Mietspiegel Paderborn: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Die Standardmiete in Paderborn liegt bei rund 6,60 €/m² nettokalt für eine Wohnung mit 51–65 m² (Mittelwert der Basis-Mietpreiszone 3, qualifizierter Mietspiegel 2025). Dieser Wert ist die VPI-Indexfortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2023 um +5,9 % (Verbraucherpreisindex Oktober 2022 bis Oktober 2024), gültig ab 01.04.2025 (Quelle: Stadt Paderborn, Amt für Vermessung und Geoinformation). Über alle Wohnflächenklassen reichen die Mittelwerte von 6,02 €/m² (106–140 m²) bis 8,74 €/m² (bis 35 m²). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — inklusive Mietpreiszone, Ausstattung, Baujahr und Energiekennwert und mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung in Paderborn plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.
Mieterhöhungsschreiben für Paderborn erstellen
Nach dem aktuellen Mietspiegel Paderborn berechnet — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.
Schreiben für Paderborn anfordern
Warum kein Sofort-Ergebnis?
Die Tabellenwerte des Mietspiegels Paderborn dürfen wir ohne Freigabe des Herausgebers nicht online anbieten. Ihr Schreiben erstellen wir deshalb als gesonderten Service und senden es Ihnen am nächsten Werktag per E-Mail zu.
Wie funktioniert der Mietspiegel Paderborn mit seinen 6 Mietpreiszonen?
Der Mietspiegel Paderborn ist ein Regressions- und Tabellenmietspiegel, der die Stadt in 6 Mietpreiszonen aufteilt und die ortsübliche Vergleichsmiete über Zu- und Abschläge zur Basiszone berechnet. Die Zonen wirken direkt auf den €/m²-Wert: Zone 1 (Innenstadt-Zentrum) bringt +0,53 €/m², Zone 2 (innerer Ring) +0,22 €/m², Zone 3 (Kernstadt) ist die Basis (±0), Zone 4 (Elsen, Schloß Neuhaus) −0,35 €/m², Zone 5 (Wewer, Sande, Sennelager, Marienloh) −0,39 €/m² und Zone 6 (Benhausen, Neuenbeken, Dahl) −1,05 €/m². Die Zonen sind als Rasterkarte auf den Seiten 6–7 der Broschüre 2025 dargestellt; die konkrete Wohnung wird über die Adresse einer Zone zugeordnet.
| Mietpreiszone | Gebiet (Anhaltspunkt) | Zu-/Abschlag |
|---|---|---|
| 1 – Innenstadt-Zentrum | Zentrum | + 0,53 €/m² |
| 2 – Kernstadt, innerer Ring | innerer Ring | + 0,22 €/m² |
| 3 – Kernstadt | Basis | ± 0 €/m² |
| 4 | Elsen, Schloß Neuhaus | − 0,35 €/m² |
| 5 | Wewer, Sande, Sennelager, Marienloh | − 0,39 €/m² |
| 6 | Benhausen, Neuenbeken, Dahl | − 1,05 €/m² |
Wer erstellt den qualifizierten Mietspiegel Paderborn?
Der Mietspiegel Paderborn 2025 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB, dessen Datenbasis das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (Hamburg) im Auftrag der Stadt als Regressionsmietspiegel erhoben hat. Grundlage ist eine repräsentative Primärdatenerhebung mit Stichtag 01.10.2022: Aus 3.528 angeschriebenen Wohnungen gingen 2.024 Fragebögen (57,4 % Rücklauf) ein, von denen 1.125 verwertbare Datensätze in den Mietspiegel einflossen. Die Ausgabe 2025 ist die indexbasierte Fortschreibung dieses Mietspiegels 2023 nach den BBSR-Hinweisen zur Erstellung von Mietspiegeln (3. Auflage 2020); anerkannt wurde er durch den Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung e.V. und den Haus- und Grundeigentümerverein Paderborn e.V. Er gilt für frei finanzierten Wohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen bis 140 m² Wohnfläche.
Welche Sonderregeln gelten in der Universitätsstadt Paderborn?
In Paderborn gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren und die Mietpreisbremse, weil die Universitätsstadt mit rund 156.378 Einwohnern (Stand 31.12.2024, IT.NRW) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft ist. Paderborn steht als Nr. 44 in der Anlage zur Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW vom 28.01.2025, geändert am 28.10.2025). Die abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 S. 2 BGB gilt vom 01.03.2025 bis 28.02.2030, die Mietpreisbremse nach § 556d BGB vom 01.03.2025 bis 31.12.2029. Bestandsmieten dürfen in Paderborn daher innerhalb von drei Jahren nur um 15 % statt der bundesweiten 20 % steigen; bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zusätzlich gilt für Umwandlungsobjekte eine verlängerte Kündigungssperrfrist von 8 Jahren nach § 577a BGB.
Belege aus dem Mietspiegel Paderborn
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Paderborn geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Paderborn: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Paderborn ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Paderborn laut Mietspiegel?
Für eine Standardwohnung mit 51–65 m² weist der qualifizierte Mietspiegel 2025 einen Mittelwert von 6,60 €/m² nettokalt aus (Basis-Mietpreiszone 3, 2/3-Spanne 5,55–7,44 €/m²). Über alle Wohnflächenklassen reichen die Mittelwerte von 6,02 €/m² (106–140 m²) bis 8,74 €/m² (bis 35 m²); die Gesamtspanne der Basiswerte liegt bei 4,57–10,43 €/m² (Quelle: Stadt Paderborn, gültig ab 01.04.2025).
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Paderborn ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Paderborn maximal 15 % in drei Jahren. Paderborn steht in der Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW, deshalb gilt die abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 S. 2 BGB (vom 01.03.2025 bis 28.02.2030) statt der bundesweiten 20 %.
Gilt in Paderborn die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?
Ja. Paderborn ist als Nr. 44 in der Anlage zur Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW vom 28.01.2025, geändert am 28.10.2025) gelistet. Bestandsmieten dürfen dort innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen; die Regelung gilt vom 01.03.2025 bis 28.02.2030.
Gilt in Paderborn die Mietpreisbremse?
Ja. Paderborn gehört als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 556d BGB zur Anlage der Mieterschutzverordnung NRW; die Mietpreisbremse gilt vom 01.03.2025 bis 31.12.2029. Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (mit den gesetzlichen Ausnahmen, etwa für Neubau ab Oktober 2014). Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB in bestehenden Mietverhältnissen ist sie nicht maßgeblich.
Ist der Mietspiegel Paderborn ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja, nach § 558d BGB. Die Datenbasis wurde vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (Hamburg) als Regressionsmietspiegel mit Stichtag 01.10.2022 erhoben und durch den Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung e.V. sowie den Haus- und Grundeigentümerverein Paderborn e.V. anerkannt. Die Ausgabe 2025 ist die Indexfortschreibung des Mietspiegels 2023 um +5,9 % und bleibt ein qualifizierter Mietspiegel.
Wie oft darf die Miete in Paderborn erhöht werden?
Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Mieterhöhungsverlangen zugehen; wirksam wird die neue Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war (§ 558 Abs. 1 BGB). Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und in Paderborn zusätzlich die 15-%-Kappungsgrenze nicht überschreiten.
Wie wird die Vergleichsmiete in Paderborn berechnet?
Der Mietspiegel Paderborn 2025 arbeitet mit einem 3-Tabellen-System: Ausgangspunkt ist der Basiswert nach Wohnfläche (Tabelle 1), auf den Zu- und Abschläge für Mietpreiszone (−1,05 bis +0,53 €/m²), Sanitärausstattung, Baujahr (bis +1,84 €/m² für 2016–2022), Modernisierung und Energiekennwert (±0,22 €/m²) angerechnet werden (Tabelle 2). Beispiel der Stadt: 60 m² in Zone 3 mit Einbauküche und hochwertigem Boden ergeben 6,96 €/m² bzw. 417,60 € Nettokaltmiete.
Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Paderborn nicht?
Der Mietspiegel gilt nur für frei finanzierten Wohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und bis 140 m² Wohnfläche. Ausgenommen sind Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser, preisgebundener Wohnraum, möblierte oder nur kurzzeitig vermietete Wohnungen sowie besondere Wohnformen wie Betreutes Wohnen und Heime (§ 549 BGB).