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Mietspiegel Pforzheim: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Die ortsübliche Vergleichsmiete in Pforzheim liegt im Schnitt bei rund 8,58 €/m² nettokalt (Datenstand Oktober 2024, qualifizierter Mietspiegel 2025; Quelle: Stadt Pforzheim). Der Mietspiegel 2025 ist als Regressionsmietspiegel aufgebaut: Die Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung ergibt sich aus Grundmiete (Wohnfläche × Baualtersklasse) plus Zuschlägen für Modernisierung, Energie und Ausstattung. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung in Pforzheim plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

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Erstmals ein Regressionsmietspiegel: der Methodenwechsel 2025

Der Pforzheimer Mietspiegel 2025 (Neufassung vom 17.04.2025, gültig ab 01.04.2025) ist der erste Regressionsmietspiegel der Stadt — ein Wechsel weg vom klassischen Tabellenmietspiegel der Vorgängerausgaben 2021 und 2023. Statt fester Tabellenfelder schätzt ein statistisches Modell für jede Kombination aus Wohnfläche (20–150 m²) und Baualtersklasse (9 Klassen von vor 1948 bis ab 2020) einen einzelnen €/m²-Grundwert; darauf kommen additive Zuschläge aus dem Modernisierungs- und Energieindex (max. 13,5 Punkte), dem Ausstattungsindex (max. 15 Punkte) sowie weiteren Merkmalen (Einbauküche +0,80 €/m², schlechte Parkplatzsituation −0,28 €/m²). Es gibt daher keine Ober-/Unter-/Mittelwert-Spanne je Feld, sondern einen berechneten Punktwert. Der Methodenwechsel wurde ausdrücklich von Haus & Grund Pforzheim und dem Mieterverein Pforzheim und Enzkreis mitgetragen (Beschluss 17.04.2025), sodass der Mietspiegel als qualifiziert nach § 558d BGB gilt.

Keine Wohnlagen, keine Mietspiegelkarte

Anders als viele andere Städte kennt Pforzheim seit 2025 keine Wohnlagenklassen mehr: Es gibt keine Wohnlagenkarte und kein Straßenverzeichnis. Die Vorgängerausgaben 2021 und 2023 unterschieden noch zwei Lagen (Standard / gehoben) — im Regressionsmodell entfällt das vollständig. Der einzige verbliebene lagebezogene Faktor ist das Einzelmerkmal „schlechte Parkplatzsituation im Wohngebiet" mit einem Abschlag von 0,28 €/m². Für die Vergleichsmiete zählen damit vor allem Baujahr, Wohnfläche, Modernisierungsstand und Ausstattung — nicht die Adresse.

+9,02 % in zwei Jahren, Kappungsgrenze 15 %

Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete ist in Pforzheim binnen zwei Jahren um 9,02 % gestiegen — von rechnerisch rund 7,87 €/m² (Oktober 2022) auf 8,58 €/m² (Oktober 2024). Für Bestandsmieten gilt in Pforzheim die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (statt der bundesweiten 20 %): Die Stadt steht in der Gebietskulisse der baden-württembergischen Kappungsgrenzenverordnung vom 16.12.2025 (130 Gemeinden), die bis zum 31.12.2026 gilt. Läuft diese Verordnung Ende 2026 aus und wird nicht verlängert, könnten anschließend wieder 20 % maßgeblich sein — die Verlängerung ist daher zum Jahreswechsel 2026/2027 zu prüfen. Ebenfalls bis Ende 2026 gilt in Pforzheim die Mietpreisbremse für Neuvermietungen (§ 556d BGB).

Belege aus dem Mietspiegel Pforzheim

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Pforzheim geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Pforzheim — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Pforzheim — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Pforzheim: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Pforzheim ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Baden-Württemberg: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Pforzheim laut Mietspiegel?

Im Durchschnitt 8,58 €/m² nettokalt (Datenstand Oktober 2024, Mietspiegel 2025; Quelle: Stadt Pforzheim). Je nach Wohnfläche und Baualtersklasse reicht die reine Grundmiete von rund 6,49 €/m² (große Wohnung, Baujahr 1960er) bis 17,83 €/m² (kleine Neubauwohnung ab 2020); für typischen Bestand (60–90 m², Altbau bis 1990er) liegt sie bei etwa 7,3–9,3 €/m² zuzüglich Zu- und Abschlägen für Modernisierung und Ausstattung.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Pforzheim ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Pforzheim höchstens 15 % in drei Jahren. Die Stadt liegt in der Gebietskulisse der baden-württembergischen Kappungsgrenzenverordnung, die bis zum 31.12.2026 gilt; außerhalb solcher Gebiete sind es 20 %.

Gilt in Pforzheim die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Ja. Pforzheim ist in der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025 (130 Gemeinden, GBl. 2025 Nr. 145) gelistet; sie gilt vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Bestandsmieten dürfen daher innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen. Läuft die Verordnung Ende 2026 aus, kann anschließend wieder die bundesweite Grenze von 20 % gelten.

Gilt in Pforzheim die Mietpreisbremse?

Ja. Pforzheim gehört zur Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025 (GBl. 2025 Nr. 144, in Kraft seit 01.01.2026, gültig bis 31.12.2026): Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB, mit den gesetzlichen Ausnahmen z. B. für Neubau). Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB in bestehenden Mietverhältnissen ist die Mietpreisbremse nicht maßgeblich.

Ist der Mietspiegel Pforzheim ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, nach § 558d BGB. Er wurde als Regressionsmietspiegel wissenschaftlich erstellt und von Haus- und Grundbesitzerverein Pforzheim und Mieterverein Pforzheim und Enzkreis anerkannt (Beschluss 17.04.2025). Seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn sich der Vermieter auf ein anderes Begründungsmittel stützt.

Warum hat der Pforzheimer Mietspiegel keine Wohnlagen mehr?

Der Mietspiegel 2025 ist erstmals ein Regressionsmietspiegel: Die Vergleichsmiete wird statistisch aus Wohnfläche, Baualtersklasse, Modernisierung, Energie und Ausstattung geschätzt. Wohnlagenklassen, Wohnlagenkarte und Straßenverzeichnis der Vorgängerausgaben 2021 und 2023 (Lagen Standard / gehoben) entfallen dadurch. Einziger lagebezogener Faktor bleibt das Merkmal „schlechte Parkplatzsituation im Wohngebiet“ mit einem Abschlag von 0,28 €/m².

Wie stark sind die Mieten in Pforzheim gestiegen?

Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete ist laut Stadt Pforzheim in zwei Jahren um 9,02 % gestiegen — von rechnerisch rund 7,87 €/m² (Oktober 2022) auf 8,58 €/m² (Oktober 2024).

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Pforzheim?

Das Regressionsmodell des Mietspiegels 2025 gilt für Wohnungen mit einer Wohnfläche von 20 bis 150 m². Für Wohnungen außerhalb dieser Spanne lässt sich die Vergleichsmiete nicht eindeutig aus dem Modell ableiten; wie üblich sind zudem etwa preisgebundener Wohnraum und Wohnungen unter dem Mindeststandard nicht erfasst.