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Mietspiegel Münster: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Münster zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen und Häuser in der Stadt: Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt laut Mietspiegel 2025 bei 9,85 €/m² (Quelle: Stadt Münster, Pressemitteilung vom 01.04.2025). Der qualifizierte Mietspiegel nach § 558d BGB gilt vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2027. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — aus Basismiete (Größe und Baualter) und den prozentualen Zu- und Abschlägen für Ausstattung, Modernisierung und Wohnbereich, mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung in Münster plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — in Münster begrenzt auf 15 % in drei Jahren (Mieterschutzverordnung NRW 2025).

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Wie funktioniert der Mietspiegel Münster 2025?

Der Mietspiegel Münster 2025 berechnet die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete in zwei Schritten: Aus Tabelle 1 wird die Basismiete nach Wohnungsgröße und Baualtersklasse abgelesen, anschließend wird sie um prozentuale Zu- und Abschläge für Lage im Gebäude, Sanitär- und Wohnungsausstattung, Modernisierung und Wohnbereich korrigiert (Quelle: Mietspiegel der Stadt Münster 2025, Kapitel 4). Die Basistabelle ist ungewöhnlich fein gegliedert: Von 20 bis 60 m² weist sie für jeden einzelnen Quadratmeter einen eigenen Wert aus, darüber gelten Zwei- bis Fünf-Quadratmeter-Schritte bis 160 m² — insgesamt 850 Basiswerte in zehn Baualtersklassen von „bis 1918" bis „2021 – 30.04.2024". Das amtliche Anwendungsbeispiel der Broschüre: Eine 72-m²-Wohnung von 1965 hat eine Basismiete von 7,24 €/m²; mit Erdgeschossabschlag (−3 %), überdurchschnittlicher Ausstattung (+10 %), Teilmodernisierung (+1 %) und erweitertem Innenstadtbereich (+14 %) ergeben sich +22 % und damit 8,83 €/m².

Wie stark sind die Mieten in Münster gestiegen?

Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete in Münster ist von 8,55 €/m² (Mietspiegel 2021) über 9,37 €/m² (Mietspiegel 2023) auf 9,85 €/m² (Mietspiegel 2025) gestiegen — ein Plus von 5,1 % in den letzten zwei Jahren (Quelle: Stadt Münster, Pressemitteilung vom 01.04.2025). Seit der Neuerhebung 2021 wuchs die Nettokaltmiete damit im Schnitt um 3,8 % pro Jahr; im Zeitraum 2017 bis 2021 waren es noch 4,5 % pro Jahr — der Anstieg hat sich also leicht abgeschwächt. Zum Vergleich nennt die Stadt Münster für Bonn 9,94 €/m² (Mietspiegel Dezember 2024) und für Freiburg 10,81 €/m² (Mietspiegel 2025/2026). Münster ist mit 308.258 Einwohnern (IT.NRW, Stand 31.12.2024) die größte Stadt des Münsterlandes und zählt zu den 57 nordrhein-westfälischen Kommunen mit amtlich festgestelltem angespanntem Wohnungsmarkt.

Welche Rolle spielt der Wohnbereich bei der Miete in Münster?

Die Lage im Stadtgebiet ist in Münster einer der stärksten Preisfaktoren: Für Wohnungen in der Altstadt schlägt der Mietspiegel 2025 einen Zuschlag von 25 % auf die Basismiete auf, im Innenstadtbereich sind es 20 %, im erweiterten Innenstadtbereich 14 %, im übrigen Stadtgebiet 0 % (Quelle: Mietspiegel der Stadt Münster 2025, Tabelle 5). Welcher Wohnbereich gilt, steht hausnummerngenau im Wohnbereichsverzeichnis (Anlage 2 der Broschüre, Stand 01.01.2025); nicht aufgeführte Adressen zählen zum übrigen Stadtgebiet. Eine Besonderheit der Ausgabe 2025: Die Zuordnung wurde erstmals nach § 19 der Mietspiegelverordnung mit den Geodaten der Stadt Münster untersucht — Ergebnis: Die Makrolage (Wohnbereich) deckt die Mikrolage (Wohnlage) bereits ab, gesonderte Wohnlagen-Zu- oder -Abschläge entfallen deshalb komplett.

Gilt in Münster die Kappungsgrenze von 15 % und die Mietpreisbremse?

Ja, beides. Münster steht in der Gemeindeliste der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (GV. NRW. S. 111, in Kraft seit 01.03.2025): Bestandsmieten dürfen daher nur um 15 % innerhalb von drei Jahren steigen statt der bundesweiten 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB); diese Kappungsgrenze gilt bis zum 28.02.2030. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt Neuvertragsmieten auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete; sie wurde durch die Änderungsverordnung vom 28.10.2025 (GV. NRW. S. 848) bis zum 31.12.2029 verlängert. Beide Instrumente sind für Münster nicht neu: Die Stadt gehörte bereits zur 18er-Kulisse der Mieterschutzverordnung 2020 und zu den zwölf Kommunen, in denen die abgesenkte Kappungsgrenze schon davor galt.

Welche Besonderheiten hat der Mietspiegel Münster 2025?

Der Mietspiegel Münster 2025 ist der erste Mietspiegel der Stadt, der nach der Mietspiegelreform von 2022 erstellt wurde — mit gesetzlicher Auskunftspflicht: Im Mai 2024 verschickte die Stadt Fragebögen an 7.500 zufällig ausgewählte Mieter- und Vermieterhaushalte, deren Beantwortung erstmals verpflichtend war (Quelle: Stadt Münster, Pressemitteilung vom 01.04.2025); die wissenschaftliche Auswertung übernahm das EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Regensburg). Anders als viele Mietspiegel gilt der Münsteraner ausdrücklich auch für vermietete Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser, außerdem für Eigentumswohnungen und Einliegerwohnungen — nicht aber für möblierten Wohnraum, Einzelzimmer, Wohnungen unter 20 oder über 160 m² und Wohnraum, der seit Mai 2024 fertiggestellt wurde. Zwei Drittel der tatsächlich gezahlten Mieten liegen laut wissenschaftlicher Dokumentation innerhalb einer Spanne von ±20 % um den errechneten Durchschnittswert; Abweichungen innerhalb dieser Spanne müssen im Einzelfall ausdrücklich begründet werden.

Belege aus dem Mietspiegel Münster

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Münster geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Münster — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Münster — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Münster: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Münster ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Münster laut Mietspiegel?

Im Durchschnitt 9,85 €/m² nettokalt nach dem Mietspiegel 2025 der Stadt Münster (Pressemitteilung vom 01.04.2025). Die Basismieten reichen je nach Größe und Baujahr von 7,22 €/m² (Bestandswohnung um 80 m², Baujahr 1948–1974) bis 15,11 €/m² (20-m²-Appartement, Baujahr ab 2021) — hinzu kommen Zu- und Abschläge von bis zu +25 % für die Altstadtlage.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Münster ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, maximal 15 % innerhalb von drei Jahren. Münster steht in der Gemeindeliste der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (GV. NRW. S. 111), die die Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % absenkt; diese Regelung gilt bis zum 28.02.2030.

Ist der Mietspiegel Münster ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, nach § 558d BGB — erstellt nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Regensburg) und anerkannt von der Stadt Münster sowie den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter. Vermieter müssen seine Werte in jedem Mieterhöhungsverlangen mitteilen, auch wenn sie sich auf ein anderes Begründungsmittel stützen.

Wie lange gilt der Mietspiegel Münster 2025?

Vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2027. Die Stadt Münster erstellt ihren Mietspiegel im Zwei-Jahres-Turnus (zuletzt 2021, 2023, 2025); der Mietspiegel 2025 ist der erste nach der Mietspiegelreform von 2022, für den die Teilnahme an der Datenerhebung verpflichtend war.

Gilt in Münster die Mietpreisbremse?

Ja. Bei Neuvermietung darf die Miete in Münster höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB in Verbindung mit der Mieterschutzverordnung NRW 2025). Die Mietpreisbremse wurde durch die Änderungsverordnung vom 28.10.2025 (GV. NRW. S. 848) bis zum 31.12.2029 verlängert.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Münster nicht?

Nicht für Wohnraum, der seit Mai 2024 fertiggestellt wurde, für möblierten oder teilmöblierten Wohnraum, Einzelzimmer, Wohnungen unter 20 m² oder über 160 m², preisgebundenen (öffentlich geförderten) Wohnraum, Ferienwohnungen sowie Wohnheime. Für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser gilt er dagegen ausdrücklich.

Was kostet der Mietspiegel Münster und wo gibt es ihn?

Die gedruckte Broschüre kostet 5 € (Schutzgebühr) und ist unter anderem beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung erhältlich; als PDF stellt die Stadt Münster den Mietspiegel 2025 kostenlos unter www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/mietspiegel bereit, zusammen mit einer Online-Mietspiegelabfrage.

Wie oft darf die Miete in Münster erhöht werden?

Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB zugehen; wirksam wird die neue Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war. Zusätzlich gilt in Münster die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren.