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Mietspiegel Neuss: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Neuss weist die ortsübliche Vergleichsmiete je Baualtersklasse aus: die Mittelwerte reichen nettokalt von 7,80 €/m² (Baujahr bis 1948) bis 12,66 €/m² (Neubau ab 2020), jeweils für die mittlere Wohnlage nach dem einfachen Mietspiegel 2026 (Stand 01.01.2026, Quelle: Haus & Grund Neuss und Mieterbüro Neuss/Mieterverein Düsseldorf). Einen amtlichen Gesamtdurchschnitt nennt der einfache Mietspiegel nicht. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Neuss plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

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Wer gibt den Mietspiegel Neuss heraus — Stadt oder Verband?

Der Mietspiegel Neuss ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB und wird nicht von der Stadt, sondern gemeinsam von zwei Verbänden herausgegeben: dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Stadt und Kreis Neuss e.V. (Haus & Grund Neuss) und dem Mieterbüro Neuss/Mieterverein Düsseldorf e.V. im Deutschen Mieterbund. Es handelt sich damit nicht um ein amtliches Werk, sondern um eine von Vermieter- und Mieterverband getragene Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete (Stand 01.01.2026, Nettokaltmiete). Anders als ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) wird der einfache Mietspiegel nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt — er dient als Begründungsmittel nach § 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB, entfaltet vor Gericht aber eine schwächere Vermutungswirkung.

Wie stark wirkt das Baualter auf die Miete in Neuss?

Das Baualter ist in Neuss der stärkste Preistreiber: Der Mittelwert der Nettokaltmiete steigt von 7,80 €/m² für Wohnungen bis Baujahr 1948 auf 12,66 €/m² für Neubauten ab 2020 (mittlere Wohnlage, Mietspiegel 2026) — ein Aufschlag von rund 62 Prozent allein über das Baujahr. Der einfache Mietspiegel Neuss gliedert den Bestand in neun Baualtersklassen mit je einem Unter-, Mittel- und Oberwert:

BaualtersklasseUnterwert (€/m²)Mittelwert (€/m²)Oberwert (€/m²)
bis 19487,077,808,53
1949–19597,307,858,40
1960–19747,408,008,60
1975–19847,568,309,04
1985–19897,878,509,13
1990–19998,889,6710,46
2000–20099,039,7810,53
2010–201910,4111,3312,25
ab 202011,7612,6613,56

Quelle: Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum im Stadtgebiet Neuss, Stand 01.01.2026 (Ziffer III, mittlere Wohnlage, nettokalt).

Wie wird die Wohnlage in Neuss bewertet?

Die Wohnlage verändert die Miete in Neuss um bis zu ±10 Prozent gegenüber dem Baualters-Mittelwert: Eine gute Wohnlage bringt einen Zuschlag von +10 %, eine einfache Wohnlage einen Abschlag von −10 %, jeweils ausgehend von den Werten der mittleren Wohnlage. Der überwiegende Bestand gilt als mittlere Wohnlage. Die Einstufung erfolgt kriterienbasiert (etwa Verkehrsanbindung, Bebauungsdichte, Lärm- und Geruchsbelastung, Infrastruktur) — für gute oder einfache Lage müssen mehrere Kriterien zugleich vorliegen. Der Mietspiegel Neuss enthält keine Wohnlagenkarte und kein Straßenverzeichnis; die Zuordnung wird im Einzelfall anhand der Kriterien vorgenommen.

Welche Kappungsgrenze und Mietpreisbremse gelten in Neuss?

In Neuss gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren (statt der gesetzlichen 20 %) sowie die Mietpreisbremse. Neuss ist als Nummer 40 der 57 Kommunen in der Anlage der Mieterschutzverordnung Nordrhein-Westfalen aufgeführt (MietSchVO NRW vom 28.01.2025, geändert am 28.10.2025). Die Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB begrenzt Bestandsmieterhöhungen; sie läuft mit der Verordnung bis 2030 (Außerkrafttreten 28.02.2030). Die Mietpreisbremse nach § 556d BGB begrenzt die Neuvertragsmiete auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete und gilt in Neuss bis zum 31.12.2029. Zusätzlich beträgt die Kündigungssperrfrist bei Umwandlung in Eigentumswohnungen acht Jahre (§ 577a BGB).

Belege aus dem Mietspiegel Neuss

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Neuss geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Neuss — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Neuss — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Neuss: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Neuss ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Neuss laut Mietspiegel?

Der einfache Mietspiegel Neuss 2026 nennt keinen Gesamtdurchschnitt, sondern Mittelwerte je Baualtersklasse: nettokalt von 7,80 €/m² (Baujahr bis 1948) bis 12,66 €/m² (Neubau ab 2020), jeweils für die mittlere Wohnlage. Über gute oder einfache Lage (±10 %) sowie Größe und Ausstattung verschiebt sich der Wert im Einzelfall.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Neuss ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Neuss höchstens 15 % innerhalb von drei Jahren. Neuss steht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW (Nr. 40 von 57 Kommunen), sodass die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % abgesenkt ist (§ 558 Abs. 3 BGB).

Gilt in Neuss die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Ja. Neuss ist in der Anlage der Mieterschutzverordnung Nordrhein-Westfalen aufgeführt (MietSchVO NRW vom 28.01.2025, geändert am 28.10.2025, Neuss als Nummer 40 der 57 Kommunen). Bestandsmieten dürfen daher innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % statt 20 % steigen; die Verordnung läuft bis 2030 (Außerkrafttreten 28.02.2030).

Gilt in Neuss die Mietpreisbremse?

Ja. Neuss gehört zur Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW: Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Diese Regelung gilt in Neuss bis zum 31.12.2029. Für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen nach § 558 BGB ist die Mietpreisbremse nicht maßgeblich.

Wie oft darf die Miete in Neuss erhöht werden?

Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Verlangen zugehen; wirksam wird die neue Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war (§ 558 Abs. 1 BGB). Das gilt unabhängig von der Kappungsgrenze von 15 %.

Ist der Mietspiegel Neuss ein qualifizierter Mietspiegel?

Nein. Der Mietspiegel Neuss 2026 ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Haus & Grund Neuss und dem Mieterbüro Neuss/Mieterverein Düsseldorf. Er ist ein zulässiges Begründungsmittel für Mieterhöhungen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB), entfaltet vor Gericht aber eine schwächere Vermutungswirkung als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB, der nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und anerkannt sein muss.

Wer gibt den Mietspiegel Neuss heraus?

Der Mietspiegel Neuss wird nicht von der Stadt, sondern gemeinsam vom Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Stadt und Kreis Neuss e.V. (Haus & Grund Neuss) und dem Mieterbüro Neuss/Mieterverein Düsseldorf e.V. im Deutschen Mieterbund herausgegeben. Er ist daher kein amtliches Werk, sondern eine von Vermieter- und Mieterverband getragene Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete (Stand 01.01.2026).

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Neuss nicht?

Der Mietspiegel Neuss gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum im Stadtgebiet. Nicht erfasst sind unter anderem preisgebundene (öffentlich geförderte) Wohnungen sowie Wohnungen unterhalb des Mindeststandards. Für Einfamilienhäuser und besondere Ausstattungen sieht der Mietspiegel gesonderte Zu- und Abschläge vor (z. B. Einfamilienhaus +5–10 %, ohne Bad/Dusche −2,00 €/m²).