der nächste Mietspiegel für Cottbus?
Der Mietspiegel 2026 ist in Arbeit; die Datenerhebung endete am 31.05.2026, die Veröffentlichung wird voraussichtlich Ende 2026 erwartet. Bis dahin bleibt der qualifizierte Mietspiegel 2024 die maßgebliche Ausgabe für Mieterhöhungen in Cottbus.
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Cottbus nicht?
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum in Häusern mit mehr als zwei Wohnungen. Nicht erfasst sind u. a. Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, geförderter Wohnungsbau, möblierte oder teilmöblierte Wohnungen, Wohnheime sowie gewerblich genutzte Wohnungen.