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Mietspiegel Lüneburg: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Lüneburg 2026 weist als durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete 9,56 €/m² nettokalt aus (Stichtag 1. September 2025; Quelle: Hansestadt Lüneburg, Pressemitteilung zum Mietspiegel 2026); er ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB und gilt seit dem 12. Februar 2026. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung in Lüneburg — nach dem offiziellen Drei-Schritte-Schema aus Basismiete (Tabelle 1), Zu- und Abschlägen (Tabelle 2) und mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung in Lüneburg plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — in Lüneburg gilt dabei die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (Niedersächsische Mieterschutzverordnung, befristet bis 31.12.2029).

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Wie funktioniert der Mietspiegel Lüneburg 2026?

Der qualifizierte Mietspiegel Lüneburg 2026 berechnet die ortsübliche Vergleichsmiete in drei Schritten: Eine Basis-Nettokaltmiete hängt allein von der Wohnfläche ab (Tabelle 1, für jeden Quadratmeterwert von 20 bis 150 m²), darauf kommen absolute Zu- und Abschläge in Euro je m² für Baujahr, Gebäudeart, Ausstattung, Wohnlage und Modernisierung (Tabelle 2). Die Wohnfläche ist der wichtigste Preisfaktor: Eine 20-m²-Wohnung startet bei 11,03 €/m², eine 75-m²-Wohnung bei 8,55 €/m², eine 150-m²-Wohnung bei 6,80 €/m² (Quelle: Mietspiegel der Hansestadt Lüneburg 2026, Tabelle 1). Den größten Zuschlag bringt das Baujahr: Wohnungen der Baujahre 2020–2023 erhalten +1,85 €/m², eine Penthouse-Wohnung +1,35 €/m²; eine fehlende Zentral-/Etagenheizung kostet dagegen −0,53 €/m². Um den errechneten Mittelwert liegt eine ortsübliche 2/3-Spanne von −1,21 €/m² bis +1,23 €/m². Der Mietspiegel wurde vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (Hamburg) erstellt; die Fortschreibung 2026 beruht auf 496 verwertbaren Datensätzen aus 925 Rückmeldungen (Rücklauf rund 56 %).

Wie wird die Wohnlage in Lüneburg bewertet?

Die Wohnlage geht in Lüneburg adressgenau in die Vergleichsmiete ein: Das Adressverzeichnis des Mietspiegels 2026 (ab Seite 13 der Broschüre) weist für jede Straße — teils sogar für einzelne Hausnummernbereiche — einen Zu- oder Abschlag zwischen −0,83 €/m² und +1,17 €/m² aus (Quelle: Mietspiegel der Hansestadt Lüneburg 2026, Wohnlageverzeichnis). Die besten Lagen mit +1,16 €/m² finden sich in der historischen Altstadt (z. B. Am Sande, Am Markt, Am Berge, Am Stintmarkt), während Rand- und einfache Lagen bis −0,50 €/m² oder darunter abgewertet werden. Für ein und dieselbe Straße können je nach Hausnummer unterschiedliche Werte gelten — maßgeblich ist immer der Eintrag für die genaue Adresse.

Gilt in Lüneburg die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Ja. In Lüneburg darf die Miete in bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — statt der bundesweit üblichen 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Die Hansestadt Lüneburg ist als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt in § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122) namentlich benannt; die Verordnung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten, § 2 gilt bis zum 31. Dezember 2029. Für die Zeit davor (bis 31.12.2024) sowie nach dem Auslaufen der Verordnung gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 %.

Gilt in Lüneburg die Mietpreisbremse?

Ja. Bei der Wiedervermietung einer Wohnung in Lüneburg darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Lüneburg ist in § 1 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20. Dezember 2024 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt; die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93) hat die Geltung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Ausgenommen sind nach §§ 556e und 556f BGB unter anderem Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, umfassend modernisierte Wohnungen sowie Fälle, in denen die Vormiete bereits höher lag.

Seit wann gibt es in Lüneburg einen qualifizierten Mietspiegel?

Der erste qualifizierte Mietspiegel für die Hansestadt Lüneburg wurde 2024 per Regressionsanalyse neu erstellt; der Mietspiegel 2026 ist dessen erste Fortschreibung im Sinne des § 558d Abs. 2 BGB und berücksichtigt die Mietentwicklung bis zum Stichtag 1. September 2025. Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete stieg von 8,95 €/m² (Stichtag 1.9.2023) auf 9,56 €/m² (Stichtag 1.9.2025) — ein Plus von rund 6,8 % in zwei Jahren (Quelle: Hansestadt Lüneburg, Pressemitteilung 2026). Als qualifizierter Mietspiegel ist er nach § 558d BGB alle zwei Jahre fortzuschreiben und alle vier Jahre neu zu erstellen; die nächste Fortschreibung ist turnusgemäß um 2028 zu erwarten.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Lüneburg nicht?

Der Mietspiegel Lüneburg 2026 gilt nur für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften) mit 20 bis 150 m² Wohnfläche auf dem freien Wohnungsmarkt; er ist nicht anwendbar auf Wohnungen ohne Bad oder ohne WC. Ausdrücklich ausgenommen sind preisgebundener Wohnraum mit Berechtigungsschein (z. B. Sozialwohnungen), ganz oder teilweise gewerblich genutzter Wohnraum, Wohnraum im „Betreuten Wohnen", Alten-, Pflege- und sonstige Heime, Studierenden- und Jugendwohnheime sowie nur vorübergehend vermieteter Wohnraum (Quelle: Mietspiegel der Hansestadt Lüneburg 2026, Abschnitt „Anwendung").

Belege aus dem Mietspiegel Lüneburg

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Lüneburg geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Lüneburg — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Lüneburg — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Lüneburg: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Lüneburg ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Lüneburg laut Mietspiegel?

Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 9,56 €/m² nettokalt (Stichtag 1. September 2025; Quelle: Hansestadt Lüneburg, Pressemitteilung zum Mietspiegel 2026). Die Basismiete hängt stark von der Wohnfläche ab: 11,03 €/m² bei 20 m², 8,55 €/m² bei 75 m², 6,80 €/m² bei 150 m² — dazu kommen Zu- und Abschläge für Baujahr, Gebäudeart, Ausstattung, Wohnlage und Modernisierung.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Lüneburg ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens aber 15 % innerhalb von drei Jahren. Die abgesenkte Kappungsgrenze gilt, weil Lüneburg in § 2 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 20. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 122) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt benannt ist; die Verordnung trat am 1. Januar 2025 in Kraft, § 2 gilt bis zum 31. Dezember 2029.

Ist der Mietspiegel Lüneburg 2026 ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat den Mietspiegel 2026 als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt; er gilt seit dem 12. Februar 2026. Erstellt wurde er nach wissenschaftlichen Grundsätzen vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (Hamburg). Als qualifizierter Mietspiegel ist er vorrangiges Begründungsmittel im Mieterhöhungsverfahren; seine Werte müssen im Erhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn sich der Vermieter auf ein anderes Begründungsmittel stützt.

Wie finde ich die Wohnlage meiner Wohnung in Lüneburg heraus?

Im Adressverzeichnis des Mietspiegels Lüneburg 2026 (ab Seite 13 der Broschüre): Es weist für jede Straße — teils für einzelne Hausnummernbereiche — einen Wohnlagen-Zu- oder Abschlag zwischen −0,83 €/m² und +1,17 €/m² aus. Maßgeblich ist der Eintrag für die genaue Hausnummer, denn innerhalb derselben Straße können unterschiedliche Werte gelten. Die besten Lagen (+1,16 €/m²) liegen in der historischen Altstadt.

Gilt in Lüneburg die Mietpreisbremse?

Ja. Bei der Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Lüneburg ist in § 1 der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung benannt; die Änderungsverordnung vom 3. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 93) hat die Geltung bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Auf Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen nach § 558 BGB ist die Mietpreisbremse nicht anwendbar — dort gilt die Kappungsgrenze.

Wie berechne ich die ortsübliche Vergleichsmiete in Lüneburg?

In drei Schritten (Tabellen 1–3 des Mietspiegels): 1. Basis-Nettokaltmiete je m² nach der Wohnfläche aus Tabelle 1 ablesen (Wohnfläche kaufmännisch auf volle m² runden). 2. Zu- und Abschläge aus Tabelle 2 für Baujahr, Gebäudeart, Ausstattung, Wohnlage und Modernisierung summieren. 3. Basiswert plus Summe der Zu-/Abschläge ergibt die durchschnittliche Vergleichsmiete je m²; mal Wohnfläche ergibt die Monatsmiete. Die ortsübliche Spanne beträgt −1,21 €/m² bis +1,23 €/m² um diesen Wert.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Lüneburg nicht?

Nicht für preisgebundenen Wohnraum (z. B. Sozialwohnungen mit Berechtigungsschein), überwiegend gewerblich genutzte Wohnungen, Wohnraum im „Betreuten Wohnen", Alten-, Pflege- und sonstige Heime, Studierenden- und Jugendwohnheime, nur vorübergehend vermieteten Wohnraum sowie Wohnungen ohne Bad oder ohne WC. Der Anwendungsbereich umfasst Wohnflächen von 20 bis 150 m²; Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften sind einbezogen.

Wann kommt der nächste Mietspiegel für Lüneburg?

Der Mietspiegel 2026 ist die erste Fortschreibung des 2024 neu erstellten qualifizierten Mietspiegels. Qualifizierte Mietspiegel sind nach § 558d BGB alle zwei Jahre durch Stichprobe oder Preisindex fortzuschreiben und alle vier Jahre neu zu erstellen; die nächste Fortschreibung ist turnusgemäß um 2028 zu erwarten (ein festes Datum ist noch nicht amtlich fixiert).