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Mieterhöhungsschreiben für Bocholt

Berechnet nach dem Mietspiegel Bocholt 2026 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Bocholt 2026. Der Mietspiegel ist noch bis zum 31.12.2027 gültig (noch rund 18 Monate). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Bocholt
  • Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern (auch vermietete Eigentumswohnungen und Apartments) mit 24 bis 180 m² Wohnfläche, Baujahr ab 1900 bis Mai 2025. Die ausgewiesenen Werte sind Nettokaltmieten je m² Wohnfläche.
  • Für jede Wohnung wird eine Grundausstattung angenommen (Bad mit Dusche und WC, separate Küche, Zentralheizung mit Warmwasser, Isolierverglasung, einfacher bis mittlerer Bodenbelag). Nur Abweichungen davon führen zu Zu- oder Abschlägen; Ausstattungsmerkmale zählen nur, wenn sie vom Vermieter eingebracht wurden.
  • Die Zu- und Abschläge werden zum Mittelwert und zu beiden Spannenwerten der Baualtersklasse hinzugerechnet bzw. abgezogen; innerhalb der so verschobenen Spanne kann die Mikrolage und weitere, nicht bezifferte Merkmale berücksichtigt werden.
  • Die Zuschläge für Erneuerung/Modernisierung (Bad, Elektro, Innenausbau) gelten nur für Gebäude mit Baujahr vor 1985 und werden bei jüngeren Gebäuden ohne Wirkung übergangen.
  • Die Makrolage (Zone I–IV) ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (Kapitel 6 der Broschüre): Das Verzeichnis nennt nur Zonen I und III; Ortslagen und Außenbereich sind Zone IV, alle übrigen Adressen Zone II (Referenz). Die Orientierungswerte für Kfz-Stellflächen (Tabelle 7) sind nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels und daher hier nicht enthalten.
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