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Mietspiegel Stralsund: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Stralsund weist die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Hansestadt aus: Die durchschnittliche Nettomiete über alle erhobenen Wohnungen beträgt 6,76 €/m² (Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Hansestadt Stralsund 2026/2027, S. 5). Der qualifizierte Mietspiegel 2026/2027 gilt rückwirkend vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 und schreibt den Mietspiegel 2024/2025 mit dem Verbraucherpreisindex-Anstieg von 4,60 % fort. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — nach dem amtlichen Drei-Schritte-Schema aus Basis-Nettomiete, prozentualen Zu-/Abschlägen und Wohnlagenzone, mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Stralsund plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

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Wohnen und Mieten in Stralsund: die Lage vor Ort

Stralsund ist mit amtlich 54.094 Einwohnern (Statistische Ämter, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024; laut städtischem Melderegister 59.210 Hauptwohnsitze zum 31.12.2025) das Zentrum Vorpommerns — und seit dem 27. Juni 2002 UNESCO-Welterbe: Die „Historischen Altstädte Stralsund und Wismar" stehen gemeinsam auf der Welterbeliste (Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission). Anders als in vielen Küstenstädten ist der Wohnungsmarkt nicht angespannt: Der Mietspiegel 2026/2027 hält fest, dass „Stralsund weiterhin über keinen angespannten Wohnungsmarkt verfügt" und die erforderliche Umzugsreserve von zwei bis drei Prozent deutlich überschritten wird (Vorwort, S. 4).

Beim Blick auf Mietpreise ist die Unterscheidung zwischen Bestands- und Marktmieten entscheidend: Der Mietspiegel bildet Bestandsmieten ab — die durchschnittliche Nettomiete liegt bei 6,76 €/m² (Mietspiegel 2026/2027, S. 5). Angebotsmieten auf Immobilienportalen liegen dagegen bei rund 10,09 €/m² für Wohnungen (Quelle: Engel & Völkers, Stand 02.06.2026). Diese Lücke ist kein Widerspruch: Für eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis nach § 558 BGB zählt allein die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel, nicht der Angebotsmarkt.

Wie funktioniert der Mietspiegel Stralsund?

Der Mietspiegel Stralsund ermittelt die Vergleichsmiete in drei Schritten: Zuerst liefert die Basistabelle die Basis-Nettomiete nach Wohnfläche (11 Klassen von 30 bis 150 m²) und Baujahr (10 Klassen von „bis 1918" bis „2019–2023"), dann werden prozentuale Zu- und Abschläge für Ausstattung, Beschaffenheit, Modernisierung und Wohnlage addiert, schließlich wird die Punktedifferenz auf die Basis-Nettomiete angerechnet (Basis × Punkte / 100). Die Basiswerte reichen von 6,11 €/m² (Baujahr 1946–1970, 40 bis unter 50 m²) bis 10,84 €/m² (Baujahr 2019–2023, 30 bis unter 40 m²). Die größten Einzelfaktoren sind die Wohnlagenzonen: +12 % im Stadtgebiet Süd, +4 % in Altstadt und Kniepervorstadt, −13 % in Knieper West und Grünhufe. Bemerkenswert: Nicht die Welterbe-Altstadt, sondern der Süden ist die höchstbewertete Lage. Die Miete gilt als ortsüblich, wenn sie innerhalb einer Zweidrittel-Spanne von ±20 % um das Ergebnis liegt (Mietspiegel 2026/2027, S. 12).

Ist der Mietspiegel Stralsund qualifiziert?

Ja: Stralsund hat seit 2024 einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB — die Erstausgabe 2024/2025 beruhte auf 1.286 ausgewerteten Datensätzen einer repräsentativen Mieter- und Vermieterbefragung (Mietenstichtag 1. November 2023) und wurde vom EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Regensburg) nach der Regressionsmethode erstellt. Die Ausgabe 2026/2027 ist eine Indexfortschreibung: Alle Basiswerte wurden mit dem Verbraucherpreisindex-Anstieg von 4,60 % (November 2023: 117,30 → November 2025: 122,70, Basisjahr 2020 = 100) angepasst; die Zu- und Abschläge blieben unverändert (Quelle: Dokumentation der Mietspiegelerstellung 2026/2027, EMA-Institut, S. 10). Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat die Fortschreibung am 5. März 2026 anerkannt. Für Vermieter bedeutet der qualifizierte Status: Bei einem Mieterhöhungsverlangen muss auf diesen Mietspiegel Bezug genommen werden, wenn er Werte für die Wohnung enthält (§ 558a Abs. 3 BGB).

Gilt in Stralsund die abgesenkte Kappungsgrenze oder die Mietpreisbremse?

Nein, beides gilt in Stralsund nicht: Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB), und die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) ist nicht anwendbar. Die Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 26. August 2023 (GVOBl. M-V S. 723, in Kraft 01.10.2023 bis 30.09.2028) erfasst nur Rostock und Greifswald; die Küsten-Verordnung vom Februar 2026 nur acht Ostseebäder (u. a. Binz, Heringsdorf, Kühlungsborn) — Stralsund steht in keiner der beiden Gebietskulissen. Der Mietspiegel selbst bestätigt den entspannten Markt (Vorwort, S. 4).

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Stralsund?

Der Mietspiegel Stralsund gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m² Wohnfläche. Nicht erfasst sind unter anderem Wohnheime und Sammelunterkünfte, öffentlich geförderter Wohnraum, gewerblich oder nur vorübergehend genutzte Wohnungen (z. B. Ferienwohnungen), überwiegend möblierte Wohnungen sowie nicht abgeschlossene Wohnungen und Einzelzimmer (Mietspiegel 2026/2027, Kap. 2.3). Wichtig für die Anwendung: Es zählen nur Ausstattungsmerkmale, die der Vermieter stellt — vom Mieter selbst geschaffene Ausstattung gilt als nicht vorhanden. Balkon, Aufzug oder Parkettboden haben in Stralsund keinen nachweisbaren Mietpreiseinfluss und dürfen nicht angesetzt werden (Tabelle 5 des Mietspiegels).

Belege aus dem Mietspiegel Stralsund

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Stralsund geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Stralsund — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Stralsund — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Stralsund: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Stralsund ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Mecklenburg-Vorpommern: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Stralsund laut Mietspiegel?

Die durchschnittliche Nettomiete über alle erhobenen Wohnungen beträgt 6,76 €/m² (Qualifizierter Mietspiegel für die Hansestadt Stralsund 2026/2027, S. 5). Die Basiswerte der Mietspiegeltabelle reichen je nach Baujahr und Wohnfläche von 6,11 €/m² (Baujahr 1946–1970, 40 bis unter 50 m²) bis 10,84 €/m² (Baujahr 2019–2023, 30 bis unter 40 m²); dazu kommen prozentuale Zu- und Abschläge für Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Stralsund ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und maximal 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB). Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt in Stralsund nicht: Die Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 26.08.2023 (GVOBl. M-V S. 723) erfasst nur Rostock und Greifswald.

Gilt in Stralsund die Mietpreisbremse?

Nein. Stralsund gehört weder zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung M-V vom 26.08.2023 (nur Rostock und Greifswald, in Kraft bis 30.09.2028) noch zur Küsten-Verordnung vom Februar 2026 (acht Ostseebäder wie Binz und Heringsdorf). Bei Neuvermietung ist die Miete daher grundsätzlich frei vereinbar; die Grenze der Mietpreisüberhöhung (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz) bleibt bestehen.

Ist der Mietspiegel Stralsund ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, nach § 558d BGB. Die Erstausgabe 2024/2025 wurde vom EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Regensburg) auf Basis von 1.286 Datensätzen nach der Regressionsmethode erstellt und vom Rat der Hansestadt am 23.05.2024 anerkannt. Die Fortschreibung 2026/2027 hat die Bürgerschaft am 05.03.2026 anerkannt. Vermieter müssen bei einem Mieterhöhungsverlangen auf diesen Mietspiegel Bezug nehmen, wenn er Werte für die Wohnung enthält (§ 558a Abs. 3 BGB).

Wie lange gilt der Mietspiegel Stralsund 2026/2027?

Rückwirkend vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027. Er ist eine Indexfortschreibung des Mietspiegels 2024/2025 mit dem Verbraucherpreisindex-Anstieg von 4,60 % (November 2023: 117,30 → November 2025: 122,70, Basisjahr 2020 = 100). Nach vier Jahren ist eine Neuerstellung mit Datenerhebung vorgeschrieben (§ 558d Abs. 2 BGB) — der nächste Mietspiegel wird also für 2028/2029 erwartet.

Welche Wohnlagen gibt es im Mietspiegel Stralsund?

Vier Wohnlagenzonen mit prozentualen Zu- und Abschlägen auf die Basis-Nettomiete: Zone 4 „Süd“ +12 %, Zone 3 „Altstadt, Kniepervorstadt“ +4 %, Zone 2 „Franken, Knieper Nord, Tribseer, Langendorfer Berg, Lüssower Berg, Viermorgen“ 0 %, Zone 1 „Knieper West, Grünhufe (außer Viermorgen)“ −13 %. Die Zuordnung jeder Straße steht im Straßenverzeichnis im Anhang des Mietspiegels.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Stralsund nicht?

Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m² Wohnfläche. Nicht anwendbar ist er u. a. auf Wohnheime und Sammelunterkünfte, öffentlich geförderten Wohnraum, gewerblich oder nur vorübergehend genutzte Wohnungen (z. B. Ferienwohnungen), überwiegend möblierte Wohnungen sowie nicht abgeschlossene Wohnungen und Einzelzimmer (Mietspiegel 2026/2027, Kap. 2.3).

Warum liegen Angebotsmieten in Stralsund über dem Mietspiegel?

Weil sie Verschiedenes messen: Angebotsmieten auf Immobilienportalen (rund 10,09 €/m² für Wohnungen, Engel & Völkers, Stand 02.06.2026) bilden Neuvertragsangebote ab, der Mietspiegel dagegen die ortsübliche Vergleichsmiete aus erhobenen Bestandsmieten (durchschnittlich 6,76 €/m², Mietspiegel 2026/2027). Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB zählt allein der Mietspiegel.