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Kappungsgrenze & Mietpreisbremse in Bremen
Stand: 11.07.2026 · Quelle: Verordnungstext (unten verlinkt)
Kappungsgrenze: Wie stark darf die Miete steigen?
In 1 von 2 Gemeinden in Bremen darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 % steigen — dort leben 586.271 Menschen (83 % des Landes). In allen übrigen Gemeinden gilt die reguläre Grenze von 20 %. Welche Grenze für Ihre Gemeinde gilt, zeigt die Tabelle unten.
Rechtsgrundlage: Verordnung, Fundstelle & Laufzeit
- Fundstelle
- Brem.GBl. 2024, S. 598
- In Kraft seit
- 01.09.2024
- Befristet bis
- 31.08.2029
- 1 Gemeinden erfasst.
Mietpreisbremse: Was gilt bei Neuvermietung?
In 1 Gemeinden mit 586.271 Einwohnern (83 % des Landes) gilt die Mietpreisbremse: Bei Wiedervermietung darf die neue Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Außerhalb dieser Gemeinden ist die Neuvermietungsmiete nicht gedeckelt.
Rechtsgrundlage: Verordnung, Fundstelle & Laufzeit
- Fundstelle
- Brem.GBl. 2025, S. 1254
- In Kraft seit
- 01.12.2025
- Befristet bis
- 31.12.2029
- 1 Gemeinden erfasst.
Alle Gemeinden in Bremen
Vollständige Liste aller 2 Gemeinden — mit der jeweils geltenden Kappungsgrenze und Mietpreisbremse, sortiert nach Einwohnerzahl.
| Gemeinde | Landkreis | Einwohner | Kappungsgrenze | Mietpreisbremse |
|---|---|---|---|---|
| Bremen, Stadt | Bremen, Stadt | 586.271 | 15 % | ja |
| Bremerhaven, Stadt | Bremerhaven, Stadt | 118.610 | 20 % | nein |