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Kappungsgrenze & Mietpreisbremse in Bremen

Stand: 11.07.2026 · Quelle: Verordnungstext (unten verlinkt)

Kappungsgrenze: Wie stark darf die Miete steigen?

In 1 von 2 Gemeinden in Bremen darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 % steigen — dort leben 586.271 Menschen (83 % des Landes). In allen übrigen Gemeinden gilt die reguläre Grenze von 20 %. Welche Grenze für Ihre Gemeinde gilt, zeigt die Tabelle unten.

Rechtsgrundlage: Verordnung, Fundstelle & Laufzeit
Fundstelle
Brem.GBl. 2024, S. 598
In Kraft seit
01.09.2024
Befristet bis
31.08.2029
1 Gemeinden erfasst.

Mietpreisbremse: Was gilt bei Neuvermietung?

In 1 Gemeinden mit 586.271 Einwohnern (83 % des Landes) gilt die Mietpreisbremse: Bei Wiedervermietung darf die neue Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Außerhalb dieser Gemeinden ist die Neuvermietungsmiete nicht gedeckelt.

Rechtsgrundlage: Verordnung, Fundstelle & Laufzeit
Fundstelle
Brem.GBl. 2025, S. 1254
In Kraft seit
01.12.2025
Befristet bis
31.12.2029
1 Gemeinden erfasst.

Alle Gemeinden in Bremen

Vollständige Liste aller 2 Gemeinden — mit der jeweils geltenden Kappungsgrenze und Mietpreisbremse, sortiert nach Einwohnerzahl.

Alle Gemeinden in Bremen mit Kappungsgrenze und Mietpreisbremse
GemeindeLandkreisEinwohnerKappungsgrenzeMietpreisbremse
Bremen, StadtBremen, Stadt586.27115 %ja
Bremerhaven, StadtBremerhaven, Stadt118.61020 %nein

Mietspiegel-Städte in Bremen