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Mietspiegel Greifswald: ortsübliche Vergleichsmiete & Mieterhöhung

Der Mietspiegel Greifswald 2026 ist der erste qualifizierte Mietspiegel (§ 558d BGB) der Universitäts- und Hansestadt: Der Median der erhobenen Nettokaltmieten lag zum Stichtag 1. August 2025 bei 6,93 €/m², das arithmetische Mittel bei 7,33 €/m² (Quelle: Dokumentation zum Mietspiegel Greifswald 2026, FUB IGES, Tab. 7.2). Er gilt vom 1. März 2026 bis zum 29. Februar 2028 und löst den einfachen Mietspiegel 2024 ab. Mit dem Rechner ermitteln Mieter und Vermieter in wenigen Minuten die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung — mit vollständigem Rechenweg nach dem amtlichen Vier-Schritte-Schema (Basismiete nach Wohnfläche, Baualtersklasse, Zu-/Abschläge, Heizungsmodernisierung). Wer eine Mieterhöhung Greifswald plant oder prüft, sieht direkt im Anschluss, ob und um wie viel die Miete nach § 558 BGB steigen darf — in Greifswald gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %.

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Wohnen und Mieten in Greifswald: die Lage vor Ort

Greifswald ist mit amtlich 56.092 Einwohnern (Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Stand 31.12.2024) eine wachsende Universitätsstadt an der Ostseeküste — und ihr Wohnungsmarkt ist amtlich als angespannt eingestuft: Die Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung M-V weist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald als „Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt" im Sinne des § 556d Abs. 2 BGB aus. Ein wesentlicher Nachfragefaktor ist die 1456 gegründete Universität Greifswald mit 9.728 Studierenden im Wintersemester 2025/26 (Quelle: uni-greifswald.de, Zahlen & Fakten) — bei 56.092 Einwohnern studiert damit rechnerisch etwa jeder Sechste in der Stadt. Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder schreibt im Vorwort des Mietspiegels 2026: „Denn der Wohnungsmarkt in Greifswald ist angespannt."

Was ist das Besondere am Mietspiegel Greifswald 2026?

Der Mietspiegel Greifswald 2026 ist der erste qualifizierte Mietspiegel der Stadt (§ 558d BGB) — nach den einfachen Mietspiegeln 2016, 2020 und 2024. Er beruht auf einer repräsentativen Befragung mit 7.301 mietspiegelrelevanten Datensätzen, wurde vom Forschungsinstitut FUB IGES (Hamburg) nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und doppelt anerkannt: durch die Greifswalder Bürgerschaft (Beschluss vom 27.04.2026, BV-V/08/0261-02) und durch die Interessenvertretungen im Arbeitskreis Mietspiegel am 24.02.2026. Vor Gericht gilt damit die Vermutungswirkung des § 558d Abs. 3 BGB: Die ausgewiesenen Werte geben widerlegbar die ortsübliche Vergleichsmiete wieder. Erhebungsstichtag ist der 1. August 2025.

Wie wird die Vergleichsmiete in Greifswald berechnet?

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in Greifswald in vier Schritten berechnet: Zuerst liefert die Basismiettabelle einen Wert je Quadratmeter, der allein von der Wohnfläche abhängt (20 bis 130 m²; von 9,05 €/m² bei 20 m² über das Minimum von 6,58 €/m² bei 64–65 m² bis 9,27 €/m² bei 109–110 m²). Darauf kommen prozentuale Zuschläge für die Baualtersklasse (+8 % bis 1948, +3 % für 1949–1968, ±0 % für 1969–1990, +15 % für 1991–2001, +19 % für 2002–2021, +27 % für 2022 bis Juli 2025) sowie Zu- und Abschläge für Ausstattung und Lage — etwa +9 % für eine komplette Einbauküche, +12 % für Heizen mit erneuerbarer Energie, +4 % für die gute Wohnlage, −9 % für ein Durchgangszimmer oder für Gebäude mit 10 und mehr Geschossen. Zuletzt wird ein Zuschlag für eine nach 2002 erneuerte Heizungsanlage (+5 % bzw. +15 %, nur Gebäude bis Baujahr 2011) multiplikativ aufgeschlagen. Um das Ergebnis weist der Mietspiegel eine Spanne von −18 % bis +11 % aus (Quelle: Mietspiegel Greifswald 2026, Tabellen 1–4 und S. 10).

Gilt in Greifswald die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent?

Ja: In Greifswald dürfen Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen statt der bundesweiten 20 %. Grundlage ist § 1 Abs. 2 der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung M-V vom 26.08.2023 (GVOBl. M-V S. 723), die bis zum 30.09.2028 gilt. Dieselbe Verordnung ordnet für Greifswald die Mietpreisbremse an: Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; die ursprüngliche Befristung dieser Regel zum 31.12.2025 wurde durch die Erste Änderungsverordnung vom 22.11.2025 (GVOBl. M-V S. 719) gestrichen, sodass die Mietpreisbremse ebenfalls bis zum 30.09.2028 fortgilt.

Welche Rolle spielen die Wohnlagen in Greifswald?

Jede Adresse im Stadtgebiet Greifswalds ist einer von drei Wohnlagen zugeordnet: normal, gut oder sehr gut. Die Einstufung wurde vom Arbeitskreis Mietspiegel auf Basis eines statistischen Wohnlageermittlungsmodells flächendeckend erarbeitet und ist im Straßenverzeichnis der Mietspiegelbroschüre (S. 16–26) hausnummerngenau nachschlagbar. Rechnerisch wirkt nur die gute Wohnlage mit einem Zuschlag von +4 %; die sehr gute Wohnlage wird ausschließlich über die Preisspanne von bis zu +11 % berücksichtigt — beides zugleich anzusetzen ist unzulässig (Quelle: Mietspiegel Greifswald 2026, S. 9). Die Stadt bietet zudem erstmals einen eigenen Online-Mietpreisrechner an (greifswald.rentlytics.io).

Wie hoch sind die Mieten in Greifswald laut Mietspiegel?

Der Median der erhobenen Nettokaltmieten in Greifswald lag zum Stichtag 1. August 2025 bei 6,93 €/m², das arithmetische Mittel bei 7,33 €/m²; die erhobenen Mieten reichten von 3,39 €/m² bis 13,82 €/m² (Quelle: Dokumentation zum Mietspiegel Greifswald 2026, FUB IGES, Tab. 7.2). Für eine typische Bestandswohnung der Referenz-Baualtersklasse 1969–1990 mit 70 m² weist die Basismiettabelle 6,67 €/m² aus; Neubauten der Jahre 2022 bis Juli 2025 erhalten einen Zuschlag von 27 %. Der Mietspiegel gilt für Wohnungen zwischen 20 und 130 m², die bis zum 31. Juli 2025 bezugsfertig wurden — nicht für möblierte Wohnungen, Wohngemeinschaften oder preisgebundenen Wohnraum.

Belege aus dem Mietspiegel Greifswald

Die Werte dieser Seite haben wir am amtlichen Mietspiegel Greifswald geprüft. Die Fundstellen-Ausschnitte selbst dürfen wir hier nicht zeigen, weil der Herausgeber die Wiedergabe nicht gestattet.

Fundstellen-Nachweis aus dem Mietspiegel Greifswald — Anzeige ohne Genehmigung des Herausgebers nicht möglich.
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Mieterhöhung in Greifswald: Was ist zulässig?

Eine Mieterhöhung in Greifswald ist nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich und innerhalb von drei Jahren zusätzlich durch die Kappungsgrenze begrenzt. Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung möglich; die neue Miete gilt ab dem Beginn des dritten Monats nach Zugang des Schreibens, wenn der Mieter zustimmt.

Kappungsgrenze in Mecklenburg-Vorpommern: alle Gemeinden und die Landesverordnung im Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Miete in Greifswald laut Mietspiegel?

Der Median der erhobenen Nettokaltmieten lag zum Stichtag 01.08.2025 bei 6,93 €/m², das arithmetische Mittel bei 7,33 €/m² (Dokumentation zum Mietspiegel Greifswald 2026, Tab. 7.2). Die Basismiettabelle reicht je nach Wohnfläche von 6,58 €/m² (64–65 m²) bis 9,27 €/m² (109–110 m²); dazu kommen prozentuale Zu- und Abschläge, etwa +27 % für Neubauten der Jahre 2022 bis Juli 2025.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung in Greifswald ausfallen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, in Greifswald höchstens 15 % innerhalb von drei Jahren: Die Stadt ist in § 1 Abs. 2 der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung M-V vom 26.08.2023 (GVOBl. M-V S. 723, gültig bis 30.09.2028) als Gemeinde mit abgesenkter Kappungsgrenze bestimmt; außerhalb solcher Gebiete gelten 20 % (§ 558 Abs. 3 BGB).

Gilt in Greifswald die Mietpreisbremse?

Ja. Nach § 1 Abs. 1 der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung M-V darf die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses in Greifswald die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen (§ 556d BGB, mit den gesetzlichen Ausnahmen). Die ursprüngliche Befristung zum 31.12.2025 wurde durch die Erste Änderungsverordnung vom 22.11.2025 (GVOBl. M-V S. 719) gestrichen — die Mietpreisbremse gilt damit bis zum 30.09.2028. Für Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen nach § 558 BGB ist sie nicht maßgeblich.

Ist der Mietspiegel Greifswald ein qualifizierter Mietspiegel?

Ja, seit 2026 erstmals — nach § 558d BGB, erstellt vom Forschungsinstitut FUB IGES (Hamburg) auf Basis von 7.301 mietspiegelrelevanten Datensätzen und doppelt anerkannt: durch die Greifswalder Bürgerschaft (Beschluss vom 27.04.2026, BV-V/08/0261-02) und durch die Interessenvertretungen im Arbeitskreis Mietspiegel am 24.02.2026. Vor Gericht gilt die Vermutungswirkung, dass die ausgewiesenen Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Die früheren Mietspiegel 2016, 2020 und 2024 waren einfache Mietspiegel.

Wie lange gilt der Mietspiegel Greifswald 2026?

Vom 01.03.2026 bis zum 29.02.2028 (Erhebungsstichtag 01.08.2025); er löst den einfachen Mietspiegel 2024 ab. Nach zwei Jahren ist einmalig eine Fortschreibung für weitere zwei Jahre vorgesehen (Quelle: Stadt Greifswald, Mietspiegel-Broschüre 2026).

Wie wird die Vergleichsmiete in Greifswald berechnet?

In vier Schritten: Basismiete je m² allein nach der Wohnfläche (20–130 m², Tabelle 1), plus prozentualer Zuschlag der Baualtersklasse (+8 % bis 1948 bis +27 % für 2022–Juli 2025, Referenzklasse 1969–1990 mit ±0 %), plus weitere Zu-/Abschläge (z. B. Einbauküche +9 %, erneuerbare Heizenergie +12 %, gute Wohnlage +4 %, Durchgangszimmer −9 %). Ein Zuschlag für eine nach 2002 erneuerte Heizungsanlage (+5 % bzw. +15 %, nur Gebäude bis Baujahr 2011) wird zuletzt multiplikativ berechnet. Um das Ergebnis gilt eine Spanne von −18 % bis +11 %.

Welche Wohnlagen gibt es im Mietspiegel Greifswald?

Drei Kategorien: normal, gut und sehr gut. Jede Adresse ist im Straßenverzeichnis der Mietspiegelbroschüre (S. 16–26) hausnummerngenau eingestuft. Nur die gute Wohnlage erhält einen Rechenzuschlag von +4 %; die sehr gute Wohnlage wird ausschließlich über die Preisspanne (bis +11 %) berücksichtigt — eine gleichzeitige Anwendung beider Anpassungen ist unzulässig.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel Greifswald nicht?

Er gilt nur für nicht preisgebundene Wohnungen zwischen 20 und 130 m², die bis zum 31.07.2025 bezugsfertig wurden. Ausgenommen sind unter anderem Neubauten ab dem 01.08.2025, öffentlich geförderte Wohnungen, möblierte Wohnungen, Wohngemeinschaften, Untermietverhältnisse, Wohnungen mit WC außerhalb der Wohnung, Dienst- und Werkwohnungen sowie Wohnraum in Heimen. Für Einfamilien-, Reihen- und Zweifamilienhäuser dient er nur als Orientierungshilfe.