Mietspiegel Bocholt: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Der Mietspiegel Bocholt 2026 weist die ortsübliche Vergleichsmiete je nach Baualtersklasse mit Mittelwerten zwischen 6,44 €/m² (Baujahre 1900–1979) und 9,68 €/m² nettokalt (Baujahre ab 2022) aus (Quelle: Stadt Bocholt, Qualifizierter Mietspiegel 2026, Tabelle 1); er ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d Abs. 1 BGB und gilt vom 1. Januar 2026 für zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2027. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung in Bocholt — nach dem offiziellen Schema aus Grundmiete der Baualtersklasse plus absoluten Zu- und Abschlägen in Euro je m² für Größe, Ausstattung, Modernisierung und Lage, mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung in Bocholt plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — in Bocholt gilt dabei die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren, da die Stadt nicht in der Mieterschutzverordnung NRW gelistet ist.
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Wie funktioniert der Mietspiegel Bocholt 2026?
Der Mietspiegel Bocholt 2026 berechnet die ortsübliche Vergleichsmiete in zwei Schritten: Zunächst wird die Wohnung nach ihrem Baualter in eine von sechs Baualtersklassen eingeordnet, die jeweils einen Mittelwert und eine Mietspanne vorgeben (Quelle: Stadt Bocholt, Qualifizierter Mietspiegel 2026, Tabelle 1). Die Mittelwerte steigen von 6,44 €/m² (1900–1979) über 6,93 €/m² (1980–1994), 7,18 €/m² (1995–2008), 7,65 €/m² (2009–2014) und 8,09 €/m² (2015–2021) bis auf 9,68 €/m² für Baujahre ab 2022. Auf diesen Grundwert werden absolute Zu- und Abschläge in Euro je m² addiert — für Wohnungsgröße und -art (Tabelle 2), nutzbare Außenflächen (Tabelle 3), sonstige Ausstattung (Tabelle 4), Erneuerung und Modernisierung (Tabelle 5) sowie die Lage im Stadtgebiet (Tabelle 6). Diese Zu- und Abschläge verschieben sowohl den Mittelwert als auch beide Spannenwerte der Baualtersklasse.
Welche Zu- und Abschläge kennt der Bocholter Mietspiegel?
Den größten Größen-Zuschlag erhalten kleine Wohnungen von 24 bis unter 35 m² mit +1,86 €/m², während Wohnungen ab 150 m² einen Abschlag von −1,43 €/m² erhalten; Referenzgröße ohne Zu- oder Abschlag sind 65 bis unter 85 m² (Quelle: Mietspiegel Bocholt 2026, Tabelle 2). Bei der Ausstattung reicht die Spanne von +0,51 €/m² für eine Fußbodenheizung in allen Aufenthaltsräumen und +0,47 €/m² für Schallschutzfenster bis zu −0,34 €/m² für durchgehende Einfachverglasung (Tabelle 4). Für Gebäude mit Baujahr vor 1985 gibt es zusätzlich Modernisierungszuschläge: +0,52 €/m² für eine vollständige Elektroerneuerung ab 2010, +0,37 €/m² für eine umfangreiche Innenausbau-Erneuerung ab 2002 und +0,25 €/m² für eine Baderneuerung ab 2012 (Tabelle 5).
Wie wird die Wohnlage in Bocholt bewertet?
Die Lage geht über eine viergliedrige Makrolagen-Zonierung in die Miete ein: Zone II ist der Standard (Referenzwert), Zone I bringt +0,71 €/m², Zone III −0,10 €/m² und Zone IV (Ortslagen und Außenbereich) −0,70 €/m² (Quelle: Mietspiegel Bocholt 2026, Tabelle 6). Die Zuordnung einer konkreten Adresse erfolgt über das Straßenverzeichnis in Kapitel 6 der Broschüre; dieses nennt ausdrücklich nur die Zonen I und III, während Ortslagen und Außenbereich zur Zone IV gehören und alle übrigen Adressen zur Zone II. Datenbasis des Mietspiegels ist eine Vollerhebung unter Vermietern zum Stand Mai 2025, ausgewertet durch die Neitzel Consultants GmbH, Witten.
Gilt in Bocholt die Mietpreisbremse oder eine abgesenkte Kappungsgrenze?
Nein. Bocholt ist nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. S. 111, in Kraft seit 1. März 2025) aufgeführt, mit der 57 Kommunen als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt wurden. Damit gilt in Bocholt die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren nach § 558 Abs. 3 Satz 1 BGB, nicht die abgesenkte Grenze von 15 %. Auch die Mietpreisbremse nach § 556d BGB und die verlängerte Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB gelten in Bocholt nicht. Der Mietspiegel 2026 löst die Ausgabe 2024 ab; die Mieten sind gegenüber 2024 um knapp 9 % gestiegen (Quelle: Stadt Bocholt, Pressemitteilung zum Mietspiegel 2026). Da die Gültigkeit am 31. Dezember 2027 endet, ist die nächste Ausgabe zum 1. Januar 2028 zu erwarten.
Belege aus dem Mietspiegel Bocholt
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Bocholt geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Bocholt: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Bocholt ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Bocholt laut Mietspiegel?
Der Mietspiegel Bocholt 2026 weist keinen einzelnen Gesamtdurchschnitt aus, sondern Mittelwerte je Baualtersklasse zwischen 6,44 €/m² und 9,68 €/m² nettokalt (Quelle: Stadt Bocholt, Qualifizierter Mietspiegel 2026, Tabelle 1): 6,44 €/m² für Baujahre 1900–1979, 6,93 €/m² für 1980–1994, 7,18 €/m² für 1995–2008, 7,65 €/m² für 2009–2014, 8,09 €/m² für 2015–2021 und 9,68 €/m² für Baujahre ab 2022. Dazu kommen Zu- und Abschläge für Größe, Ausstattung, Modernisierung und Lage.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Bocholt ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens aber 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB). In Bocholt gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 %, weil die Stadt nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW vom 28. Januar 2025 gelistet ist und damit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft wurde. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt hier nicht.
Gilt in Bocholt die Mietpreisbremse?
Nein. Die Mietpreisbremse nach § 556d BGB gilt in Bocholt nicht, weil die Stadt nicht in der Mieterschutzverordnung NRW vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. S. 111) aufgeführt ist, mit der 57 nordrhein-westfälische Kommunen als angespannte Wohnungsmärkte bestimmt wurden. Bei der Wiedervermietung gibt es in Bocholt daher keine gesetzliche Obergrenze von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Ist der Mietspiegel Bocholt 2026 ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja. Der Mietspiegel Bocholt 2026 genügt nach eigener Aussage den Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d Abs. 1 BGB. Er wurde von der Neitzel Consultants GmbH, Witten, auf Basis einer repräsentativen Vermieterbefragung (Vollerhebung) zum Stand Mai 2025 nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von einem Arbeitskreis aus Vermieter- und Mietervertretern anerkannt. Seine Werte müssen in einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB mitgeteilt werden.
Wie finde ich die Wohnlage meiner Wohnung in Bocholt heraus?
Über das Straßenverzeichnis in Kapitel 6 des Mietspiegels Bocholt 2026, das jede Adresse einer Makrolage-Zone zuordnet. Das Verzeichnis nennt ausdrücklich nur die Zonen I (+0,71 €/m²) und III (−0,10 €/m²); liegt die Anschrift in einer Ortslage oder im Außenbereich, gilt Zone IV (−0,70 €/m²), in allen übrigen Fällen die Referenz-Zone II (±0,00 €/m²). Zusätzlich zur Karte ist immer der Eintrag für die genaue Hausnummer maßgeblich.
Wie rechne ich die ortsübliche Vergleichsmiete in Bocholt aus?
In zwei Schritten: Zuerst wird die Wohnung nach ihrem Baujahr in eine der sechs Baualtersklassen eingeordnet und deren Mittelwert abgelesen. Anschließend werden die zutreffenden Zu- und Abschläge in Euro je m² aus den Tabellen 2 bis 6 (Größe/Art, Außenflächen, sonstige Ausstattung, Modernisierung, Lage) addiert bzw. abgezogen. Beispiel: 70 m², Baujahr 1970 (Mittelwert 6,44 €/m²), Zone I (+0,71), Einbauküche (+0,29), Baderneuerung ab 2012 (+0,25) ergibt 7,69 €/m² × 70 m² = 538,30 € nettokalt.
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Bocholt nicht?
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen mit 24 bis 180 m² Wohnfläche und Baujahr ab 1900 (bis Mai 2025), einschließlich vermieteter Eigentumswohnungen und Apartments. Nicht anwendbar ist er unter anderem auf öffentlich geförderten oder anderweitig preisgebundenen Wohnraum, gewerblich genutzte Wohnungen, Wohnungen in Wohnheimen, Ferienwohnungen, nicht abgeschlossene Wohnungen sowie Wohnungen mit Sonderkonditionen (z. B. an Familienangehörige). Für möblierte Wohnungen dient er nur als Orientierung.
Wann erscheint der nächste Mietspiegel für Bocholt?
Der Mietspiegel Bocholt 2026 gilt vom 1. Januar 2026 für zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2027. Da qualifizierte Mietspiegel nach § 558d Abs. 2 BGB nach zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen sind, ist die nächste Ausgabe zum 1. Januar 2028 zu erwarten; einen konkreten Termin hat die Stadt bislang nicht angekündigt.