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Mietspiegel Halle (Saale): ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Halle (Saale) zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Stadt: Der qualifizierte Mietspiegel (§ 558d BGB) für die Jahre 2026–2027 beruht auf der Ausgabe 2024, die die durchschnittliche Nettokaltmiete amtlich mit 6,44 €/m² angibt (Quelle: Stadt Halle (Saale)). Einen amtlichen Gesamtdurchschnitt für 2026 veröffentlicht die Stadt nicht; die Fortschreibung um 4,39 % ergäbe rechnerisch rund 6,72 €/m² — eine eigene Berechnung, kein amtlich ausgewiesener Wert. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung Halle plant oder prüft, sieht direkt, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

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Wie ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Halle (Saale)?

Halle (Saale) hat mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 6,44 €/m² (Mietspiegel 2024, Stadt Halle (Saale)) ein im bundesweiten Vergleich niedriges Mietniveau und zählt damit zu den günstigsten deutschen Großstädten dieser Größenordnung. Die Stadt weist rund 226.800 Einwohner aus (amtliche Fortschreibung 2024; das Melderegister nennt 243.453).

Nach einer langen Lücke steht Mietern und Vermietern seit 2024 wieder eine amtliche Datengrundlage zur Verfügung: Der Mietspiegel Halle (Saale) ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB und bildet die konkrete Wohnung über Baualter, Größe, Wohnlage und Ausstattung ab, statt pauschal einen Stadtdurchschnitt anzusetzen.

Wie haben sich die Mieten in Halle (Saale) entwickelt?

Eine belastbare Langzeit-Zeitreihe für Halle (Saale) gibt es nicht: Die Stadt war rund zehn Jahre — von 2014 bis 2023 — ohne gültigen Mietspiegel, ein durchgehender Vergleich über diesen Zeitraum ist deshalb nicht möglich. Erst mit der Ausgabe 2024 liegt wieder eine amtliche Grundlage vor.

Der aktuelle Mietspiegel 2026–2027 (gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2027) schreibt die Werte von 2024 über den Verbraucherpreisindex um 4,39 % fort. Einen amtlichen Gesamtdurchschnitt für 2026 nennt die Stadt nicht; rechnerisch ergäbe die Fortschreibung des 2024er-Mittels von 6,44 €/m² einen Wert von rund 6,72 €/m² — dies ist eine eigene Berechnung und kein amtlich ausgewiesener Mietspiegelwert.

Wie hoch darf die Miete in Halle (Saale) steigen?

In Halle (Saale) darf die Bestandsmiete innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 % steigen — die bundesweite Regelkappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nicht, weil das Land Sachsen-Anhalt keine entsprechende Kappungsgrenzenverordnung erlassen hat.

Auch eine Mietpreisbremse nach § 556d BGB besteht in Halle (Saale) nicht: Sachsen-Anhalt hat — wie einige andere Bundesländer — keine Mietpreisbegrenzungsverordnung in Kraft gesetzt. Bei Neuvermietung gibt es daher keine landesrechtliche Obergrenze von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete; für Erhöhungen im laufenden Mietverhältnis bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB die Grenze.

Wie berechnet der Mietspiegel Halle (Saale) die Vergleichsmiete?

Der Mietspiegel Halle (Saale) ermittelt die Vergleichsmiete aus einem Basiswert je Wohnungsgröße, der U-förmig verläuft — sehr kleine und sehr große Wohnungen kosten je m² mehr als mittelgroße —, und passt ihn über Zu- und Abschläge für Baualter, Wohnlage und Ausstattung an.

Unter den Baualtersklassen ist der Jahrgang 1973–1989 die einzige Klasse, die einen Abschlag auslöst; die übrigen Baujahrgänge wirken neutral oder erhöhend. Abschläge entstehen aber nicht nur über das Baualter: Auch eine nur einfache Badausstattung oder ein fehlender Balkon mindern den Wert. So bildet der qualifizierte Mietspiegel (§ 558d BGB) die tatsächliche Wohnung ab und liefert für ein Mieterhöhungsverlangen einen nachvollziehbaren Rechenweg.

Belege aus dem Mietspiegel Halle (Saale)

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Halle (Saale) geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Halle (Saale) — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Halle (Saale) — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Halle (Saale): Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Halle (Saale) ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Sachsen-Anhalt: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Halle (Saale) laut Mietspiegel?

Der Mietspiegel 2024 der Stadt Halle (Saale) weist eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 6,44 €/m² aus — ein im bundesweiten Vergleich niedriger Wert. Für 2026 ist kein amtlicher Gesamtdurchschnitt veröffentlicht; die Fortschreibung um 4,39 % ergäbe rechnerisch rund 6,72 €/m² (eigene Berechnung, nicht amtlich). Je nach Baualter, Größe, Lage und Ausstattung liegen die Werte darüber oder darunter.

Wie viel darf die Miete in Halle (Saale) steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens jedoch um 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt in Halle (Saale) nicht, weil das Land Sachsen-Anhalt keine Kappungsgrenzenverordnung erlassen hat.

Gilt in Halle (Saale) die Mietpreisbremse?

Nein. In Halle (Saale) gilt keine Mietpreisbremse. Das Land Sachsen-Anhalt hat keine Mietpreisbegrenzungsverordnung nach § 556d BGB in Kraft gesetzt. Bei Neuvermietung gibt es deshalb keine landesrechtliche Obergrenze von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete; für Erhöhungen im laufenden Mietverhältnis bleibt § 558 BGB maßgeblich.

Gilt in Halle (Saale) die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %?

Nein. In Halle (Saale) gilt die reguläre Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte 15-%-Grenze setzt eine Kappungsgrenzenverordnung des Landes voraus — eine solche hat Sachsen-Anhalt nicht erlassen, sodass sie in Halle nicht anwendbar ist.

Ist der Mietspiegel Halle (Saale) ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, nach § 558d BGB. Der aktuelle Mietspiegel für 2026–2027 schreibt die Ausgabe 2024 über den Verbraucherpreisindex um 4,39 % fort und gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Seine Werte müssen in einem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn sich der Vermieter auf ein anderes Begründungsmittel stützt.

Wie berechnet der Mietspiegel Halle die Vergleichsmiete?

Aus einem Basiswert je Wohnungsgröße, der U-förmig verläuft (sehr kleine und sehr große Wohnungen kosten je m² mehr), plus Zu- und Abschlägen für Baualter, Wohnlage und Ausstattung. Unter den Baualtersklassen löst nur der Jahrgang 1973–1989 einen Abschlag aus; weitere Abschläge gibt es etwa für einfache Badausstattung oder einen fehlenden Balkon.

Wie oft darf die Miete in Halle (Saale) erhöht werden?

Frühestens zwölf Monate nach der letzten Erhöhung darf ein neues Verlangen zugehen; wirksam wird die neue Miete, wenn die bisherige Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 15 Monate unverändert war. Zusätzlich gilt die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (§ 558 BGB).

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Halle nicht?

U. a. nicht für preisgebundene (öffentlich geförderte) Wohnungen, Einfamilienhäuser, Wohnheime, möblierte und nur vorübergehend vermietete Wohnungen sowie Wohnungen unterhalb des Mindeststandards (Bad, WC und Sammelheizung in der Wohnung). Für diese Fälle liefert der Mietspiegel Halle (Saale) keine ortsübliche Vergleichsmiete.