Mietspiegel Würzburg: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Die ortsübliche Vergleichsmiete in Würzburg liegt im Schnitt bei 9,89 €/m² nettokalt (qualifizierter Mietspiegel 2025, Fortschreibung des Erst-Mietspiegels 2023; Quelle: Stadt Würzburg). Je nach Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung und Wohnlage reicht die Spanne von rund 7,28 €/m² (großer Altbau) bis über 14 €/m² (kleiner Neubau). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem, nachvollziehbarem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung in Würzburg plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.
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Wie wird die Wohnlage in Würzburg bewertet?
Der Würzburger Mietspiegel 2025 teilt das Stadtgebiet in drei Wohnlagen-Zonen ein, die adressgenau über ein Straßenverzeichnis zugeordnet werden. Zone 2 (Innenstadt innerhalb des Ringparks, westlich begrenzt durch den Main) bringt einen Zuschlag von +12 %, Zone 1 (u. a. Zellerau, Grombühl, Frauenland inkl. Hubland/Heimgarten, Sanderau, Dallenberg, Steinbachtal) +6 %, Zone 0 (alle übrigen Lagen) 0 %. Die Zuschläge wirken multiplikativ auf die Basis-Nettomiete der Tabelle. Zusätzlich gewährt die Lärmkarte einen Zuschlag von +6 %, wenn der 24-Stunden-Mittelwert bei höchstens 35 dB liegt. Die maßgebliche Zonen- und Lärmeinstufung jeder Adresse ist im offiziellen Straßenverzeichnis der Stadt Würzburg hinterlegt.
Wie stark sind die Mieten in Würzburg gestiegen?
Die durchschnittliche Bestandsmiete in Würzburg ist von 9,40 €/m² (Erhebung Januar–Februar 2023, 1.257 Datensätze) auf 9,89 €/m² gestiegen — ein Plus von 5,25 % in zwei Jahren. Grundlage ist die Indexfortschreibung 2025 nach § 558d Abs. 2 BGB: Die Werte des Erst-Mietspiegels 2023 wurden mit der Entwicklung des Verbraucherpreisindex fortgeschrieben (Januar 2023 = 114,30 → Januar 2025 = 120,30, entspricht +5,25 %). Die Stadt Würzburg schreibt den Mietspiegel nach zwei Jahren per Index fort und erstellt ihn nach weiteren zwei Jahren komplett neu; die nächste Neuerstellung folgt daher 2027. Der aktuelle Mietspiegel gilt vom 1. September 2025 bis zum 31. August 2027 und deckt frei finanzierten Wohnraum von 25 m² bis 160 m² ab.
Kappungsgrenze und Mietpreisbremse in Würzburg
In Würzburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren und die Mietpreisbremse, beide bis zum 31. Dezember 2029. Rechtsgrundlage ist die Bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) vom 16.12.2025 (Bayer. GVBl. Nr. 24/2025, S. 718), die Würzburg als kreisfreie Stadt in Unterfranken in Anlage Nr. 6.1.2 aufführt. Ohne diese Verordnung läge die Kappungsgrenze bei den bundesweiten 20 %. Zusätzlich gilt bei Umwandlung in Wohnungseigentum eine verlängerte Kündigungssperrfrist von zehn Jahren (§ 577a Abs. 2 BGB). Für die individuelle Vergleichsmiete rechnet der Würzburger Mietspiegel mit einer Zweidrittel-Spanne von ±23 % um den errechneten Basiswert.
Belege aus dem Mietspiegel Würzburg
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Würzburg geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Würzburg: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Würzburg ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Würzburg laut Mietspiegel?
Im Durchschnitt 9,89 €/m² nettokalt nach dem qualifizierten Mietspiegel 2025 (Fortschreibung; Quelle: Stadt Würzburg). Je nach Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung und Wohnlage reicht die Basis-Nettomiete von rund 7,28 €/m² (großer Altbau) bis über 14 €/m² (kleiner Neubau ab 2018); um den errechneten Vergleichswert gilt eine Spanne von ±23 %.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Würzburg ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens jedoch 15 % innerhalb von drei Jahren. Würzburg liegt in der Gebietskulisse der Bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 (Anlage Nr. 6.1.2), die die abgesenkte Kappungsgrenze bis zum 31.12.2029 festlegt; außerhalb solcher Gebiete gelten 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB).
Gilt in Würzburg die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?
Ja. Die Bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) vom 16.12.2025 (Bayer. GVBl. Nr. 24/2025, S. 718) führt Würzburg als kreisfreie Stadt in Unterfranken in Anlage Nr. 6.1.2. Bestandsmieten dürfen daher innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % statt der bundesweiten 20 % steigen. Die Regelung gilt bis zum 31.12.2029.
Gilt in Würzburg die Mietpreisbremse?
Ja. Würzburg gehört zur Gebietskulisse der Bayerischen Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 (Anlage Nr. 6.1.2), gültig bis 31.12.2029: Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB, mit den gesetzlichen Ausnahmen z. B. für Neubau). Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB in bestehenden Mietverhältnissen ist sie nicht maßgeblich.
Ist der Mietspiegel Würzburg ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja, nach §§ 558c und 558d BGB. Er wurde vom EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Regensburg) erstellt, 2023 veröffentlicht und 2025 per Verbraucherpreisindex fortgeschrieben. Seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn sich der Vermieter auf ein anderes Begründungsmittel stützt.
Wie wird die Wohnlage in Würzburg berücksichtigt?
Der Mietspiegel unterscheidet drei Wohnlagen-Zonen: Zone 2 (Innenstadt innerhalb des Ringparks) +12 %, Zone 1 (u. a. Zellerau, Grombühl, Frauenland, Sanderau, Steinbachtal) +6 %, Zone 0 (übrige Lagen) 0 %. Die Zuordnung erfolgt adressgenau über ein Straßenverzeichnis; bei ruhiger Lage (≤ 35 dB im 24-Stunden-Mittel) kommt ein Lärmzuschlag von +6 % hinzu.
Wie oft darf die Miete in Würzburg erhöht werden?
Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Erhöhungsverlangen zugehen; wirksam wird die neue Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war (§ 558 Abs. 1 BGB). Die 15-%-Kappungsgrenze bezieht sich auf einen Zeitraum von drei Jahren.
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Würzburg nicht?
Der Mietspiegel gilt nur für frei finanzierten, nicht preisgebundenen Wohnraum mit einer Wohnfläche von 25 m² bis 160 m². Nicht erfasst sind unter anderem preisgebundene (geförderte) Wohnungen sowie Wohnungen unter 25 m² und über 160 m²; für Wohnungen unter 25 m² nennt die Broschüre nur unverbindliche Anhaltswerte, die nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels sind.