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Kappungsgrenze & Mietpreisbremse in Hamburg

Stand: 11.07.2026 · Quelle: Verordnungstext (unten verlinkt)

Kappungsgrenze: Wie stark darf die Miete steigen?

In 1 von 1 Gemeinden in Hamburg darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 % steigen — dort leben 1.862.565 Menschen (100 % des Landes). In allen übrigen Gemeinden gilt die reguläre Grenze von 20 %. Welche Grenze für Ihre Gemeinde gilt, zeigt die Tabelle unten.

Rechtsgrundlage: Verordnung, Fundstelle & Laufzeit

Mietpreisbremse: Was gilt bei Neuvermietung?

In 1 Gemeinden mit 1.862.565 Einwohnern (100 % des Landes) gilt die Mietpreisbremse: Bei Wiedervermietung darf die neue Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Außerhalb dieser Gemeinden ist die Neuvermietungsmiete nicht gedeckelt.

Rechtsgrundlage: Verordnung, Fundstelle & Laufzeit
Fundstelle
HmbGVBl. 2025, S. 684
In Kraft seit
01.01.2026
Befristet bis
31.12.2029
1 Gemeinden erfasst.

Alle Gemeinden in Hamburg

Vollständige Liste aller 1 Gemeinden — mit der jeweils geltenden Kappungsgrenze und Mietpreisbremse, sortiert nach Einwohnerzahl.

Alle Gemeinden in Hamburg mit Kappungsgrenze und Mietpreisbremse
GemeindeLandkreisEinwohnerKappungsgrenzeMietpreisbremse
Hamburg, Freie und HansestadtHamburg, Freie und Hansestadt1.862.56515 %ja

Mietspiegel-Städte in Hamburg