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Mietspiegel Marburg: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Marburg 2024 weist als Basis-Nettokaltmiete je nach Wohnfläche zwischen 11,44 €/m² (20 m²) und 8,09 €/m² (150 m²) aus (Quelle: Universitätsstadt Marburg, Mietspiegelbroschüre 2024, Tabelle 1); typische Wohnungen liegen bei rund 8,3 bis 9,4 €/m² nettokalt, bevor die Zu- und Abschläge für Baujahr, Wohnlage und Ausstattung dazukommen. Es ist der erste qualifizierte Mietspiegel Marburgs nach § 558d BGB und gilt seit dem 16. September 2024. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung in Marburg — nach dem offiziellen Drei-Schritte-Schema aus Basismiete (Tabelle 1), absoluten Zu- und Abschlägen in Euro je m² (Tabelle 2) und mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Marburg plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — in Marburg gilt dabei die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (Hessische Mieterschutzverordnung).

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Wie funktioniert der Mietspiegel Marburg 2024?

Der Mietspiegel Marburg 2024 berechnet die ortsübliche Vergleichsmiete in drei Schritten: Eine Basis-Nettokaltmiete hängt allein von der Wohnfläche ab (Tabelle 1, für jeden Quadratmeterwert von 20 bis 150 m²), darauf kommen absolute Zu- und Abschläge in Euro je m² für Baujahr, Wohnlage, Wohnungstyp und Ausstattung (Tabelle 2), und die Summe ergibt den Mittelwert je m² (Tabelle 3). Die Wohnfläche ist der stärkste Preisfaktor, und die Kurve ist ausgeprägt degressiv: Eine 20-m²-Wohnung startet bei 11,44 €/m², eine 65-m²-Wohnung bei 8,96 €/m², eine 150-m²-Wohnung bei 8,09 €/m² (Quelle: Universitätsstadt Marburg, Mietspiegelbroschüre 2024, Tabelle 1). Diese steile Verbilligung großer Wohnungen ist für die Universitätsstadt mit hohem Studierendenanteil typisch — kleine Wohnungen sind je Quadratmeter deutlich teurer. Den größten Zuschlag bringt das Baujahr: Neubauten der Jahre 2020–2023 erhalten +2,33 €/m², Baujahre 2016–2019 +2,09 €/m²; Wohnlage 1 bringt +0,53 €/m², Wohnlage 4 dagegen −1,65 €/m². Der Mietspiegel wurde vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (Hamburg) mit der Regressionsmethode zum Stichtag 1. Januar 2024 erstellt und von Mieterverein Marburg & Umgebung e.V. sowie Haus & Grund Marburg-Biedenkopf e.V. anerkannt. Ortsüblich ist eine 2/3-Spanne von −13 % bis +13 % um den errechneten Wert.

Wie wird die Wohnlage in Marburg bewertet?

Marburg teilt das Stadtgebiet in vier Wohnlagen ein; die Zuordnung Ihrer Adresse steht im Adressverzeichnis (Abschnitt 6 der Broschüre). Der Zu- oder Abschlag reicht von +0,53 €/m² (Wohnlage 1) über ±0,00 €/m² (Wohnlage 2) und −0,82 €/m² (Wohnlage 3) bis −1,65 €/m² (Wohnlage 4). Zusätzlich gibt es einen Abschlag von −0,47 €/m², wenn die nächste Bushaltestelle mehr als 300 m fußläufig entfernt liegt — ein für die hügelige Topografie Marburgs ungewöhnliches, aber preiswirksames Kriterium, das sich über das BürgerGIS der Stadt prüfen lässt (Quelle: Mietspiegelbroschüre 2024, Abschnitt 4.2).

Gilt in Marburg die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Ja. In Marburg darf die Miete in bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % statt der üblichen 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). Grundlage ist die Hessische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) vom 18. November 2020, in der Marburg als Nr. 30 der 49 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt benannt ist; die Verordnung wurde durch Änderungsverordnung vom 12. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 74) bis zum 25. November 2026 verlängert. Vorbehalt: Das Amtsgericht Frankfurt hat diese Verlängerung im Juni 2026 (Az. 33029 C 130/25) für unwirksam erklärt, weil sie sich auf veraltete Daten stütze. Das Urteil betrifft formal Frankfurt und wirkt nur zwischen den Parteien (inter partes), ist nicht rechtskräftig und hebt die Verordnung nicht allgemein auf — für Marburg gilt die MiSchuV mit 15 % und Mietpreisbremse also formal weiter. Das Land Hessen plant bis November 2026 eine neue Verordnung mit aktuellem Gutachten. In laufenden Streitfällen sollte der offene Stand berücksichtigt werden.

Gilt in Marburg die Mietpreisbremse?

Ja. Bei der Wiedervermietung darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Marburg ist in derselben Hessischen Mieterschutzverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt; der Marburger Mietspiegel bestätigt dies auf Seite 8 ausdrücklich. Ausgenommen sind nach §§ 556e und 556f BGB unter anderem Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, umfassend modernisierte Wohnungen sowie Fälle mit höherer Vormiete. Für Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen nach § 558 BGB ist die Mietpreisbremse nicht maßgeblich — dort gilt die Kappungsgrenze.

Belege aus dem Mietspiegel Marburg

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Marburg geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Marburg — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Marburg — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Marburg: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Marburg ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Hessen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Marburg laut Mietspiegel?

Die Basis-Nettokaltmiete hängt stark von der Wohnfläche ab: 11,44 €/m² bei 20 m², 8,96 €/m² bei 65 m², 8,09 €/m² bei 150 m² (Quelle: Mietspiegelbroschüre Marburg 2024, Tabelle 1). Typische Wohnungen liegen bei rund 8,3 bis 9,4 €/m². Dazu kommen absolute Zu- und Abschläge in Euro je m² für Baujahr, Wohnlage, Wohnungstyp und Ausstattung — Neubauten der Jahre 2020–2023 etwa erhalten +2,33 €/m².

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Marburg ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens aber 15 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte Kappungsgrenze gilt, weil Marburg als Nr. 30 der 49 Kommunen in der Hessischen Mieterschutzverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft ist. Die Verordnung wurde durch Änderungsverordnung vom 12. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 74) bis zum 25. November 2026 verlängert.

Ist der Mietspiegel Marburg 2024 ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja. Es ist der erste qualifizierte Mietspiegel Marburgs nach § 558d BGB, gültig seit dem 16. September 2024. Erstellt wurde er nach wissenschaftlichen Grundsätzen (Regressionsmethode) vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH zum Stichtag 1. Januar 2024 und von Mieterverein Marburg & Umgebung e.V. sowie Haus & Grund Marburg-Biedenkopf e.V. anerkannt. Seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden.

Gilt in Marburg die Mietpreisbremse?

Ja. Bei der Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Marburg ist in der Hessischen Mieterschutzverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt benannt; der Marburger Mietspiegel bestätigt dies auf Seite 8. Auf Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen nach § 558 BGB ist die Mietpreisbremse nicht anwendbar — dort gilt die Kappungsgrenze.

Ist die abgesenkte Kappungsgrenze in Marburg noch sicher gültig?

Formal ja: Die Hessische Mieterschutzverordnung mit 15 % Kappungsgrenze und Mietpreisbremse gilt für Marburg bis zum 25. November 2026. Es besteht aber ein Vorbehalt — das Amtsgericht Frankfurt hat die Verlängerung im Juni 2026 (Az. 33029 C 130/25) für unwirksam erklärt, weil sie sich auf veraltete Daten stütze. Dieses Urteil betrifft formal nur Frankfurt, wirkt nur zwischen den Parteien und ist nicht rechtskräftig; es hebt die Verordnung nicht allgemein auf. Das Land Hessen plant bis November 2026 eine neue Verordnung mit aktuellem Gutachten.

Wie finde ich die Wohnlage meiner Wohnung in Marburg heraus?

Im Adressverzeichnis des Mietspiegels (Abschnitt 6 der Broschüre 2024): Marburg ist in vier Wohnlagen eingeteilt, deren Zu- oder Abschlag von +0,53 €/m² (Wohnlage 1) bis −1,65 €/m² (Wohnlage 4) reicht. Zusätzlich gilt ein Abschlag von −0,47 €/m², wenn die nächste Bushaltestelle mehr als 300 m fußläufig entfernt ist; das lässt sich über das BürgerGIS der Stadt prüfen.

Wann kommt der nächste Mietspiegel für Marburg?

Der qualifizierte Mietspiegel ist nach § 558d BGB alle zwei Jahre durch Stichprobe oder Preisindex fortzuschreiben und alle vier Jahre neu zu erstellen. Für Marburg wäre die Zwei-Jahres-Fortschreibung im September 2026 fällig, die vollständige Neuerstellung 2028; ob die Fortschreibung 2026 bereits veröffentlicht ist, war zum Stand Juli 2026 nicht belegt. Aktuell gültig ist die Ausgabe 2024.

Wie rechne ich die ortsübliche Vergleichsmiete in Marburg aus?

In drei Schritten nach dem amtlichen Schema: 1. Basis-Nettokaltmiete für Ihre Wohnfläche aus Tabelle 1 ablesen. 2. Alle zutreffenden absoluten Zu- und Abschläge in Euro je m² aus Tabelle 2 addieren (Baujahr, Wohnlage, Bushaltestelle, Wohnungstyp, Sanitär, Ausstattung, Elektro-Modernisierung). 3. Basiswert plus Summe der Zu-/Abschläge ergibt den Mittelwert je m²; multipliziert mit der Wohnfläche ergibt sich die monatliche Vergleichsmiete. Ortsüblich ist eine Spanne von −13 % bis +13 % um diesen Mittelwert. Der Rechner erledigt das mit vollständigem Rechenweg.