Zum Inhalt springen
Mieterhöhung.deAnmelden

Mieterhöhungsschreiben für Pforzheim

Berechnet nach dem Mietspiegel Pforzheim 2025 — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.

Berechnungsgrundlage: Mietspiegel Pforzheim 2025. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Anwendungshinweise zum Mietspiegel Pforzheim
  • Der Pforzheimer Mietspiegel 2025 ist ein qualifizierter Regressionsmietspiegel (§ 558d BGB). Die Grundmiete (Nettokaltmiete je m²) ergibt sich aus Wohnfläche und Baualtersklasse; je Zelle nennt der Mietspiegel einen einzelnen Mittelwert (keine Spanne).
  • Der Mietspiegel bildet nur Wohnungen von 20 bis 150 m² ab; für kleinere oder größere Wohnungen liefert das Modell keinen eindeutigen Wert.
  • Die Wohnfläche wird auf ganze m² gerundet. Das Baualter richtet sich nach dem Jahr der Bezugsfertigkeit; die Klassengrenze der ältesten Klasse liegt exakt am 21.06.1948 und ist hier auf Jahresebene (bis einschließlich 1948) angenähert.
  • Zu-/Abschläge sind €/m²-Beträge, die additiv auf die Grundmiete aufgeschlagen werden. Erfasst sind hier die eindeutigen Einzelmerkmale aus Tabelle 5. Der Modernisierungs-/Ausstattungszuschlag aus Tabelle 4 (Punktematrix) ist bewusst nicht enthalten und daher separat zu berücksichtigen.
  • Für Baden-Württemberg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % (KappVO BW, Pforzheim in der Gebietskulisse) befristet bis 31.12.2026; danach greift wieder die gesetzliche Grenze von 20 %.
Schritt 1 von 5: Ihre Wohnung0 % geschafft
Ihre Wohnung