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Mietspiegel Gütersloh: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Gütersloh zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Stadt: Nettokaltmiete im Schnitt 8,00 €/m² nach der Ausgabe 2026, gültig seit dem 1. Juli 2026 (Quelle: Stadt Gütersloh; ungewichtetes Mittel aller 40 Tabellenwerte, eigene Auswertung — die Broschüre weist keinen Gesamtdurchschnitt aus). Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg. Wer eine Mieterhöhung in Gütersloh plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf.

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Wohnen und Mieten in Gütersloh: die Lage vor Ort

Gütersloh ist mit 100.479 Einwohnern (Stand 31.12.2024, IT.NRW) eine „Große Mittelstadt" in Ostwestfalen — die 100.000er-Marke hat die Stadt erst 2019 überschritten (2014: 96.085, 2019: 100.861 Einwohner; Quelle: IT.NRW, Kommunalprofil). Der Mietspiegel entsteht nicht im Alleingang: Die Kreisverwaltung Gütersloh koordiniert die Mietspiegel im Kreisgebiet über einen gemeinsamen Arbeitskreis, Datenbasis ist die Mietwerterhebung Kreis Gütersloh 2024, fachlich erstellt durch die IGES Mobility GmbH. Die Preisspanne ist moderat: Die 40 Tabellen-Mittelwerte reichen 2026 von 6,48 €/m² (Bestandswohnung 80–95 m², Baujahr 1968–1977) bis 10,60 €/m² (kleine Neubauwohnung, Baujahr 2020–2023).

Eine Gütersloher Besonderheit ist die Wohnlage: Der Mietspiegel kennt nur zwei Stufen — mittlere (Normal-)Wohnlage und gute Wohnlage, letztere vor allem in der zentralen Innenstadt und im Umfeld von Stadtpark und Mohns Park. Eine Wohnlagenkarte oder ein Straßenverzeichnis gibt es in den Ausgaben 2024 und 2026 nicht mehr; die gute Lage wird als Positivmerkmal innerhalb der Tabellenspanne berücksichtigt. Bis zur Ausgabe 2022 war das anders: Damals gab es noch einen festen Zuschlag von 0,53 €/m² für gute Wohnlage samt Übersichtskarte — beides ist seit 2024 entfallen. Ein Punktesystem mit bezifferten Zu- und Abschlägen hat der Mietspiegel Gütersloh nicht; die Einordnung in der 2/3-Spanne erfolgt qualitativ anhand von Ausstattungs- und Lagemerkmalen. Quelle: Mietspiegel der Stadt Gütersloh, Ausgaben 2022 und 2026.

Rechtlich ist Gütersloh vergleichsweise unreguliert: Die Stadt steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (zuletzt geändert am 28.10.2025) — aus dem gesamten Kreis Gütersloh ist nur Harsewinkel gelistet. Damit gelten in Gütersloh weder die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) noch die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %: Bestandsmieten dürfen um bis zu 20 % innerhalb von drei Jahren steigen (§ 558 Abs. 3 S. 1 BGB), und auch die verlängerte Kündigungssperrfrist von acht Jahren bei Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 577a BGB) greift hier nicht.

Wie stark sind die Mieten in Gütersloh gestiegen?

Die ortsübliche Vergleichsmiete in Gütersloh ist von 2024 auf 2026 um exakt 4,42 Prozent gestiegen — der Mietspiegel 2026 ist eine Fortschreibung der Neuerhebung 2024 mit dem Verbraucherpreisindex (Quelle: Kreis Gütersloh, Pressemitteilung vom 06.07.2026; rechnerisch über alle 40 Tabellenfelder bestätigt). Im Mittel aller Tabellenwerte (eigene Auswertung der amtlichen Broschüren): 2022: 7,01 €/m² → 2024: 7,66 €/m² → 2026: 8,00 €/m²; der Wert 2022 beruht auf nur 33 besetzten Feldern und ist daher eingeschränkt vergleichbar.

Die Stadt Gütersloh veröffentlicht den Mietspiegel im Zweijahresrhythmus jeweils zum 1. Juli (Ausgaben 2018, 2020, 2022, 2024, 2026), im Wechsel von Neuerhebung und Index-Fortschreibung — entsprechend § 558d Abs. 2 BGB. Die nächste Ausgabe ist danach zum 1. Juli 2028 zu erwarten, dann wieder als Neuerhebung (amtlich noch nicht angekündigt). Der Mietspiegel 2026 gilt bis zum 30. Juni 2028.

Belege aus dem Mietspiegel Gütersloh

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Gütersloh geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Gütersloh — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Gütersloh — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.

Mieterhöhung in Gütersloh: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Gütersloh ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Gütersloh laut Mietspiegel?

Im Durchschnitt 8,00 €/m² nettokalt nach dem Mietspiegel 2026 (ungewichtetes Mittel aller 40 Tabellenwerte, eigene Auswertung — die amtliche Broschüre weist keinen Gesamtdurchschnitt aus). Die Mittelwerte der Tabelle reichen je nach Wohnungsgröße und Baujahr von 6,48 €/m² (Bestand 1968–1977) bis 10,60 €/m² (Neubau 2020–2023).

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Gütersloh ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens jedoch 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 S. 1 BGB). Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt in Gütersloh nicht, weil die Stadt nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW steht.

Gilt in Gütersloh die Mietpreisbremse?

Nein. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt in Nordrhein-Westfalen nur in den 57 Kommunen der Anlage zur Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 — Gütersloh gehört nicht dazu; aus dem Kreis Gütersloh ist nur Harsewinkel gelistet.

Ist der Mietspiegel Gütersloh ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, nach § 558d Abs. 1 BGB — nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt (IGES Mobility GmbH, koordiniert durch die Kreisverwaltung Gütersloh) und vom Mieterbund Ostwestfalen-Lippe sowie Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe anerkannt (28.04.2026). Seine Werte müssen in jedem Mieterhöhungsverlangen mitgeteilt werden, auch wenn sich der Vermieter auf ein anderes Begründungsmittel stützt.

Wie lange gilt der Mietspiegel Gütersloh 2026?

Vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2028. Die Stadt Gütersloh veröffentlicht alle zwei Jahre eine neue Ausgabe jeweils zum 1. Juli, im Wechsel von Neuerhebung und Index-Fortschreibung; die nächste Ausgabe ist zum 1. Juli 2028 zu erwarten (amtlich noch nicht angekündigt).

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Gütersloh nicht?

Er gilt nur für vermietete, nicht preisgebundene Wohnungen ab 25 m², die bis zum 31.12.2023 bezugsfertig waren. Nicht erfasst sind unter anderem möblierte Wohnungen, Wohnheime und Werkswohnungen.

Gibt es eine Wohnlagenkarte für Gütersloh?

Nein, nicht mehr. Der Mietspiegel 2026 kennt nur mittlere und gute Wohnlage (gute Lage vor allem in der zentralen Innenstadt und im Umfeld von Stadtpark und Mohns Park) und berücksichtigt sie als Merkmal innerhalb der Tabellenspanne. Die Übersichtskarte und der feste Zuschlag von 0,53 €/m² der Ausgabe 2022 sind seit 2024 entfallen.

Wie stark sind die Mieten in Gütersloh gestiegen?

Von 2024 auf 2026 um exakt 4,42 % (Fortschreibung mit dem Verbraucherpreisindex; Quelle: Kreis Gütersloh, Pressemitteilung vom 06.07.2026). Im Mittel aller Tabellenwerte: 2022: 7,01 €/m² → 2024: 7,66 €/m² → 2026: 8,00 €/m² (eigene Auswertung der amtlichen Broschüren; 2022 mit nur 33 besetzten Feldern eingeschränkt vergleichbar).