Mietspiegel Magdeburg: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung
Der Mietspiegel Magdeburg zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts. Er ist ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) in der Ausgabe 2024 und wurde zum 31. Januar 2026 um 4,549 % fortgeschrieben (Quelle: Stadt Magdeburg). Einen amtlichen Gesamtdurchschnitt weist die Stadt nicht aus; die nach Wohnungsgröße gestaffelten Basiswerte liegen (Stichtag 1. Mai 2023) zwischen rund 5,0 und 7,9 €/m² nettokalt. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Magdeburg plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.
Mieterhöhungsschreiben für Magdeburg erstellen
Nach dem aktuellen Mietspiegel Magdeburg berechnet — mit Begründung nach § 558a BGB, fertig zum Versand an Ihre Mieter.
Schreiben für Magdeburg anfordern
Warum kein Sofort-Ergebnis?
Die Tabellenwerte des Mietspiegels Magdeburg dürfen wir ohne Freigabe des Herausgebers nicht online anbieten. Ihr Schreiben erstellen wir deshalb als gesonderten Service und senden es Ihnen am nächsten Werktag per E-Mail zu.
Wohnen und Mieten in Magdeburg: die Lage vor Ort
Magdeburg hat rund 244.300 Einwohner (2024) und mit der Ausgabe 2024 erstmals seit 1998 wieder einen qualifizierten Mietspiegel — davor lag die Stadt 26 Jahre ohne dieses Begründungsmittel. Der Mietspiegel wurde nach den anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen des § 558d BGB erstellt und von der Stadt Magdeburg herausgegeben; Datengrundlage ist eine Mieterhebung zum Stichtag 1. Mai 2023. Weil die Rückkehr zum qualifizierten Mietspiegel so lange gedauert hat, ist die Datenlage jung: Es gibt einen belastbaren Startpunkt, aber noch keine lange amtliche Vergleichsreihe für die Stadt.
Wie stark sind die Mieten in Magdeburg gestiegen?
Eine belastbare amtliche Zeitreihe zur Mietentwicklung fehlt, weil Magdeburg zwischen 1998 und 2024 keinen qualifizierten Mietspiegel führte. Dokumentiert ist bislang nur die Fortschreibung zum 31. Januar 2026: Die Werte der Ausgabe 2024 wurden um 4,549 % angehoben — das ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex im Fortschreibungszeitraum, keine neu erhobene Marktmiete. Der fortgeschriebene Mietspiegel gilt vom 31.01.2026 bis 30.01.2028. Erst die nächste Vollerhebung wird zeigen, wie sich das Preisniveau tatsächlich entwickelt hat; die aktuelle Anhebung bildet ausschließlich die allgemeine Inflation ab, nicht die konkrete Angebots- und Nachfragelage am Magdeburger Wohnungsmarkt.
Wie hoch darf die Miete in Magdeburg steigen?
In Magdeburg gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren, weil Sachsen-Anhalt keine Absenkungsverordnung nach § 558 Abs. 3 BGB erlassen hat. Bestandsmieten dürfen also innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — nicht um die andernorts geltenden 15 %. Auch die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) greift in Magdeburg nicht, denn das Land hat keine Mietpreisbegrenzungsverordnung in Kraft gesetzt; für Neuvermietungen gibt es damit keine landesrechtliche Obergrenze. Beide Schutzinstrumente setzen eine Landesverordnung voraus, die die Stadt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweist — für Sachsen-Anhalt existiert eine solche Verordnung derzeit nicht.
Wie rechnet der Mietspiegel Magdeburg?
Der Mietspiegel Magdeburg geht von einem größenabhängigen Basiswert aus und verrechnet Baualter, Ausstattung und Wohnlage als Zu- und Abschläge. Der Basiswert verläuft U-förmig: Kleine und sehr große Wohnungen sind je Quadratmeter teurer, das Minimum von rund 5,0 €/m² liegt bei etwa 150 m², die Basiswerte reichen bis rund 7,9 €/m². Auf diesen Ausgangswert wirken das Baualter und die Ausstattung. So bringt ein Neubau ab 2015 im Rechner einen Zuschlag von +1,78 €/m², während Bestandswohnungen der Baujahre 1960–1992 mit −0,41 €/m² abgewertet werden. Die Wohnlage fließt adressbezogen als gesonderter Lagezuschlag ein, sodass sich für jede konkrete Wohnung ein eigener Vergleichsmietwert ergibt.
Belege aus dem Mietspiegel Magdeburg
Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Magdeburg geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.
Mieterhöhung in Magdeburg: Was ist zulässig?
Eine Mieterhöhung in Magdeburg ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.
Kappungsgrenze in Sachsen-Anhalt: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Miete in Magdeburg laut Mietspiegel?
Einen amtlichen Gesamtdurchschnitt weist der Mietspiegel Magdeburg nicht aus. Die nach Wohnungsgröße gestaffelten Basiswerte liegen zum Stichtag 1. Mai 2023 zwischen rund 5,0 und 7,9 €/m² nettokalt. Der konkrete Wert ergibt sich erst nach Zu- und Abschlägen für Baualter, Ausstattung und Wohnlage.
Wie viel darf die Miete in Magdeburg steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens aber um 20 % innerhalb von drei Jahren. Die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % gilt, weil Sachsen-Anhalt keine Absenkungsverordnung nach § 558 Abs. 3 BGB erlassen hat. Die andernorts geltende abgesenkte Grenze von 15 % kommt in Magdeburg nicht zur Anwendung.
Gilt in Magdeburg die Mietpreisbremse?
Nein. Die Mietpreisbremse nach § 556d BGB setzt eine Landesverordnung voraus, die das Gebiet als angespannten Wohnungsmarkt ausweist. Sachsen-Anhalt hat keine solche Mietpreisbegrenzungsverordnung in Kraft gesetzt, daher gilt sie in Magdeburg nicht — auch nicht bei Neuvermietungen.
Gilt in Magdeburg die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?
Nein. Für die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % müsste Sachsen-Anhalt eine Verordnung nach § 558 Abs. 3 BGB erlassen, die Magdeburg als Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt benennt. Eine solche Verordnung existiert nicht, deshalb bleibt es bei der bundesweiten Grenze von 20 % in drei Jahren.
Ist der Mietspiegel Magdeburg ein qualifizierter Mietspiegel?
Ja, nach § 558d BGB. Die Ausgabe 2024 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist der erste qualifizierte Mietspiegel der Stadt seit 1998. Seine Werte müssen in einem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn sich der Vermieter auf ein anderes Begründungsmittel stützt.
Bis wann gilt der aktuelle Mietspiegel Magdeburg?
Der zum 31. Januar 2026 um 4,549 % fortgeschriebene Mietspiegel gilt vom 31.01.2026 bis 30.01.2028. Die Anhebung entspricht der Veränderung des Verbraucherpreisindex im Fortschreibungszeitraum und ist keine neu erhobene Marktmiete; Grundlage bleibt die Mieterhebung zum Stichtag 1. Mai 2023.
Wie wirkt sich das Baualter auf die Miete in Magdeburg aus?
Das Baualter wird als Zu- oder Abschlag auf den größenabhängigen Basiswert verrechnet. Ein Neubau ab Baujahr 2015 bringt im Rechner einen Zuschlag von +1,78 €/m², Bestandswohnungen der Baujahre 1960–1992 werden dagegen mit −0,41 €/m² abgewertet. Hinzu kommen Zu- und Abschläge für Ausstattung und Wohnlage.
Wie oft darf die Miete in Magdeburg erhöht werden?
Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Mieterhöhungsverlangen zugehen. Wirksam wird die höhere Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert bestand (§ 558 BGB). Diese Fristen gelten unabhängig von der 20-%-Kappungsgrenze.