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Mieterhöhungsschreiben für Castrop-Rauxel

Berechnet nach dem Mietspiegel Castrop-Rauxel 2025 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Castrop-Rauxel 2025. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Castrop-Rauxel
  • Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum mit einer Wohnfläche von 30 bis 120 m²; Wohnungen darunter oder darüber sind vom Geltungsbereich ausgenommen.
  • Berücksichtigt werden nur vom Vermieter gestellte Wohnwertmerkmale; vom Mieter selbst geschaffene Ausstattung bleibt außer Betracht.
  • Die Lagemerkmale Altstadt, Innenstadt und Straßenlärm >60 dB(A) sind adressgenau den amtlichen Karten (Anlage A) und dem Gebäudeverzeichnis (Anlage B) zu entnehmen (www.castrop-rauxel.de/mietspiegel).
  • Wurde eine Wohnung grundlegend modernisiert und dadurch einer jüngeren Baualtersklasse zugeordnet, dürfen die Modernisierungszuschläge der Tabelle 3 nicht zusätzlich angesetzt werden.
  • Um die errechnete Referenzmiete gilt laut Mietspiegel eine Spanne von −10,3 % (× 0,897) bis +10,6 % (× 1,106); Abweichungen sind mit nicht im Mietspiegel erfassten Merkmalen zu begründen.
  • Hinweis zur Rechenweise: Die Stadt fasst im Anwendungsbeispiel die prozentualen Zu-/Abschläge aus Baualter und Wohnwertmerkmalen zu einer Summe zusammen und wendet sie einmalig auf die Basis-Nettomiete an (5,80 €/m² × (1 + 16,5 %) = 6,76 €/m²) — genau dieses additive Verfahren bildet der Rechner ab.
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