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Mietspiegel Krefeld: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Krefeld zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Stadt. Er ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB (Ausgabe 2025, gültig ab 1. August 2025) und weist Richtwerte je Baualtersklasse und Wohnlage (A–D) aus. Einen amtlichen Gesamtdurchschnitt gibt es nicht; die Mittelwerte reichen von 6,10 €/m² (einfache Lage D, Baujahr vor 1948) bis 11,80 €/m² (beste Lage A, Baujahr ab 2016), der Krefelder Markt liegt insgesamt bei rund 8–12 €/m² (Quelle: Stadt Krefeld). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Krefeld prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

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Wohnen und Mieten in Krefeld: die Lage vor Ort

Der Krefelder Wohnungsmarkt gilt seit 2023 als angespannt: Bei rund 124.000 Wohnungen, von denen etwa 59 Prozent vermietet sind, ist die Nachfrage hoch genug, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Stadt zum 1. März 2025 in die Mieterschutzverordnung aufgenommen hat (Quelle: Stadt Krefeld / MietSchVO NRW). Damit gelten in der ehemaligen Seidenstadt am linken Niederrhein — rund 230.700 Einwohner nach IT.NRW (2024) — die verschärften Schutzregeln für Mieter: abgesenkte Kappungsgrenze, Mietpreisbremse und eine auf acht Jahre verlängerte Kündigungssperrfrist bei Umwandlung in Eigentum. Die Wohnlage wird im Mietspiegel in vier Stufen von A (beste Lage) bis D (einfache Lage) eingeteilt; sie ist neben dem Baualter das zentrale preisbildende Merkmal.

Wie stark sind die Mieten in Krefeld gestiegen?

Belastbare amtliche Zahlen zur Mietentwicklung liefert vor allem die jüngste Fortschreibung: Der Mietspiegel Krefeld 2025 hebt die Richtwerte gegenüber der Ausgabe 2023 um rund 10 Prozent an (Quelle: Stadt Krefeld). Eine durchgehende Zeitreihe über viele Jahre veröffentlicht die Stadt für ihren einfachen Mietspiegel nicht, sodass sich der langfristige Anstieg nicht amtlich beziffern lässt. Dass Krefeld überhaupt in die Mieterschutzkulisse des Landes rückte, unterstreicht aber die Dynamik: Erst seit dem 1. März 2025 gehört die Stadt zu den nordrhein-westfälischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Der Sprung von rund 10 Prozent in nur zwei Jahren zeigt, wie deutlich die Richtwerte zuletzt geklettert sind.

Wie hoch darf die Miete in Krefeld steigen?

In Krefeld darf die Bestandsmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen — nicht um die bundesweit üblichen 20 Prozent. Grundlage ist die Mieterschutzverordnung NRW vom 28. Januar 2025 (GV. NRW. S. 111), die Krefeld ausdrücklich in ihre Gebietskulisse aufnimmt; die abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB gilt hier bis zum 28. Februar 2030. Auch die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) greift: Nach § 1 der MietSchVO NRW (geändert, GV. NRW. S. 848) darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — diese Regel läuft in Krefeld bis zum 31. Dezember 2029. Für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen nach § 558 BGB ist die Bremse dagegen nicht maßgeblich.

Wie rechnet der Mietspiegel Krefeld?

Der Mietspiegel Krefeld ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB: Er ordnet jeder Wohnung einen Richtwert allein nach Baualtersklasse und Wohnlage (A bis D) zu — anders als qualifizierte Mietspiegel kennt er keine Größenklassen. Die Mittelwerte spannen sich von 6,10 €/m² für einen Altbau der Klasse „vor 1948" in einfacher Lage D bis zu 11,80 €/m² für einen Neubau ab 2016 in bester Lage A. Zwischen diesen Eckwerten liegt der Preisabstand, den Baujahr und Adresse ausmachen: Je jünger die Bausubstanz und je besser die Lage, desto höher der Richtwert. Weil ein einfacher Mietspiegel keine wissenschaftliche Erhebung nach § 558d BGB voraussetzt, dient er als Orientierung und Begründungsmittel — die konkrete Vergleichsmiete ergibt sich aus der Kombination von Baualter und Wohnlage der jeweiligen Wohnung.

Belege aus dem Mietspiegel Krefeld

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Krefeld geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Krefeld — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Krefeld — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Krefeld: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Krefeld ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Krefeld laut Mietspiegel?

Einen amtlichen Gesamtdurchschnitt weist der einfache Mietspiegel Krefeld 2025 nicht aus. Die Mittelwerte reichen von 6,10 €/m² (einfache Lage D, Baujahr vor 1948) bis 11,80 €/m² (beste Lage A, Baujahr ab 2016); der örtliche Markt liegt insgesamt bei rund 8–12 €/m² (Quelle: Stadt Krefeld).

Wie viel darf die Miete in Krefeld steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, dabei höchstens 15 % innerhalb von drei Jahren. Krefeld liegt in der Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (GV. NRW. S. 111); die abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB gilt hier bis zum 28.02.2030. Außerhalb solcher Gebiete wären 20 % zulässig.

Gilt in Krefeld die Mietpreisbremse?

Ja. Nach § 1 der Mieterschutzverordnung NRW (geändert, GV. NRW. S. 848) gilt die Mietpreisbremse in Krefeld seit dem 1. März 2025 bis zum 31.12.2029. Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB in bestehenden Verhältnissen ist sie nicht maßgeblich.

Ist der Mietspiegel Krefeld ein qualifizierter Mietspiegel?

Nein. Krefeld hat einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB (Ausgabe 2025). Er beruht nicht auf einer wissenschaftlichen Erhebung wie ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB), sondern gibt Richtwerte je Baualtersklasse und Wohnlage wieder. Als Begründungsmittel für eine Mieterhöhung ist er dennoch anerkannt.

Gilt in Krefeld die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Ja. Krefeld ist in der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (GV. NRW. S. 111) als Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt aufgeführt. Deshalb dürfen Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen. Diese abgesenkte Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB gilt bis zum 28.02.2030.

Wie berechnet der Mietspiegel Krefeld die Miete?

Der einfache Mietspiegel ordnet jeder Wohnung einen Richtwert nach Baualtersklasse und Wohnlage (A–D) zu; eine Größenklasse gibt es nicht. Ein Altbau vor 1948 in einfacher Lage D liegt im Mittel bei 6,10 €/m², ein Neubau ab 2016 in bester Lage A bei 11,80 €/m².

Wie oft darf die Miete in Krefeld erhöht werden?

Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Mieterhöhungsverlangen zugehen. Wirksam wird die neue Miete erst, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert bestand (§ 558 Abs. 1 BGB). Die 15-%-Kappung bleibt dabei die Obergrenze für drei Jahre.

Seit wann ist der Krefelder Wohnungsmarkt geschützt?

Seit dem 1. März 2025: Zu diesem Zeitpunkt hat Nordrhein-Westfalen Krefeld in die Mieterschutzverordnung (MietSchVO NRW vom 28.01.2025) aufgenommen. Seither gelten Mietpreisbremse, die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % sowie eine auf acht Jahre verlängerte Kündigungssperrfrist bei Umwandlung in Eigentumswohnungen.