Nettokaltmiete
Die Nettokaltmiete ist die Miete ohne alle Betriebs- und Heizkosten, also der reine Preis für die Überlassung der Wohnung. Mietspiegel-Werte sind in der Regel Nettokaltmieten je Quadratmeter; Vergleiche mit Warmmieten oder Teilinklusivmieten führen in die Irre.
Auch: Kaltmiete
Warum die Nettokaltmiete der richtige Vergleichsmaßstab ist
Mietspiegel weisen ihre Werte grundsätzlich als Nettokaltmiete je Quadratmeter aus, weil Betriebs- und Heizkosten regional und je nach Gebäude sehr unterschiedlich anfallen und sich deshalb schlecht vergleichen lassen. Für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB zählt daher ausschließlich die Nettokaltmiete — Nebenkosten bleiben außen vor.
Warum Vergleiche mit Warmmieten in die Irre führen
Wird eine Nettokaltmiete mit einer Warmmiete oder einer Teilinklusivmiete verglichen, wirkt die tatsächliche Vergleichsmiete schnell zu hoch oder zu niedrig — je nachdem, welche Nebenkosten in der jeweils anderen Zahl bereits enthalten sind. Wer eine Miete gegen den Mietspiegel prüft, muss deshalb zunächst alle Betriebs- und Heizkostenanteile herausrechnen.
Quellen
- § 558 BGB — gesetze-im-internet.de (Stand: 11.07.2026)