Mieterhöhung in Hamburg: Mit dem Mietenspiegel 2025 zum korrekten Betrag — Schritt für Schritt
Rund 760.000 vermietete Wohnungen zählt der Zensus in Hamburg — nach Berlin der zweitgrößte Mietmarkt des Landes. Für ihn führt die Hansestadt die längste lückenlose Mietspiegel-Reihe Deutschlands: Seit 2005 erscheint der Hamburger Mietenspiegel im Zwei-Jahres-Takt, ohne eine einzige ausgefallene Ausgabe. Die Ausgabe 2025 bricht trotzdem mit der Tradition: Erstmals steht der Median in der Tabelle statt des arithmetischen Mittels — 9,94 €/m², erhoben mit Auskunftspflicht und 82,6 Prozent Rücklauf. Was das für Ihre Mieterhöhung bedeutet, Schritt für Schritt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Hamburger Mietenspiegel 2025 ist ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) mit Mietwerten zum Stichtag 01.04.2025, erarbeitet im Arbeitskreis mit den großen Hamburger Mieter- und Vermieterverbänden und veröffentlicht am 09.12.2025.
- Erstmals weist die Tabelle den Median als Mittelwert aus: 9,94 €/m². Die amtliche Warnung dazu: Mit den arithmetischen Mittelwerten früherer Ausgaben (2023: 9,83 €/m²) ist dieser Wert nicht vergleichbar.
- Die Tabelle umfasst 90 Felder — zwei Wohnlagen, neun Wohnflächenzeilen, zehn Baualtersklassen. Die Feld-Mittelwerte reichen von 6,76 €/m² (normale Wohnlage, 66–91 m², Baujahr 1968–1977) bis 22,34 €/m² (gute Wohnlage, ab 131 m², Baujahr 2021–2024).
- Die Erhebung lief mit gesetzlicher Auskunftspflicht (Art. 238 § 2 EGBGB): 82,6 Prozent Rücklauf, 17.732 ausgewertete Datensätze.
- Mieterhöhungen im Bestand sind auf 15 Prozent in drei Jahren gekappt (Hamburger Kappungsgrenzenverordnung, gültig bis 31.08.2028); die Mietpreisbremse gilt bis Ende 2029.
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Zwei Wohnlagen, zehn Baualtersklassen: Vom Rasterfeld zum Euro-Betrag
Der Hamburger Weg zur ortsüblichen Vergleichsmiete führt über ein Raster: Die Wohnlage (normal oder gut, nachzuschlagen im Wohnlagenverzeichnis) wählt die Tabellenhälfte, die Baualtersklasse die Spalte — zehn Stück, von „bis 31.12.1918“ bis zur neuen Neubauspalte „2021 bis 2024“, mit so hanseatisch präzisen Grenzen wie dem 20. Juni 1948, dem Tag der Währungsreform. Die Wohnfläche bestimmt die Zeile. Macht 90 Tabellenfelder, jedes mit Mittelwert und Spanne; wo die Datenbasis zu dünn ist, bleibt das Feld leer, und Felder unter 30 Datensätzen tragen ein Sternchen für eingeschränkte Aussagekraft.
Neu in der Ausgabe 2025: Der Mittelwert ist erstmals der Median — der Wert, unter und über dem je die Hälfte der erhobenen Mieten liegt. Die Broschüre warnt ausdrücklich: „Damit sind die Mittelwerte der Tabellenfelder nicht mit den Mittelwerten früherer Mietenspiegel (welche das arithmetische Mittel auswiesen) vergleichbar.“ Die Spannen zeigen weiterhin, wo zwei Drittel der Mieten des Feldes liegen.
Ein Beispiel bis zum Euro-Betrag, mit echten Tabellenwerten: Eine 70-m²-Wohnung von 1985 (Baualtersklasse 1978–1993) in normaler Wohnlage fällt in das Feld mit dem Mittelwert 8,59 €/m² und der Spanne 7,17 bis 12,32 €/m². Hat die Wohnung Standardausstattung, liegt die ortsübliche Vergleichsmiete „vorwiegend im Bereich des Mittelwerts“ — also bei rund 8,59 €/m² mal 70 m² = etwa 601 Euro nettokalt im Monat. Erst eine bessere Ausstattung (etwa Gäste-WC, aufwändige Badausstattung, Fahrradkeller), eine Modernisierung oder ein besonders guter Energiekennwert rechtfertigen den oberen Spannenbereich.
Anders als viele Mietspiegel kennt Hamburg kein Punktesystem: Die Einordnung in die Spanne ist eine begründete Gesamtschau aus Ausstattung, Beschaffenheit, energetischem Zustand (dafür druckt die Broschüre eine eigene Energiekennwert-Tabelle nach Baualter und Gebäudegröße) und Feinlage. Die Spanne selbst ist dabei kein Rabatt und kein Verhandlungsspielraum, sondern Statistik: In ihr liegen zwei Drittel der tatsächlich erhobenen Mieten des Feldes.
Und es zählt nur, was die Vermieterseite stellt: „Mieterseitig geschaffene Ausstattungsmerkmale bleiben unberücksichtigt.“ Die selbst eingebaute Mieterküche existiert für den Mietenspiegel nicht.
Die Hamburger U-Kurve: Klein ist teuer, riesig ist am teuersten
Der Methodenbericht 2025 legt die Mediane nach Wohnflächenklasse offen — und sie bilden eine U-Kurve: 10,34 €/m² bis 41 m², dann fällt der Wert auf 9,38 €/m² (41–66 m²) und 9,64 €/m² (66–91 m²), bevor er ab 91 m² auf 12,47 €/m² springt. Kleine Wohnungen kosten pro Quadratmeter rund 10 Prozent mehr als mittlere — die größten aber rund 33 Prozent mehr (eigene Berechnung aus den amtlichen Medianen).
Dass ausgerechnet die Größten das obere Ende markieren, ist eine Hamburger Eigenheit: Großwohnungen konzentrieren sich in guten Lagen und im Neubau. In der guten Wohnlage differenziert die Tabelle deshalb bis „ab 131 m²“, während die normale Wohnlage bei „ab 91 m²“ endet — für eine feinere Teilung fehlten schlicht die Fälle.
Neu ab 2025: Die Tabelle kennt keine Mindestwohnfläche mehr. „In der Vergangenheit musste eine Wohnung mindestens 25 m² groß sein“ — jetzt gilt die kleinste Zeile für alle Wohnungen bis unter 41 m², Mikroapartments eingeschlossen.
Normal oder gut: Sechs Datenmerkmale, 35 Prozent Unterschied
Hamburg kommt mit zwei Wohnlagen aus — aber die Einstufung ist datengetrieben: Das Wohnlagenverzeichnis listet fast alle Straßenabschnitte in Hamburger Wohngebieten und stuft sie anhand von sechs empirisch ermittelten Merkmalen ein: Bodenrichtwert, Statusindex des Sozialmonitorings, Einwohnerdichte, Lärmbelastung, Art der Straße und Anteil von Wasser- und Grünflächen.
- normale Wohnlage: Median 9,38 €/m²
- gute Wohnlage: Median 12,69 €/m² — rund +35 %
- Einstufung nach sechs Merkmalen: Bodenrichtwert, Sozialmonitoring-Statusindex, Einwohnerdichte, Lärm, Straßenart, Wasser-/Grünflächen
- Wohnlage kann von einer Straßenseite zur anderen wechseln — im Einzelfall überprüfbar
Der Preisabstand ist deutlich: In guter Wohnlage liegt der Median bei 12,69 €/m², in normaler bei 9,38 €/m² — rund 35 Prozent Unterschied. Und die Broschüre betont, dass die Wohnlage „innerhalb eines Wohnviertels, einer Straße, aber auch von einer Straßenseite zur anderen wechseln kann“. Feinheiten wie Zentralität, Urbanität oder ein gepflegtes, grünes Straßenbild fließen nicht in die Verzeichnis-Einstufung ein — sie können aber als Zu- oder Abschlag innerhalb der Spanne geltend gemacht werden.
15 Prozent bis 2028 — und die Bremse bis 2029
Hamburg senkt die Kappungsgrenze ab: Statt der bundesweiten 20 Prozent darf die Bestandsmiete binnen drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen (Hamburger Kappungsgrenzenverordnung vom 08.08.2023, in Kraft seit 01.09.2023, gültig bis 31.08.2028). Obergrenze bleibt immer die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietenspiegel.
Bei Neuvermietung greift zusätzlich die Mietpreisbremse: Die Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 25.11.2025 gilt vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029 für das gesamte Stadtgebiet — höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Mietenspiegel ist damit doppelt Maßstab: für Erhöhungen im Bestand und für die Startmiete bei Neuverträgen.
Wie stark der Markt zieht, zeigt der Methodenbericht: Neuvertragsmieten liegen im Median bei 11,79 €/m², Bestandsmieten bei 8,61 €/m² — ein Abstand von 3,18 €/m² oder rund 37 Prozent (eigene Berechnung aus den amtlichen Medianen).
Von 5,70 auf 9,83 — dann kam der Median
Anstieg der amtlichen Durchschnitts-Nettomiete pro m² zwischen den Ausgaben 2005 und 2025. Bis 2023 weist Hamburg das arithmetische Mittel aus, seit 2025 erstmals den Median. Der letzte Schritt (9,83 auf 9,94 €/m²) ist laut amtlichem Methodenbericht deshalb nicht als Mietentwicklung interpretierbar — die Darstellung folgt der amtlichen Abbildung 1, die die Reihe mit genau diesem Hinweis zeichnet.
Seit 2005 erscheint der Hamburger Mietenspiegel alle zwei Jahre, ohne Lücke — die amtliche Reihe der mittleren Nettokaltmiete führt von 5,70 €/m² (2005) auf 9,83 €/m² (2023). Das sind plus 72,5 Prozent in 18 Jahren, im Schnitt rund 3,1 Prozent pro Jahr (eigene Berechnung aus der amtlichen Reihe). Der steilste Sprung liegt am Anfang: 2005 auf 2007 stieg der Mittelwert um 14,6 Prozent; zuletzt flachte die Kurve ab — 2021 auf 2023 waren es noch 5,8 Prozent.
2025 endet die Vergleichbarkeit: Der neue Mittelwert von 9,94 €/m² ist ein Median, die alten Werte waren arithmetische Mittel. Der Methodenbericht zieht die Grenze selbst — der letzte Schritt von 9,83 auf 9,94 €/m² ist deshalb nicht als Mietentwicklung interpretierbar.
Methodisch ist die Ausgabe 2025 die bislang härteste: Seit dem Mietspiegelreformgesetz gilt für die Erhebung eine gesetzliche Auskunftspflicht — erstmals angewendet 2023, mit laut Methodenbericht „deutlich besserem Rücklauf“ als zuvor. 2025 lag die Rücklaufquote bei 82,6 Prozent; 17.732 Datensätze gingen in die Tabelle ein.
Vom Spalte-B-Altbau zum Gäste-WC: Was Hamburg heute honoriert
Zwei Wohnlagen — normal und gut — nach Wohnlagenverzeichnis; das Lagemodell bewertet u. a. Grünflächenanteil im 800-m-Umkreis, U-/S-Bahn-Anbindung, Metrobus- und Einzelhandels-Entfernung.
Das Wohnlagenmodell läuft unverändert weiter — Bodenrichtwert, Sozialmonitoring-Statusindex, Lärm, Straßenart, Grünflächen, ÖPNV.
Das Wohnlagenmodell wird auf sechs Merkmale verschlankt: ÖPNV-Anbindung, Metrobus- und Einzelhandels-Entfernung fliegen raus; es bleiben Bodenrichtwert, Statusindex, Einwohnerdichte, Lärm, Straßenart und der Anteil von Wasser- und Grünflächen.
Der Hamburger Merkmalkatalog erzählt Wohnungsgeschichte. Bis 2019 führte die Tabelle eine eigene Spalte B für minderausgestattete Altbauten („mit Bad oder Sammelheizung“) — seit 2021 zählen nur noch Wohnungen, die beides haben. Ebenfalls 2021 fiel eine energetische Hürde: Bedarfsausweise werden seither für die Spanneneinordnung akzeptiert, zuvor galten ausschließlich Verbrauchsausweise.
Die Ausgabe 2025 justiert erneut: Das zweite WC (Gäste-WC) wird eigenständiges Merkmal besserer Ausstattung — mit präzisen Ausnahmen für große Neubauwohnungen, wo es als Normalausstattung gilt. Die Einbauküche dagegen steigt ab: In den Neubauspalten K bis P zählt sie jetzt zur Normalausstattung, nur im Altbau bleibt sie ein Plus. Und das Wohnlagenmodell wurde von neun auf sechs Merkmale verschlankt — ÖPNV-Anbindung und Einzelhandels-Entfernung fielen heraus.
Eine Hamburger Besonderheit zum Schluss: Der Wohnungskaltwasserzähler, den mancher Mietspiegel als Plus-Merkmal führt, gehört hier schlicht zur Normalausstattung. Wer eine Mieterhöhung begründet, sollte deshalb mit dem aktuellen Katalog arbeiten, nicht mit dem von vor fünf Jahren.
760.000 Mietwohnungen in der Nachkriegsstadt
Der Zensus 2022 zählt in Hamburg 985.422 Wohnungen — 77,1 Prozent davon zu Wohnzwecken vermietet, also rund 760.000 Mietwohnungen: nach Berlin der zweitgrößte kommunale Mietmarkt Deutschlands. Nur 21,6 Prozent der Wohnungen gehören selbstnutzenden Eigentümern, der Leerstand liegt bei 2,0 Prozent. Baulich ist Hamburg eine Nachkriegsstadt: Genau die Hälfte des Bestands (50,0 Prozent) entstand zwischen 1949 und 1978. Geheizt wird zu 52,7 Prozent mit Zentralheizung und zu 35,0 Prozent mit Fernwärme; die durchschnittliche Bestandsmiete lag zum Zensus-Stichtag im Mai 2022 bei 9,16 €/m² — der Mietenspiegel-Median vom April 2025 liegt mit 9,94 €/m² darüber.
Wohnungen nach Baujahr (Anteile)
Einordnung: Der Zensus maß zum Stichtag 15.5.2022 über den gesamten Bestand eine Durchschnitts-Nettokaltmiete von 9,16 €/m² — der Mietspiegel 2025 weist als Durchschnitt der mietspiegelrelevanten Mieten 9,94 €/m² aus. Beide messen Verschiedenes (Gesamtbestand vs. mietspiegelrelevante Mieten), die Richtung ist aber eindeutig: Es geht aufwärts.
Quelle: Zensus 2022 (Stichtag 15.05.2022), Zensusdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder — Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
Hamburg, Freie und Hansestadt, das Umland und Deutschland: die Bestandsmieten im Vergleich
Wie teuer ist Hamburg, Freie und Hansestadt wirklich? Der Zensus 2022 erlaubt den amtlichen Vergleich: Hamburg, Freie und Hansestadt liegt bei 9,16 €/m² Bestandsmiete — Schleswig-Holstein insgesamt bei 7,41 €, der Bund bei 7,28 €. Und im Umland (die angrenzenden Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg (Schleswig-Holstein) sowie Harburg und Stade (Niedersachsen)) zeigt sich, wie viel Miete ein paar Kilometer ausmachen: Die größten Nachbarorte liegen zwischen 7,34 und 8,98 €/m².
Zensus-Bestandsmiete im Vergleich (€/m², Mai 2022)
| Ort | Kaltmiete | ggü. Hamburg, Freie und Hansestadt |
|---|---|---|
| Norderstedt | 8,98 € | −2 % |
| Buchholz in der Nordheide | 8,83 € | −4 % |
| Wedel | 8,79 € | −4 % |
| Seevetal | 8,47 € | −8 % |
| Pinneberg | 8,24 € | −10 % |
| Buxtehude, Hansestadt | 8,16 € | −11 % |
| Elmshorn | 7,75 € | −15 % |
| Stade, Hansestadt | 7,34 € | −20 % |
Nachbarorte = die acht Umlandgemeinden mit dem größten Wohnungsbestand; Umland-Abgrenzung: die angrenzenden Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg (Schleswig-Holstein) sowie Harburg und Stade (Niedersachsen). Quelle: Zensus 2022, Tabellen 4000W-0004 (Durchschnittliche Nettokaltmiete) und 4000W-1008 (Wohnungsbestand), Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0. Bestandsmieten aller bestehenden Mietverhältnisse zum Stichtag — nicht die Angebotsmieten aktueller Inserate und nicht die ortsübliche Vergleichsmiete des Mietspiegels.
Mietpreisentwicklung, indexiert (2015 = 100)
Hamburg, Freie und Hansestadt: amtliche Mietspiegel-Durchschnittsmiete · Hamburg/Deutschland: Destatis-Nettokaltmieten-Index
Stadt-Linie nur zu Mietspiegel-Jahren (Punkte); Quelle Stadt: amtliche Durchschnittsmieten der Ausgaben (siehe Historie-Kapitel). Statistisches Bundesamt, GENESIS-Tabelle 61111-0020 (Index der Nettokaltmieten nach Bundesländern), Jahreswerte; Statistisches Bundesamt, GENESIS-Tabelle 61111-0004, VPI-Position CC13-041 (Wohnungsmieten/Nettokaltmieten), Jahresmittel der Monatsindizes (eigene Mittelung). Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0. Indexiert auf 2015 = 100 — Niveaus bleiben unvergleichbar, verglichen wird das Tempo.
Mieterhöhung in Hamburg: So gehen Sie vor
- Schritt 1Wohnlage bestimmen
Wohnlage der Adresse im Hamburger Wohnlagenverzeichnis nachschlagen (hamburg.de/wohnlagenverzeichnis): normal oder gut.
- Schritt 2Rasterfeld ablesen
Baualtersklasse (Spalte) und Wohnfläche (Zeile) festlegen, Mittelwert und Spanne notieren — der Online-Service unter hamburg.de/mietenspiegel zeigt die Spanne für jede Wohnung an.
- Schritt 3Spanneneinordnung begründen
Ausstattung, Beschaffenheit, Energiekennwert (amtliche Einordnungstabelle) und Feinlage dokumentieren. Standardausstattung heißt: Bereich des Mittelwerts.
- Schritt 4Kappung prüfen und zustellen
Höchstens +15 % gegenüber der Miete vor drei Jahren, nie über die ortsübliche Vergleichsmiete — Erhöhungsverlangen in Textform mit Angaben zu Wohnlage, Baualtersklasse, Größe und Ausstattung: „das Rasterfeld des Mietenspiegels muss feststellbar sein“.
Als Mieterin oder Mieter prüfen Sie dieselben vier Schritte in Gegenrichtung: Stimmen Wohnlage, Rasterfeld und Spanneneinordnung? Wurde die 15-Prozent-Kappung eingehalten? Ihnen steht eine Überlegungsfrist von zwei Monaten zu — die Broschüre rechnet es vor: Geht das Verlangen am 28. Januar zu, endet die Frist am 31. März; erst danach kann der Vermieter binnen drei weiterer Monate auf Zustimmung klagen. Zum Mieter-Check →
Wo der Mietenspiegel nicht gilt
In die Berechnung fließen nur Mieten aus Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen. Ausdrücklich außen vor bleiben: vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser (auch Reihenhäuser), Wohnungen ohne Bad, WC oder Sammelheizung, Kellergeschosswohnungen (nach der Hamburgischen Bauordnung ohnehin unzulässig), Wohnungen mit vermietetem Mobiliar, preisgebundener Wohnraum — und alles, was nach dem 31. Dezember 2024 bezugsfertig wurde.
Eine Nuance beim Möbliert-Wohnen: Auf die Grund- bzw. Nettokaltmiete möbliert vermieteter Wohnungen ist der Mietenspiegel trotzdem anwendbar, solange keine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch vorliegt. Für die ausgenommenen Wohnungen — etwa das vermietete Reihenhaus — bleibt der Mietenspiegel Orientierung, aber nicht Beweis: Dort begründen Vermieter mit dem Gutachten einer oder eines öffentlich bestellten Sachverständigen oder mit den Mieten von mindestens drei Vergleichswohnungen.
Unser Fazit
Hamburg leistet sich die verlässlichste Mietspiegel-Tradition des Landes — und hatte 2025 trotzdem den Mut zum Methodenwechsel: Median statt Mittelwert, Auskunftspflicht, 90 datengeprüfte Felder. Für Vermieter heißt das: Die Zahlen sind belastbar wie nie, aber der Weg zum korrekten Betrag führt durch Wohnlagenverzeichnis, Rasterfeld und eine sauber begründete Spanneneinordnung — gebremst von der 15-Prozent-Kappung.
Wer es konkret wissen will: Unser Rechner übersetzt Rasterfeld, Wohnlage und Ausstattung in ein fertiges, begründetes Mieterhöhungsschreiben — oder prüft als Mieter, ob das erhaltene Verlangen hält.
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Häufige Fragen
Ist der Hamburger Mietenspiegel 2025 qualifiziert?
Ja. Der Mietenspiegel 2025 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB, erstellt auf Basis einer repräsentativen Erhebung mit gesetzlicher Auskunftspflicht (82,6 % Rücklauf, 17.732 ausgewertete Datensätze) und begleitet von einem Arbeitskreis aus den großen Hamburger Mieter- und Vermieterverbänden, Richterinnen und Richtern sowie der ÖRA.
Heißt es Mietspiegel oder Mietenspiegel?
Hamburg nennt sein Werk amtlich „Hamburger Mietenspiegel“ — gemeint ist dasselbe wie ein Mietspiegel nach §§ 558c/558d BGB. Wer nach „Mietspiegel Hamburg“ sucht, landet beim selben Dokument.
Wie hoch ist die Durchschnittsmiete laut Mietenspiegel Hamburg 2025?
Der amtliche Mittelwert liegt bei 9,94 €/m² nettokalt — erstmals als Median ausgewiesen. Er ist deshalb nicht mit den arithmetischen Mittelwerten früherer Ausgaben (2023: 9,83 €/m²) vergleichbar. Für Ihre Wohnung zählt ohnehin das konkrete Tabellenfeld, nicht der Gesamtmittelwert.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Hamburg ausfallen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren: In Hamburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze (Kappungsgrenzenverordnung vom 08.08.2023, gültig bis 31.08.2028) statt der bundesweiten 20 Prozent.
Gilt in Hamburg die Mietpreisbremse?
Ja, für das gesamte Stadtgebiet: Die Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 25.11.2025 gilt vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029. Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — auch dafür ist der Mietenspiegel die Grundlage.
Wie finde ich die Wohnlage meiner Adresse heraus?
Im Hamburger Wohnlagenverzeichnis (online unter hamburg.de/wohnlagenverzeichnis). Es listet fast alle Straßenabschnitte in Hamburger Wohngebieten und stuft sie als normale oder gute Wohnlage ein. Die Einstufung kann von einer Straßenseite zur anderen wechseln und ist im Einzelfall überprüfbar.
Gilt der Mietenspiegel auch für Einfamilien- und Reihenhäuser?
Nein. In die Berechnung fließen nur Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit drei und mehr Wohnungen. Für vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser begründen Vermieter die Erhöhung stattdessen mit einem Sachverständigengutachten oder den Mieten von mindestens drei Vergleichswohnungen.
Gilt der Mietenspiegel für möblierte Wohnungen?
Auf die Grund- bzw. Nettokaltmiete möbliert vermieteter Wohnungen ist er anwendbar, sofern keine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch vorliegt. Mieten von Wohnungen mit vermietetem Mobiliar fließen allerdings nicht in die Berechnung der Tabelle ein.
Wie oft erscheint der Hamburger Mietenspiegel?
Alle zwei Jahre — lückenlos seit 2005. Als qualifizierter Mietspiegel muss er gesetzlich im Zwei-Jahres-Rhythmus an die Marktentwicklung angepasst werden; die nächste Ausgabe ist damit für 2027 zu erwarten.
Quellen & Methodik
- Hamburger Mietenspiegel 2025 — Broschüre (BSW)
- Methodenbericht zum Hamburger Mietenspiegel 2025
- Hamburger Wohnlagenverzeichnis 2025
- Hamburger Mietenspiegel 2023 — Broschüre
- Methodenbericht zum Hamburger Mietenspiegel 2023
- Hamburger Mietenspiegel 2021 — Broschüre
- Methodenbericht zum Hamburger Mietenspiegel 2021
- Hamburger Mietenspiegel 2019 — Broschüre
- Methodenbericht zum Hamburger Mietenspiegel 2019
- Hamburger Mietenspiegel 2017 — Broschüre
- Methodenbericht zum Hamburger Mietenspiegel 2017
- Zensus 2022 — Wohnungskennzahlen Hamburg (Statistische Ämter)
Alle Kennzahlen stammen wörtlich aus der amtlichen Broschüre zum Hamburger Mietenspiegel 2025, den Methodenberichten 2017–2025 und den älteren Broschüren der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen; die Impressen enthalten keinen Urheberrechtsvorbehalt. Als eigene Berechnungen gekennzeichnet sind ausschließlich Prozent-Verhältnisse aus amtlich veröffentlichten Medianen bzw. der amtlichen Mittelwert-Reihe. Wohnungsbestands-Daten: Zensus 2022 (Datenlizenz Deutschland — Namensnennung 2.0). Kappungsgrenzen- und Mietpreisbremsen-Angaben aus den Verordnungsdaten unseres Kappungsgrenzen-Verzeichnisses. Die arithmetische Mittelwert-Reihe bis 2023 und der Median ab 2025 sind amtlich nicht vergleichbar und werden getrennt ausgewiesen.
Stand: 18.7.2026 · Automatisiert geprüfte Daten, redaktionell aufbereitet — keine Rechtsberatung. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.