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Mietspiegel Neuwied: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Neuwied weist die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Mietwohnungen zwischen 30 und 140 m² aus: Die durchschnittliche Nettokaltmiete beträgt 6,97 €/m² nach der Fortschreibung 2024/2025 (Quelle: Stadt Neuwied); der qualifizierte Mietspiegel gilt vom 27. April 2025 bis zum 26. April 2027. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Neuwied plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf: In Neuwied gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren.

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Wohnen und Mieten in Neuwied: die Lage vor Ort

Neuwied ist mit 67.083 Einwohnern (Gemeindeverzeichnis der Statistischen Ämter) die siebtgrößte Stadt von Rheinland-Pfalz und die größte kreisangehörige Stadt des Landes. Die „Deichstadt" liegt am rechten Rheinufer an der Mündung der Wied, rund 10 Kilometer nordwestlich von Koblenz — ihr Wahrzeichen ist der 7,5 Kilometer lange Hochwasserschutzdeich, erbaut 1928 bis 1931 nach den Rheinhochwassern der 1920er-Jahre. Ein angespannter Wohnungsmarkt im Sinne des § 556d BGB besteht nicht: In der Begründung der rheinland-pfälzischen Mietpreisbegrenzungsverordnung 2025 wird für den Landkreis Neuwied eine Leerstandsquote von 4,7 Prozent ausgewiesen. Für Mieterhöhungen gilt daher die reguläre Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB) — Neuwied steht weder in der Kappungsgrenzenverordnung Rheinland-Pfalz vom 13.09.2024 noch in der Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 16.09.2025.

Was ist das Besondere am Mietspiegel Neuwied?

Neuwied hat erst seit 2022/2023 einen Mietspiegel — den ersten überhaupt: Die Mietspiegelreform von Juli 2022 verpflichtete Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern zur Erstellung. Der qualifizierte Mietspiegel (§§ 558c, 558d BGB) wurde vom EMA-Institut aus 861 Datensätzen einer repräsentativen Mieterbefragung (September bis Oktober 2022) erstellt, 2025 per Verbraucherpreisindex fortgeschrieben und vom Stadtrat am 04.06.2025 anerkannt; er gilt vom 27. April 2025 bis zum 26. April 2027. Ungewöhnlich ist die Wohnlagen-Bewertung: Statt eines Straßen- oder Adressverzeichnisses arbeitet der Mietspiegel Neuwied mit objektiv messbaren Kriterien — etwa Luftlinien-Distanz zu Spielplatz (≤ 100 m), Supermarkt (≤ 300 m), Kindertagesstätte (≤ 200 m) und ÖPNV-Haltestelle sowie Verkehrslärm-Grenzwerten. Wohnungen ab 3 Punkten liegen überdurchschnittlich (+3 Prozent auf die Basis-Nettomiete), unter −2 Punkten unterdurchschnittlich (−3 Prozent). Die Stadt Neuwied bietet zudem einen eigenen Online-Mietspiegel-Rechner unter www.neuwied.de/mietspiegel an.

Wie stark sind die Mieten in Neuwied gestiegen?

Die Fortschreibung 2024/2025 hebt die Werte des ersten Mietspiegels 2022/2023 um gut 6 Prozent an — Beispiel aus der Basistabelle: Eine Wohnung mit 70 bis 80 m² aus den Baujahren 1975–1984 lag 2022/2023 bei 6,32 €/m², in der Fortschreibung 2024/2025 sind es 6,71 €/m² (+6,2 Prozent; Quelle: Stadt Neuwied, Mietspiegel-Dokumentation und Mietspiegel 2024/2025). Die durchschnittliche Nettomiete über alle erfassten Wohnungen beträgt 6,97 €/m². Bei Neuvermietungen liegt das Niveau höher: Für den Landkreis Neuwied weist die empirica-Datentabelle in der Begründung der Mietpreisbegrenzungsverordnung 2025 eine Median-Angebotsmiete von 8,91 €/m² für 2024 aus (2022: 7,85 €/m²). Spätestens zum 27. April 2027 muss die Stadt den Mietspiegel erneut anpassen oder neu erstellen (§ 558d BGB).

Belege aus dem Mietspiegel Neuwied

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Neuwied geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Neuwied — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Neuwied — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Neuwied: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Neuwied ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Rheinland-Pfalz: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Neuwied laut Mietspiegel?

Im Durchschnitt 6,97 €/m² nettokalt nach der Fortschreibung 2024/2025 des qualifizierten Mietspiegels (Quelle: Stadt Neuwied). Die Basistabelle reicht je nach Wohnfläche und Baujahr von 5,89 €/m² (130–140 m², Baujahr 1919–1948) bis 13,37 €/m² (30–35 m², Baujahr 2018–2024); hinzu kommen prozentuale Zu- und Abschläge für Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Neuwied ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB). Neuwied gehört nicht zur Gebietskulisse der rheinland-pfälzischen Kappungsgrenzenverordnung vom 13.09.2024 (abgesenkte 15 % gelten dort nur u. a. für Landau, Ludwigshafen, Mainz und Speyer) — es bleibt daher bei der regulären Kappungsgrenze von 20 %.

Gilt in Neuwied die Mietpreisbremse?

Nein. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 16.09.2025 (in Kraft seit 08.10.2025, gültig bis 31.12.2029) nennt nur Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer, Worms sowie die Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms und im Rhein-Pfalz-Kreis — Neuwied ist nicht enthalten. Bei Neuvermietung gilt daher keine Begrenzung nach § 556d BGB.

Ist der Mietspiegel Neuwied ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, nach §§ 558c, 558d BGB. Er wurde vom EMA-Institut auf Basis von 861 Datensätzen einer repräsentativen Mieterbefragung (September bis Oktober 2022) erstellt, 2025 per Verbraucherpreisindex fortgeschrieben und vom Stadtrat Neuwied am 04.06.2025 als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Er gilt vom 27. April 2025 bis zum 26. April 2027.

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Verlangen zugehen; wirksam wird die neue Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war (§ 558 Abs. 1 BGB).

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Neuwied?

Nur für nicht preisgebundene Mietwohnungen und Häuser mit einer Wohnfläche von 30 bis 140 m² (Mietspiegel 2024/2025, Abschnitt 2.3). Für kleinere, größere oder preisgebundene Wohnungen weist er keine Werte aus.

Wie wird die Wohnlage in Neuwied bestimmt?

Nicht über ein Straßen- oder Adressverzeichnis, sondern über objektiv messbare Kriterien: Punkte gibt es u. a. für kurze Luftlinien-Distanzen zu Spielplatz (≤ 100 m), Supermarkt (≤ 300 m), Kindertagesstätte (≤ 200 m) und ÖPNV-Haltestelle (≤ 100 m) sowie für geringen Verkehrslärm; Abzüge u. a. bei Supermarkt > 700 m oder Straßenlärm > 55 dB. Ab 3 Punkten gilt die Lage als überdurchschnittlich (+3 % auf die Basis-Nettomiete), unter −2 Punkten als unterdurchschnittlich (−3 %).

Wann kommt der nächste Mietspiegel Neuwied?

Spätestens zum 27. April 2027: Die Gültigkeit der Fortschreibung 2024/2025 endet am 26. April 2027, und § 558d BGB verlangt eine Anpassung alle zwei Jahre bzw. eine Neuerstellung alle vier Jahre (Erhebung zuletzt 2022). Die Stadt Neuwied betreibt außerdem einen eigenen Online-Mietspiegel-Rechner unter www.neuwied.de/mietspiegel.