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Mieterhöhungsschreiben für Stralsund

Berechnet nach dem Mietspiegel Stralsund 2026/2027 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Stralsund 2026/2027. Der Mietspiegel ist noch bis zum 31.12.2027 gültig (noch rund 18 Monate). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Stralsund
  • Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit einer Wohnfläche zwischen 30 und 150 m². Er gilt nicht für Wohnheime, Sammelunterkünfte, öffentlich geförderten Wohnraum, gewerblich oder nur vorübergehend genutzte Wohnungen (z. B. Ferienwohnungen), überwiegend möblierte Wohnungen sowie nicht abgeschlossene Wohnungen oder Einzelzimmer.
  • Maßgeblich sind nur Wohnwertmerkmale, die vom Vermieter gestellt werden. Hat der Mieter Ausstattungsmerkmale selbst geschaffen, ohne dass der Vermieter die Kosten erstattet hat, gelten sie als nicht vorhanden.
  • Das Ergebnis ist die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete. Die Zweidrittel-Spanne beträgt laut Mietspiegel im Schnitt ±20 Prozent um dieses Ergebnis; Abweichungen davon sind gesondert zu begründen (BGH VIII ZR 227/10). Der Rechner weist diese Spanne nicht als Feld-Spanne aus.
  • Die gehobene Sanitärausstattung (+4 %) setzt voraus, dass die Punktsumme der Sanitärmerkmale aus Tabelle 3 des Mietspiegels mindestens 4 beträgt (je +1 Punkt: zwei oder mehr Badezimmer, zweites WC/Gäste-WC, Badewanne, separate Einzeldusche, Fußbodenheizung im Bad, gefliester Boden, separater WC-Raum, Handtuchheizkörper, zweites Waschbecken; je −1 Punkt: kein Fenster im Bad, keine Fliesen im Nassbereich, WC im Badezimmer bei nur einem WC).
  • Ohne Einfluss bleiben laut Mietspiegel (Tabelle 5) u. a.: Parkett-/Dielen-/Laminat-/Fliesenboden, Art der Verglasung, Dachgeschosslage, Anzahl der Wohnungen pro Hauseingang, Einliegerwohnung, Balkon oder Loggia, Aufzug und Gegensprechanlage. Diese Merkmale dürfen nicht angesetzt werden.
  • Abweichung des Rechners vom amtlichen Wortlaut: Die Wohnflächen-Obergrenzen sind exklusiv abgebildet; die oberste Klasse 130–150 m² deckt daher Flächen bis unter 150 m² ab, eine Wohnung mit exakt 150,0 m² fällt im Rechner aus dem Geltungsbereich. Der Abschlag für fehlende Modernisierung gilt laut Mietspiegel für Gebäude mit Baujahr vor 1960 und ist im Rechner als „bis Baujahr 1959“ abgebildet.
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