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Mietspiegel Castrop-Rauxel: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Castrop-Rauxel weist die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Stadt aus: Die Basis-Nettomiete reicht je nach Wohnfläche von 5,62 €/m² (45–49 m²) bis 6,12 €/m² (115–120 m²), jeweils nettokalt und noch vor den prozentualen Zu- und Abschlägen für Baualter, Ausstattung und Lage (Quelle: einfacher Mietspiegel der Stadt Castrop-Rauxel nach dem Stand vom 01.04.2025, § 558c BGB). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg über den Basiswert, den Baualterszuschlag und alle zutreffenden Wohnwertmerkmale. Wer eine Mieterhöhung in Castrop-Rauxel plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

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Wohnen und Mieten in Castrop-Rauxel: die Lage vor Ort

Castrop-Rauxel ist mit 73.282 Einwohnern (Stand 31.12.2024, Quelle: IT.NRW, Kommunalprofil) eine Mittelstadt im Kreis Recklinghausen am Nordrand des Ruhrgebiets. Der Wohnungsmarkt gilt als entspannt: In der Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt) ist Castrop-Rauxel nicht enthalten — Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze gelten hier also nicht. Das amtliche Mietniveau ist moderat: Die Basis-Nettomiete des Mietspiegels bewegt sich zwischen 5,62 €/m² und 6,12 €/m², bevor Baualter und Wohnwertmerkmale berücksichtigt werden. Auffällig ist die U-förmige Flächenkurve: Am günstigsten sind mittelgroße Wohnungen von 45–49 m² (5,62 €/m²), am teuersten je Quadratmeter die großen Wohnungen von 115–120 m² (6,12 €/m²).

Was ist am Mietspiegel Castrop-Rauxel besonders?

Castrop-Rauxel ist ein seltener Fall der Rückstufung: Der ursprünglich qualifizierte Mietspiegel 2021 (Erhebungsstichtag 01.04.2020, Regressionsmodell der Analyse & Konzepte immo.consult GmbH) wurde per Verbraucherpreisindex zum 01.04.2022 fortgeschrieben und wird seit dem Stand vom 01.04.2025 nur noch als einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB veröffentlicht — die gesetzliche Vermutungswirkung des § 558d BGB entfällt damit, die Werte gelten unverändert weiter. Statt einer klassischen Feldertabelle nutzt Castrop-Rauxel ein reines Prozentfaktor-Modell: Auf die Basis-Nettomiete nach Wohnfläche (Tabelle 1) kommen ein Baualterszuschlag (Tabelle 2, +0,0 % bis +38,0 %) und alle zutreffenden Zu- und Abschläge (Tabelle 3, z. B. Personenaufzug +8,1 %, Altstadtlage +10,6 %, Straßenlärm >60 dB(A) −2,5 %). Die Lagemerkmale Altstadt, Innenstadt und Straßenlärm sind über amtliche Karten (Anlage A) und ein straßengenaues Gebäudeverzeichnis (Anlage B) objektiv nachschlagbar.

Wie rechnet der Mietspiegel Castrop-Rauxel?

Das offizielle Anwendungsbeispiel der Stadt zeigt die Systematik: Eine 80 m²-Wohnung, Baujahr 1967 (+2,3 %), mit Straßenlärm >60 dB(A) (−2,5 %), Aufzug (+8,1 %), Parkettboden (+6,0 %) und Sanitärmodernisierung nach 2010 (+2,6 %) ergibt eine Summe der Zu- und Abschläge von +16,5 %. Angewandt auf die Basis-Nettomiete von 5,80 €/m² folgt daraus eine mittlere ortsübliche Vergleichsmiete von 6,76 €/m² (5,80 × 1,165), also 540,80 € nettokalt im Monat. Die Mietspiegelspanne ergibt sich durch Multiplikation mit den statistischen Faktoren 0,897 und 1,106 und liegt in diesem Beispiel bei 6,06 €/m² bis 7,48 €/m² (Quelle: Mietspiegel Castrop-Rauxel, Dokumentation 2025, S. 5–10).

Belege aus dem Mietspiegel Castrop-Rauxel

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Castrop-Rauxel geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Castrop-Rauxel — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Castrop-Rauxel — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Castrop-Rauxel: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Castrop-Rauxel ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Castrop-Rauxel laut Mietspiegel?

Die Basis-Nettomiete des Mietspiegels Castrop-Rauxel (Stand 01.04.2025) liegt je nach Wohnfläche zwischen 5,62 €/m² (45–49 m²) und 6,12 €/m² (115–120 m²), nettokalt und noch vor Zu- und Abschlägen. Auf diesen Basiswert kommen ein Baualterszuschlag (+0,0 % bis +38,0 %) und weitere Wohnwertmerkmale. Das Anwendungsbeispiel der Stadt ergibt für eine 80 m²-Wohnung von Baujahr 1967 eine mittlere Vergleichsmiete von 6,76 €/m².

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Castrop-Rauxel ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und um höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 BGB). Die auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze gilt in Castrop-Rauxel nicht: Die Stadt gehört nicht zu den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (GV. NRW. S. 111).

Gilt in Castrop-Rauxel die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Nein. Castrop-Rauxel steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025, die für 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Kappungsgrenze auf 15 % absenkt. Für Mieterhöhungen in Castrop-Rauxel gilt daher die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren.

Gilt in Castrop-Rauxel die Mietpreisbremse?

Nein. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt in Nordrhein-Westfalen nur in den Gebieten der Mieterschutzverordnung NRW — Castrop-Rauxel gehört nicht dazu. Bei einer Neuvermietung ist die Miethöhe daher nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt; die allgemeinen Grenzen (z. B. § 5 WiStG, § 291 StGB) gelten weiter.

Ist der Mietspiegel Castrop-Rauxel ein qualifizierter Mietspiegel?

Nein, seit dem Stand vom 01.04.2025 ist es ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB. Er führt den früheren qualifizierten Mietspiegel 2021/2023 (Erhebungsstichtag 01.04.2020, Regressionsmodell der Analyse & Konzepte immo.consult GmbH) unverändert fort — die Vermutungswirkung des § 558d BGB entfällt dabei, die Tabellenwerte gelten aber weiter.

Wie lange gilt der Mietspiegel Castrop-Rauxel und wann kommt die nächste Ausgabe?

Maßgeblich ist der Mietspiegel nach dem Stand vom 01.04.2025; ein festes Enddatum nennt die Dokumentation 2025 nicht (der Broschürenteil trägt noch die frühere Laufzeit 01.04.2023 bis 31.03.2025, die Werte gelten unverändert weiter). Nach dem zweijährigen Fortschreibungsrhythmus des § 558c Abs. 3 BGB ist die nächste Anpassung um April 2027 zu erwarten; ein amtlicher Termin steht noch nicht fest.

Wie berechne ich die ortsübliche Vergleichsmiete in Castrop-Rauxel?

In drei Schritten: 1. Basis-Nettomiete nach Wohnfläche aus Tabelle 1 ablesen. 2. Baualterszuschlag aus Tabelle 2 (+0,0 % bis +38,0 %) sowie alle zutreffenden Zu- und Abschläge aus Tabelle 3 aufaddieren. 3. Die Prozentsumme einmalig auf die Basis-Nettomiete anwenden. Beispiel der Stadt: 5,80 €/m² × (1 + 16,5 %) = 6,76 €/m². Der Rechner nimmt Ihnen diese Schritte ab und zeigt den vollständigen Rechenweg.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Castrop-Rauxel nicht?

Nicht für preisgebundenen (öffentlich geförderten) Wohnraum. Zudem sind Wohnungen mit weniger als 30 m² oder mehr als 120 m² Wohnfläche vom Geltungsbereich ausgenommen — für sie weist der Mietspiegel keinen Wert aus. Berücksichtigt werden außerdem nur Ausstattungsmerkmale, die vom Vermieter gestellt wurden.