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Mietspiegel Arnsberg: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Arnsberg zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Stadt: Die Basis-Nettomiete hängt nur von der Wohnfläche ab und reicht von 5,82 €/m² (30–31 m²) bis 5,57 €/m² (131–150 m²), jeweils nettokalt (Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Arnsberg, Fortschreibung 2025, in Kraft seit 01.02.2025). Auf diese Basismiete kommen prozentuale Zu- und Abschläge für Baualter, Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg über alle Zu- und Abschläge. Wer eine Mieterhöhung Arnsberg plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

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Wohnen und Mieten in Arnsberg: die Lage vor Ort

Arnsberg ist mit 74.879 Einwohnern (Stand 31.12.2024, Quelle: IT.NRW, Kommunalprofil) eine große Mittelstadt im Hochsauerlandkreis und zugleich Sitz der Bezirksregierung Arnsberg. Der Wohnungsmarkt gilt nicht als angespannt: In der Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt) ist die Stadt Arnsberg nicht enthalten — der dort mehrfach genannte Name „Arnsberg" bezeichnet nur den Regierungsbezirk. Für Arnsberg gelten deshalb weder die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % noch die Mietpreisbremse. Das Mietniveau ist moderat: Die Basis-Nettomiete des Mietspiegels reicht flächenabhängig von 5,57 €/m² (131–150 m²) bis 5,82 €/m² (30–31 m²); erst die Zu- und Abschläge für Baualter, Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage ergeben die konkrete Vergleichsmiete.

Wie funktioniert der Mietspiegel Arnsberg?

Anders als eine klassische Matrix aus Baualter und Größe arbeitet Arnsberg mit einem Basismiete-plus-Zuschläge-Modell in drei Schritten (Quelle: Broschüre Fortschreibung 2025, S. 6–9). Schritt 1: Die Basis-Nettomiete wird allein nach der Wohnfläche abgelesen — sie sinkt degressiv von 5,82 €/m² bei kleinen auf 5,57 €/m² bei großen Wohnungen. Schritt 2: Auf diese Basis kommen prozentuale Zu- und Abschläge aus vier Kategorien — Baualtersklasse (vor 1949 ±0 %, 1949–1989 −3 %, 1990–1995 +12 %, 1996–2015 +19 %, ab 2016 +50 %), Wohnungsausstattung (u. a. keine Zentralheizung −10 %, Einbauküche +6 %, hochwertiges Bad +15 %), Modernisierung (je Maßnahme nach 2011 +2 %) und Wohnlage (gut +5 %, sehr gut +18 %). Schritt 3: Die Summe der Prozente wird auf die Basismiete umgerechnet und ergibt die mittlere ortsübliche Vergleichsmiete pro m² und Monat. Um diesen Durchschnitt gilt eine 2/3-Spanne von −11 % bis +11 % (×0,89 bis ×1,11).

Wie aktuell ist der Mietspiegel und wie stark steigen die Mieten?

Die aktuelle Ausgabe ist eine Fortschreibung 2025: Der qualifizierte Mietspiegel 2023 (Datenerhebung Mai–Juli 2022 bei rund 11.000 Haushalten, Regressionsmethode) wurde per Verbraucherpreisindex angepasst und trat zum 01.02.2025 in Kraft (Quelle: Stadt Arnsberg). Ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB ist alle vier Jahre neu zu erstellen — die nächste Neuerhebung wird für Arnsberg voraussichtlich im Frühjahr 2027 erwartet. Zur Veranschaulichung nennt die Broschüre ein Beispiel: Eine 52-m²-Wohnung, Baujahr 1963, mit Terrasse, moderni­siertem Sanitärbereich und Wärmeerzeuger sowie guter Wohnlage kommt auf +9 % Zuschlag und damit auf eine mittlere Vergleichsmiete von 6,20 €/m² bzw. 322,40 € im Monat (Spanne 5,52 bis 6,88 €/m²). Erstellt wurde der Mietspiegel von der DOMUS Consult (vormals Analyse & Konzepte immo.consult GmbH, Hamburg) und vom Mieterverein Sauerland und Umgebung e. V. sowie den Vermieter-Interessenvertretern anerkannt.

Belege aus dem Mietspiegel Arnsberg

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Arnsberg geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Arnsberg — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Arnsberg — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Arnsberg: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Arnsberg ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Arnsberg laut Mietspiegel?

Die Basis-Nettomiete des qualifizierten Mietspiegels Arnsberg (Fortschreibung 2025) hängt nur von der Wohnfläche ab und reicht von 5,82 €/m² (30–31 m²) bis 5,57 €/m² (131–150 m²), jeweils nettokalt. Auf diese Basismiete kommen prozentuale Zu- und Abschläge für Baualter, Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage. Im Broschüren-Beispiel ergibt sich für eine 52-m²-Wohnung eine mittlere Vergleichsmiete von 6,20 €/m².

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Arnsberg ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und um höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 BGB). Die auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze gilt in Arnsberg nicht: Die Stadt gehört nicht zu den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (GV. NRW. S. 111). Zusätzlich muss die bisherige Miete zum Zeitpunkt der Erhöhung mindestens 15 Monate unverändert gewesen sein.

Gilt in Arnsberg die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Nein. Arnsberg steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025, die für 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Kappungsgrenze auf 15 % absenkt. Der in dieser Verordnung genannte Name „Arnsberg“ bezeichnet nur den Regierungsbezirk, nicht die Stadt. Für Mieterhöhungen in Arnsberg gilt daher die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren; auch die Broschüre selbst nennt 20 %.

Gilt in Arnsberg die Mietpreisbremse?

Nein. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt in Nordrhein-Westfalen nur in den Gebieten der Mieterschutzverordnung NRW — Arnsberg gehört nicht dazu. Bei einer Neuvermietung ist die Miethöhe daher nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt; die allgemeinen Grenzen gegen Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG, § 291 StGB) gelten weiter.

Ist der Mietspiegel Arnsberg ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja. Es ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB: Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit der Regressionsmethode erstellt (Datenerhebung Mai–Juli 2022 bei rund 11.000 Haushalten), von der Stadt sowie von Mieter- und Vermietervertretern anerkannt und per Ratsbeschluss festgestellt. Als vorrangiges Begründungsmittel im Mieterhöhungsverfahren hat er besonderes rechtliches Gewicht.

Wie lange gilt der Mietspiegel Arnsberg und wann kommt der nächste?

Die aktuelle Ausgabe ist die Fortschreibung 2025, in Kraft seit dem 01.02.2025 (per Verbraucherpreisindex fortgeschriebener Mietspiegel 2023). Ein qualifizierter Mietspiegel ist alle vier Jahre neu zu erstellen — die nächste Neuerhebung wird für Arnsberg voraussichtlich im Frühjahr 2027 erwartet.

Wie rechne ich die ortsübliche Vergleichsmiete in Arnsberg aus?

In drei Schritten: (1) Basis-Nettomiete anhand der Wohnfläche aus Tabelle 1 ablesen. (2) Die prozentualen Zu- und Abschläge aus den vier Kategorien (Baualter, Ausstattung, Modernisierung, Wohnlage) summieren. (3) Diese Summe durch 100 teilen, mit der Basismiete multiplizieren und zur Basismiete addieren — das ergibt die mittlere Vergleichsmiete pro m². Multipliziert mit der Wohnfläche erhält man die Monatsmiete. Unser Rechner übernimmt diese Berechnung automatisch samt Rechenweg.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Arnsberg nicht?

Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum mit einer Wohnfläche zwischen 30 m² und 150 m². Ausgenommen sind unter anderem öffentlich geförderter (preisgebundener) Wohnraum, überwiegend gewerblich genutzte Räume, Wohnraum in Studenten-, Alten- oder sonstigen Heimen mit Zusatzleistungen, Untermietverhältnisse, möbliert vermieteter Wohnraum sowie an ein Beschäftigungsverhältnis gebundene Dienst- oder Werkswohnungen.