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Mieterhöhungsschreiben für Arnsberg

Berechnet nach dem Mietspiegel Arnsberg 2025 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Arnsberg 2025. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Arnsberg
  • Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum mit einer Wohnfläche zwischen 30 m² und 150 m² (netto-kalt in Euro/m²). Wohnungen von 30,00 bis 31,99 m² werden in das Feld 30–31 m² eingeordnet.
  • Berücksichtigt werden nur Ausstattungsmerkmale, die vom Vermieter gestellt wurden; vom Mieter selbst geschaffene Merkmale bleiben außer Betracht.
  • Maßgeblich für die Baualtersklasse ist das Jahr der Bezugsfertigkeit; bei nachträglich geschaffenem Wohnraum (z. B. Dachausbau) das Jahr der Baumassnahme.
  • Die Wohnlage (normal / gut / sehr gut) ist adressgenau dem Wohnlagen- und Straßenverzeichnis der Stadt Arnsberg (Anlage zum Mietspiegel) zu entnehmen.
  • Um den Durchschnittswert (Feld E) gilt eine 2/3-Spanne von −11 % bis +11 % (×0,89 bis ×1,11). Die je Tabellenfeld angezeigten Spannenwerte sind nur informativ; abweichende Mieten sind mit nicht im Mietspiegel ausgewiesenen Wohnwertmerkmalen zu begründen.
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